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Dann haben die aufwendigen Ermittlungen und Zeugenbefragungen also wie erwartet Nullkommanull ergeben, wenn sie jetzt als einziges Einkommen nur die Erwerbsminderungsrente vorlegen können.
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Coole Leistung.
Der Staatsanwalt ist schon echt fleißig! Wahrscheinlich hat er den Winter in der Kletterhalle zugebracht und braucht jetzt "schnellen Erfolg".
Erbärmlich!
remember
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and
This machine kills [feminists]!
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Dass die es weiterverfolgen, obwohl die Ermittlungen nichts ergeben haben, wundert mich allerdings nicht. War ja schon die letzten Mal so, dass sie vor Langeweile fast gestorben sind. Jetzt darf sich der Richter in die niedrigen zweistelligen Beträge hineinknien, auch wegen einem Kind das mit Kindergeld und Bafög fast 400 EUR hat...
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Es wollen eben alle nur, was ihnen "zusteht". Koste es, was es wolle.
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Wie verhält es sich eigentlich mit den Rückständen? Kann die Titelrückgabe damit unterbunden werden?
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Wäre es für die Menschheit nicht sinnvoller, wenn die Staatsanwaltschaft in diesem konkreten Fall ihre Energie und Zeit für die Erforschung des Liebeslebens der Regenwürmer einsetzen würde ?
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Ist leider richtig, wegen Rückständen kann die Herausgabe des Titels verweigert werden. Den Titel braucht man nicht nur für laufenden Unterhalt, sondern auch um Rückstände aus diesem Titel zu vollstrecken. In diesem Fall muss der Pflichtige nicht den Titel selbst, sondern die Titelhöhe angreifen, damit nicht noch weitere Schulden auflaufen.
Hat man nicht vor, Rückstände zu begleichen und lebt stattdessen mit den aufgeschobenen Schulden, kann man sich das auch sparen. Man kann auf Verwirkung spekulieren, weil anhaltende Vollstreckungsversuch den Gläubiger Geld kosten und nach einigen Jahren Ruhe Verwirkung eintritt.
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Noch ein Schreiben meines Anwalts:
Zitat:Sehr geehrte Frau Kollegin RATTE,
in vorstehender Angelegenheit muss ich nochmals auf die Sache zurückkommen.
Es wurde Ihnen nicht mitgeteilt, dass Kind 2 BAföG in Höhe von 200 € monatlich bezieht.
Des Weiteren wurde hinsichtlich der Erbschaft, der Mieteinnahmen als auch
der Zinseinnahmen nichts mitgeteilt. Es ergibt sich auch aus der Lohnabrechnung nicht, inwieweit die Kindsmutter Zulagen, insbesondere ein 13. Gehalt erhält.
Ich darf Sie insofern höflichst bitten die Lohnabrechnungen der vergangenen 12 Monate, mithin von Mai 2016 bis einschließlich April 2017, vorzulegen. Nur dann kann eine korrekte Berechnung durchgeführt werden.
MFG
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und was ist mit den anderen Sachen? Wieso verlangt dein Anwalt nicht den Erbschaftssteuerbescheid, den Zuwendungsbescheid BAFÖG? Als Dokument, Kopie genügt.
Dann hast Du es für alle Zeiten in deinen Akten.
Wenn allerdings dein Anwalt diese Dokumente nicht vehement und mit Nachdruck einfordert, dann wird Exe auch nichts liefern.
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(16-05-2017, 13:43)Austriake schrieb: und was ist mit den anderen Sachen? Wieso verlangt dein Anwalt nicht ...
Das ist mein 5. Anwalt und der macht nix, wie seine Vorgänger auch. Die sind für mich nie nützlich gewesen. Ich hab den Eindruck die setzen sich einfach neben dich hin und warten ab wie du um Treibsand versinkst. ALLE.
Ich bin dabei mich auszuklinken. Dieser AA macht mich krank und deshalb muss ich davon weg.
Mir persönlich ist mittlerweile alles AA-egal. Die Kinder, der Staat, die Anwälte, das JA, ALLE. Sollen die vermeintlichen Profiteure machen was sie wollen, aber ohne mich.
Mir auch Wurschd was aus dem 170er wird. Mit meinen Depressionen aufgrund der Entfremdung werd ich eh haftunfähig sein.
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Anwalt:
Zitat:Sehr geehrter Herr BTE,
in vorstehender Angelegenheit übersende ich Ihnen anbei mein Schreiben an das Amtsgericht Wurzeldorf zur Kenntnisnahme.
Des Weiteren darf ich Sie höflichst bitten mir mitzuteilen, ob es richtig ist, dass Sie seit dem xx.xx.2016 keinen Kindesunterhalt mehr bezahlt haben. Anderweitig würde ich die Zahlungsnachweise benötigen.
...
Mit freundlichen Grüßen
meine Antwort:
Zitat:Hallo Herr Anwalt,
ich habe seit der letzten Verhandlung keinen Unterhalt mehr bezahlt. Es
hat ja geheissen, dass mit der letzten Gerichtsverhandlung alles rum
sei. Die Strafzahlung noch und dann is gut.
mfg
BTE
seine Antwort:
Zitat:Sehr geehrter Herr BTE,
in vorstehender Angelegenheit handelt es sich nicht um eine Strafzahlung mit deren Erledigung die Sache abgeschlossen ist. Die Auflage im Strafverfahren war, dass Sie Ihrer Unterhaltsverpflichtung aus dem Familienrecht fortlaufend nachkommen. Soweit möglich, würde ich Ihnen raten den Betrag nachzubezahlen bzw. ab sofort laufend die Zahlung aufzunehmen, anderweitig würde ein Abänderungsverfahren auch überhaupt keinen Sinn machen, wenn sowieso nicht bezahlt wird. Es hat von Seiten des Gerichts lediglich geheißen, dass das Strafverfahren erledigt ist, soweit die Zahlungen, wie in dem strafrechtlichen Verfahren festgelegt, getätigt wurden. Dies hat jedoch keinen Einfluss darauf, dass nach wie vor die weiteren Zahlungen fortlaufend sodann anschließend zu bezahlen sind.
