the notorious iglu
Unregistered
Warum in Gottes Namen krallst du dich so an Hartz 4? Das erschließt sich mir wirklich nicht. Es kann dir doch völlig egal sein, ob das Geld vom Jobcenter, von der Wohngeldstelle oder der Kindergeldkasse kommt. Hauptsache ist doch, dass es kommt. Da steckt doch noch etwas anderes dahinter...?!
Beiträge: 208
Themen: 7
Registriert seit: Aug 2008
Auf Hartz4 bin ich nicht scharf. Will blos nicht für Oktober Unterhalt nachzahlen müssen und bekomme es dann für den Oktober nicht als Einkommensmindern anerkannt.
Habe noch von Juli 425€ vom Aufstocken zurückzuzahlen, da meine frau am 29.07. ihren Lohn bekommen hat.
Wie sieht es eigendlich mit Einkommenssteuererstattung aus, ist diese bei Wohngeld und Kinderzuschlag anzurechnen? Bei H4 ist es ja so, deswegen hab ich meine letzte Steuererklärung 2011 für das Jahr 2010 gemacht.
Beiträge: 208
Themen: 7
Registriert seit: Aug 2008
Update:
Habe heute Post bekommen, darf für Oktober bis Dezember insgesamt 186€ nachzahlen, ab Januar dann 62 Euro mehr Unterhalt zahlen.
Bekomme ich die Nachzahlung Einkommendsmindernd angerechnet?
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Wei meinst du das? Du willst Kindesunterhaltszahlung vom Einkommen abziehen, um Kindesunterhaltszahlungen zu berechnen?
Beiträge: 208
Themen: 7
Registriert seit: Aug 2008
Wenn ich ab Januar mehr Unterhalt zahle, werde ich wohl wieder in H4 fallen, je nach höhe vom Weihnachtsgeld.
Würde ich die Nachzahlung im Dezember leisten, könnte ich diese dann im Dezember Einkommendsmindernd geltend machen? Wäre dann somit schon im Dezember wieder H4 Empfänger?
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Schulden sind doch immer Privatsache, bei Unterhalt wie bei ALG 2?
Beiträge: 208
Themen: 7
Registriert seit: Aug 2008
Hab gerade gesehen, das mit Dezember und H4 hat sich erledigt, hab knapp 300€ von meiner Bank an Bearbeitungsgebür zurückbekommen. ist die Frage, was ich damit tilge, die Unterhaltsrückforderung vom Amt oder die H4 Rückforderung wegen überzahlung von Juli.
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Unterhalt. Ist wegen §850d ZPO wichtiger.
Beiträge: 208
Themen: 7
Registriert seit: Aug 2008
05-12-2014, 00:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-12-2014, 00:39 von bubi.)
Muss ich die Dame vom Amt aber nochmal anschreiben, dank neuer DDT ?
nach Ihren Angaben:
Durchschnittl. Netto 1713,21€
5% Berufsb. Aufw. 85,66€
Verbleibend 1628€
lt. Ihren Angaben(alles Zahlbeträge): 1. Stufe DDT für die Große(15) 334€
2.Stufe DDT für die Kleine(3) 257€ weil meine Frau ein Einkommen hat.
da kann aber was nicht stimmen, 257€ sind 3.Stufe...
edit: mit Dame vom Amt meine ich das JC, meine Ex ist vom JC abhängig, die Rückforderungen sind auch alle vom JC
Beiträge: 208
Themen: 7
Registriert seit: Aug 2008
Noch ein Nachtrag mit neuen Infos von heute:
Hab mit Ex telefoniert und ihr mitgeteilt, das sie ab Januar mehr Unterhalt erhalten soll. Sie erzählte mir daraufhin, das ihr Freund seit November neue Arbeit hat und das deswegen ab Dezember wohl Ihr H4 Anspruch wegfällt. Damit werde ich die Dame vom JC wohl auf alle Fälle kontaktieren müssen, da die rückzahlung für Dezember dann wohl Geschichte ist. Die Frage is dann, was soll ich ab Januar machen...
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Zahle ihr den laufenden Unterhalt. Die Untergrenze dafür ist: Düsseldorfer Tabelle Stufe 1 für zwei Kinder, eventuell so weit gekürzt dass der Selbstbehalt nicht unterschritten wird.
Rückstände weiterhin dorthin, wo die Rückstände entstanden sind.
Beiträge: 208
Themen: 7
Registriert seit: Aug 2008
Huhu, Ich bräuchte mal aktuell eine Formulierungshilfe für meinen Neuen Unterhaltstitel. Hintergrund ist folgender: Tochter wird diesen Monat 18, aktueller Titel ist befristet bis Volljährigkeit. Wir bekommen Aufstockende Leistungen. Tochter geht ab diesem Monat zur Fachoberschule für 2 Jahre, danach dann hoffentlich eine Ausbildung. KM geht glaub nicht arbeiten, oder macht nur 450€ Job. Kann sein das sie auch noch H4 dazu bekommt, weiss ich nicht.
Kann man in den Titel reinschreiben das er gültig ist solange sie die Fachoberschule besucht oder muss da ein konkretes Datum rein?
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Für Volljährige würde ich keinen Titel errichten. Im Moment ist ja noch nicht einmal die Unterhaltshöhe bekannt, weil keine solide Auskunft des anderen Elternteils existiert.
Beiträge: 208
Themen: 7
Registriert seit: Aug 2008
Titel is ja nur wegen der Aufstockenden Leistungen, sonst würde ich auch keinen Machen. Die KM geht definitiv nicht genug arbeiten um Unterhalt zahlen zu können. Kann sie ja nochmal fragen. Wir hatten uns damals im guten getrennt und kommen heute noch miteinander im großen und ganzen gut aus. Sie hat noch 2 weitere Kinder. Sind sind jeweils 7 Jahre auseinander. Und ob ich wie Aktuell 355€ oder dann ab Nächsten Monat 335€ zahl is mir egal, bekomme es ja entsprechend aufgestockt.
Beiträge: 1.809
Themen: 109
Registriert seit: Aug 2008
Achtung: Für über 18-jährige ist Aufstockung völlig ungeklärt, d.h. großes Risiko für dich. Würde ich nicht gleich machen.
Für Fachoberschule bekommt sie doch Schülerbafög. Das unbedingt vorher klären. Auch "Beratung" von JC schriftlich einfordern!!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Beiträge: 208
Themen: 7
Registriert seit: Aug 2008
Für Schülerbafög ist sie nicht berechtigt. Sie wohnt noch bei der KM. Sie hatte letztes Jahr die 10.Klasse abgeschlossen. Eigendlich wollte sie dann Abitur weiter machen, jedoch hatte sie es durch ne 4 in Deutsch nich geschafft. Sie hat dann ein FSJ gemacht und ist nun auf der Fachoberschule. Sie müsste meines Wissens damit privilegierte Volljährige sein.
|