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Hallo zusammen
folgender Fall
KM (39), ein minderjähriges Kind (2,5 Jahre alt) Nettoeinkommen: 1.100,00 €/mntl, alleinerziehend
KV (37), ein minderjähriges Kind mit der KM und ein weiteres Kind (2 Jahre alt), lebt mit der Mutter von Kind 2 in eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Nettoeinkommen : 1.400,00 €/mntl) ... gemeinsame Wohnung
wie hoch ist der Unterhalt für Kind 1 ???
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Der Vater hat also zwei Kinder. Selbstbehalt 1080 EUR. Eigentlich wärs eine Mangelfallberechnung, aber in der tatsächlich angewendeten Realität wird es auf den Mindestunterhalt rauslaufen. Die häufigste schwachsinnige Begründung dafür ist eine Selbstbehaltskürzung wegen Haushaltsersparnis, weil er mit jemand zusammenlebt.
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hätte jemand einen Daumenwert?
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Mindestunterhalt, erste Altersstufe da Kind 2,5 Jahre alt ist, laut Düsseldorfer Tabelle 246 EUR.
Wäre der Mangelfall anerkannt, wären nur 320 EUR Verteilmasse für beide Kinder da, da würde dann entsprechend aufgeteilt werden.
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welchen Einfluß hat das Einkommen der KM?
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(12-05-2017, 23:17)Nachtwanderer schrieb: welchen Einfluß hat das Einkommen der KM?
Wenig. Mangelfall. Wäre zu Entlastung des Vaters allenfalls interessant, wenn sie mehr als das doppelte wie KV verdienen würde.
Gegenüber dem KV schuldet sie den Mindestunterhalt für das dort lebende Kind allerdings genauso.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Das kind beim KV ist nicht ihrs ... er hat sie schwanger sitzen lassen und mit ner anderen gleich nachgelegt ...