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Vaterschaftsanerkennung (und KU) vermeiden
#1
Hallo zusammen,
mich hat es erwischt und ich brauche kurzfristig fachkundigen Rat!
In 6 Wochen kommt ein Kind zu Welt, dessen Vater ich wohl bin.
Bislang erfolgte noch keine Vaterschaftsanerkennung oder sonst was, bin also noch ein freier Mann. Nun will ich mich möglichst lange vor der Vaterschaftsanerkennung drücken um einen Weg ins Ausland für ein paar Jahre vorzubereiten (Freistellung von der Arbeit, mit Rückkehroption in ein paar Jahren). Ggf. dann mit Minimaleinkommen im Ausland die "Hosen runter lassen" und bescheinigt bekommen, dass bei mir offiziell nichts zu holen ist...
Fahrzeuge werden umgemeldet, vermögen wandert zu Bekannten etc..

Was kann ich pragmatisch kurzfristig tun?


Dachte daran meinen deutschen Wohnsitz abzumelden und Postkasten zu entfernen/Namen zu ändern.

@Leutnant Dino: Hier ist ein Experte gefragt, möchte trotz sicherem Job und sehr gutem Einkommen in Deutschland (in der Industrie) langfristig den Kopf aus der Schlinge zu ziehen (z.B. bisschen im Ausland sein und dann heimlich wieder zurück kommen... quasi als wäre nichts gewesen...).
Abtauchen und die "Betrügeri" mürbe machen, idealerweise das sie resigniert und sich einfach allein um die für mich unliebsame Brut kümmert.

Wer hat da Tipps oder Erfahungen, wie man sich ein paar Monate vorm Fiskus drücken kann, bis man tatsächlich nicht oder nur schwer auffindbar ist?

Danke!
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#2
Ich würde mal die Kirche im Dorf lassen.

Kindesunterhalt für ein einziges Kind plus drei Jahre Betreuungsunterhalt - das ist zwar teuer, dafür kann man sich auch eine Eigentumswohnung leisten, aber es ist den Aufwand einer Auswanderung nicht wert.
Anders als bei mir, ich habe lebenslänglich bekommen (lebenslänglich unterhaltspflichtig für die Ex), da hat sich "den Hasenfuß machen", wie sich Dino ausdrückt, schon eher gelohnt.

Und ausserdem: der Fiskus ist ein ernst zu nehmender Gegner, weil das Finanzamt Zugriff hat auf alles, was irgendwo von dir gespeichert ist. Auf wirklich alles, inklusive Krankenakten, Kontostände europaweit, Wohnsitze, Vorstrafen - einfach alles. Und Steuerhinterziehung ist eine Straftat gegen das Eigentum.

Das Finanzamt hat nicht nur Boris Becker drangekriegt und den Vater von Steffi Graf, sondern sogar den Milliardär Reinhold Würth. Gegen das Finanzamt sind Jugendamt & Co. Pappnasen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Pragmatisch kannst Du Dich mit der Mutter ohne Gerichts- und Anwaltskacke einigen und sparst dann wenigstens diese Kosten. Alles andere ist Spinnerei wenn Du einen guten Job hast wo Du auch noch gut verdienst.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
Eben. Ich würde versuchen, die Mutter des Kindes zu einem Vergleich zu überreden. Geld ist immer willkommen.

Rechne ungefähr den monatlichen Kindesunterhalt gemäss Düsseldorfer Tabelle x12 x 20. Und dann biete ihr 60% dieses Betrages als Einmalzahlung an. Sie muss dafür eine Übernahme der Erfüllung der Unterhaltspflicht erklären (ein Notar weiss, wie man das formuliert, d.h. die Mutter übernimmt die Erfüllung deiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind), und du sicherst zu, keinerlei Kontakt zu dem Kind aufzunehmen. Wenn die Kindsmutter rumzickt, erhöhe auf 75%. Mit Speck fängt man Mäuse, mit Geld Frauen. Von dieser Summe kann sie sich schön einrichten und auf die Suche nach einem neuen Stecher machen - ohne zu riskieren, dass ihr wegen einer neuen Partnerschaft der Betreuungsunterhalt gestrichen wird oder so etwas in der Art.

