12-02-2018, 17:45
(12-02-2018, 16:49)fragender schrieb: Da muss ich Dich leider entäuschen. Ich habe eine Vasektomie hinter mir. Das ich diese überhaupt "genehmigt" bekommen habe (obwohl ich den Eingriff aus eigener Tasche bezahlt habe) musste ich nachweisen, dass ich länger verheiratet bin, älter als 24 und schon 2 Bälger gezeugt habe und diese nicht ertränkt habe.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage hat man Dir das erzählt?
Wenn Du beim Urologen einen solchen Eingriff machen lässt, bist Du Privatpatient. Und du lässt einen Eingriff machen, für den du niemandem Rechenschaft schuldig bist, das ist deine Privatsache.
Wenn der Urologe nicht will, gehst du zu einem anderen.
Aber die oben genannten Bedingungen muss niemand erfüllen, dafür gibt es keine Rechtsnorm.
Bibel, Jesus Sirach 8.1