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Hallo Zusammen,
Ich habe die letzten Tage viel hier nachgelesen aber leider keine richtige Hilfe für meinen Fall herauslesen können.
Folgende Situation
Exfreundin verlassen. Halbes Jahr später wieder Kontakt und daraufhin wurde Sie schwanger. Vaterschaftstest von mir organisiert und bezahlt ergab das es mein Kind ist.
An das Amt wird Kindsunterhalt gezahlt.
Das Kind ist mittlerweile etwas über einem Jahr und nun kam ein Schreiben von Ihrem Anwalt das ich Betreuungsunterhalt für Sie bezahlen soll. Ca. 650,-
Ich bin maximal bereit 200,- oder am besten garnichts an Sie zu bezahlen.
Für das Kind zahl ich den Unterhalt ohne wenn und aber. Aber für Sie möchte ich keinen Cent ausgeben.
Nun zu meiner Frage:
Was passiert wenn ich einfach die Zahlung verweigere bzw. "nur" 200,- an Sie bezahle?
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Sie kann klagen.
Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.
Bis das Kind drei ist, muss sie nicht arbeiten und Du darfst aufkommen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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also kann ich es drauf anlegen und einfach mal nur 200 euro bezahlen und schauen wie Sie darauf reagiert?
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Wäre eine Strategie.
Wenn Du leistungsfähiger bist, wird sie klagen oder die Ansprüche ans Sozialamt abtreten und die holen es sich bei dir wieder.
Sie riskiert nix mit einer Klage.
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19-10-2017, 13:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-10-2017, 13:32 von HeinrichH.)
Die Frage ist erst mal wie viel Du in etwa verdienst. Wenn Du schon nah am Selbstbehalt für Betreuungsunterhalt von 1200€ bist ist die Differenz vielleicht keine 650€. Beispielsweise hast Du 2000€ Netto, davon dann 300€ für das Baby abziehen. Wären noch 500€ für die Mutter übrig, sofern sie ohne Einkommen ist.
Es spielt auch eine Rolle ob sie gerade arbeitet und wie ihr Verdienst ist.
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Darüber habe ich schon einen Überblick und auch von meinem Anwalt prüfen lassen. Mein Anwalt meinte das wir die Zahlung etwas kürzen können aber auch nur 100-200 Euro. Also wären es immer noch ca. 450 Euro.
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Da wirst Du nur schwer raus kommen, wenn Du dich nicht irgendwie arm rechnen kannst.
Zumindest für die nächsten Jahre solltest das in Angriff nehmen.
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Sind bei Dir schon alle Abzugsposten berücksichtigt?
Fortbildung
Fahrten Wohnung Arbeitsstätte
Altersversorgung
Außergewöhnliche Belastungen
Sonstige Werbungskosten
Da wird seitens der Anwälte gern etwas übersehen ... sind ja nur Zahlen!
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Danke für den Hinweis aber dies hat mein Anwalt berücksichtigt.
Jetzt hab ich noch eine Frage für die Zukunft. Wenn ich mit meiner jetzigen Freundin innerhalb des nächsten Jahres heiraten würde oder vielleicht sogar ein gemeinsames Kind bekommen sollte. In wie weit würde sich der Betreuungsunterhalt an meine Ex verringern. Bzw. Würde sich auch der KU für mein erstes Kind ändern?
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Heirat ändert gar nichts.
KU hat Vorrang vor BU.
Du musst also zu erst aus deinem verfügbaren Einkommen nach SB die Kinder bedienen.
Wohnt das zweite Kind nicht in deinem Haushalt, bist Du auch unterhaltspflichtig.
Erst die Summe, die nach Abzug beider KU bis zum SB für BU überbleibt, musst Du dann an die Ex als BU zahlen.
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Sorry, Vittel. Aber warum um Himmels willen überlegst Du Dir, erneut eine Belastung für mind. die nächsten 18 Jahre zu erzeugen, nur um ggf. den schon jetzt anfallenden zu kürzen???
