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Hallo zusammen,
noch so ein Thema, zu dem ich nichts Genaues im Forum bisher gefunden habe.
Wann hat die Exe mitsamt Kind(ern) den sog. "gewöhnlichen Aufenthalt" begründet?
... und welche Mittel hat Mann um dies zu verhindern und zu verzögern?
Solange dieser nicht gegeben ist, kann sie ja auch keine Gerichtsanträge einreichen und jede Gerichtsverhandlung müßte wegen Nicht-Zuständigkeit platzen.
OK, lacht mich aus - bin das naive Greenhorn mit seinen Ansichten
Also bitte schlaut mich auf.
Ich habe bald eine GV und will diesen Einwand vorbringen. In meinem konkreten Fall sind es jetzt knapp 8 Wochen seit dem eigenmächtigen Umzug und dem "Kinderklau".
Danke Euch!
Grüße
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10-05-2017, 13:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-05-2017, 14:08 von Nachtwanderer.)
Normalerweise ist der gewöhnliche Aufenthalt in der gemeinsamen elterlichen Wohnung. Du hättest Dich gerne auf den Kopf und die Hinterbeine stellen können und versuchen die Exe rauszukanten und die Kinder in Eurer gemeinsamen Wohnung zu belassen.
Du hast es nicht getan und nicht interveniert ... bis heute 8 Wochen lang? Vergiss es ... Deine Exe übt faktisch alleinig das ABR aus und nur in schweren Fällen von Kindeswohlgefährdung wird dies ein Gericht zu Deinen Gunsten zurückdrehen ...
Deine Ex hat bisher das Kind/die Kinder hauptsächlich betreut während Du Minimum 40h (vermutlich mehr) gearbeitet hast? Damit ist sie die Hauptbezugsperson ...
Vergiss es, stell keine Anträge auf ABR oder zurückdrehen des Rades ... hol für Dich das Maximum an Umgang raus ... verabschiede Dich von Vorstellungen, dass Du den Takt vorgibst ...
Gerichtsbezirk ist üblicherweise der Bezirk, in dem die Kinder gemeldet sind ... gewöhnlicher Aufenthalt dürfte bei ihr sein
Chancen um die Schaffung von Fakten bzgl. des gewöhnlichen Aufenthaltes zu verzögern oder verhindern? öhm ... KEINE würde ich sagen
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das oben ist alles richtig.
wenn du wirklich nichts gemacht hast, das kind bei dir zu behalten, könnte - nicht muß
es gegen dich ausgelegt werden. wie siehts mit homeoffice aus? mal überlegt?
wenn alles reißt - antrag stellen, daß BEIDE das abr haben, sich jedoch vertraglich auf
kindswohl zu konzentrieren und machtspiele zu vermeiden. das kann auch während des
termins erfolgen, dem richter den vorschlag machen, wenn er nicht abgeneigt ist. dann
kann er auch deinen vorschlag zur diskussion stellen und mit in den beschluß übernehmen.
auf jedenfall maximum umgang: 2 wochenenden von freitag 15 uhr oder 18 uhr bis
sonntag 18 uhr, meinetwegen auch 1 übernachtung von DIE auf MITW.
da muß du dann deine arbeit bisschen umstellen. wenn es zum wechselmodell kommt,
fällt kein KU an! TU - im gericht besprechen, wenn exe arbeiten kann - begrenzen auf
zeit.
bb
netlover
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11-05-2017, 18:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-05-2017, 18:34 von Gualterius.)
Wobei, selbst wenn der KV hauptsächlich fürs Kind da war, und die Alte einfach mit Kind auszieht, kein Polizist das Kind zum Vater zurückbringt... Wobei da die Frage ist... Ist das schon mal durchexerziert worden? Mit welcher Begründung würden die das unterlassen...?
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Ach, dass ist ganz einfach. KV "rennt" zur Polizei... (warum er das tut, weiß keiner (wie, der liebt seine Kinder... kann doch gar nicht sein)).
Polizei ruft bei KM an... Unterhält sich nett
Polizei befrägt natürlich NICHT die Kinder, um die es eigentlich geht.
Am nächsten Tag sucht man(n) den "zuständigen" Polizisten auf (obwohl er im Grunde garnicht für sowas zuständig ist, wird einem dann erklärt) und es wird einem eröffnet:"den Kindern geht es gut, laut Aussage der Mutter".
Nachfrage, wie man(n) wieder seine Kinder zu sehen bekommt? "Haben Sie einen Gerichtlichen Beschluss? Nein?... "Sie sind beide Sorgeberechtigt?... Sie finden die Türe alleine, oder?"
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Ja immer noch nicht alles hingeschmissen und ausgewandert ?
Dir werden sie jetzt aber das Fell über die Ohren ziehen.........
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !