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Erstmal guten Tag;
Das ist mein erster Beitrag hier. Ich habe mir das Forum und die Schreiber angesehen und ich glaube ich bin hier richtig (so viel Wut und Aktionsbereitschaft habe ich selten gelesen).
Was Ihr hier von mir habt, weiss ich noch nicht, aber vielleicht wird ja was draus und man(n) kann der Unrechtsmaschinerie mal richtig Knüppel zwischen die Beine werfen. Dazu erstmal mein Fall:
In einem Bundesland X wurde ich vor das Familiengericht gezerrt, Ehescheidung. Insoweit kein Problem, eben die ganze Katastrophe mit zwei kleinen Kindern.
In der Ehescheidungsverhandlung ging es auch um die Einkünfte der Ex. Die besitzt zwei Häuser im Ausland, Land y, in bester Lage. Ich wies dies durch Grundbuchauszug nach, also eine öffentliche Urkunde. Die Sache roch schon sehr nach Steuerhinterziehung. Die Frau Richterin winkte durch und übersah das gnädig, ist jedoch für mich wichtig, weil Einkünfte der Ex und wer soll Kinderunterhalt zahlen, usw.
Also war ich nicht faul, habe Strafanzeige gegen die Ex erstattet, sowohl beim Finanzamt als auch bei der Staatsanwaltschaft. Die Ex hatte eine Promianwältin und die bog alles ab. Staatsanwaltschaft stellt ein, Finanzamt ermittelt nicht usw, usw.....
Ich bin zwar des Rechts etwas kundig, aber grundsätzlich ein Langsammerker und so fand ich auch erst im Frühjahr 2009 heraus, dass es nicht nur Steuerhinterziehung sonder auch Geldwäsche ist, gem §§ 370 (3)Nr.3 AO iVm 261(1)S.3 StGB
Natürlich wurde ich im Ehescheidungsverfahren extrem benachteiligt, wie es eben so üblich ist, sogar das Anwältchen das mich vertreten hat (auf PKH) sprach vor Gericht gegen mich. Ich wurde also als armer Schlucker von vorne bis hinten legal gedrückt, soweit es eben geht.....
Im März war ich dann zu allem bereit, nach dem die Ex über ihre Anwältin den Kindesunterhalt einklagen wollte (ich hatte wieder mühsam einen Job bekommen und die Damen wollten nur was ihnen zusteht...)
Zurück zur Geldwäsche:
Ich schrieb Strafanzeigen gegen die Richterin, eine zweite Richterin und eine Richterin am Oberlandesgericht X (die hatten meine Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung bearbeitet, die dann vors Bundesverfassungsgericht ging). Weiter Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft X, gegen die EX, gegen mein Anwältchen und gegen die Promianwältin. Allesamt wegen Begünstigung -ergo- Beihilfe zu Geldwäsche. Das ist kein kleiner Vorwurf, insofern habe ich mir das vorher schon reiflich überlegt.
Jetzt wirds witzig. Ich habe die Geldwäsche komplett belegt, also keinen Verdacht, sondern Beweise; Grundbuchauszug, Verschleierung der Eigentümerdaten im Grundbuch durch Notar, Steuerhinterziehung durch Steuerbescheid der Ex. Da der Notar einen Grundbuchauszug gefälscht hat um die Eigentümer vor Aufdeckung der Steuerhinterziehung zu schützen, ist es besonders schwere Steuerhinterziehung, die vom Gesetzgeber als Geldwäsche eingestuft wird, seit 01.01.2008.
Was macht die Staatsanwaltschaft X? Stellt ein keine Schuld erwiesen. Da die Staatsanwaltschaft dies auch an das BKA melden muss und ich die Strafanzeigen über das BKA eingereicht habe, habe ich dann gleich Richtigstellungen an das BKA geschickt. Weiterhin Briefe an den Präsident Bafin, Präsident BKA, Bundesverfassungsgericht, Financial Action Task Force Paris, Interpol, Europol, US-Secret-Service, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Bundesfinanzminister, usw. Ich glaube ich habe nur den Mossad vergessen.
Von großer Bedeutung ist diese Form der Geldwäsche, weil eine neue Variante unter Fälschung von Grundbuchdaten gezeigt wurde. Die Summen sind nicht so doll, ca. 150 - 200.000 Euro p.a.
