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Willkür??
#1
Hallo zusammen,

ich bin der Neue und hoffe Ihr zerfleischt mich nicht gleich wenn ich tatsächlich in der Suchfunktion etwas überlesen habe sollte.

Zur Zeit prügel ich mich mit einer sehr hartnäckigen SB rum, diese hat einen Antrag beim Arbeitsamt gestellt auf Auszahlung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Hier besteht allerdings weder ein Titel noch sonst irgendetwas in der Art. Der Antrag wurde abgelehnt, da ich selbst weniger als den Selbstbehalt von 880€ ausbezahlt bekomme. Zum zweiten habe ich natürlich fleißig Widersprüche bezüglich , meiner Meinung nach absurden Berechnung, geschrieben. Daraufhin flatterte ein Brief vom Amtsstellenleiter ein der darauf verwies, das es sich um eine privatrechliche Angelegenheit handelt und um keinen Verwaltungsakt und somit kein Widerspruchsverfahren auslösen könne. Wollte ich so ein Verfahren dennoch, würde das bis zu 300€ kosten und sowieso abgelehnt werden. Ganz schön dreist, oder?

Auf meine Forderung, Ihre Berechnungen offen zu legen, kam die engagierte SB auf die Idee, einfach noch einmal die letzten Schriftwechsel beizufügen und droht hier mit Klage, weiteren Kosten ect. pp , wenn ich ihre Forderungen nicht titulieren lasse. Wir kennen das ja. Bei rund 840 € Arbeitslosengeld verlangt sie 27€ mit der Begründung das sie bis zu 20% herabsetzen kann, da ich ja neu verheiratet bin. Da tauchen zwangsläufig zig Fragen auf die ich nachstehend mal auf den Tisch werfe und bitte euch um euer Wissen und Erfahrungen.

1) Kann der Selbstbehalt ohne weiteres von der Beistandsschaft gekürzt werden. ohne das die wissen, was mein Gatte tatsächlich verdient  ?
2) Wer kann mir genau erklären wie berechnet wird. Bitte verweist da nicht auf irgendwelche Rechner, die finde ich grausig.
3) Was kann ich tun um dieser SB klar zu machen das sie detailliert ihren Rechenweg offen zu legen hat. Ich wills ja nur kapieren
4) Muss nicht letztendlich ein Richter entscheiden ob und wie weit gekürzt werden darf, wenn man unter dem Selbstbehalt liegt?
5) Selbst bei einem damaligen Verdienst von 1200 netto soll ich jetzt plötzlich nachzahlen, obwohl hier nicht vom bereinigtem Einkommen ausgegangen wurde. Auch hier komme ich unter dem Selbstbehalt.

Danke für euer Wissen und eure Meinungen dazu
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#2
Zur Abzweigung lies mal https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/i...TBAI417243 durch, dort wird die tatsächliche Umsetzung von §48 SGB I erklärt.

Offenbar hat man dich wie in Punkt 1.4.2. einfach mal ohne Unterhaltstitel als unterhaltspflichtig eingestuft.
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#3
(09-12-2017, 12:02)p__ schrieb: Zur Abzweigung lies mal https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/i...TBAI417243 durch, dort wird die tatsächliche Umsetzung von §48 SGB I erklärt.

Offenbar hat man dich wie in Punkt 1.4.2. einfach mal ohne Unterhaltstitel als unterhaltspflichtig eingestuft.

Das sehe ich auch so. Wahrscheinlich hat die SB angenommen, das der Antrag mal so rasch durchgewunken wird. Hier stellt sich allerdings die Frage ob sie ohne Titulierung überhaupt ansatzweise das Recht dazu gehabt hätte und wenn nein, wie ich ihr eine Freude zu Weihnachten machen könnte,
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#4
Das Recht zu dieser de-facto-Pfändung ohne Titel leitet die Arbeitsagentur aus jenem §48 SGB her. Die Sachbearbeiterin des Jugendamts hat das initiiert, aber durchgeführt und entschieden hat die Arbeitsagentur. Ein ziemlich einzigartiger Bruch mit dem BGB und dem Vollstreckungsrecht: Pfändung nach persönlichem Ermessen ohne Titel, ohne Vollstreckungsbescheid, ohne Grenze.

Gegen die Höhe einer Abzweigung könnte man mittels Vollstreckungsgericht vorgehen, aber erst wenn sie tatsächlich stattfindet. Gegen den Grund der Abzweigung müsste wohl gegen die Folgen des §48 SGB vorgegangen werden, das wäre dann das Sozialgericht.

Ich vermute, im Jugendamt sehen sie wenig Chancen, dich auf Unterhalt zu verklagen. Also nehmen sie die schmierigen Abkürzung und setzen einfach mal das BGB ausser Kraft: Abzweigung bei der Arbeitsagentur anleiern. Deshalb wird es wenig bringen, mit dem Unterhaltsrecht im Jugendamt zu argumentieren. Die brauchen dir nicht mal zuhören, dir nichts erklären.

