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Schreiben FamG Änderung von Titel (Vergleich)
#1
Hallo zusammen,

heute zog ich ein Schreiben des FamG aus dem Briefkasten
Hierzu hätte ich paar generelle Fragen:

Vorgeschichte:
Trennung : 2014
Unterhaltsklage: Ende 2014
Scheidung Anfang 2015
Änderung der Nachnamen der Kinder 07/2015

So, nun zum Schreiben:
a) Die vorstehende vollstreckbare Ausfertigung wird auf Gläubigerseite hinsichtlich des unter Ziff. 1 des Vergleichs titulierten Kindesunterhalts umgeschrieben auf das Kind
... ... (neuer Name)
und Ziff.2
... ... (neuer Name).

b) Die Verfahrensstandschaft der Kindsmutter ... ... (neuer Name) ist beendet durch die rechtskräftige Ehescheidung vom (Anfang 2015 - Az ....)

c) Der Familienname der Kinder und der Mutter wurden in (neuer Name) (früher alter Name) nachweislich ... geändert

d) Beglaubigt Mai 2017

Nun meine Fragen:
Warum wurde ich hiervon in Kentnis gesetzt, dass der Titel geändert wurde?
Wenn dies Rechtliche belange hat, warum wurde der Titel erst jetzt geändert und nicht bei Namensänderung der Kinder ©?
War ggf. der Titel zwischen Namensänderung der Kinder und jetzt beglaubigter Änderung gar nicht rechtens und was würde passieren, wenn ich in der Zeit nicht den vollständigen Unterhalt hätte zahlen können?
was bedeutet Punkt (b)? Warum soll die Verfahrensstandschaft meiner Ex beendet sein (vor allem seit der Scheidung 04/2015) und warum steht da nun der aktuelle Nachname und nicht der Ehename?

Hat hier jemand schonmal so einen Dreck auch mitgemacht?
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#2
Der Titel hat zunächst keine schuldrechtliche Funktion.

Der Unterhalt ist zu leisten aus deiner Verpflichtung heraus, unabhängig vom Titel.

Wenn Du nicht bezahlt hättest, dann hätte man den Gerichtsvollzieher bemüht, ggf. hättest du dann Vollstreckungschutzklage erheben können.

Wenn jetzt der umgeschriebene Titel zugestellt wird, dann ist das ein Signal für bevorstehende Vollstreckungsmassnahmen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
a) der Titel ist jetzt auf den neuen Namen der Kinder geändert.
b) Keine Ahnung. Ich weiss nicht, wieso die Kindesmutter bis zur Scheidung eine Verfahrensstandschaft innehatte und dann nicht mehr. Klingt wiedersinnig. Schreib doch dem Absender und frage nach.
c) die Kinder und Mutter heissen jetzt anders.
b) Ein Urkundsbeamter hat unterschrieben.

Der Titel wurde nicht geändert, nur der Name des Gläubigers - des Kindes. Das hat man jetzt halt erledigt. UNd ich glaube auch nicht, dass eine Verzögerung dazu geführt hätte, dass du plötzlich eine Zeitlang keinen Unterhalt mehr zahlen musst.
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#4
Es kommt im Hintergrund hinzu, dass im September eines der Kinder 18 wird. Ich mache seit Dezember 2016 an einer Abänderung klage rum. Das Verfahren ist im August. Ich denke, dass das Gericht den Termin vor dem 1ten Geburtstag gelegt hat, dass ich weitere 2 Jahre geknetet werden soll und keine changse zur Änderung mehr haben soll. Laut Gericht bekomme ich Auskünfte nur bis 18. Darüber gibt es ein bescheid. Zahlen soll ich natürlich ohne nachweise, auf ewig
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#5
Jetzt mischst du wieder alles zusammen. Soweit ich ersehen kann, ist das Schreiben nichts weiter wie eine Mitteilung über formale und damit für dich irrelevante Änderungen am Titel. Über Andere, sonstige laufende Verfahren, zukünftige Unterhaltsverpflichtungen steht kein Wort drin. Du musst wirklich versuchen, Probleme in kleinen, erfassbaren Einheiten zusammenzulassen und sie nicht zusammenzuklumpen, so dass sie unübersehbar, unentwirrbar, riesig erscheinen.

Ab 18 wird sogar einiges leichter. Das Kind wird selber auskunftspflichtig, eine eventuelle Beistandschaft endet, was beim Kostenrisiko endlich für Gleichstand sorgt. Ich würde mich an deiner Stelle freuen, es wird nur besser.
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