So. Da die Geldwäsche, zusammen mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, ganz oben rangiert, ist Bewegung in die Sache bekomme. Vom Europäischen Parlament erhielt ich vorab die Nachricht die Sache bei der FIU BKA anzuzeigen (was ja schon längst passiert ist).
Seit Mai höre ich weder von der Anwältin (deren Website auch seit Mai offline ist) noch vom Gericht etwas. Mein Schreiben an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wurde beantwortet und ich habe wieder einen Zentimeter Papier (mit allen Beweisen) hingeschickt; Vorwurf: Richterin eines OLGs täuscht Bundesverfassungsgericht und schützt Geldwäsche.
Meine Beschwerde wurde jedoch nicht zur Entscheidung angenommen, abgezeichnet von drei Richtern des Bundesverfassungsgericht. Das heisst, die haben sich damit beschäftigt und vermutlich Akten angefordert.
Da dürfte im Bundesland x einige Köpfe rot geworden sein. Weiterhin führe ich gegen besagtes Finanzamt eine Untätigkeitsklage bei einer belegten Geldwäsche. Das ist auch dem Finanzgericht unangenehm und mir wurde schon zweimal nahegelegt, meine Klage zurück zu nehmen. (Ein gutes Zeichen)
Nach § 31b AO muss Geldwäsche vom Finanzamt sofort ans BKA gemeldet werden, unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Zögern. Haben die nicht, also auch sehr mütterfreundlich, ohne Zweifel.
Ich werde die Sache jetzt bis zum Ende durchziehen. Das dürfte dann einen großen Scherbenhaufen geben.
Anmerkung: Wäre das alles im Bundesland x geblieben, dann hätte mich diese männerfeindlich Bande einfach kalt gestellt, bei Geldwäsche geht das nicht. Geldwäsche ist eine globale Angelegenheit. Das heisst die Exen kommen, wenn sie den Kinder betreuen, mit allem durch, wirklich mit allem.
Wenn hier jemand der Meinung ist, man könnte diesen Fall benutzten, um gegen die unglaubliche Ungerechtigkeit vor dem Familiengerichten vorzugehen, bin ich für Tips dankbar.
Bis dahin
Grüße
Nero
Inter
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Wow, Nero, ne abartige Geschichte....
Willkommen im Forum, übrigens.
Dich wird es, dadurch, dass Du das Forum ja schon durchforstet hast, nicht sonderlich überraschen, dass die meisten
von uns dadurch nicht aus den Socken geworfen werden, das vermeintliche Kindeswohl macht viel möglich, eben auch,
dass eine reiche Geldwäscherin erfolgreich einem armen Bürger über Unterhalt das letzte Hemd ausziehen kann.
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ich sag immer: die mühlen mahlen langsam aber sie mahlen...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
(20-07-2009, 15:10)Nero schrieb: Die Summen sind nicht so doll, ca. 150 - 200.000 Euro p.a. Verstehe ich nicht. Zwei Hütten im Ausland bringen so viel p.a.?
Hast Du noch Kontakt zu den Kindern?
Auch ein Willkommen von mir.
(20-07-2009, 15:10)Nero schrieb: Ich schrieb Strafanzeigen gegen die Richterin, eine zweite Richterin und eine Richterin am Oberlandesgericht X (die hatten meine Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung bearbeitet, die dann vors Bundesverfassungsgericht ging). Weiter Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft X, gegen die EX, gegen mein Anwältchen und gegen die Promianwältin. Allesamt wegen Begünstigung -ergo- Beihilfe zu Geldwäsche. Das ist kein kleiner Vorwurf, insofern habe ich mir das vorher schon reiflich überlegt.
Spätestens hier haben sie Dich als Querulanten abgestempelt. Dann kannst Du beweisen, was Du willst, mit dem Stempel ist alles eben: abgestempelt. Ein Schicksal, das wir beiden mit vielen hier teilen.
