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Firmengründung?
#1
Ich rede hier mal nicht lange um den heißen Brei herum. Wink
Bisher bin ich als Einzelunternehmer tätig. Wenn ich bald in die Unterhaltszahlung gehen werde, stört es mich einfach dass die Schwankungen in den Einkünften immer wieder Thema sein werden und ich auf drei Jahre hinweg in die Vergangenheit alles offen legen muss. Wenn ich hier so lese, und das tue ich wirklich viel, geht es unterhalts-technisch auch eher immer aufwärts anstatt nach unten und es kommen teure Abänderungsklagen auf einen zu.

Ich überlege nun eine GmbH zu eröffnen. Eigentlich lohnt eine GmbH nicht wirklich, wenn ich meinem Steuerberater glauben darf. Aus Imagegründen und Neugeschäften allerdings schon. In meiner Branche hebt man sich positiv mit einer GmbH ab. 
Da ein guter Freund von mir gut geerbt hat, würde er die anfänglichen 12.500€ einlegen und wäre offiziell der alleinige Inhaber. Er würde in sehr guten Jahren entsprechende "Dividende" für sich ausschütten und in Bar weiter geben. Ich denke die Sache ist klar...

Ich wäre der alleinige angestellte Geschäftsführer mit einem entsprechenden Lohn der grob meinem aktuellen Einkommen entspräche. Zu weit will ich dieses Spiel nicht nach unten treiben. Stichwort fiktives Einkommen. 20% für Altersvorsorge die ich aktuell überhaupt nicht betreibe wäre dann auch gleich mit abgegolten und würde den Zahlbetrag dämpfen.
Alle zwei Jahre bekäme der Beistand beim JA dann meine Gehaltsabrechnungen und es wären keine weiteren Fragen offen. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit kann ich wohl die kommenden Jahre umgehen, da noch ein zu betreuendes minderjähriges Kind aus früherer Beziehung bei mir lebt. Ohne Partnerin die aufpasst, kann ich einfach weniger Arbeiten als momentan. Das ist nachweisbar und Fakt.

So würde eine annehmbare Summe Unterhalt fließen, es gäbe keine weiteren Fragen, es geht etwas in die Rentenvorsorge und alle wären bedient. 

Problematisch ist der Zeitfaktor. Ich könnte die Beziehung wohl noch etwas laufen lassen, würde aber lieber heute als morgen gehen. Wenn ich nun die GmbH eröffne und nächsten Monat ausziehe wäre es sicherlich ein dummer Angriffspunkt der Gegenseite. Ich könnte auch noch keine Lohnabrechnungen vorweisen und würde sicherlich dann wie jeder Selbstständige berechnet. Wichtig sind mir vor allem die 20-24% die man geltend machen kann, wenn man eine Rentenversicherung vorweist. Dieser Posten soll nicht an die Ex fließen, da leider noch Betreuungsunterhalt (unverheiratet) für 2.5 Jahre fließen würde. Genauer Zahlen habe ich leider erst in einigen Wochen nach einem Termin.

Habt ihr noch Ideen in der Sache? Ich kann in meiner Branche nichts "nebenher" machen. Eine Limited oder UG bringt mir auch nichts.
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#2
Dann kümmere dich erst ums gemeinsame Sorgerecht.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
Haben wir. Alles geregelt. Es geht jetzt um die finanzielle Zukunft.
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#4
Der Mindestunterhalt sollte dabei rauskommen. Ansonsten ist eine GmbH genauso gut oder schlecht wie etwas anderes, das ein festes Gehalt bringt. Deine Altersvorsoge muss nicht in Form einer Rentenversicherung angelegt sein. Du kannst auch alle möglichen anderen Anlageformen wählen.
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#5
Thesauierung. Geld ins Unternehmen stecken anstatt GF-Gehalt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Wenn Du den Inhaber der GmbH entsprechend krisensicher kontrollieren kannst, sehe ich da keine Probleme.
Sofern Du das tatsächlich umsetzt, dann sicher diese Strohmann GmbH entsprechend binnen-vertraglich ab.
Vorteil ist sicherlich dass dein Freund viel Geld hat. Aus meiner ganz persönlichen Erfahrung stellen sich dort eher angenehme Herausforderungen. Grundsätzlich sollte diese Strohmann GmbH aber schon ordentlich Cash erwirtschaften. Dementsprechend werden dann nämlich die Spesen sein......
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#7
Das lässt sich hier mit Sicherheit nicht abschließende klären. Deine Argumentation ist schon einleuchtend, und trotzdem gründet Ihr die GmbH "nur" wegen des Unterhalts.

GmbH`s werden regelmäßig in ihrem Nutzen überschätzt (Bitte, sieh das nur als meine Meinung an. Kann ja durchaus jeder sehen wie er will).