Über vollstreckbare Ansprüche kann nur ein Richter entscheiden, nicht das Jugendamt und nicht die Arbeitsagentur. Problem hier ist, dass es gar nicht auf dieser Ebene läuft, dir das Geld aber trotzdem weggenommen werden soll.
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#5
Vielen Dank für deine Ausführungen, jetzt wird mir doch so einiges klar und bestärkt mich darin, dem Jugendamt oder dieser Beistandstante weiterhin die Zähne zu zeigen. Es ist daher wahrscheinlich davon auszugehen, das die sich dreht und windet wie ein Aal in einer heissen Pfanne um ihr Ziel zu erreichen.

Kann ich lt. deiner Einschätzung auch annehmen, das die gute Fee hier sogar unrechtmäßig mit irgendwelchen Reduzierungen in ihrer Berechnung hantiert, obwohl sie es garnicht umsetzen könnte ? Mir ist aufgefallen, das die eben nach den allgemeinen Richtlinien argumentieren und auch handeln ohne sich jedoch die tatsächliche wirtschaftliche Situation eines einzelnen anzuschauen. Erst Recht nicht, wenn man sie mit der Nase darauf stößt. Allgemein sehe ich es so, das sie als Rechtsanwälte für die Kinder fungieren, jedoch ohne Titel nicht weiterkommen und versuchen alles andere auszuschöpfen in stiller Hoffnung die Akte vorerst beiseite legen zu können. Liege ich da mit meiner Einschätzung daneben?
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#6
Im Jugendamt kannst du nichts bewirken. Die sind dir gegenüber zu genau gar nix verpflichtet. Insbesondere nicht zu Beratungen, Erklärungen, Beschwerdebearbeitung. Ich nehme an, du hast entweder mit einem Beistand zu tun oder mit der Unterhaltsvorschusskasse. Das sind per Gesetz reine Anwälte des Unterhaltsberechtigten. Nur, dass sie immer auf Staatskosten für den Berechtigten arbeiten. Ein gegnerischer Anwalt wird dich auch nicht beraten.

Das Jugendamt fordert bei der Arbeitsagentur die Abzweigung deines Arbeitslosengeldes an. Diese Anforderung kannst du nicht unterbinden. Die AA entscheidet darüber und über die Höhe eigenständig, so wie es im verlinkten Dokument steht. Ob auch andere Mittel gegen diese Entscheidung ausser einer Klage vor dem Sozialgericht möglich sind, weiss ich nicht. Es ist zwar ein Hammer, einfach so ohne Vollstreckbarkeit nach reiner Gutherrinnenart de facto loszupfänden, aber leider Realität. Das ist etwa so wie wenn ich jemand eins auf die Mütze gebe dass ihm Nase zerbricht und dann sage, das wäre in Wirklichkeit ein Kuss gewesen und deshalb alles ganz rechtmässig.

Mit einem Titel wärst du auch nicht besser dran. Den würdest du nicht mehr loswerden und man würde genauso versuchen, an dein Arbeitslosengeld zu kommen. Immerhin kam sie ja wohl bisher bei der Arbeitsagentur nicht damit durch, dir doch noch was zu abzuzweigen. Ob die AA doch noch 27.- abzweigt, wird sich noch herausstellen. In dem Fall würde ich vors Vollstreckungsgericht. Das ist auf jeden Fall einfacher, billiger und erfolgversprechender wie zum Sozialgericht und dort die Grundlagen der Abzweigung anzugreifen.
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#7
Hallo P___,

das mit dem Vollstreckungsgericht ist ne hübsche Idee, jedoch stellt sich mir die Frage wie ich das Schreiben zu dem Verein formulieren soll? Ein Antrag zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit, hilfsweise Klage ? Irgendwelche einstweiligen Verfügungen gegen das JA ? Es handelt sich hierbei tatsächlich um eine Beistandsschaft.

Noch etwas brennt mir unter den Fingernägeln, kann das JA "willkürlich" Kürzungen in der Berechnung vornehmen? Ich meine mich zu erinnern, das das Arbeitslosengeld/Sozialgeld bis zu einer Höhe von 730€ gekürzt werden könne, nehm aber grundsätzlich an, das das wiederum nur durch einen Richterspruch durchsetzbar wäre. 

Wie dem auch sei, werd ich die SB noch etwas in den Wahnsinn treiben müssen, denn wir sind hier ja weder auf dem Jahrmarkt noch bei Wünsch dir was. Klar, das sie irgendwann den Klageweg beschreiten wird, dann ist das eben so, zumindest kann man dann relativ sicher sein von der guten Fee nicht über den Tisch gezogen worden zu sein. Meinungen?
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#8
Zum Vollstreckunggericht kann man erst gehen, wenn tatsächlich gepfändet / abgezweigt wird. Dort kann man versuchen, die Höhe der Abzweigung durch die AA anzugreifen.

Zitat:Noch etwas brennt mir unter den Fingernägeln, kann das JA "willkürlich" Kürzungen in der Berechnung vornehmen?

Das Jugendamt ist der gegnerische Anwalt, der darf alles fordern und verlangen, aber keine Beschlüsse fassen. Das Jugendamt darf auch fordern, dass 100% deines Arbeitslosengeldes abgezweigt wird oder dass morgen früh die Sonne erlischt. Fordern ist frei und beliebig.