Sorry, aber wenn Du diese Milchmädchenrechnung auch nur in Erwähgung ziehst, dann hast Du weder etwas aus Deine bisherigen Situation gelernt, noch etwas Sinnvolles aus diesem Forum mitgenommen...
Du möchtest Spaß... OK, wenn Du über 24 bist und schon ein Unterhaltspflichtigen in die Welt gesetzt hast, dann auf zum Urulogen, danach ein halbes Jahr enthaltsamkeit und lass eine Vasektomie machen.
Es sollte viel eher daran gelegen sein, etwas mit Deinem Kind zu unternehmen und Ihm ein Vater zu sein, als Deine Gene in jede dahergelelaufene zu streuen und Dich danach zu beschweren, dass Kinder nun mal Geld kosten...
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[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
Keine Ahnung woher du deine Unterstellungen nimmst da ich es vermieden habe persönliche Sachen hineinfließen zu lassen. Du kennst weder mein Alter, noch mein Leben, noch meine Ex. Woher also nimmst du diese Unterstellung? Einfach mal pauschal den Withe Knight spielen wollen?
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Er hat dir nix unterstellt sondern einen guten Rat gegeben!
Ich war auch mal neu hier, hatte die selbe Idee wie Du und dachte, ich sei die besondere Ausnahme, wo alles anders/besser läuft.
Blödsinn! Ich wurde hier mit harten Worten auf den Boden der Realität geholt! Und das mag ich an diesem Forum. Da brauchst Du dich nicht angegriffen fühlen. Viele hier haben sehr weit reichende Erfahrungen und sind keine Stammtischproleten, die man oft im Freundeskreis findet, die von der rechtlichen Seite null Ahnung haben.
Du hast deine Ex bereits selbst im ersten Post ausreichend beschrieben.
Wenn Du keinen Rat möchtest oder auf allem ein rosa Schleifchen, dann musst zu gofeminin gehen. Dort wird gemeinsam geheult und alles in Plüsch verpackt.
Krieg deine Finanzen auf die Reihe, investier bei BU in Schadensminimierung auf absehbare Zeit und stell dein Leben darauf ein, das es für'n paar Jahre nur Nudeln gibt. Ich hab's zu lang hinaus gezögert, weil ich nicht wahr haben wollte bis mir neben KU über 700€ jeden Monat vom Gehalt gepfändet wurden, ohne große Ankündigung.
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Der Rat von fragender bezog sich nicht auf dein tatsächliches Leben, sondern auf dein Planspiel für die Zukunft aus #9.
Zu beachten ist auch, dass die Zahl der festen Regeln im Unterhaltrecht geringer wie gedacht ist. Ein Richter kann dir da ganz schön in die Parade fahren. Altbekannt sind die Tricks mit dem Selbstbehalt. Beispiel: Du plädierst auf Mangelfall und argumentierst, du würdest unter den Selbstbehalt rutschen weil du ja jetzt für zwei statt ein Kind Unterhalt zahlen müsstest und dafür würde dein Einkommen nicht reichen. Tja, und dann zieht der Richter die Haushaltsersparnis wegen Zusammenleben mit neuer Partnerin aus der Robe, kürzt die deinen Selbstbehalt mal eben um 25% - und schwupps bist du wieder voll leistungsfähig. Die Planbarkeit des Lebens als Unterhaltspflichtiger nimmt generell stark ab.
Neue lange Verpflichtungen einzugehen, um alte kurze Verpflichtungen zu vermindern wäre ein schlechter Tausch.
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20-02-2018, 22:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-02-2018, 22:16 von Vittel1.)
Hallo Zusammen,
es ist nun einige Zeit vergangen. Ich bezahle mtl. den Kindsunterhalt als auch Unterhalt für meine Ex. Nun hat sich meine Lebenssituation verändern da ich mich von meiner jetzigen Freundin getrennt habe. Problem ist das wir einen Gemeinsamen Haushalt und Mietwohnung haben. Jedoch gehören die meisten Möbel ihr. Nun habe ich aber keinerlei Rücklagen oder kann aufgrund der Hohen Unterhaltszahlungen mir keine Möbel kaufen. Was für Möglichkeiten habe ich nun?
