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Hallo,
ich bin Deutscher Staatsbürger und habe eine Schweizerin geheiratet, wir haben ein Kind und leben in der Schweiz.
Meine Frau hat mich 2 Jahre lang betrogen sie hat jetzt einen anderen und will die Scheidung.
Ein Anwalt sagte mir das ich demnächst 40 % meines Einkommens abdrücken muss.
Ich möchte mir jetzt bei Freunden auf den Philippinen eine neue Existenz aufbauen, der Anwalt sagte mir das ist kein Problem niemand wird mich auf den Philippinen pfänden können.
Doch wie sieht es mit der Passverweigerrung in 10 Jahren aus?
Wird die Schweiz den Fall an Deutschland weiterleiten und die können dan eine Passverweigerrung veranlassen?
Ich habe gelesen das mir in Deutschland niemand den Pass verweigern wird, kann ich dann einfach einreisen ohne Wohnsitz und dort einen neuen Pass beantragen?
Gruss
Pinoy
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Zwei Jahre betrogen? Mach erst mal einen Vaterschaftstest.
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nein das ist auszuschließen er hat mehrere Merkmale am Körper die ich auch habe..........
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25-06-2017, 18:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-06-2017, 18:56 von Austriake.)
Ich würde den Vaterschaftstest trotzdem machen. Ist evtl. gut ausgegebenes Geld.....
Ansonsten: Wenn ich mich an das Horrorszenario erinnere, welches mir meine Anwältin beim ersten Beratungsgespräch gezeichnet hat - und was jetzt, sieben Jahre später dann tatsächlich eingetreten ist, dann muss ich sagen dass die Anwälte wohl aus ökonomischen Gründen zuerst mal den Mandanten erschrecken um die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung zu untermauern....
Kommt darauf an, welchen Beruf du hast und was du kannst. Unter Umständen mußt du gar nicht bis nach Südostasien abhauen, evtl. ist Norwegen schon eine Alternative. Oder Canada oder USA zum Beispiel. Ich würde doch erst mal zuwarten, was denn tatsächlich bei der Scheidung herauskommt. Abhauen kannst du immer noch...
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Ruhig Blut würde ich sagen. Deinen Anwalt würde ich links liegen lassen.
Gib mal bitte notfalls per PN grundlegende Infos zu Deiner Situation.
Aus der CH würde ich nicht unbedingt abhauen.
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In der Schweiz gibt es eine Bedarfsrechnung, grob gesagt beide einkommen werden zusammengerechnet und durch 2 geteilt das ist fakt. Ich habe hier keinen grossen Freundschaftskreis und die Philippinen gefallen mir sehr gut, das einzige Problem währe eigentlich nur eine Passverweigerrung durch die Deutsche Bootschaft....
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26-06-2017, 00:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-06-2017, 00:42 von Bruno.)
(25-06-2017, 22:36)Pinoy schrieb: ...Problem währe eigentlich nur eine Passverweigerrung durch die Deutsche Bootschaft.... # Hole dir in D einen zweiten Pass. Wenn dich einer fragt begründest du die Notwendigkeit damit das du sowohl nach Israel als auch in arabische Länder reisen willst. Alternativ das du in die USA und Nordkorea reisen willst. Dann hast du schon mal eine doppelte Sicherheit bezüglich evtl. Passverlust oder ähnlichen.
# Wenn dir die Botschaft auf den Philipinen behauptet den Pass nicht verlängern zu wollen oder können, reist du über ein anderes EU Land nach D und verlängerst einen deiner Pässe auf dem Bürgeramt.
Plan B:
- Wenn dir die Philipinen gut gefallen kannst du sicherlich auch die dortige Staatsbürgerschaft an nehmen. Das geht sicherlich auch OHNE Heirat.
Plan C:
Es gibt diverse Länder die Staatsbürgerschaften (zum Teil auch nur Aufenthaltstitel) für Investoren an bieten (eb5 Visa, bzw. für wenig Geld bei Micronationen).
Plan D:
- Als Staatenloser wirst du auch keinen D Pass benötigen. Da es Staatenlose auf der Welt gibt, scheint es durchaus Konstellationen zu geben wie man seine Staatsangehörigkeit los werden kann ohne eine neue an zu nehmen.
PS. Wenn du D dauerhaft verläßt, kannst du dir deine selbst eingezahlten Rentenbeiträge aus zahlen lassen.
--
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(26-06-2017, 00:38)Bruno schrieb: ...PS. Wenn du D dauerhaft verläßt, kannst du dir deine selbst eingezahlten Rentenbeiträge aus zahlen lassen.
Nein, das geht nur fuer nicht-EU/EEA Buerger, mit deren Laendern kein Sozialversichungsabkommen besteht. Selbst Schweizer AHV Beitraege koennen nicht ausgezahlt werden.
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Bevor man Pinoy diverse Szenarien zur Auswanderung empfiehlt, sollte man vielleicht abwarten, ob es a) überhaupt zu Trennung und Scheidung kommt. Wir haben hier ja schon manche Überraschung erlebt und b) falls es dazu kommt, die Befürchtungen überhaupt eintreten.