Ich fasse mal zusammen: Das Einzelunternehmen das Du führst, gehört Dir. Du entscheidest und Du lenkst. Nun übergibst Du Deine Gewalt an Deinen Freund. Es gibt einen Gesellschaftervertrag, in dem Du nicht auftauchen wirst, bzw. lediglich als Angestellter fungierst und einen Lohn bekommst.

Die Arbeit hast weiterhin Du. Die Zusagen des Freundes sind löblich. Aber bleibt es auch dabei? Bleibt er Dein Freund? Für immer und während des Bestehens der GmbH?

Die Gründung geht nicht ganz ohne fremde Hilfe. Hinzu kommen die Kosten für den Notar. Der Eintrag ins Handelsregister ist vorzunehmen etc. pp. Das ist alles machbar und nicht das Problem.

Für Leute, die tatsächlich wissen wovon sie reden und nicht nur so tun, ist eine GmbH überhaupt gar nicht so reizvoll als Geschäftspartner, wie man denkt. Schließlich ist ja die Haftung beschränkt. Und nur darum geht es ja bei einer GmbH.

Zusätzlich bist Du nun bilanzierungspflichtig. Ich weiß ja nicht, wie hoch Deine Umsätze sonst so sind und vielleicht interessiert Dich das ja nicht, aber alleine die Bilanz kostet zusätzlich schnell mal 3.000 € pro Jahr beim Steuerberater.
Es sei denn, auch hier hättest Du eine gute und gutmütige Verbindung.

Auch die Lohnbuchhaltung, und die fällt ja zumindest bezügl. Deiner Person an, sollte ein Steuerberater machen. Lohnbuchhaltung kann lange nicht jeder, wenn sie stimmen soll.

Beleuchtet jemand Deine Tätigkeit, kann man fast von Prokura ausgehen. Der alleinige Gesellschafter der GmbH - also Dein Freund - müsste genau abklopfen ist dann nichts desto Trotz beherrschend. Im Grunde gibst Du Deine Firma ab. Auch wenn es an einen Freund ist.

Es muss eine Gesellschafterversammlung einberufen werden und viele andere Dinge, die bedeutsam sind. Aber vor Allem! :

Das Problem ist, dass man gewissenhaft sein muss und ein wenig Ahnung von Buchhaltung haben sollte. Nehmen wir den Worst Case an:

Deine Ex steigt Dir nach, denn sie wird den Braten riechen und schon kommt ein streitsamer Anwalt daher. Du bekommst Streß wegen Umgang, Sorgerecht etc pp und bist genervt. Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten etc. und der Kampf kosten Zeit und Energie.

Ich weiß, dass ist nun alles spekulativ. Aber spielen wir das mal durch. Deine Finanzen kommen in Schieflage und Du meldest die Insolvenz an.

Dann bist Du zwar privat außen vor, aber nur erst einmal. Aus eigenem Erfahrungsschatz weiß ich, dass mittlerweile grundsätzlich wegen Insolvenzverschleppung ermittelt wird. Nach dem Motto: Könnte ja sein. Einstellen können wir das Verfahren ja immer noch.

Bist Du Sicher, einschätzen zu können, wann die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist? Oder hast Du noch Rettungsversuche unternommen, die auch zu argumentieren sind? Das GmbH-Gesetz kennt hier keine Gnade!

Dein Freund wird sich in dem Moment daran erinnern, dass ja eigentlich Du die Geschäfte geführt hast und nun ist er derjenige, den man packt. Das würde er versuchen, weg zu transportieren. Wird zwar schwer, gibt aber Ärger.

Man könnte so viele Wenn-und-Aber anführen in dieser Sache. Ich habe mich auch mal für eine GmbH Gründung interessiert und fast in gleicher Sache und auch in Zusammenarbeit mit einem Freund.

Heute bin ich froh, es nicht gemacht zu haben. So ein Ding will ich nicht am Bein haben und letztlich hatte ich im Nachhinein einige Kunden, im Rahmen von Fragen bezüglich einer Insolvenz, die allergrößte Probleme hatten.

Eine Personengesellschaft muss nicht das Schlechteste sein. Je nachdem, wenn Du mit jemandem zusammen arbeiten willst. Eine GmbH muss gut durchdacht sein. Auch Banken schauen da mittlerweile sehr genau hin.
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#8
@ p__ : Was kann man denn noch als Altersvorsorge unterhaltstechnisch geltend machen? Ich dachte es muss so etwas wie Riester, Rürup oder die gesetzliche Rentenversicherung sein. Anderes, wie z.B Aktiensparpläne würde nicht anerkannt. Also kurz gesagt, es muss eine Anlageform sein, die man nicht einfach aus einer Laune heraus aufkündigen und auszahlen lassen kann.

@ Bodenseebursche: Der Inhaber ist sehr integer. Er bot sofort an für den Ernstfall auch testamentarisch vorzusorgen, damit mir nichts verloren geht.