Sie kann das Geld nehmen und einen Schlusstrich ziehen. Du kannts einen Kredit aufnehmen, die Alte auszahlen und einen Schlusstrich ziehen.

Und wenn du in ein paar Jahren mal das Doppelte des heutigen Einkommens erzielst - ganz allein deine Sache. Keine Auskunfts-Fragebögen vom Jugendamt, keine Unterhalts-Abänderungsklagen mehr.

Und dann nimm ein paar Hundert Euro in die Hand und lass dich vasektomieren - die beste Investition in die Zukunft eines jungen Mannes in Deutschland....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
(25-05-2018, 15:13)Austriake schrieb: Eben. Ich würde versuchen, die Mutter des Kindes zu einem Vergleich zu überreden. Geld ist immer willkommen.

Rechne ungefähr den monatlichen Kindesunterhalt gemäss Düsseldorfer Tabelle x12 x 20. Und dann biete ihr 60% dieses Betrages als Einmalzahlung an.

NEIN...das geht nicht !...Ausser die Kindesmutter ist sehr Reich...Ich glaube es gab mal ein Maximimum von 6 Monaten im Vorraus...wenn TITULIERT !

Die Kindesmutter kann keine Vergleiche zum Nachteil des Kindes machen.
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#6
Besten Dank schon mal für die schnellen Antworten!

Ich glaube ein Inhalt meiner Mail kam missverständlich rüber, oder ich habe mich fehlerhaft ausgedrückt. Also ich möchte mich niht vorm Fiskus im Sinne des Finanzamts drücken, gemeint war eher die "helfende" Hand des Jugendamts.
Mit dem Gedanken ins Ausland zu gehen trage ich mich schon länger. Nun kam dieser ärgerliche "Zwischenfall" dazu.
Das wesentliche Problem, das ich sehe ist, dass wenn ich auf die Vaterschaft und einen Unterhaltstitel festgenagelt werde, Diesen auch bedienen muss.
Nutze ich jedoch das großzügige Angebot meines Arbeitgebers, mich freistellen zu lassen um ein paar Jahre ins Ausland zu gehen, kann ich u.U. den titulierten Unterhalt nicht mehr bedienen weil das die lokalen Einkommen nicht hergeben werden, wenn man dann auch noch angemessen leben möchte.
Mir ist klar, dass ich mich nicht ewig, es sei denn die Kindsmutter akzeptiert es, vor Unterhaltszahlungen drücken kann wenn ich dauerhaft in Deutschland leben möchte. Ein wohlgefälliger Wunschgedanke, dem leider zu viele monetäre Interessen andrer Personen entgegen stehen werden. Nur möchte ich vorerst verhindern, dass mir diese finanzielle Fessel auf Basis meines jetzigen Einkommens ans Bein gelegt wird.
Ich schrieb ja, dass ich ggf. auch bereit wäre mich, wenn ich denn einen Job gefunden habe (ein bisschen reise vorab wäre auch schön), auch mit meinen Einkommensverhältnissen, aus dem Ausland heraus zu melden um auf der Basis in die Verhandlung zu gehen.
Schön für mich wäre es einen Weg zu finden, ein halbes bis dreiviertel Jahr Aufschub zu bekommen.
Hat da jemand eine Idee?
Könnte es nicht evtl. ein guter Weg sein, erst mal in Deutschland keine "ladungsfähige Anschrift" mehr zu haben?
Dann ggf. ein paar Fristen ausreizen etc. und -sollte die Vaterschaft feststehen bzw. festgestellt worden sein- die Titulierung des Unterhalts juristisch raus zögern, mit der Hoffnung, dann schon "abroad" zu sein um unter den, für die mittelfristige Zukunft realen Verhältnissen, weiter/neu zu verhandeln.
Was meint ihr?

Kurzer Nachtrag: Vasektomie ist wohl tatsächlich das Beste was man so machen kann, wenn man selbstbestimmt bleiben will, steht mittlerweile weit oben auf der To Do Liste! :-)
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#7
(25-05-2018, 15:46)Arminius schrieb: Die Kindesmutter kann keine Vergleiche zum Nachteil des Kindes machen.