Was Pinoy bis dahin machen kann, sind die einfachen Dinge, die wenig kosten. Zum Beispiel die Beantragung eines neuen Reisepasses mit zehn Jahren Gültigkeit.
Gibt es in der Schweiz überhaupt so etwas wie den §170 StGB, Unterhaltspflichtverletzung?
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http://www.kummer-engelberger.ch/data/88...n_FamR.pdf
Das sollte sich der Starter mal aufmerksam durchlesen.
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@Bruno,
Die philippinische Staatsbürgerschaft ist eine sehr hohe Hürde, siehe hier http://www.bpb.de/gesellschaft/migration...buergerung
Mit dem philippinischen Pass kann man Herzlichen wenig anfangen......
Gruß Bitas
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Wer es sich leisten kann, wandert aus nach Belize (Britisch Honduras). Bei einem nachgewiesenen Jahreseinkommen von 15.000 US-Dollar ist Residenz sicher, Staatsbürgerschaft kann erworben werden.
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In der Schweiz gibt es einen ähnlichen Artikel
http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_021.htm
Aber funktioniert das können die Deutschland um Amtshilfe bitten das ich für ein verbrechen was ich in der Schweiz begannen habe mir der Deutsche Pass verweigert werden kann?
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(26-06-2017, 21:36)Pinoy schrieb: In der Schweiz gibt es einen ähnlichen Artikel
http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_021.htm
Aber funktioniert das können die Deutschland um Amtshilfe bitten das ich für ein verbrechen was ich in der Schweiz begannen habe mir der Deutsche Pass verweigert werden kann?
Kommt auf die Motivation und den Arbeitseifer des schweizerischen Beamten an.
Spielen wir das Szenario mal durch: der Unterhaltspreller beantragt in zehn Jahren die Verlängerung / Neuausstellung seines Reisepasses. Der deutsche Konsularbeamte leitet den Antrag nach Berlin weiter - wenn in deutschen Strafregistern kein Eintrag zu finden ist, der eine Paßverweigerung rechtfertigt, wird der Paß erteilt.
Stellt sich nun die Frage, ob in einem deutschen Strafregister ein Eintrag einer Schweizer Behörde zu finden ist - falls in der Schweiz eine rechtskräftige Verurteilung erfolgte (geht das in der Schweiz in Abwesenheit des Angeklagten?), möglicherweise. Möglicherweise auch nicht. Wenn es entsprechende Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gibt, dann übernehmen die Deutschen die Verurteilung in ihr Register; wenn nicht, dann nicht.
Wenn der Schweizer Beamte, der dir ein Strafverfahren nach diesem Artikel 216 anhängen will, dich zur Zustellung der Anklage nicht findet - weil du nicht mehr unter der alten Adresse zu finden bist und eine neue Adresse in keinem Melderegister der Schweiz zu finden ist - was macht er dann? Legt er den Vorgang zu den Akten, zu den aussichtslosen Fällen? Oder erwacht sein Ehrgeiz, und er heftet sich an deine Spuren, bleibt abends für Stunden länger in seinem Büro, durchkämmt stundenlang das Internet und leistet Dutzende unbezahlter Überstunden, nur um dich zu finden und dir die Anklage zustellen zu können? Damit er seine tiefe persönliche Befriedigung damit erreicht und zum Wohle der Kindsmutter (die schon lange mit einem anderen herumvögelt und auf seine Bemühungen nicht angewiesen ist) einen Erfolg vorweisen kann?
Ws macht die Akte, so sie denn noch in Reichweite irgendeines Bürokraten herumliegt und nicht schon längst im Keller im Archiv verstaubt, im Jahre 2027?
Fragen über Fragen.
Wenn du diese Fragen beantwortet haben willst, BEVOR du handelst, wird dir hier niemand weiterhelfen können.
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Danke für deine Einschätzung!
in der Schweiz kann man auch in Abwesenheit verurteilt werden.
Ich habe eigentlich nicht vor meinen Aufenthaltsort geheim zu halten.......
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(28-06-2017, 22:46)Pinoy schrieb: Ich habe eigentlich nicht vor meinen Aufenthaltsort geheim zu halten.......
Besser ist das aber.
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@Austriake,
denkst Du das die philippinischen Behörden oder die deutsche Botschaft Pinoy Probleme machen werden?
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(29-06-2017, 08:11)Bitas schrieb: @Austriake,
denkst Du das die philippinischen Behörden oder die deutsche Botschaft Pinoy Probleme machen werden?
Wenn er zur deutschen Botschaft in Manila marschiert zum Zwecke der Passverlängerung, und dort liegt ein Amtshilfeersuchen der Schweiz zwecks Aufenthaltsermittlung oder gar Festnahme wegen Unterhaltspflichtverletzung . dann wird Pinoy Probleme bekommen.