@ Nappo: Das sind interessante Punkte. Es ist schon auch hier ein Risiko. Mein Steuerberater sagte es kämen jährliche Mehrkosten von circa 1.000€ auf mich zu. Ich habe schon überlegt, dass es mir eigentlich egal ist, ob die EX respektive das Kind den Betrag bekommt oder die laufenden Kosten der GmbH abdeckt. Jährlicher Umsatz ist aktuell ein mittlerer fünfstelliger Betrag. Kann aber schon mal um 20k im Jahr schwanken. Ausgaben sind sehr überschaubar. Bei geschätzten 110% - maximalst 120% Düsseldorfer Tabelle käme ich nicht mal auf diese 1000€ zusätzlich im Jahr.
Ärgerlich sind die jährlichen Schwankungen der Aufträge. Verdiene ich weniger, zahle ich dennoch für den Schnitt der letzten drei Jahre mit. Ich werde meine tatsächlich zu erwartende Unterhaltslast einmal vom Anwalt ausrechnen lassen und dann ist es prinzipiell ein Rechenspiel. Mir geht es um eine klar kalkulierbare Unterhaltslast über die Jahre.
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#9
Tja, klar kalkulierbare Unterhaltslasten gibt es wahrscheinlich nicht ;-) ... Zumindest kaufmännisch. Aber das wissen wir ja Alle ;-)
Ich halte es für fraglich, bei einem fünfstelligem Umsatz eine GmbH zu gründen, da die Risiken abschätzbar sind.

Sollte die Gegenseite eine Titulierung des Unterhaltes verlangen, - und dies in Kürze - würde man derzeit Deine Einkommensteuererklärungen aus dem Einzelunternehmen heran ziehen.

Gründest Du dann eine GmbH und mindert sich dadurch Dein Einkommen, müsstest Du eine Unterhaltsabänderungsklage führen - die wohl ins Leere laufen würde, da man Dir vorwirft, Dich ärmer zu rechnen.

Eine "Lösung" wäre, darauf zu pochen, den Titel jeweils für 3 Jahre festzulegen. Ich kenne einen Vater, der dies tut und das JA spielt mit.

Mit dem Testament hat Dein Kumpel recht. Es ist bei Gründung einer GmbH obligatorisch, für den Todesfall des GF eine Vereinbarung zu treffen. Dies ergibt sich alles aus dem Gesellschaftervertrag. Aber Du wärst ja nicht einmal das, sondern "nur" Angestellter.

Ich würde mir gewissenhaft die Vorteile, die sich aus der Gründung einer GmbH ergeben, heraus arbeiten (lassen)
Dabei solltest Du das Unterhaltshema nicht berücksichtigen.

Wenn sich dann kaum Vorteile ergeben - wenn überhaupt - würde ich es nicht machen.
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#10
@ HeinrichH

eine GmbH bei einem fünfstelligen Jahresumsatz ist definitiv nicht notwendig. Da würde ich ein anderes Szenario erwägen. Ein-Personen-Firma im EU-Ausland gründen - das hat noch den angenehmen Nebeneffekt, dass deutsche Behörden keinen (einfachen) Zugriff auf deine Firmendaten haben. Wenn sie wissen wollen was du verdient hast, müssen sie sich eben gedulden.
Zudem gibt es in benachbarten Ländern grosszügige Sonderkonditionen für Firmengründer, hier z.B. Österreich https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststae...ehmer.html

Und deren Altersversorgung ist zwar auf den ersten Blick relativ teuer, aber bei denen gibts auch was zurück für die Beiträge - und sie reduzieren das Netto-Einkommen.
Wer z.B. monatlich 1.000.- € in seine Pensionskasse einzahlt, hat diese 1.000.- € vor dem Zugriff der Exe gesichert und bekommt später eine ansehnliche Gegenleistung dafür, wenn alle Unterhaltspflichten zu Ende sind.

Letztendlich kann dir aber niemand hier DAS Konzept aufzeigen, nur die verschiedenen Möglichkeiten. Du wirst dir dann aus den verschiedenen Szenarien dasjenige heraussuchen müssen, das für deine Sitation am Besten passt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
Zur Altersvorsorge siehe den Verlauf dieses Threads: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8564
Da sind auch die BGH-Urteile dazu drin.
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#12
(04-10-2017, 15:28)HeinrichH schrieb: Habt ihr noch Ideen in der Sache?
# Firma an vertrauensvolle Person verkaufen (Eltern, Bruder, evtl. wirklich guten Freund, jedoch nicht an die zukünftige Ex)
# in der Firma läßt du dich dann zu deinem Wunschgehalt an stellen

Dann kann dir glaube nicht mehr unterstellt werden das du zu hohe Rücklagen bildest oder sonst was dem Laien unverständliches machst.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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