16-06-2017, 16:29
Hallo zusammen,
heute zog ich ein Schreiben des FamG aus dem Briefkasten
Hierzu hätte ich paar generelle Fragen:
Vorgeschichte:
Trennung : 2014
Unterhaltsklage: Ende 2014
Scheidung Anfang 2015
Änderung der Nachnamen der Kinder 07/2015
So, nun zum Schreiben:
a) Die vorstehende vollstreckbare Ausfertigung wird auf Gläubigerseite hinsichtlich des unter Ziff. 1 des Vergleichs titulierten Kindesunterhalts umgeschrieben auf das Kind
... ... (neuer Name)
und Ziff.2
... ... (neuer Name).
b) Die Verfahrensstandschaft der Kindsmutter ... ... (neuer Name) ist beendet durch die rechtskräftige Ehescheidung vom (Anfang 2015 - Az ....)
c) Der Familienname der Kinder und der Mutter wurden in (neuer Name) (früher alter Name) nachweislich ... geändert
d) Beglaubigt Mai 2017
Nun meine Fragen:
Warum wurde ich hiervon in Kentnis gesetzt, dass der Titel geändert wurde?
Wenn dies Rechtliche belange hat, warum wurde der Titel erst jetzt geändert und nicht bei Namensänderung der Kinder ©?
War ggf. der Titel zwischen Namensänderung der Kinder und jetzt beglaubigter Änderung gar nicht rechtens und was würde passieren, wenn ich in der Zeit nicht den vollständigen Unterhalt hätte zahlen können?
was bedeutet Punkt (b)? Warum soll die Verfahrensstandschaft meiner Ex beendet sein (vor allem seit der Scheidung 04/2015) und warum steht da nun der aktuelle Nachname und nicht der Ehename?
Hat hier jemand schonmal so einen Dreck auch mitgemacht?
heute zog ich ein Schreiben des FamG aus dem Briefkasten
Hierzu hätte ich paar generelle Fragen:
Vorgeschichte:
Trennung : 2014
Unterhaltsklage: Ende 2014
Scheidung Anfang 2015
Änderung der Nachnamen der Kinder 07/2015
So, nun zum Schreiben:
a) Die vorstehende vollstreckbare Ausfertigung wird auf Gläubigerseite hinsichtlich des unter Ziff. 1 des Vergleichs titulierten Kindesunterhalts umgeschrieben auf das Kind
... ... (neuer Name)
und Ziff.2
... ... (neuer Name).
b) Die Verfahrensstandschaft der Kindsmutter ... ... (neuer Name) ist beendet durch die rechtskräftige Ehescheidung vom (Anfang 2015 - Az ....)
c) Der Familienname der Kinder und der Mutter wurden in (neuer Name) (früher alter Name) nachweislich ... geändert
d) Beglaubigt Mai 2017
Nun meine Fragen:
Warum wurde ich hiervon in Kentnis gesetzt, dass der Titel geändert wurde?
Wenn dies Rechtliche belange hat, warum wurde der Titel erst jetzt geändert und nicht bei Namensänderung der Kinder ©?
War ggf. der Titel zwischen Namensänderung der Kinder und jetzt beglaubigter Änderung gar nicht rechtens und was würde passieren, wenn ich in der Zeit nicht den vollständigen Unterhalt hätte zahlen können?
was bedeutet Punkt (b)? Warum soll die Verfahrensstandschaft meiner Ex beendet sein (vor allem seit der Scheidung 04/2015) und warum steht da nun der aktuelle Nachname und nicht der Ehename?
Hat hier jemand schonmal so einen Dreck auch mitgemacht?