Ich benötige neue Möbel wie Bett, Couch, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Waschmaschine, evtl. sogar Küche.
Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich die Unterhaltszahlung an meine Ex vorübergehend kürzen? Den Kindsunterhalt würde ich dennoch weiter bezahlen.
Vielen Dank für die Hilfe
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(20-02-2018, 22:12)Vittel1 schrieb: Kann ich die Unterhaltszahlung an meine Ex vorübergehend kürzen?
Nein. Das sind Konsumausgaben, die sind nicht anrechenbar.
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(20-02-2018, 22:30)p__ schrieb: (20-02-2018, 22:12)Vittel1 schrieb: Kann ich die Unterhaltszahlung an meine Ex vorübergehend kürzen?
Nein. Das sind Konsumausgaben, die sind nicht anrechenbar.
Und wie soll ich mir eine neue Existenz aufbauen? Ich kann ja schlecht in einer leeren Wohnung ohne Bett oder Waschmaschine leben.
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Wie alt ist das Kind?
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(20-02-2018, 22:34)CheGuevara schrieb: Wie alt ist das Kind?
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Der Selbstbehalt gegenüber der Ex beträgt 1200 EUR (netto, bereinigt). Hierin sind bis 430 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dir stehen also rechnerisch 770 EUR für sonstige Ausgaben zur Verfügung. Vätern gibt man dann den Rat, sich auf dem Gebrauchtmarkt umzusehen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2018, 10:22 von CheGuevara.)
Da gibt's nochmal 1 1/2 Jahre Betreuungsunterhalt.
Insofern ist diese Phase zeitlich überschaubar.
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Kann länger werden. Und andere Kosten laufen auch länger: Der idiotische Mehrbedarf, um Muttis Freizeit zu finanzieren. Kinderbetreuungskosten.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2018, 12:15 von Simon ii.)
(20-02-2018, 22:33)Vittel1 schrieb: Und wie soll ich mir eine neue Existenz aufbauen? Ich kann ja schlecht in einer leeren Wohnung ohne Bett oder Waschmaschine leben.
Sorry, unabhängig von der grundsätzlichen Problematik:
- es gibt einen umfangreichen Gebrauchtmöbelmarkt, auf dem man, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, mit ein bißchen Suchen richtig schöne Möbel bekommen kann,
- dito die Waschmaschine und andere elektrische Helferlein.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-02-2018, 08:21 von L3NNOX.)
(20-10-2017, 11:29)Vittel1 schrieb: Jetzt hab ich noch eine Frage für die Zukunft. Wenn ich mit meiner jetzigen Freundin innerhalb des nächsten Jahres heiraten würde oder vielleicht sogar ein gemeinsames Kind bekommen sollte...
(20-02-2018, 22:12)Vittel1 schrieb: ..Nun hat sich meine Lebenssituation verändern da ich mich von meiner jetzigen Freundin getrennt habe...
Wie schnell sich die Situation ändern kann sieht man an diesem Beispiel "schön"
Ich hoffe für Dich, dass du für dein Leben gelernt hast. Falls nicht, kann es sehr teuer werden.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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@Vittel1: Ich hoffe, dass Du meine Worte nun nicht mehr als persönlicher Angriff siehst. Hier im Forum wollen Dir viele helfen.
Es gibt verschiedene Hilfen:
KEINE--> wenn alles so am Ars... ist und es KEINE Möglichkeit mehr gibt (wahrlich die schlechteste)
Proaktive--> Wenn Du Dich gerade in einem Strittigen Fall und VOR einer Entscheidung stehst
vorbeugent--> Tips, Ratschläge, bevor Du den nächsten Fehler begehst.
letzteres war mein Rat an Dich....
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