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Wie gehabt: Ohne Sorgerecht darf der Vater nicht mal Bilder des Kindes zeigen. M. Carriere ging dafür sogar ins Gefängnis. Hier wieder ein Fall:
http://www.bild.de/regional/berlin/proze....bild.html
Der Fall ist klassisch asymetrisch:
An die Adresse des Vaters: Verstoss gegen das Kunsturhebergesetz. Folge: Anzeige, bis zu ein Jahr Haft.
An die Adresse der Mutter: Umgangsbeschluss, den sie komplett missachtet und den Umgang ein volles Jahr einfach blockiert. Bei einer Zweijährigen ist das das halbe Leben. Folge: Dutzidutziduuu, Eidideididei!
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Unglaublich! Das kann doch echt nicht wahr sein!
Aber jetzt weiss ich endlich was ich mit meinem Sorgerecht anstellen kann!
Zumindest darf ich so Fotos von meinem Kind hochladen.
Für alles Andere ist es (bis jetzt) völlig nutzlos.
Bei Kindergarten und Schulwahl wurde ich einfach vor vollendete Tatsachen gestellt bzw nie informiert.
Kranke Welt !!!
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Das mit den Bildern wurde und wird immer schon ernst genommen. Bei Carriere war es ein Foto, das ein Dritter aufgenommen hat, als er auf der Bühne stand und das Kind dabei war. Als das veröffentlich wurde, wurde er zu Ordnungsgeld verurteilt und statt zu bezahlen ging er ins Gefängnis. Die Persönlichkeitsrechte werden nur durch die Mutter wahrgenommen, es nutzt also auch nichts, wenn das Kind das Foto will. Dazu hat es kein Recht.
Es gibt auch einen Unterlassungsanspruch, Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz (§823 BGB). Da ist der Staat sehr genau und stellt weitreichende Mittel zur Durchsetzung bzw. Ahnung zur Verfügung. Wie lächerlich das auf Väter wirkt, denen z.B. der Umgang verweigert wird, ist der Rechtspflege nicht mal bewusst. Aber das Recht auf Kontakt zum Vater in §1684 BGB ist eben kein Persönlichkeitsrecht des Kindes, hirnrissig, aber ist so. So kann man sich mit einer juristischen Definitionsverdrehung hindurchmogeln.