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auch von mir ein recht herzliches ......willkommen im abenteuerland bananistan!!!
hut ab vor deinem ergeiz,dich nicht mit dem unrecht abzufinden,aber wie karlma schon geschrieben hat,ab hier bis du einigen herrschaften ein großer dorn im auge.
trotzdem hut ab,vor deiner courage das hier alles öffentlich zu machen,denn einigen anonymen mitlesern staatlicher seite wird nun etwas mulmig bei dem gedanken,dass du eventuell anderen den mut gibst,auch gegen ihr unrecht vor zugehen.
viel spaß noch weiterhin hier .......
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen
Marcus Tullius Cicero
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Hallo Nero,
vielleicht hättest Du Dich Hero nennen sollen.
Das hier:
(20-07-2009, 15:10)Nero schrieb: ...
Ich schrieb Strafanzeigen gegen die Richterin, eine zweite Richterin und eine Richterin am Oberlandesgericht X (die hatten meine Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung bearbeitet, die dann vors Bundesverfassungsgericht ging). Weiter Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft X, gegen die EX, gegen mein Anwältchen und gegen die Promianwältin. Allesamt wegen Begünstigung -ergo- Beihilfe zu Geldwäsche. Das ist kein kleiner Vorwurf, insofern habe ich mir das vorher schon reiflich überlegt.
Jetzt wirds witzig. Ich habe die Geldwäsche komplett belegt, also keinen Verdacht, sondern Beweise; Grundbuchauszug, Verschleierung der Eigentümerdaten im Grundbuch durch Notar, Steuerhinterziehung durch Steuerbescheid der Ex. Da der Notar einen Grundbuchauszug gefälscht hat um die Eigentümer vor Aufdeckung der Steuerhinterziehung zu schützen, ist es besonders schwere Steuerhinterziehung, die vom Gesetzgeber als Geldwäsche eingestuft wird, seit 01.01.2008.
... ist wirklich heftig. Ich habe der Bande nur nachgewiesen, dass die Anwältin meiner Frau eibe Prozessbetrügerin ist, weil sie verbotenerweise die Geschäftspartnerin meines Ehevertragsanwalts ist. Die Sache ist jetzt wegen unfairen Verfahrens vor dem EUGMR.
Aber die Story von Dir ist krass. Leider stimmt auch, was karlma schreibt. Es gibts so einen Punkt, bei dessen Überschreitung man zum Querulanten wird. Hetze einfach zuviele von denen gegen Dich auf, dann kannst Du machen, was Du willst und nichts geht mehr. Im nächsten Schritt hängen sie Dir dann irgendetwas an.
Auf jeden Fall Respekt für Dein Durchhaltevermögen..
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Vielleicht sollte man Roß und Reiter nennen?
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21-07-2009, 08:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-07-2009, 09:24 von Nero.)
Danke erstmal für die Kritik, aufmunternden Worte und Fragen; So eins nach dem anderen.......
Zwei Geschäftshäuser in bester Lage einer europäischen Metropole werfen die 150.000 bis 200.000 Euro im Jahr locker ab; deswegen ist die Sache ja auch ein Novum und geeignet aufzuzeigen, wie das organisierte Verbrechen anonym Strassenzüge kauft und Geld wäscht/waschen kann. Und das Verfahren ist echt neu (und besonders dreist, da ein Notar mit macht).
Ich Querulant: Das ist wohl so zutreffend, zumindest habe ich den Querulanten-Stempel. Nur eines ist besonders/abweichend. Es ist eben Geldwäsche und keine einfache Steuerhinterziehung oder ein Prozessbetrug; Die Sache ist somit mindestens mal europäisch und schon lange nicht mehr auf ein Bundesland begrenzt.....wenn dann ein harter Gegenwind kommt, oder mir etwas "angehängt" werden soll, bleibt immer noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die OECD, die Weltbank die Uno ach was weiss ich....Geldwäsche ist eben "geächtet" und kein faux-pas...
Erschwerend -und das ist wirklich fatal- ist, dass sich alles mit einem einzigen Dokument belegen lässt, dem gefälschten Grundbuchauszug. Auf der Seite der Grundeigentümer ist auch ein Rechtsanwalt. Somit haben Notar und Eigentümeranwalt mit Vorsatz gehandelt......Versehen, Schreibfehler etc. sind da dann ausgeschlossen.....
