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Den eigenen Betreuungsanteil in Scheidungantrag angeben?
#1
Wir wollen uns einvernehmlich scheiden lassen, über einen Anwalt. Gleichzeitig sind unsere Verhältnisse in letzter Zeit deutlich besser geworden (kein Streit, gute Zusammenarbeit, Kinder geht es sehr gut). Es gibt aber immer noch das Thema Umgang, wo beide ziemlich empfindlich sind. Daher erfordert meine Frage einwenig Fingerspitzengefühl. 

Der Unterhalt wurde vor einiger Zeit über ein Gerichtsferfahren festgesetzt. Den Umgang haben wir über Mediationsgespräche beim JA geregelt. 

Der Anwalt (von mir beauftragt) hat in dem Scheidungantrag folgende Formulierung entworfen:

Herr X und Frau Y üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. Die Kinder leben bei der Mutter und zu etwa 38% bei dem Vater.

Ich habe auch zuvor mit der Mutter vereinbart, dass sie den Scheidungantrag liest, bevor er abgeschickt wird, denn nur so würde es mit einem einzigen Anwalt gehen. Nun ist es aber so, dass die Mutter in der Vergangenheit einen nicht zu unterschätzenden Widerstand gegen meinen "hohen" Betreuungsanteil gezeigt hat und auch ablehnend reagiert hat, als dieser schriftlich in dem Vergleich für den Unterhalt fesgehalten werden sollte. 

Dazu vielleicht wichtig: Der Umgang soll nicht als Scheidungsfolgesache im Rahmen der Scheidung behandelt werden, denn das würde das Scheidungsverfahren verkomplizieren und verzögern und auch einen zweiten Anwalt erfordern. Mir wäre daher eine gesonderte gerichtliche Festlegung der aktuellen Betreuungsverhältnisse lieber, aber ob das gelingt ist noch Zukunftsmusik. Ich strebe kein Wechselmodell an, es geht mir nur darum, dass mein Betreuungsanteil besser gesichert ist.

Für mich wäre es daher gut, wenn die Prozente explizit drin stehen, denn ich habe ausser den Gesprächen beim JA keine gerichtliche Sicherung meines Umgangs. Ich befürchte aber, dass wenn der Umgang-Anteil so explizit im Scheidungsantrag drin steht, dass dann die Mutter kontra geben würde. Sie würde sich vermutlich ihren eigenen Anwalt holen und die Sache könnte eskalieren und hässlich werden und die Kriegspfeife wieder ausgraben.

Daher frage ich mich, ob eine Formulierung ohne explizite Angabe der Prozente besser wäre:

Herr X und Frau Y üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. Die Kinder leben bei der Mutter und bei dem Vater.

Was würdet ihr in meiner Situation tun? Wie würdet ihr es formulieren?


Es ist mir halt wichtig, dass mein Umgang-Anteil irgendwie explizit angegeben ist, aber auch möchte ich nicht die aktuellen guten Verhältnissen gefährden und einen erneuten Konflikt auslösen. 
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#2
Verzichte auf deine Prozentrechnung, die bindet nichts und bewirkt nichts. Viel wichtiger ist eine konkrete Umgangsregelung. Auch dadurch ist dein Betreuungsanteil ganz genau quantifizierbar festgelegt.

Also nicht: "Der Vater betreut zu 38% die Kinder, der Umgang wird zwischen den Eltern abgesprochen"
Sondern: "Die Kinder sind jedes ungerade Wochenende ab Freitag Schulschluss bis Sonntag 19:00 Uhr beim Vater, ausserdem jeden Mittwoch von Schulschluss bis 19:00 Uhr, die Ferien werden ..."
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#3
Da dir eine Prozent-Regelung im Scheidungsantrag rein gar nix bringt, würde ich diese zum Tausch anbieten.

Lass dir dafür was anderes dafür zugestehen, z.B. dass nachehelicher Unterhalt "ausgeschlossen wird, auch im Falle unverschuldeter Notlage" oder so etwas ähnliches.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Nachehelicher Unterhalt ist Gott sei Dank in einem anderen Verfahren geregelt worden, beide verzichten darauf.

"Viel wichtiger ist eine konkrete Umgangsregelung. Auch dadurch ist dein Betreuungsanteil ganz genau quantifizierbar festgelegt."

Als Teil des Scheidungsantrags oder in einem gesonderten Verfahren? Wie gesagt, möchte ich die Scheidung nicht damit verkomplizieren, da wenn es als Scheidungsfolgesache über die Scheidung läuft, dies einen zweiten (gegnerischen) Anwalt erfordert.

Oder meinst du rein informativ den Umgang beschreiben (in dem Abschnitt, wo die Kinder beschrieben werden), anstatt mit pauschaler Prozent-Angabe?
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#5
Hat p Dir doch schon geantwortet:

(29-09-2017, 10:03)p__ schrieb: Also nicht: "Der Vater betreut zu 38% die Kinder, der Umgang wird zwischen den Eltern abgesprochen"
Sondern: "Die Kinder sind jedes ungerade Wochenende ab Freitag Schulschluss bis Sonntag 19:00 Uhr beim Vater, ausserdem jeden Mittwoch von Schulschluss bis 19:00 Uhr, die Ferien werden ..."
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Die Unterscheidung verstehe ich nicht. Eine Scheidungsfolgensache ist Teil der Scheidung, der Richter setzt sich damit auseinander wenn sie beantragt wird. Ausser der Scheidungsfolgensache Versorgungsausgleich, das macht er von Amts wegen auch ohne Antrag. Eine Scheidungsfolgensache benötigt weder mehr noch andere Anwälte. Sie ist Teil des Standard-Scheidungsverfahrens.

Eine Scheidungsfolgensache oder Teil des Scheidungsantrages gibts nicht. Wenn etwas beantragt wird, wird es entscheiden. Hast du das mit der Abtrennung einer Scheidungsfolgensache verwechselt? Aufhebung des Verbundes? Das ist nicht sinnvoll, nur teurer und schwierig.

Es würde auch reichen, wenn zwischen euch Eltern festgestellt wird, dass sich die Eltern einig sind, dass Umgang an den Wochenenden, Freitag, Ferien etc. Das anschliessend dem Gericht im Zuge der Scheidung vorlegen, dann wird es ein gerichtlich gebilligter Vergleich über Umgang.

Ein Prozentsatz bringt jedoch gar nicht. VIel zu unkonkret, kann keine Rechte auf Umgang generieren wenn es schiefgeht. Machs wie Austriake sagt, wenn die Ex seine Vermeidung für so wichtig hält, lass ihn dir abkaufen :-)
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