11-04-2009, 23:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-04-2009, 09:41 von lordsofmidnight.)
Nachdem hier schon Schweden, Norwegen und die Schweiz abgehandelt wurden, hier einige Informationen über Dänemark.
Sorgerecht:
Hat ein Ehemann automatisch. Unverheiratet: Hat die Mutter alleine, der Vater kann es jedoch beantragen. Die Mutter kann dies ablehnen, muß dafür allerdings vor Gericht gehen. Ablehnung des väterlichen Sorgerechts nur wenn "ernsthafte Gründe" dagegensprechen. Im Regelfall wird dem Ansinnen der Mutter nicht stattgegeben. Zitat: "Das gemeinsame Sorgerecht als Ausgangspunkt muß beibehalten werden."
Wer das Sorgerecht besitzt hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch im Trennungsfall verliert der Vater nicht das Sorgerecht. In 2007 wurden die Rechte unverheirateter Väter bezüglich des Sorgerechts ausgedehnt.
Ohne Sorgerecht hat man trotzdem einen Informationsanspruch. Dieser erstreckt sich nicht nur auf schulische Leistungen und ärztliche Behandlungen. Alle Behörden sind gehalten nichtsorgeberechtigten Elternteilen entsprechende Auskünfte zu erteilen. Es gibt eine Beschwerdehotline bei der man Behörden melden kann, die sich dem Informationsanspruch verweigern. Ab dem 10. Lebensjahr wird das Kind bezüglich seines Aufenthaltes angehört.
Bei Tod eines Elternteils geht das Sorgerecht automatisch auf den anderen Elternteil über. Bei Kindeswohlgefährdung kann dies unterbunden werden.
Bei Umzügen mit Kind muß der andere Elternteil auf jeden Fall 6 Wochen vorher informiert werden, unabhängig davon ob er das Sorgerecht hat oder nicht. Im Umzugsfall kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen. Ausdrücklich sind Väter und Mütter in dieser Hinsicht gleichberechtigt. Können sich die Eltern nicht über den Wohnsitz des Kindes einigen, entscheidet das zuständige Gericht.
Umgangsboykott:
Bei Umgangsboykott kann ein Gericht den Umgang durchsetzen und die Strafverfolgungsbehörden einschalten. Hierfür gibt es eine "Enforcement-Klausel" im dänischen Gesetz.
Mutterschaftsurlaub/Vaterschaftsurlaub:
Beträgt 12 Monate, davon 4 Monate für die Mutter, 4 Monate für den Vater und 4 Monate nach Absprache.
Ein Mann, der in den letzten 10 Monaten vor der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war und jetzt von ihr getrennt lebt, wird über die Geburt umgehend schriftlich informiert um seinen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub anzumelden.
Kindesunterhalt:
Beträgt pauschal 1128 DKK im Monat (ca. 150 Euro). Für gut verdienende Eltern gibt es Tabellen a´la Düsseldorf. Ein Vater der ca. 50.000 Euro pro Jahr verdient, muß dann ca. 170 Euro monatlich für ein Kind zahlen. Der Kindesunterhalt muß 18 Jahre gezahlt werden. Bei einer Ausbildung ist eine Verlängerung auf 24 Jahre möglich, jedoch nur wenn er mehr als ca. 40.000 Euro pro Jahr verdient. Der Kindesunterhalt wird dort versteuert er ankommt. Der Basisbetrag ist immer steuerfrei, bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
Der Vater kann zu weiteren Zahlungen für besondere Anlässe verpflichtet werden: Geburt des Kindes (ca. 90 Euro), Mütterunterhalt, 2 Monate vor und 1 Monat nach der Geburt (ca. 150 Euro pro Monat), und weitere Anlässe wie z.B. Konfirmation.
Kindergeld:
Wird ebenfalls 18 Jahre gezahlt, unabhängig vom elterlichen Einkommen. Es wird i.d.R. automatisch der Mutter vierteljährlich steuerfrei ausgezahlt, in Ausnahmefällen auch dem Vater. Mit zunehmendem Kindesalter sinkt das Kindergeld von ca. 542 Euro auf ca. 338 Euro pro Quartal.
Vaterschaft:
Die Mutter ist gesetzlich angehalten den (möglichen) Vater anzugeben. Macht sie es nicht, erhält sie eine Belehrung über die möglichen Folgen für sie und das Kind. Weigert sie sich weiterhin, muß sie vor Gericht.
Ein Mann der eine sexuelle Beziehung mit einer Frau hatte in einer Periode in der sie schwanger wurde, kann die Vaterschaft innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes anfechten.