Wenn alle Stricke reissen, könnte ich auch als "Verfolgter" in einem anderen Land politisches Asyl beantragen, wäre auch ne Option (Iran, Vatikan, UNHCR....)
Grundsätzlich bin ich jedoch als Anzeigenerstatter in einer Geldwäsche-Sache frei von jeder Verantwortlichkeit, § 13 Geldwäschegesetz und nach europäischen Richtlinien umfassend zu schützen...es sei denn, ich hätte Blödsinn erzählt/angezeigt und wenn ich das gemacht hätte, dann wäre ich schon nicht mehr hier.......ganz sicher!!
Und noch was. Die besagte Staatsanwaltschaft hat ja mit einer unrichtigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens das BKA getäuscht und das habe ich dem BKA auch immer schön brühwarm geschrieben und belegt. Wer Lust und Zeit hat, kann ja mal über die üblichen Suchwege etwas über das Selbstverständnis des BKA´s suchen....die machen nicht den Eindruck, dass sie sich von regionalen Landesfürsten vorführen lassen und dann auch noch Hiebe von der FATF einstecken
Wie auch immer, die Sache bleibt spannend.
Grüsse
Nero
Der Vorschlag Ross und Reiter zu nennen ist schwierig. Bleibe ich bei den Strafanzeigen, bin ich durch deutsche und europäische Gesetze umfassend geschützt, § 13 GWG etc...Nenne ich aber alle Beteiligten namentlich und ich täusche mich in einer Sachverhaltsbeurteilung der Beihilfe zu Geldwäsche, habe ich dann ein Problem.....
Aber das soll mich nicht verunsichern.....die Gegenseite (die Staatsanwaltschaft) hat in den unzähligen Schreiben immer eine andere Staatsanwältin als Unterzeichnende. Das zeigt auch, dass auf deren Seite schon ein wenig Schadensbegrenzung betrieben wird.
Die können sich dann rechtfertigen, sie wären nur einmal kurz mit dem Sachverhalt beschäftigt gewesen und hätten da etwas übersehen..... aber es gibt ja auch noch den Justizminister des Bundeslandes....der die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft führt, der kann dann nicht mehr sagen, er hätte was übersehen....und an dem bin ich gerade dran......
Der hat auch schon ganz geschickt gekontert; Auf meine Beschwerde über die Staatsanwaltschaft wegen unrichtiger Rechtsanwendung hat er die Sache wieder an die Staatsanwaltschaft zur Überprüfung abgeben und die Zuständigkeit verneint; Kann er aber nur einmal, § 147 GVG, Wahloption Nr1 und Nr3
Bei der nächsten Entscheidung in der Sache muss er dann Stellung beziehen....
Das interessante an der ganzen Sache ist, dass unser deutsches Rechts- und Justizsystem nicht für so einen Fall ausgelegt ist. Für jeden Versuch aus der Sache rauszukommen findet sich wieder ein Gesetz, dass dies nicht zulässt. Bekäme ich eine Geldstrafe wegen irgendwas, beantrage ich Forderungsverrechnung mit den Schadensersatzforderungen in gleicher Höhe gegen die Behörden. Lehnt der Gerichtsvollzieher ab, gebe ich eine Vermögenserklärung ab (Offenbahrungseid) mit den aufgezählten Forderungen wegen Begünstigung von Geldwäsche. (Natürlich bekommt dann auch der Gerichtsvollzieher eine Anzeige wegen Begünstigung von Geldwäsche, wenn er nur einen kleinen Fehler macht oder untätig bleibt) Dann steht die Geldwäsche wieder in einem öffentlichen Verzeichnis und die Justiz muss der Sache nachgehen, usw, usw dann sind schon zwei Bundesländer in die Sache verstrickt. Ein kurzer Umzug in ein anderes Bundesland und die Sache kann dann dort weitergehen........
Gott sei Dank habe ich es nicht eilig....
Grüsse
Nero
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(21-07-2009, 08:43)Nero schrieb: Wenn alle Stricke reissen, könnte ich auch als "Verfolgter" in einem anderen Land politisches Asyl beantragen, wäre auch ne Option (Iran, Vatikan, UNHCR....) Die Wahrscheinlichkeit, dass Dir der Vatikan Asyl gewährt ist wohl nicht so hoch.
