Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltstitel über 1303,50 EUR und Steuerschulden, Aussichten
#1
Mutter HARZIV Empfängerin, ab August Bafög. Stieftochter wird im Juli 18.
Im Titel stehen 4 Kinder
Bring mir die Klage (Herabsetzung Titel) irgendwas oder es ist nur weggeschmiessenes Geld?
Wie hoch sind die Kosten? 
Der Titel soll sich bei dem JobCenter befinden, kann ich sie JC zwingen den Titel abzuändern?
Was wird Jobcenter von mir verlangen? Den Kompleten Betrag, oder das, was für die Kinder bezahlt wurde?

Soll ich vielleicht die Mutter anzeigen, dass sie bei HARZ4 Beantragung(Anfang 2017) noch ca. 6eur hatte?
Damit JC noch mehr zu tun, hat und die MILF bisschen mehr Spaß im leben hat Smile


Angehängte Dateien
.pdf   urteil1.pdf (Größe: 125,56 KB / Downloads: 11)
Zitieren
#2
Geht mal die Liste in http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719 durch und ergänze, was noch nicht gesagt wurde.

Wo der Titel liegt, ist egal, unterhaltsberechtigt und ab 18 direkt zu verklagen ist das Kind. Die Kosten dafür setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen und die richten sich nach dem Streitwert. Wenn jede Partei ihre Kosten selbst tragen würde ("Kosten werden gegeneinander aufgehoben", sagt dann der Richter), kann man mit 800-1000 EUR rechnen. In der Kostennote kann das aber anders verteilt werden.
Zitieren
#3
Ich bin davon ausgegangen, dass ich genug Informationen gegeben habe.
Ich zahle nichts und warte auf die Lohnpfändung durch Hauptzollamt. Irgendwann sollen doch die Briefe kommen.
Bis jetzt hatte ich nur einen Brief vom JC siehe Anhang


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
   
Zitieren
#4
Hallo,

da kommt kein Hauptzollamt...sondern nur der Gerichtsvollzieher. 

Lg

A.
Zitieren
#5
ok, dann Knast, weil ich die Vermögensauskunft nicht unterschreiben will.
Ich brauche Möglichkeit wenn nötig eine neue Wohnung zu Mieten.
Meine korrekte Angaben wie Arbeitgeber und Konto kann ich geben, aber keine Unterschrift Smile geht das?
Sonst praktiziere ich Heilfasten, kann im Knast den Leuten Angst einjagen, wenn ich über eine Woche nichts esse Smile

Im Anhang noch Auszug aus dem Schreiben von Gegenseite vom 16.4.2018


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
   
Zitieren
#6
Was soll eine Abänderung da noch bringen? Die Schulden sind doch schon hoch und zahlen tust du sowieso nichts.
Zitieren
#7
Wer betreibt bei dir die Zwangsvollstreckung? Das Jobcenter oder die Anwältin? Der Brief vom Joncenter ist leider nicht vollständig drauf.

Jobcenter = Hauptzollamt, Anwältin = Gerichtsvollzieher

Zu deiner Frage Unterschrift NEIN
Zitieren
#8
(30-05-2018, 21:06)p__ schrieb: Was soll eine Abänderung da noch bringen? Die Schulden sind doch schon hoch und zahlen tust du sowieso nichts.
ich möchte dem Jobcenter Arbeit schaffen Smile
Zitieren
#9
Ein für dich ziemlich teure Arbeitsbeschaffnungsmassnahme. Im Unterhaltsrecht gilt Anwaltspflicht.
Zitieren
#10
(30-05-2018, 21:06)Arminius schrieb: Jobcenter = Hauptzollamt,

Im Schreiben von Anwältin 4.2018 steht, dass der Jobcenter Zwangsvollstreckung betreibt

Viel lange dauert das, Hauptzollamt schickt auch jemanden vorbei, oder soll ich um meine ps4 und xbox one und spielkonsolen/Rechnern/TV aus dem Kinderzimmer keine Sorgen machen?
Zitieren
#11
(30-05-2018, 21:44)Zahlesel_RUS schrieb: Viel lange dauert das, Hauptzollamt schickt auch jemanden vorbei, oder soll ich um meine ps4 und xbox one und spielkonsolen/Rechnern/TV aus dem Kinderzimmer keine Sorgen machen?