Doch. Mit der erwähnten Erfüllungsübernahme.

Was du meinst, ist der Vertrag zu Lasten Dritter. Das trifft hier aber nicht, weil das Kind keinen Nachteil erleidet, wenn der Unterhalt von der Mutter statt vom Vater geleistet wird.
Ist genau genommen doch schon auch jetzt so: der Unterhalt wird nicht an das Kind geleistet, sondern an die Mutter (sofern sie sorgeberechtigt ist etc.pp). Mit dem von mir geschilderten Vergleich zahlt der Vater im Voraus, in einer Summe. Die Mutter verwaltet das Geld und unterhält dafür das Kind.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
(25-05-2018, 16:14)Novize schrieb: Mir ist klar, dass ich mich nicht ewig, es sei denn die Kindsmutter akzeptiert es, vor Unterhaltszahlungen drücken kann wenn ich dauerhaft in Deutschland leben möchte. Ein wohlgefälliger Wunschgedanke, dem leider zu viele monetäre Interessen andrer Personen entgegen stehen werden. Nur möchte ich vorerst verhindern, dass mir diese finanzielle Fessel auf Basis meines jetzigen Einkommens ans Bein gelegt wird.
Ich schrieb ja, dass ich ggf. auch bereit wäre mich, wenn ich denn einen Job gefunden habe (ein bisschen reise vorab wäre auch schön), auch mit meinen Einkommensverhältnissen, aus dem Ausland heraus zu melden um auf der Basis in die Verhandlung zu gehen.



Folgender Denkfehler (mangels Erfahrung, aber dafür gibt es ja uns....):

Der Kindesunterhalt wird nicht festgelegt nach deinem tatsächlichen, evtl. niedrigen Einkommen in Batschakistan. Sondern nach der Düsseldorfer Tabelle, und nach dem Einkommen zwei Jahre zurück. Und wenn das nicht reicht, dann greift das Gericht noch zur sog. Einkommensfiktion. Das heisst, man unterstellt dem Unterhaltspflichtigen fiktiv ein Einkommen, das er erreichen könnte wenn er nur wollte. Nach diesem fiktiven Einkommen sucht man dann die passende Stue aus der Düsseldorfer Tabelle, und fertig ist die Laube.
Merke: ein Familienrichter muss mitnichten gewährleisten, dass der Verurteilte auch tatsächlich den Unterhaltsbetrag leisten kann. er muss nur einen Unterhaltsbetrag auswürfeln, der einer Überprüfung durch das Oberlandesgericht standhält. Mehr nicht.
Und wenn der Unterhaltspflichtige den so "ermittelten" Unterhaltsbetrag nicht zahlen kann oder will, erfolgt Strafanzeige nach §170 StGB.

So - was also würde es dir nützen, in Georgien für 500.- € im Monat zu arbeiten, wenn Du in Deutschland 5.000.- € verdienen kannst? Nichts. Der Richter wird sagen, du sollst dann eben in Deutschland arbeiten, Job hast du ja.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#9
(25-05-2018, 16:36)Austriake schrieb: Doch. Mit der erwähnten Erfüllungsübernahme.

@Austriake

Aber nur wenn die Kindesmutter nie Wohngeld,ALG2 oder Kindeszuschlag beantragt...dann wäre es Nichtig ! siehe dazu "sehr Reich"...
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#10
@Arminius, was meinst du mit..,siehe „sehr Reich“?
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#11
Folgende zwei szenarien beschreibe ich. Wobei für mich feststand. Das Kind ist das größte Kapital den man haben kann, daher geht es ohne Kind niergendswo. Allerdings habe ich gelernt, Umgang ist das a und o. Was im Forum überall zu finden ist, als Vater hast in D die A Karte gezogen kann ich bestätigen. Hat Mutti noch Fakten vollzogen, dann erst recht.

Also nahm ich Umgang, so wie es Mutter will. Auf Unterhalt haben Sie mich verklagt und eine Summe festgesetzt. Trotzdessen keine Arbeit gab es eine fiktive festsetzung. Interessiert keiner warum weshalb, wichtig ist das es Mutti gut geht.