Scheidungen:
Sind nach 1/2 oder 1 Jahr Trennung möglich. Bei Ehebruch, ernster Gewalt, Bigamie, Kindesentführung oder Nichtzusammenleben innerhalb der letzten 2 Jahre ist eine sofortige Scheidung möglich. Kosten einer Scheidung: 500 Kronen (ca. 67 Euro). Kein Gerichtszwang. Eine Scheidung ist reversibel. Der dänische Gesetzgeber spricht sich im Gesetzestext mehrfach dafür aus dies im Sinne der Kinder auch zu tun.
Unterhalt für Ex-Partner:
Keine gesetzliche Regelung, nur auf freiwilliger Basis. Nach mind. 5-jähriger Ehe haben geschiedene Paare einen gegenseitigen Anspruch auf einen Teil der Rente, sowohl der staatlichen als auch einer privaten Rente. Lebensversicherungen werden normalerweise nicht an Ex-Partner ausgezahlt.
Elterngeld:
Wird 12 Monate gezahlt. Jeweils 6 Monate gibt es 100% bzw. 90% des vorherigen Lohns.
Kinderbetreuung:
Wird überwiegend von Tagesmüttern geleistet. An den Kosten einer staatlichen Kinderbetreuung müssen sich die Eltern mit max. 25% der tatsächlichen Kosten beteiligen. Jedes Kind ab 6 Monaten hat einen Rechtsanspruch auf Betreuung. 90% der Frauen sind berufstätig. Die Geburtenrate liegt um ca. 1/3 höher als bei uns.
Mediation:
Können sich die Eltern nicht über die Nachtrennungssituation einigen, bietet die Regierung kostenlose Mediationen durch ausgebildete Mediatoren an. Die Gespräche der Mediation sind vertraulich und werden nicht an Behörden gemeldet, jedoch kann der Mediator einen blockierenden Elternteil melden.
Zusammenarbeit:
Ziel der skandinavischen Justizminister ist es gemeinsame gesetzliche Regelungen bezüglich Vater- und Mutterschaft zu erlangen.
Fazit:
Kein Schlaraffenland, aber deutlich bessere Bedingungen als bei uns, gerade nach einer Trennung.
Quellen:
http://goldkind.blogger.de/stories/1190876/
http://www.statsforvaltning.dk/site.aspx...newsid=209
https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=1109
http://www.familiestyrelsen.dk/
http://www.foreningenfar.dk/index.phtml
http://www.boernebortfoerelse.dk/
http://www.brigitte.de/gesellschaft/poli...rk-544645/
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld#...he_Staaten
Sorgerecht:
Hat ein Ehemann automatisch. Unverheiratet: Hat die Mutter alleine, der Vater kann es jedoch beantragen. Die Mutter kann dies ablehnen, muß dafür allerdings vor Gericht gehen. Ablehnung des väterlichen Sorgerechts nur wenn "ernsthafte Gründe" dagegensprechen. Im Regelfall wird dem Ansinnen der Mutter nicht stattgegeben. Zitat: "Das gemeinsame Sorgerecht als Ausgangspunkt muß beibehalten werden."
Wer das Sorgerecht besitzt hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch im Trennungsfall verliert der Vater nicht das Sorgerecht. In 2007 wurden die Rechte unverheirateter Väter bezüglich des Sorgerechts ausgedehnt.
Ohne Sorgerecht hat man trotzdem einen Informationsanspruch. Dieser erstreckt sich nicht nur auf schulische Leistungen und ärztliche Behandlungen. Alle Behörden sind gehalten nichtsorgeberechtigten Elternteilen entsprechende Auskünfte zu erteilen. Es gibt eine Beschwerdehotline bei der man Behörden melden kann, die sich dem Informationsanspruch verweigern. Ab dem 10. Lebensjahr wird das Kind bezüglich seines Aufenthaltes angehört.
Bei Tod eines Elternteils geht das Sorgerecht automatisch auf den anderen Elternteil über. Bei Kindeswohlgefährdung kann dies unterbunden werden.
Bei Umzügen mit Kind muß der andere Elternteil auf jeden Fall 6 Wochen vorher informiert werden, unabhängig davon ob er das Sorgerecht hat oder nicht. Im Umzugsfall kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen. Ausdrücklich sind Väter und Mütter in dieser Hinsicht gleichberechtigt. Können sich die Eltern nicht über den Wohnsitz des Kindes einigen, entscheidet das zuständige Gericht.
Umgangsboykott:
Bei Umgangsboykott kann ein Gericht den Umgang durchsetzen und die Strafverfolgungsbehörden einschalten. Hierfür gibt es eine "Enforcement-Klausel" im dänischen Gesetz.
Mutterschaftsurlaub/Vaterschaftsurlaub:
Beträgt 12 Monate, davon 4 Monate für die Mutter, 4 Monate für den Vater und 4 Monate nach Absprache.