Nimm mal Baldrian Wink ...Nein bei deinen Summen wird sich keiner f. die aufgeführten Sachen interessieren !
Nimm Dir bitte @p Angaben zu Herzen...

Bei dir kommt nur noch eine spätere Verwirkung bzw. Verjährung zur Sprache...Leider kenne ich nicht deine Gesamtsituation !

Komme bitte keiner Aufforderung zu einer Plauderei mit der Polizei nach...kommst mir ein bisschen Verloren vor.
Zitieren
#12
Danke für die Tipps, bei mir ist alles gut!
Ich arbeite in Gleitzeit 4 Stunden am Tag, sehe die Zwillinge täglich, wohne in der Nähe usw.
Warte auf die Einladung zu Güterichter Mediation und in der Zeit informiere mich weiter.
Die Aufgelaufenen Schulden sind mein Schutzschild und Schwert Smile

Übrigens, was Finanzamt angeht, die Sind informiert, ich wollte Nachzahlung aus den Jahren 2012-15 mit der ex Teilen, sie hat getrennte Veranlagung beantragt ich musste selbst 3000eur bezahlen. Also wenn Finanzamt informiert ist und mit der Klassenänderung nicht nachkommt,
das ist nicht mein Problem.

Diese Schulden sollen auch irgendwann verjähren
Zitieren
#13
Bug 
Unterhaltsrückstand ca. 20000 EUR
Monatlicher nichtbezahlter Unterhalt: 1303,50
Gehalt: 20 Stunden Woche ab dem 1.5.2018 ca. 1900 Klasse 3-> 1500EUR Netto 1->1335EUR
Wen man die Steuerklasseänderung ab dem 1.11.2016(Trennungsmonat) berücksichtigt, dann kommen auf mich noch ein paar Tausend EUR Steuernachzahlungen zu.

Frau hat vor und nach der Trennung paar mal minigejobbt. an August soll sie für 2 Jahre in der Ausbildung sein.
Scheidung ist nocht nicht eingereicht

Wenn es vom Jobcenter zu Lohnpfändung kommt, was bleibt für Finanzamt übrig?

Welche Lösungswege außer Absitzen und vielleicht 5 EUR Monatlich zurückzuzahlen gibt es?

Gruß
Jaroslaw
Zitieren
#14
Das Finanzamt kann sich an deinem Guthaben aus Steuererstattung schadlos halten.
Bei Unterhaltsschulden kann man dich bis auf den Sozialhilfesatz (Regelsatz + Wohnkosten) runter pfänden. Da wird für das FA als nachrangiger Gläubiger wenig bis gar nichts über bleiben.

Ggf. kann man sich damit anfreunden, sich mit den Schulden einzurichten und nach dem Ende der Unterhaltspflicht ein
Insolvenzverfahren anstreben. Die Schulden bei dem Finanzamt wären danach auch weg, allerdings kann das Finanzamt auch während der Insolvenzphase dein (künftiges) Steuerguthaben zur Deckung der Schulden einsacken.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#15
Was soll da schon übrig bleiben? Wegen Kindesunterhalt wird nach §850d ZPO gepfändet und die Pfändungstabelle gilt nicht mal. Es kann für dich bis aufs sozialrechtliche Minimum runtergehen. Das Finanzamt ist dagegen kein bevorrechtigter Gläubiger und somit an die Pfändungstabelle gebunden.

Die Geschichte ist doch längst durch und gelaufen. Die nächsten Jahrzehnte hast du maximal den pfändungsfreien Betrag. Die Schulden wachsen trotzdem weiter an. Um abzutragen, müsstest du mehr verdienen, viel mehr. Die andere Stellschraube ist der Unterhalt. Da du nur Teilzeit arbeitest und keinen triftigen Grund genannt hast warum du das tust, kannst du auf dieser Basis eine Abänderungsklage vergessen. Diese Stellschraube ist sozusagen längst abgebrochen.