Die Sache mit der Geldwäsche wird das BKA sich einmal angucken und feststellen, dass es keinen terroristischen Hintergrund hat, sondern nur ein üble Steuerhinterziehung ist. Vermutlich wird der Notar, der sich daran beteiligt hat, seine Zulassung verlieren und Deine Ex einen riesen Ärger mit dem Finanzamt oder sogar der Steuerfahndung bekommen.
Was danach bleibt ist die Unterhaltspflicht für die Kinder - und die wirst Du nicht loswerden - es sei denn Deine Ex wandert wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis und Du bekommst das Sorgerecht.
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Die Einschätzung von V-Man halte ich für realistisch. Was letztendlich an Pflichten usw. dabei rauskommt ist offen.
Das aber feministische Seilschaften, die das ganze Land durchziehen, in allen Behörden existent und aktiv sind und vor massivsten Rechtsbruch nicht scheuen, Familiengerichtsverfahren manipulieren, dass wäre mit der Sache bewiesen.
Hieraus sollte doch irgend ein zukünftiges Kapital geschlagen werden können?
Der Ex-Postchef, der wegen Hinterziehung von Zinsen auf bereits versteuertes Einkommen zu 2 Jahre auf Bewährung verurteilt wurde, ist ein Waisenknabe gegen meine EX. Der hatte einfach nur das Pech, keine Frau zu sein. Als alleinerziehende Ehefrau und Mutter wäre Z. nie angeklagt worden.
Wenn jemand Ideen hat, wie die Sache genutzt werden könnte, danke ich für Tips.
Grüsse
Nero
(23-07-2009, 01:46)V-Man schrieb: Die Wahrscheinlichkeit, dass Dir der Vatikan Asyl gewährt ist wohl nicht so hoch.
Warum nicht? Die haben doch hier überall Zweigstellen, in denen Kirchenrecht gilt. Ein guter Draht zum Pfarrer und die Presse hat ihre Story. Hat bei anderen Verfolgten schon geklappt. Je wütender die Staatsmacht dabei getobt hat, desto besser.
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23-07-2009, 19:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-07-2009, 19:40 von Vater.)
Ich war vor einiger Zeit in der Kirche -ganz genau kann ich mich nicht errinnern. Bei meiner kirchlichen Heirat mit meiner Frau war ein Fragebogen bezüglich Kinder und ob für die Unterhalt bezahlt wird. Dies ist scheinbar Voraussetzung für eine kirchliche Trauung (katholisches Recht).,zumindest würde dann einer Trauung etwas im Wege stehen. Ich war erstmal baff und mir blieb das Wort im Halse stecken. Dachte mir aber, ne Diskussion mit dem Pfarrer stachle ich erst mal nicht an, schließlich sind die doch nur mit Gott verheiratet. Gott muss wirklich prima sein, der fordert keinen Unterhalt ein :-) Allerdings werde ich - sollte es aus einem Anlaß wieder zu Gesprächen kommen, mal das mit der Abtreibung ansprechen. Frauen die Kinder im Bauch ermordern - ob die dann auch noch kirchlich heiraten dürfen. Grosse Teile der Kirche sind ja inzwischen an diese Gesellschaft so weit angepasst, daß es zum Kotzen ist. Naja, soviel mit Nachweisen daß ich Kirchensteuer zahlen muss, verdien ich eh nicht :-)
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Mord ist eine Todsünde, aber kein Ehehindernis. Kinder sind auch kein Hindernis, egal ob was für sie gezahlt wird oder nicht. Ein Hindernis wäre es, wenn einer der Eheschließenden bereits wirksam verheiratet wäre.