Merke: die deutschen Botschaften im Ausland sind NICHT die Freunde der deutschen ExPats. Im Zweifelsfall sind von der deutschen Botschaft mehr Probleme zu erwarten als von den Behörden des Aufenthaltsstaates. Ich verweise insofern auf die Erfahrungen von Lt. Dino und anderen.....
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Dino ist immerhin mit einem Konzept ins Ausland gegangen, davon ist in meinen Augen Pinoy ganz weit entfernt.
Eine typische Paniksituation in der die Leute durchdrehen.
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29-06-2017, 10:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-06-2017, 10:37 von Bitas.)
@Austriake,
Ja , das ist soweit klar.....aber wenn er sein Aufenthaltsort nicht bekannt gibt und geht zur Botschaft um den Pass zu verlängern, hat er doch das selbe Problem, oder?
Wenn er seinen Ort bekannt gibt, nach Leistungsfähigkeit (ca. 100€) monatlich zahlt, wird er wahrscheinlich 10 Jahre keine Probleme haben, bis die Erneuerung des Passers ansteht.
So hat es aktuell "Nathan" im Forum (be)geschrieben.....es ist sicherlich von Fall zu Fall verschieden.
Um den Pass zu verlängern muss man halt über ein Drittland nach D einreisen und hoffen das alles gut geht.
Ich werde auch meinen Ort bekannt geben, weil ich kein Verbrecher bin, sondern auswandere und nach meiner Leistungsfähigkeit KU bezahlen werde....was dann rauskommt wird man sehen.
Leutnant Dino hat sich auch nicht versteckt und hat sich massiv mit dem Botschafter in BKK angelegt.
Ich gebe hier keine Tipps, weil ich keine Erfahrungen habe....ich lerne täglich dazu und dabei hilft mir dieses Forum enorm.
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Es steht in vielen Threads, Anonymität ist der wichtigste Faktor wenn man geht. Am Besten, man spiegelt behutsam vor, woanders zu sein, abseits des tatsächlichen Aufenthaltsorts.
Das müsste eigentlich unmittelbar einleuchten. Bekannter Aufenthalt führt zu mehr oder wengier intensiven Anstrengungen, doch noch an das Geld zu kommen, schliesslich weiss man ja wo der Schlingel abgeblieben ist. Bei einem falschen Aufenthaltsort richten sich die Beisskräfte auf Leergut, bei gar keinem Aufenthaltsort finden die Beisskräfte kein Ziel und schnappen erschöpft umher, so dass sie bald erlahmen.
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Der TS möchte auf die Philippinen, nicht in Europa bleiben.
Das heißt doch mal m Klartext, das nur die deutsche Botschaft in Manila versuchen könnte die Philippinischen Behörden zu ermuntern den TS irgendwo auf den über 7000 Inseln zu (be)suchen.
Auch möglich wäre, das der TS keine Aufenthaltserlaubnis (alle 2 Monate) bekommt, weil er von der DBM gesucht wird und es einen Eintrag gibt.....nur für die Filipinos ist, zu wenig Unterhalt zahlen, kein Verbrechen, warum sollten die sich die Mühe machen und einen Foreigner, der Geld bringt, Probleme bereiten oder in Abschiebehaft bringen?
@Pinoy, was sagen denn Deine Leute auf den Phils dazu?
Bei mir ist es z.B. so das meine Kinder, Familie und viele andere bereits wissen, das wenn ich weg bin, nur die Philippinen in frage kommen....ich will mich nicht verstecken wie ein verbrecher, weil ich keiner bin!
@neuleben, kennt glaube ich auch die Philippinen? Was meinst Du dazu?
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(29-06-2017, 14:52)Bitas schrieb: Das heißt doch mal m Klartext, das nur die deutsche Botschaft in Manila versuchen könnte die Philippinischen Behörden zu ermuntern den TS irgendwo auf den über 7000 Inseln zu (be)suchen.
Das Risiko, dass überhaupt Aktivitäten angestossen werden steigt mit der Kenntnis des Aufenthaltsorts. Egal wo. Und Risiken wollen wir doch minimieren, oder?
Und am wenigsten würde ich mich darauf verlassen, irgendwo dauerhaft sicher zu sein, nur deshalb weil man dort ist. Was haben die Leute noch vor ein paar Jahren getönt, wie sicher ihr Geld in diversen Staaten ist. Das wurde innerhalb kurzer Zeit Stück für Stück geschliffen, der Prozess nimmt sogar noch an Fahrt auf. Steht alles schon hier im Thread, #94, #92 und mehr.
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@Bitas, bei mir ist es ähnlich, meine Bekannten und verwandten wüssten auch das ich auf den Philippinen bin. Auf den Philippinen wurde mir unterstützung von meinen bekannten angeboten, bei anfrage der Botschaft würde ich mein Gehalt genre bekannt geben, läuft eh alles über Bekannte....
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@Pinoy,
Du brauchst auf den Phils eine Arbeitserlaubnis, die ist nicht so einfach zu bekommen.
Sind Deine Bekannten Filipinos oder Deutsche?
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