Also sagte ich mir etwas und unternahm paar Reisen. Ein Reisedokument hat das Kind bereit, genai so wie ein neuer Name darin.

Nun warte ich auf das Visum. Das wird genau so erstellt wie der rest.

DE wird in einer nacht verlassen. Ohne sich abzumelden!

Ohne Kind ist schweer, mit Kind auch, doch nichts ist unmöglich.

Vor dich mit Unterhalt beschäftigst, siehe zu gesund zu bleiben und Umgang wahr nehmen. Um sowas wie ich zu vollziehen, brauchst du Dokumente. ua. Dokumente von der Vaterschaft, Sorgerechtserklärung, Geburtsurkunde ...

Wenn dich dem Unterhalt drücken willst und die robben vom hals haben willst, dann zahle eine Summe die dir für sinnvoll erscheint. Ändert sich etwas, änderst auch etwas.

Meine meinung steht oben, ist nur meine erfahrung. Und ohne Kind never ever.
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#12
Bist du sicher, dass du der Vater bist? Das ist die Grundlage aller folgenden Gemeinheiten gegen dich.

Deine Auffindbarkeit in Deutschland hängt am Einkommen und am Meldeamt. Langfristig als U-Boot leben ist kaum möglich. Willst du ins Ausland, ist der wichtigste Schutz die Unkenntnis deines Aufenthaltslandes. Deine Familie, Freunde darf nicht wissen in welchem Land du bist. Optimal wäre eine falsche Fährte.
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#13
(25-05-2018, 20:54)Bitas schrieb: @Arminius, was meinst du mit..,siehe „sehr Reich“?

Hat die Kindesmutter Geld ist die Wahrscheinlichkeit in Abhängigkeit vom Unterhaltsvorschuss, Jobcenter, Wohngeld oder Kinderzuschlag (und damit auch in den Dunstkreis der Staatsanwaltschaft § 170 StGB) zu kommen sehr gering.

Vergiss nicht Unterhaltsvorschuss wird jetzt bis zum vollendeten 17. Lebensjahr bezahlt...

Da kann der Kindesvater auch einen Vergleich anstreben wie von @Austriake beschrieben. Wo kein Kläger da kein Richter...
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#14
Ich denke auch das die Idee von Austriake nicht durchführbar ist.
Die Ex nimmt das Geld, haut es auf den Kopf und beantragt dann irgendwelches Geld vom Staat. Der Staat läßt sie und die Kinder nicht verhungern und steht beim Unterhaltspflichtigen auf der Matte.
Dann interessiert niemanden mehr was vorher vereinbart wurde.
Wenn ich falsch liege, bitte ich um genaue Aufklärung, denn wenn ich so aus der Sache rauskommen würde, würde ich ihr ein Angebot machen.
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#15
@Bitas 

Richtig !
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#16
Das ist ein uralter Hut und kommt trotzdem ständig als Frage. Hier die Antwort: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...1&pid=2915

Aber ich würde besser mal zu träumen aufhören. Eine Frau davon zu überzeugen, freiwillig bindende Pflichten in erheblichem Umfang zu übernehmen ist eine äusserst seltene Orchidee. Viel Spass beim verhandeln. Aus der Schilderung von Novize deutet nichts darauf hin, dass diese äuserst seltene Ausnahme dort eine Rolle spielen könnte.
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#17
Hallo zusammen, sorry das ich mich jetzt erst wieder melde.
Ich möchte noch mal kurz auf die Hintergründe meiner Idee eingehen.
Warum ich trotz gutem Einkommen und sicheren Job mal ein paar Jahre weg will hat 2 Gründe, zu einen ist es die "Selbstverwirklichung" und die Lust, etwas neues kennezulernen, Abenteuer usw. Also kurzum Spaß am Leben zu haben!

Der andere Grund liegt in der Situation an sich begründet. Wenn die Kindsmutter weiß wo sie mich erreichen kann, weiß ich, dass sie ständig Forderungen stellen wird, erst recht wenn ich von meinem Umgangsrecht gebrauch machen werde/will und wir zwangsläufig Kontakt zueinander haben werden. Einfach ein paar Jahre nicht erreichbar sein und Gras über die Sache wachsen lassen. Es ist erschreckend zu sehen, wie wenig Rechte man als nicht Kindesbetreuender Erzeugerteil hat.

