15-07-2017, 18:05
Das Studentenwerk beklagt sich über zu niedriger BAFÖG-Sätze: https://www.nwzonline.de/oldenburg/bildu...52502.html
Tja, bei BAFÖG zahlt erst mal der Staat und bei Unterhalt kann man Dritte hemmunglos zur Zahlung zwingen. Und so setzen die Organe des Staates Unterhalt ständig höher, während bei BAFÖG die Erhöhungen zögerlicher bleiben oder ganz ausfallen. Und so öffnet sich die Schere der immer unterschiedlicheren "Bedarfe" für dieselbe Sach immer weiter.
Zitat:Unverständlich ist, dass der Wohnbedarf sowohl nach Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung für Arbeitssuchende, als auch im Unterhaltsrecht höher ist als beim Bafög. Bei letzterem macht der Unterschied 50 Euro monatlich aus. Ähnliches gilt für die übrigen Bedarfsanteile. Der Ausbildungsunterhalt gegen die Eltern liegt um insgesamt 92 Euro über dem entsprechenden Bafög-Satz.
Tja, bei BAFÖG zahlt erst mal der Staat und bei Unterhalt kann man Dritte hemmunglos zur Zahlung zwingen. Und so setzen die Organe des Staates Unterhalt ständig höher, während bei BAFÖG die Erhöhungen zögerlicher bleiben oder ganz ausfallen. Und so öffnet sich die Schere der immer unterschiedlicheren "Bedarfe" für dieselbe Sach immer weiter.