Klar ist, dass das Jugendamt so wie ein Gegenanwalt so übergriffige Forderungen wie möglich stellt. Wenn ich das SGB I richtig verstehe, entscheidet aber die Arbeitsagentur über die Höhe der Abzweigung. Das Jugendamt versucht jetzt natürlich, möglichst viel zu bekommen, fordert viel, bringt die üblichen Standardbegründungen.

Wie sieht denn deine längerfristige Strategie aus? Du warst vorher Geringverdiener, das wäre eigentlich eine gute Ausgangsposition, um mit einem neuen Job sich den Unterhalt als Aufstocker bezahlen zu lassen. Allerdings bist du wieder verheiratet. Ungünstig fürs Aufstockerdasein wenn die neue Frau selber verdient (Bedarfsgemeinschaft!) und ungünstig auch vor Gericht, weil die Haushaltsersparnis tatsächlich dazu verwendet wird, den Selbstbehalt ausser Kraft zu setzen.
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#9
Meine Strategie besteht darin, die Beistandsschaftstante dahin zu bringen, das sie einsieht, das eben so gut wie nix zu holen ist und eine mögliche Klage dazu führen könnte, das sie sich mit Ihren Forderungen wahrscheinlich wieder ganz weit hinten anstellen darf, da evt. Gerichtskosten zu leisten sind. Das Angebot einer freiwilligen Zahlung hab ich ihr bereits unterbreitet. Das ignoriert die Gute natürlich vollkommen und fängt jetzt quasi wieder von ganz vorne an, also Forderungen, nicht nachvollziehbare Berechnungen unter Ausschöpfung möglichst aller Abzüge die das BGB und auch die DDT mal so in den Raum werfen. Tja, das sie hier und da natürlich mal etwas vergisst, was in der Berechnung zu meinen Gunsten ausfallen würde, versteht sich von selbst. Sei es meine Tochter die in unserem Haushalt lebt oder die anzurechnenden KM zur damaligen Arbeitsstätte. Und so lange das nicht nachvollziehbar geklärt ist, so das selbst Menschen es verstehen die nur singen und klatschen in der Schule hatten, bezweifel ich munter weiter die Berechnungen. Erst Recht, wenn es um den gesetzlich festgelegten Selbstbehalt geht. Eine Kürzung wäre i.d.R. erst möglich wenn der Ehepartner weitaus mehr verdient und von seinem Einkommen eben tatsächlich den Lebensunterhalt finanzieren könnte, nach bereinigung versteht sich. Tja und da bewegen wir uns mal wieder an der Schmerzgrenze.

Fazit : Es kommen eigentlich nur 3 Möglichkeiten in Frage. 1) Die Dame berechnet so, das jeder es nachvollziehen kann und macht ihre Forderungen so plausibel das man von vornherein erkennen kann, das man langfristig auf die Nase fällt oder 2) sie stimmt der freiwilligen Zahlung zu oder 3) sie zieht mich vor den Kadi

Wie dem auch sei , ich lass mir ungern die Butter vom Brot nehmen, wenn nicht nachvollziehbar ist, das es tatsächlich so ist. Und bedrohen und Einschüchtern lass ich mich schon mal garnicht, denn wenn sie so sicher wäre mit ihrem Handeln würde ich schon längst Rede und Antwort stehen vor einem Richter. Aus meiner derzeitigen Sicht bin ich eben mit 840 € Arbeitslosengeld nicht leistungsfähig, auch nicht wirklich bei einem damaligen Nettoverdienst von 1.200 welches noch nicht bereinigt ist. Als Indiz dafür, das ich wahrscheinlich garnicht so verkehrt liege, zeigen die Kapriolen die sie veranstaltet. Bleibt abzuwarten ob sie beim AA in den Widerspruch geht und einen neuen Kampfplatz eröffnet ;-)
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#10
Für die vom Jugendamt oder AA ist Einsicht keine Motivation. Die arbeiten einfach ihre Arbeitsanweisungen ab, weil das am wenigsten aufwendig ist. Diese Anweisungen verfahren nach dem Motto "erst schiessen, dann fragen". Es geht in Wirklichkeit auch nicht darum, dem Kind unterm Strich mehr Geld zu verschaffen, sondern darum, mit möglichst wenig Aufwand kurzfristig dem Staat Ausgaben wie Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag oder Sozialgeld zu sparen.

Jede Dienststelle, jeder Angestellter denkt da nur an sich, es ist denen also auch egal wenn das Verhalten einer Dienststelle 100 EUR einspart und damit Kosten bei einer anderen Dienststelle von 1000 EUR verursacht.
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#11
Da hast du Diskussionslos Recht. Zur Weißglut kannst du diese Vereine bringen wenn du sie immer artig mit Arbeit versorgst und möglichst einige Verknüpfungen mit einfließen lässt. So gibt es dann auch mal Rückfragen usw usw. Arbeit die sie eben nicht wie gewohnt, schnell und sicher ohne Diskussion ans Ziel bringen, hassen die wie die Pest.
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