Zur Unterhaltermittlung habe ich auch schon einiges gelsen, die Ausführungen von Austriake fassen das ja noch mal ganz gut zusammen.

Aber noch mal eine Frage: Wenn es noch keinen Unterhalstitel gibt und ich aus dem Ausland freiwillig immer brav Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschuss (ca. 135€) überweise, schützt mich das zwar nicht vor einer Starfanzeige §170, aber grundsätzlich erfüllt man ja schon etwas von seiner Unterhalspflicht. Hat damit jemand Erfahrungen gemacht?

Gerne lasse ich mich eines besseren Belehren aber ist es nicht so, wenn man sich noch zu keiner Unterschrift hat hinireißen lassen und keinen deutschen Wohnsitz hat, ist es doch grundsätzlich erst mal schwierig für die holde Ex, ihre Forderungen rechtkräftig stellen zu können? Oder denke ich da zu einfach? Ich mutmaße auch mal, dass die Schergen vom JA auch noch andere Dinge zu tun haben, als einen einzigen Typen zu verfolgen.

Das Träumen wurde mich von meiner Ex auch recht schnell genommen, das von P__ beschreibene Entgegenkommen in Sachen monetärer Forderungen wurde von Ihr - oh Wunder- wehement abgelehnt. Das Geld sei ja fürs Kind und wie ich es denn wagen könnte das in Frage zu setellen... bla bla... den Mist haben wahrscheinlich die meisten von Euch schon mal gehört.
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#18
(27-05-2018, 14:26)Novize schrieb: Einfach ein paar Jahre nicht erreichbar sein und Gras über die Sache wachsen lassen.

Dein Grundgedanke ist richtig. Wenn man sofort bei Beginn der Unterhaltspflicht, Trennung, Vaterschaft einen klaren Bruch verursacht, ist das monetär und psychisch langfristig viel, viel besser wie erst später. Oder im Beispiel: Verdünnisiere Dich vor Geburt für ein paar Jahre, dann verhandelt später Jugendamt und Ex mit dir brav über die ersten Unterhaltszahlungen und von Rückständen ist wenig die Rede. Verdünnisiere dich nach zehn Jahren Auszehrung, Aufopferung für Unterhaltszahlungen, endlosen Bemühungen und du wirst mit Höllenfeuer bekämpft und gesucht, kriegst Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung, hast mit harten Massnahmen zu tun wenn du gefunden wirst.

Bei Vaterschaft gilt: Niveausenkung wird hart bestraft bis hin zur Auslöschung deiner Existenz, ein nichterreichtes Niveau das nie da war wird hingegen auch seltener beklagt.

Früher hätte ich noch dazu geraten, trotzdem gelebte Vaterschaft anzustreben, dem Kind zuliebe. Nach meinen eigenen Erfahrungen und denen vielen anderer Väter musste ich das korrigieren: Rette dich selbst, ignoriere das sowieso allein von der Mutter ganz allein vereinnahmte Kind. Es gab mal einen Deal zwischen Frauen und Männern, der wurde restlos zu Ungunsten der Männer aufgekündigt, also brauchst du dich deinerseits auch an nichts und niemand zu halten.

Geld aus dem Ausland zu bezahlen ist nicht gut. Damit gestehst du die Vaterschaft ein und lieferst eine Steilvorlage für § 1600d BGB, mit dem zu in Abwesenheit zum Vater erklärt werden wirst. Sorge lieber dafür, dass du nicht gefunden wirst, spare Geld so dass es auch nicht abgegriffen werden kann falls du gefunden wirst und geniesse dein Leben. Wenn du zurückkommst, wirst du erstaunt sein wie kompromissbereit Ex und Jugendamt geworden sind. Da ist die Hauptmesse schon gelesen und es geht nur noch um die Verteilung des Restsegens.
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#19
Genaau so wie du es beschreibst habe ich mir die Realität/Zukunft leider auch vorgestellt, am Ende wird das Kind von der Mutter vereinnahmt und der Papa, darf zahlen, gerne auch mehr als er müsste. Das kann es nicht sein!
Ich armer Trottel habe ich schon Geld für die Erstausstattung des Kindes zukommen lassen, schön dumm.
Meine Idee, den unkonventionellen Weg ins Ausland zu suchen, bestärkt sich mehr und mehr.
Jetzt muss ich nur noch ein paar Wochen in D untertauchen, bis ich mich auf die Reise machen kann, vor der Geburt alles final zu organisieren schaffe ich wohl nicht mehr. Die Meldeadresse für Amtspost muss erst mal weg!

Habt Ihr Tipps, wie man trotz Job ein paar Wochen unterm Radar fliegen kann?

Fakt ist, sollte ich irgendwie greifbar sein, werde ich versuchen, die Vaterschaftsanerkennung so gut es geht zu expandieren, ebenso die Einkommensermittlung und Unterhaltsberechnung. Unterschrieben wird freiwillig auch erst mal nichts. Hoffe ich bin dann weg bevor es einen Unterhaltstitel gibt. Möchte in jedem Fall die Zwangsvollstreckbarkeit der Forderungen vermeiden.

Zum Mindset finde ich deine Ausführung auch sehr stimmig, sich emotional auf etwas einlassen, was ohnehin nicht von Dauer sein kann, finde ich persönlich auch sehr zermürbend.Ich habe lange darüber nachgedacht wie ich mich dem Kind gegenüber positionieren soll und ich denke mittlerweile auch, dass der harte Cut langfristig psychisch einfacher ist, monetär wohl sowieso... Aber danke auch für den wertvollen Hinweis, dass nicht zahlen besser ist, als mit gutem Willen ein indirektes Schuldeingeständnis zu geben.
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#20
Der Schnitt ist viel härter, wenn du dich erst um das Kind und in deiner Männerrolle als Zahltrottel bemühst.

Wenn Frauen nicht wollen, lassen sie abtreiben. Legal, schnell und nach Situation sogar mit Kostenübernahme. Du wirst nicht mal über den erzwungenen Tod des Kindes informiert, weil du ein Mann bist. Vor der Geburt zu gehen, könnte man als männliche Form der Abtreibung sehen. Unblutig zwar und ohne ein Leben zu beenden, aber natürlich ganz arg illegal, verwerflich, unmoralisch, böse.

Mit einem Job wirst du nie unter dem Radar fliegen. Kennt die Ex deinen Job nicht, fragen die einfach bei der Rentenversicherung nach, wo du beschäftigt bist. Willst du den Job weiter ausüben, bleibt dir nur Verzögerung. Zu allem ja sagen, aber Fristen immer ganz ausnutzen, einen Test wollen, dann versuchen zu verschieben und zuletzt einfach nicht auftauchen. Das klappt aber nur wenige Wochen lang.
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#21
Das denke ich leider auch, der spätere Absprung macht es nicht leichter und der bis dahin zermürbende Psychoterror/Druck der Ex mal ganz außen vor.

Wenn ich das so lese, muss ich mich wohl oder übel mit dem Gedanken abfinden, dass mir die Vaterschaft solange ich noch da bin auferlegt wird.

Dann werde ich wohl beim Unterhalt mit anwaltlicher Hilfe Zeit schinden müssen.
Letztendlich muss man das kalkulierte "Angebot" vom JA nicht klaglos anerkennen, gerade über das bereinigte Nettoeinkommen lässt sich ja ein wenig diskutieren. Sehe ich das richtig?
Des weiteres sollte man doch tatsächlich möglichst lange die Unterhaltstitulierung vermeiden (wegen Zwangsvollstreckbarkeit und Fixierung eines Betrages), oder?
Sollte es keinen Titel geben, jedoch die Vaterschaft feststehen, wäre man doch im Ausland halbwegs gut beraten wenn man, wegen der bestehenden Unterhaltspflicht, einen Betrag z.B. die besagten Mindestsätze gem UVG z.B. überweist, richtig?
In einem anderen Betrag hier im Forum habe ich gelesen, dass so zwar keine Strafanzeige §170 vermieden werden kann, es aber vorraussichtlich zu wenig Konsequenzen führt, da man sich ja willig zeigt und ja auch noch kein konkreter Betrag festgesetzt wurde...
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#22
Hallo Novize,
ich bin vor 4 Jahren in einer ähnlichen Situation gewesen wie du. Ich würde wieder so handeln und es so machen wie 3-4 Antworten weiter oben. Nicht erreichbar sein und Gras über die Sache wachsen lassen. Wenn du nicht vor der Geburt abhauen kannst, mach es den Leuten schwer:
Sei kreativ, was das Meldewesen betrifft. Du kannst dich 'ohne festen Wohnsitz' melden, dann geht das JA über Krankenkasse oder Rentenkasse. Dauert, macht aufwand. Oder Melde dich gleich ganz ab. Falls du später für Krankenkasse o.ä. Meldebescheinigungen brauchst, passe sie einfach an. Bildbearbeitung und Gutgläubigkeit sind da deine Freunde. Aber lass dich nicht erwischen!
Keine Post vom JA ordnungsgemäß zugestellt zu bekommen sollte deine Priorität sein. Hoffentlich hast du viel räumlichen Abstand zur KM.
Die werden aber spätestens, wenn du zurückkommst wieder bei dir anklopfen. Dann kannst du ja immernoch überrascht tun. Wer weiss, ob du überhaupt zurückkommen willst? Ich bin jetzt schon wieder knapp 2 Jahre als U-Boot hier und sie haben mich noch immer nicht, sind mir aber auf der Spur. Bald gehts wieder ins Ausland, damit das Gras weiter wächst.
Das leben ist schön!

Viel Glück!
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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#23
Hallo ExDeutscher! Also ich dachte mir, auf die Schnelle melde ich mich erst mal "als unbekannt ins Ausland verzogen" bei mir im Einwohnermeldeamt ab. Post geht zurück, bzw. wird der Briefkasten abgebaut. Ich hoffe so ein wenig Zeit zu bekommen. Diese Maßnahme hat ja erst mal keine Konsequenzen für meine Krankenkasse etc, oder? Ich denke mir Krankenkasse und Rentenkasse interessieren sich nicht für meine Anschrift solange die Beträge über den Arbeitgeber eingezahlt werden...
Mein Arbeitgeber bekommt eine andere Postadresse gemeldet. Da die Anschrift nicht meine Meldeadresse sein wird, ist da wohl auch kein Problem, die Postempfänger sind lediglich dazu berechtigt, Arbeitspost zu öffnen.
Somit wäre ich doch vorerst sicher vor unliebsamer Amtspost, denke ich mir zumindest!?
Meine Ex wohnt leider nicht allzu weit von mir weg, ca30km und da ich ein Haus habe und somit auch mein Wohnsitz nicht so schnell abänderbar ist, besteht schon die Möglichkeit, dass man mich hier antreffen könnte, aber dann bin ich halt mal zu Besuch in Deutschland, im meinem "Ferienhaus", das sollte ja möglich sein.
Das die Zeit nun schon so drückt ist belastend aber ich muss das Beste daraus machen. Kampflos will icj mich jedenfalls dem ganzen Mist nicht unterwerfen.
Was sagt denn die Erfahrung wie viel Engagement die JA so haben, säumige zu jagen und dingfest zu machen? So als unwissender lese ich nur ständig, dass die Ämter überlastet sind und das ja eh fast kein Unterhaltspflichtiger vernünftig zahlt etc. Da muss doch was dran sein!?
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#24
Lege falsche Spuren, melde dich in ein Land ohne Melderegister ab und gehe in ein anderes Land.
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#25
(27-05-2018, 21:51)p__ schrieb: Lege falsche Spuren, melde dich in ein Land ohne Melderegister ab und gehe in ein anderes Land.

Abmelden nach Brasilien und nach Albanien gehen (aber nicht fliegen! Passagierflugdaten werden erfasst und gespreichert!).

Das ist völlig legal, haben andere (auch ich) schon so gemacht.

Wenn die Verfolger vom Einwohnermeldeamt eine Ausreise in ein Land ausserhalb der EU, ohne Meldewesen oder mit ausgeprägter Korruption gemeldet bekommen, erlahmt schagartig der Eifer dich zu finden. Weil es eine Menge Zusatzarbeit machen würde...
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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