Ein Mann, der in den letzten 10 Monaten vor der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war und jetzt von ihr getrennt lebt, wird über die Geburt umgehend schriftlich informiert um seinen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub anzumelden.
Kindesunterhalt:
Beträgt pauschal 1128 DKK im Monat (ca. 150 Euro). Für gut verdienende Eltern gibt es Tabellen a´la Düsseldorf. Ein Vater der ca. 50.000 Euro pro Jahr verdient, muß dann ca. 170 Euro monatlich für ein Kind zahlen. Der Kindesunterhalt muß 18 Jahre gezahlt werden. Bei einer Ausbildung ist eine Verlängerung auf 24 Jahre möglich, jedoch nur wenn er mehr als ca. 40.000 Euro pro Jahr verdient. Der Kindesunterhalt wird dort versteuert er ankommt. Der Basisbetrag ist immer steuerfrei, bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
Der Vater kann zu weiteren Zahlungen für besondere Anlässe verpflichtet werden: Geburt des Kindes (ca. 90 Euro), Mütterunterhalt, 2 Monate vor und 1 Monat nach der Geburt (ca. 150 Euro pro Monat), und weitere Anlässe wie z.B. Konfirmation.
Kindergeld:
Wird ebenfalls 18 Jahre gezahlt, unabhängig vom elterlichen Einkommen. Es wird i.d.R. automatisch der Mutter vierteljährlich steuerfrei ausgezahlt, in Ausnahmefällen auch dem Vater. Mit zunehmendem Kindesalter sinkt das Kindergeld von ca. 542 Euro auf ca. 338 Euro pro Quartal.
Vaterschaft:
Die Mutter ist gesetzlich angehalten den (möglichen) Vater anzugeben. Macht sie es nicht, erhält sie eine Belehrung über die möglichen Folgen für sie und das Kind. Weigert sie sich weiterhin, muß sie vor Gericht.
Ein Mann der eine sexuelle Beziehung mit einer Frau hatte in einer Periode in der sie schwanger wurde, kann die Vaterschaft innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes anfechten.
Scheidungen:
Sind nach 1/2 oder 1 Jahr Trennung möglich. Bei Ehebruch, ernster Gewalt, Bigamie, Kindesentführung oder Nichtzusammenleben innerhalb der letzten 2 Jahre ist eine sofortige Scheidung möglich. Kosten einer Scheidung: 500 Kronen (ca. 67 Euro). Kein Gerichtszwang. Eine Scheidung ist reversibel. Der dänische Gesetzgeber spricht sich im Gesetzestext mehrfach dafür aus dies im Sinne der Kinder auch zu tun.
Unterhalt für Ex-Partner:
Keine gesetzliche Regelung, nur auf freiwilliger Basis. Nach mind. 5-jähriger Ehe haben geschiedene Paare einen gegenseitigen Anspruch auf einen Teil der Rente, sowohl der staatlichen als auch einer privaten Rente. Lebensversicherungen werden normalerweise nicht an Ex-Partner ausgezahlt.
Elterngeld:
Wird 12 Monate gezahlt. Jeweils 6 Monate gibt es 100% bzw. 90% des vorherigen Lohns.
Kinderbetreuung:
Wird überwiegend von Tagesmüttern geleistet. An den Kosten einer staatlichen Kinderbetreuung müssen sich die Eltern mit max. 25% der tatsächlichen Kosten beteiligen. Jedes Kind ab 6 Monaten hat einen Rechtsanspruch auf Betreuung. 90% der Frauen sind berufstätig. Die Geburtenrate liegt um ca. 1/3 höher als bei uns.
Mediation:
Können sich die Eltern nicht über die Nachtrennungssituation einigen, bietet die Regierung kostenlose Mediationen durch ausgebildete Mediatoren an. Die Gespräche der Mediation sind vertraulich und werden nicht an Behörden gemeldet, jedoch kann der Mediator einen blockierenden Elternteil melden.
Zusammenarbeit:
Ziel der skandinavischen Justizminister ist es gemeinsame gesetzliche Regelungen bezüglich Vater- und Mutterschaft zu erlangen.
Fazit:
Kein Schlaraffenland, aber deutlich bessere Bedingungen als bei uns, gerade nach einer Trennung.
Quellen:
http://goldkind.blogger.de/stories/1190876/
http://www.statsforvaltning.dk/site.aspx...newsid=209
https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=1109
http://www.familiestyrelsen.dk/
http://www.foreningenfar.dk/index.phtml
http://www.boernebortfoerelse.dk/
http://www.brigitte.de/gesellschaft/poli...rk-544645/
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld#...he_Staaten