Man sieht wieder mal, was für Segen die Ehelosigkeit der Priester ist :-)
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(23-07-2009, 19:29)Vater schrieb: Allerdings werde ich - sollte es aus einem Anlaß wieder zu Gesprächen kommen, mal das mit der Abtreibung ansprechen. Frauen die Kinder im Bauch ermordern - ob die dann auch noch kirchlich heiraten dürfen. Abtreibung ist in Deutschland meines Wissens nur bis zum dritten Monat erlaubt. Ein Fötus des eine Woche alt ist, ist nur ein wachsender Zellklumpen. Die Frage ist eigentlich, ab wann aus dem Zellklumpen ein menschliches Wesen wird.
http://www.babycenter.de/pregnancy/entwicklung
Die etwas radikale Ansicht, dass ein befruchtetes Ei nicht mehr abgetrieben werden darf, halte ich für überzogen. Natürlich ist es eine ernste Angelegenheit, wenn man/frau die Schwangerschaft verantwortungslos in Kauf nimmt und hinterher abtreibt, nachdem es schiefgegangen ist. Trotzdem gibt es viele Fälle, in denen die Natur selbst bei Beginn der Schwangerschaft dieselbe wieder beendet und es dann zu einer Fehlgeburt kommt. Warum sollte in einem sozialen Härtefall nicht auch die Mutter das Recht haben ihren Fötus abzutreiben, solange er noch kein menschliches Wesen ist und bevor eine ganze Familie ins soziale Abseits gerät.
Das ist aber ein langes Thema, was ggf. eines eigenen Threads bedarf.
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23-07-2009, 20:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-07-2009, 20:53 von Vater.)
Wie in einem anderen Faden bereits steht, hat ein Kind bereits ab der 6. Schwangerschaftswoche Herztöne. Daher ist der 3. Lebensmonat in jedem Fall zu spät angesetzt. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche - so heisst das verharmlosend - finden nach der 6. Schwangerschaftswoche statt. Hat ein Kind Herztöne lebt es unstrittig, ich glaube darüber dürfte man sich einig sein. Natürlich kann man darüber streiten, was ein "Kind im Bauch mitkriegt", vielleicht weiss nicht mal ein 0 oder 1 jähriges Kind, wenns ermordert wird, was abgeht- aber Mord bleibt Mord. Schaut mal die Seite "abtreibung-ist-mord.de" an, ist ne geile Seite aus Sicht der Väter. Es geht nämlich darum: Der Mann muss alle Verantwortung für seinen Ritt übernehmen, er muss zahlen, er MUSS die Vaterschaft anerkennen! er wird aber auch nicht gefragt, ob ER vielleicht das Kind haben möchte -obwohl er mind. zu 50% zum Kind beiträgt. Er hat nicht das Recht, gegen eine Abtreibung zu sein und einer Frau zu sagen, ich will zu meinem Kind stehen und ihm Naturalunterhalt und Erziehung anzubieten. Über den Bauch entscheidet allein die Frau. Es geht um Grenzenlosen Feminismus, und den müssen wir bekämpfen. Mit welchen Recht darf nur die Frau allein entscheiden, ob sie sich einem Kind mit Herztönen erledigen möchte ? Und die Babyklappe ? Warum wird in allen Punkten der Vater nicht in die Entscheidung mit einbezogen ? Er hat doch ja angeblich auch das "Sorgerrecht" ,zumindest wenn man verheiratet ist. Ja eben nur auf den Klopapier, auf den es geschrieben ist.
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@Vater - um was geht es eigentlich ? Bei den reduzierten Rechten der Väter gebe ich Dir 100 prozentig Recht. Bzgl. der Abtreibung kann ich nur nochmal sagen, dass die Schwelle zur Menschwerdung massgeblich sein muss. Und die hängt nicht von Herztönen ab, sondern von dem Nervensystem und einer gewissen Rezeptionsfähigkeit mit Schmerzempfinden und Reaktivität.
Ich bin wirklich kein Freund von Abtreibungen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein sechs Wochen alter Fötus schon ein Schmerzempfinden hat. Andererseits ist natürlich jede Abtreibung ein schwerer Eingriff und deshalb kann keine Frau abtreiben, ohne sich einer eingehenden Beratung unterzogen zu haben, bei der es eben auch um das zukünftige Baby geht.
- Wie gesagt ist das ganze eine ziemlich hypthetische Diskussion, die wir hier nicht zu Ende bringen werden. Aber denk einmal darüber nach, was eine vergewaltigte Schülerin machen soll, die Schwanger geworden ist. Da muss man ja aus einer Tragödie nicht eine lebenslange Katastrophe machen.
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23-07-2009, 23:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-07-2009, 00:02 von Vater.)
