(26-07-2017, 19:05)beppo schrieb: Unterhalt rauf: Es wurde festgestellt, dass Unterhaltspflichtige keinen Arbeitsanreiz benötigen, da sie ja sowieso zur Arbeit verpflichtet sind. Deswegen sollte der SB generell auf den Wert für Nichterwerbstätige abgesenkt wird.
In welchem Papier steht das genau? Ist doch super, bringt mehr Geld für meine Kids und Krokodilstränen für meinen Sozialdezernenten. Zeigt m. E. aber auch ganz deutlich, daß aus den Mangelfällen aber auch wirklich gar nichts mehr rauszuholen ist.
(26-07-2017, 19:05)beppo schrieb: Umgang: Es wird festgestellt, dass sich Umgang nicht durchsetzen lässt. Das liegt aber nicht an den Gesetzen, sondern daran, dass sie nicht benutzt werden. Deswegen sollen die Gesetze nochmal geändert werden. Logisch oder?
Man möchte gerne etwas greifbares, einen Tatbestand (Umgangsverweigung) im Gesetzestext. Den kann man dann auch prima sanktionieren.
Konkrete Tatbestandsmerkmale umfasst die gesetzliche Regelung natürlich mal wieder nicht, so daß wie gehabt nach Gutsherrenart festgelegt wird, ob Umgangsverweigerung vorliegt. Ich sehe schon die richterlichen Begründungen im geistigen Auge vor mir:"...es kann hinten angestellt bleiben, ob in dem Fall x gegen y eine Umgangsverweigerung vorliegt, zumal der Gesetzgeber es unterlassen hat, entsprechende Tatbestandsmerkmale hinreichend zu konkretisierieren. Soweit der Prozessbevollmächtigte des Klägers die Auffassung vertritt, es fehle an einer aktiven Umgangsförderung durch den Betreuungselternteil, so wie es der §1684 Abs. 2 BGB in der Fassung v. xx.yy.zzzz vorsieht, so geht dies fehl. Denn die beklagte Partei hat glaubhaft versichert, die Kinder A und B stets wohlwollend zum Umgang mit dem Kläger animiert zu haben. Soweit der Kläger mit Schriftsatz v. xx.yy.zzzz vorträgt, das die Kinder von Verunglimpfungen des Klägers durch die Beklagte berichten und den Kontakt mit dem Kläger zeitweise sogar ablehnen, so liegt dies nach Auffassung der Kammer allein daran, daß der Kläger unzweifelhaft, durch sein wiederholt gezeigtes streitsüchtiges Verhalten in der Vergangenheit, maßgeblich dazu beigetragen hat. "
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater