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28-05-2018, 11:43
Hallo zusammen,
das zweite Mal will ich mit dem Wechselmodel Antrag durchkommen.
Die Antragsgegnerin will, nicht, weil sonst die Wohnung vom Jobcenter nicht bezahlt wird.
Ich habe aber keine Lust 1303,50 monatlich für 4 Kinder zu bezahlen.
Bezahlt habe ich noch nicht, ich praktiziere erweiterten Umgang mit meinen 3 Jungs (6,6,13), die Stieftochter wird bald 18 und um sie geht es nicht im Prozess.
Ich habe gedroht eine Instanz höhe zu gehen, so haben alle Beteiligten außer mich Schieß
Die Richterin ist der Meinung, das der Güterichter dieses Problem lösen kann.
So das ich meine Wohnung 690 warm 70qm behalten kann und noch das Geld zum leben bleibt...
Unterhaltsschulden sind ca. 20000 EUR, da letztes Jahr Wechselmodel gescheitert ist, dieser Betrag stört mich nicht.
Ich warte auf die Lohnpfändung vom JC durch Hauptzollamt und arbeite 4 Stunden am Tag = ca 1600 Netto.
Mir ist egal, ob ich eine Instanz höhe gehe oder nicht, an das Geld kommt keiner so richtig
Ich werde noch weniger arbeiten und die Jungs sehe ich sowieso, da ich in 200m Nähe wohne.
Habe einige Sachen über Güterichter gelesen und so verstanden, dass es wieder eine Verhandlungsverarsche ist, die keinen Wert hat.
Hat jemand Erfahrung?
Gruß
Jaroslaw
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(28-05-2018, 11:43)Zahlesel_RUS schrieb: Habe einige Sachen über Güterichter gelesen und so verstanden, dass es wieder eine Verhandlungsverarsche ist, die keinen Wert hat.
Da mir das OLG auch so eine Güteverhandlung vorgeschlagen hat, habe ich meinen RA danach gefragt:
Er meinte, daß manchmal damit erstaunlich positive Ergebnisse möglich wären.
Aber z.B. in meinem Fall würde er das nicht empfehlen, da es zum einen jetzt (!) keine Kompromißmöglichkeit mehr gibt und zum anderen die Gegenseite sich in der Vergangenheit, als noch ein Kompromiß möglich gewesen wäre, ebenfalls immer kompromißlos gezeigt hat.
Fazit: Wo siehst Du überhaupt eine Kompromißmöglichkeit?
Das ist, glaube ich, die wichtigste Frage.
Simon II
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Es gibt nur eine Kompromißmöglichkeit: ich betreue meine Jungs selbst
Da ich 4 Stunden in Gleitzeit arbeite
Da nach der Sanierung des Mehrfamilienhauses(Hauptwohnung der Kinder), die Miete für JC zu hoch (Hannover Mitte, 95qm ca. 1000 Euro) wird
Da die Noch Ehefrau ab August die Ausbildung anfängt = sie kann die Kinder wie früher nicht mehr betreuen.
Die 18Uhr Betreuung habe ich nicht unterschrieben
Aber ich glaube nicht dass diese Kompromißmöglichkeit der hEXE gefallen wird das ist auch mein Fall sie ist zu 110% kompromißlos
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Und wenn Sie Deine Unterschrift über die 18Uhr Betreuung vom Gericht ersetzen lässt, kann sie auch ohne das Wechselmodell klar kommen.
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Sie kann auch so ohne Wechselmodell kommen, die Betreuung ist bis 16 Uhr, dann könnte große Schwester oder Mutter die Kinder abholen.
Mir ist egal, dann werde ich sie selbst abholen und zu mir bringen
Residenzmodel und erweiterter Umgang ist ein Traum für die vierfache MILF
Hauptsache Geld und viele Kinderfreie Tage. Kinderfreitage kann sie haben, aber Geld für ihr Spaß kann ich nicht leisten.
Nach dem Anfang der Lohnfpfändung gehe ich auf 15 Stunden Woche und habe noch mehr Freizeit mit genau so wenig Geld
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31-05-2018, 22:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-05-2018, 22:42 von Zahlesel_RUS.)
Ich sammle ein Paar Informationen aus anderen Threads
(07-05-2018, 21:24)p__ schrieb: Ich würde auch keinesfalls ein "Güteverfahren" mitmachen, das läuft auf üble Vergleiche raus die dich von allen Alternativen am teuersten kommen.
ist nicht egal was daraus wird? na gut es dauert wohl. Ich hatte meine Gerichtssitzung am 20.4 und bis heute gab es keinen Güterrichter Termin
(08-05-2018, 13:26)Austriake schrieb: (07-05-2018, 21:42)Simon ii schrieb: Auf welcher Basis soll denn eine "Güteregelung" funktionieren, wenn ich grundsätzlich nicht bereit bin, auch nur einen Cent zu zahlen?
Simon II
Meine Ex hat damals (allerdings zu ihrem Nachteil, aber das hat sie erst viel später gemerkt) eine gütliche Einigung/Vergleich sabotiert, indem sie ihre Maximalforderungen aufgestellt hat und keinen Millimeter davon abgewichen ist.
Als Empfehlung für taktisches Verhalten, wenn man keinen Vergleich will: immer lautstark versichern, man wolle sich ja einigen, aber nichts akzeptieren, was nur ein Jota von der eigenen Maximalforderung abweicht. Und immer wieder die Gegenseite beschuldigen, sich nicht gütlich einigen zu wollen.
Ist auch mein Fall, ich will nichts bezahlen, sondern Kinder betreuen.
Maximum was ich anbieten kann
1. Zwillinge leben bei mir
2. Der ältere Sohn hat jezigen erweiterten Umgang
3. Ich zahle 20k Unterhaltsrückstände in kleinen Raten, nach dem die Kleinen 12 sind
Punkt 3 in 6 Jahren kann sich noch vieles ändern
Am besten wäre alle 3 bei mir 2 Jahre Ausbildung der Mutter und 1 Jahr Einarbeitung gegen Unterhaltstitel tauschen
Obwohl die Schulden mir egal sind, ich muss die Wohnung behalten und mindestens Zwillinge bei mir haben o kriege ich erhöhten Selbstbehalt und kann weiter 4 Stunden am Tag arbeiten, so werden wir genug Geld zum Leben haben Gehalt + Kindergeld
Aber ich glaube nicht das ein Güterichter gut in Materie steckt, sie werden sicherlich versuchen mich zu überreden meinen Antrag umzuändern
Aber nur wenn man einig ist kann man dies gerichtlich als Vereinbarung bestätige. Vereinbarung brauche ich auf keinem Fall, ich brauche einen Beschluss und wenn er mich nicht passt, dann geht der Fall zum OLG
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Alles Traeumereien, wird so nicht geschehen wenn es die Kinderbesitzerin nicht will.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Aber was soll ich bei diesem Termin tun? Wie kann ich mindestens jemanden ärgern
Soll ich der Richterin sagen, dass sie Ihren Job richtig machen soll? Und ich für so eine Arbeit eine Abmahnung bekommen würde?
Nach der Mediation kommt es zurück zur Prozessrichterin, danach OLG. Kann ich die Arbeit von Güterichterin auch irgentwie bemängeln? Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde?
Ich habe Zeit und will damit nichts erreichen, nur mich mit Problemen den Anderen befriedigen
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01-06-2018, 08:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-06-2018, 08:33 von CheGuevara.)
Stelle ganz penetrant die Frage, wie die Interpretation des Kindeswohls der einzelnen Verfahrensbeteiligten aussieht.
"Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann entspricht es Ihrer Einschätzung von Kindeswohl, wenn ..."
Da dürftest Du die Leute am ehesten in die Ecke stellen können.
Stelle ganz penetrant die Frage, wie die Interpretation des Kindeswohls der einzelnen Verfahrensbeteiligten aussieht.
"Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann entspricht es Ihrer Einschätzung von Kindeswohl, wenn ..."
Da dürftest Du die Leute am ehesten in die Ecke stellen können.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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danke für den Tipp.
Es sind schon über 40 Tage vergangen und es gibt immer noch keinen Güterrichter Termin...
Es wird langsam zu langweilig ohne interessante Post
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Endlich habe ich eine Terminbestätigung, mal schauen was daraus wird
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Zwei Tage vor dem Termin, gab es eine Terminabsage.
Grund habe ich später erfahren in einen Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gemäß S 89 FamFG.
Die hExe hat an meinen Pfingstentagen mir die Kinder nicht zurückgegeben und ich habe mir die Zwillinge an ihrem Wochenende zu mir geholt
Die Kake wegen Pfingsten habe ich an Jugendamt gemeldet.
also nix mit Güterichter
Zitat:In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover - Familiengericht - zum Az. xxxxxUG hat der
Kindesvater die Abänderung dieses Vergleiches beantragt. Ein Beschluss steht noch aus, da das Verfahren
aufgrund des beabsichtigten Mediationsverfahrens ruhend gestellt wurde.
Die Mediation ist auf Seiten der Antragstellerin gescheitert. Sie sieht sich nicht mehr in der Lage, das
Mediationsverfahren am22. Juni 2018 vor dem Güterrichter z:um A2xxxx durchzuführen. Sie hatte
sich bereit erklärt eine einvernehmliche Regelung in der Mediation mit dem Kindesvaler zu verhandeln.
So habe ich an diesen Freitag normale Sitzung
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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30-07-2018, 15:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-07-2018, 15:40 von Zahlesel_RUS.)
Heute beim JA hat die Tante nochmal erwähnt, dass es bei der Mediation möglich wäre meinen Unterhalt zu senken.
Ich habe ihr gesagt, dass es mir so etwas nicht bekannt ist, das ich bei dem erweiterten Umgang irgendwie Unterhaltshöhe sinken könnte.
Sie war der Meinung, dass es ginge. Ich glaube aber erst wenn ich so einen Beschluss sehe
Aber der Zug ist ja abgefahren
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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