Wenn jemand (noch) nichts fühlen kann, heißt das doch nicht, dass er kein Recht auf Leben haben sollte. Auch Väter die von Frauen vergewaltigt werden und wenn daraus ein Kind entsteht, sind Unterhaltspflichtig (siehe Fall, wo z.B. Erwachsene Frauen Buben missbrauchen).
Einer Beratung hat der Vater beizuwohnen, will er das Kind, hat die Frau es auch zu zeugen, unabhängig davon, ob man nun für oder gegen Kindstötung im Mutterleib ist.
Wer für Abtreibung ist muss dem Mann einräumen, das eine Frau per richterlicher Anordnung dazu gezwungen werden darf, abzutreiben. Denn nur der Mann hat aus der Geburt eines Kindes die Nachteile, die Frauen angeben, wenn sie abtreiben : "Ich kann mir ein Kind nicht leisten(Doch, weil Vater zahlen muss)", "ich bin noch zu jung"
(nein, weil ein einmaliger Fehler nur ihn das Leben lang ruiniert und sie ein kostenloses Anwalts- und Inkassobüro in Form der Beistandschaftdes Jugendamts bekommt).
Einfach mal Bilder von Abtreibungen anschauen, wie der Arzt vorgeht, in der Gebärmutter alles in Einzelteile zerschneidet, Arme, Beine etc. Keine Frau , die abgetrieben hat, dürfte sich danach wohl fühlen - auch keine Vergewaltigte. Diese 3% der Abtreibungen die deswegen stattfinden, sind sowieso nur billige Ablenkungsmanöver. Das eine Frau danach sich nicht wohl fühlt- das ist wenigstens ein Teil gerechte Strafe. Die Industrie und der Staat tut ja alles dafür, Sexlust vor Kindeslust zu stellen, die Zerstörung der deutschen Familien wird vorangetrieben, und seis nur deswegen, um endlich auch in Deutschland den Begriff VATERland abschaffen zu können.
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Moin Nero,
ich frage mich Deiner Darlegung, um was es Dir geht. Willst Du der raffgierigen Kapitalistin, die Deine Exe nun mal ist, kräftig was auswischen? Ist es nur das?
Ich denke, daß Du und sie doch geschieden sind. Dann soll sie doch von Dir aus treiben, was sie will. Mit Häusern, mit Hunden, mit Hinterziehungen ... wie auch immer! Das ist doch nicht Dein Ding, sondern ihr Ding.
Unterhalt mußt Du ja nur für die Kinder zahlen, wenn ich es recht verstehe. Dies weiß jedes Kind. Und die Düsseldorfer Tabelle kennt unsereiner doch auch.
Da kommst Du nicht drumrum, selbst wenn sie als Verbrecherin im Knast sitzen sollte. Du hast nun mal zu zahlen. Da fragt niemand nach Gerechtigkeit, sondern es siegt die Demokratie mit ihrem Rechtsstaat und ihrem Recht, also der Beamtenstadl und die Exen mit ihren Helferindustrien. Werd' realistisch und sieh' es ein!
Ansonsten verstehe ich nicht, wem Du da Steuergelder zuschanzen zu müssen meinst. Bist Du in die Merkel so verknallt?
Gönnst Du den Kriegsgewinnlern und Rüstungsindustriellen noch ein paar Steuergelder mehr für das Abschlachten in Afghanistan usw.?
Wieso willst Du den feministischen Helferindustrien und dem parasitären Beamtenstadl Steuergelder zuschanzen, welche Deine Exe doch viel besser privat verprassen kann?
Erkläre mir dies doch bitte mal. Denn seit ich mir mal angeschaut habe, wofür die Steuergelder in Germanistan eingesetzt werden, empfinde ich jede Hinterziehung geradezu als einen patriotischen Akt!
Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgipott
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Ich les' mir gerade die alten Schinken durch. @Nero was ist denn draus geworden?
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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(09-09-2013, 18:01)ExDeutscher schrieb: Ich les' mir gerade die alten Schinken durch. @Nero was ist denn draus geworden?
O.K.
Muss man erst mal hervorkrösen...
`n zwoter Gustl vielleicht?!
oder bereits wegtherapiert ?
outburned
Vielleicht war er Zellennachbar von Gutsl Mollath....
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