Mit freundlichen Grüßen
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Zitat:anderweitig würde ein Abänderungsverfahren auch überhaupt keinen Sinn machen, wenn sowieso nicht bezahlt wird
An und für sich macht das schon Sinn. Abänderung auf Null würde bedeuten, das nicht weiter Schulden auflaufen und sich mit dem Zeitpunkt der Änderung auch keine weiteren Straftatbestände der Nichtzahlung ergeben.
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Gerade deshalb, WEIL nicht mehr bezahlt werden kann, muss man ein Abänderungsverfahren starten.
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Fürs Protokoll:
Pflichtverteidiger abgelehnt.
Einspruch eingelegt.
Pflichtverteidiger genehmigt.
Rechnung vom AG wegen Rechtsanwaltsgebühren bekommen.
Mail an AG mit Hinweis auf Zahlungsunfähigkeit
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Das Amtsgericht schickt schon vor der Verhandlung eine Rechnung für einen Pflichtverteidiger?
Dass der erst abgelehnt wurde, ist bereits ein Skandal ohnegleichen. Es ist ganz klar und eindeutig ausgeurteilt, dass bei §170 StGB ein Pflichtverteidiger zu stellen ist. Denn der Paragraf gründet sich auf Sachverhalten des Unterhaltsrechts, für das eine Anwaltspflicht eingeführt wurde, weil es so kompliziert sei.
Der ablehnende Richter handelt wie ein Automechaniker, der die Radmuttern am Fahrzeug einfach weglässt, weil er behauptet er würde sie gerade nicht finden. "Fahren se mal los, wenns schiefgeht sie sind sie es ja nur und nicht ich, der aus der Kurve fliegt." Solcher Totalversager in Roben müssten bei so eindeutigen Fehlern jeden Cent aller Kosten rund um das kommende Verfahren aus eigener Tasche bezahlen und Schadenersatz dazu - schliesslich verursachen sie ganz unnötig Ärger und Aufwand beim Angeklagten.
Einen Juraabschluss schmeissen sie sie offenbar jedem Analphabeten-Vollpfosten hinterher. Sowas will Richter sein... ein Berufsstand im freien Fall von "unehrenhaft" Richtung "schwerkriminell".
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(14-06-2017, 14:31)Blumentopferde schrieb: Mail an AG mit Hinweis auf Zahlungsunfähigkeit
Das sind die Gefährlichsten (Vermögensauskunft, EV)...Pflichtverteidiger bekommen...kann bis zum OLG den Prozess führen (da sowieso nichts zu verlieren)
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@p__ ich hab keine Rechnung bekommen sondern nur ne Zahlungsaufforderung von der Bamberger Justizkasse
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(16-06-2017, 09:22)Blumentopferde schrieb: @p__ ich hab keine Rechnung bekommen sondern nur ne Zahlungsaufforderung von der Bamberger Justizkasse
@BTE Kann das sein das es sich um die Rechnung vom 1. Verfahren handelt?
Soweit ich das Verstanden habe hast Du ja keinen Freispruch bzw. §153 Abs. 2 (mit auferlegen der Kosten der Staatskosten) bekommen.....
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(16-06-2017, 09:43)Arminius schrieb: @BTE Kann das sein das es sich um die Rechnung vom 1. Verfahren handelt?
Keine Ahnung und ehrlich gesagt isses mir sowas von AA-Egal. Es gibt freiwillig keinerlei Geld mehr egal für wen.
Fürs Protokoll:
Grad kam ein gelbes Briefchen - Verhandlung Anfang Oktober
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Mal sehen, was sie diesmal für eine Show abziehen. Zumindest ist der Beweis erbracht, dass die Rechtspflege unbegrenzte Ressourcen zur Verfügung hat. Sogar bei so schwachsinnigen und minderwertigen Sachverhalten wie pleite sein.
Nicht genug Polizei, Richter, Justiz überlastet? Gröhl, lach, kicher.
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(11-07-2017, 12:18)p__ schrieb: Mal sehen, was sie diesmal für eine Show abziehen.
Die Show wird diesmal ohne mich stattfinden. Ich werde freiwillig keine einzige Sekunde meines Lebens mehr diesem verlogenen Affentheater widmen.
ICH first!
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(11-07-2017, 12:33)Blumentopferde schrieb: (11-07-2017, 12:18)p__ schrieb: Mal sehen, was sie diesmal für eine Show abziehen.
Die Show wird diesmal ohne mich stattfinden. Ich werde freiwillig keine einzige Sekunde meines Lebens mehr diesem verlogenen Affentheater widmen.
ICH first!
Hast du keine Erscheinungspflicht ?
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(11-07-2017, 12:47)hans2000 schrieb: Hast du keine Erscheinungspflicht ?
Ja, und?
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§232 StPO. Aber hier eher §236 StPO, Vorführungsbefehl. Die Polizei wird dann zum Taxi.
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