Nichts davon ist ungewöhnlich, das hätte dir jeder schon direkt nach der Trennung vorhersagen können der mal mit dem Unterhaltsrecht zu tun hatte. Gültiges Recht seit 70 Jahren. Deine Optionen sind die Üblichen:

- Sich langfristig einrichten mit dem, was die Pfändung übriglässt. Das sind voraussichtlich +-800 EUR .
- Vollzeit arbeiten, mehr verdienen. Viel mehr. Dir bleibt dann bis zum Abtrag der jungen Unterhaltsschulden plusminus 800 EUR, dann bis zum Abbau der alten Unterhaltsschulden und eventueller Steuerschulden 1100 EUR, dann geschätzt 1100-1400 EUR. Lässt sich bei Kenntnis deiner Zahlen vorher genau ausrechnen.
- Du verlässt das Land und wirst nicht gefunden.
- Du heiratest reich und lebst als Domestike ohne eigenens Geld :-)

Identische Themen vereinigt.
Zitieren
#16
Vielen Dank für eure Antworte
Ich gehe zur Zeit arbeiten nur
1 weil noch nicht gepfändet wird
2 weil ich die Wohnung brauche um den Erweiterten Umgang leisten zu können

Es läuft immer noch das 2te Umgangsverfahren bezüglich des Wechselmodels, ich warte auf Güterichter Termin und deren Vorschläge Wink

Auswandern kann ich, komme ja aus Russland, aber ich kann meine Kinder der MILF nicht überlassen.

Wenn nichts mit dem Wechselmodell oder Hauptbetreuung von Jungs wird und gepfändet über Mindesbehalt (1080eur)wird , dann
1. Wohnung Kündigen -> Umzug in eine billigere Wohnung
2. Stunden noch weiter runterschrauben, dass dem Jobcenter nichts bleibt
In der Freizeit Schwarz dazuverdienen

Sonst habe ich spaßeshalber beim Familiengericht einen Antrag auf Erhöhung des Selbstbehaltes auf 1800EUR gestellt Smile
bis jetzt gab es noch keine Antwort
Zitieren
#17
Evtl. wäre über SGB II Aufstocken für dich ja noch eine Option. Dann laufen zumindest nicht noch weitere Schulden auf:

Kindesunterhalt zum Nulltarif

http://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki-...index.html
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#18
(31-05-2018, 10:14)Zahlesel_RUS schrieb: Es läuft immer noch das 2te Umgangsverfahren bezüglich des Wechselmodels

Die bereits entstandenen Unterhaltsschulden lösen sich auch dann nicht auf, wenn du im Wechselmodell betreuen darfst. Das hat nur Einfluss auf zukünftige Unterhaltspflichten. Und über die Chancen, ein Wechselmodell gerichtlich zu erzwingen brauchst du wohl nicht aufgeklärt zu werden.

Zitat:Sonst habe ich spaßeshalber beim Familiengericht einen Antrag auf Erhöhung des Selbstbehaltes auf 1800EUR gestellt

Du oder dein Anwalt? Du bist nicht antragsberechtigt, da Anwaltspflicht herrscht muss es über einen Anwalt laufen.
Zitieren
#19
(31-05-2018, 10:32)p__ schrieb: ein Wechselmodell gerichtlich zu erzwingen brauchst du wohl nicht aufgeklärt zu werden
klar, aber die hExE geht bald in die Schule und kann die Kinder nicht betreuen wie vorher.
Ich schon Smile
Die Wohnung der MILF wird saniert und wird hoffentlich sehr bald mehr als JC zahlt kosten.
Ich bezahle die Wohnung selbst und die ist in der Nähe von der Schule

Zitat:Du oder dein Anwalt?
ich, ich dachte Anwalt braucht man nur in Sachen, die Unterhalt betreffen. egal, ich warte auf die Antwort

Vielleicht kommt was positives für die Kinder. Ich kann nichts mehr verlieren, nur die Kinder Sad
Zitieren
#20
Hallo zusammen, ich habe wieder eine Frage:

Wenn irgendwann in zig Jahren ich keinen laufenden Unterhalt habe und auch keinen rückständigen Unterhalt vom Vorjahr.
Dann werden bei mir meine Unterhaltsschulden ca. 200.000 EUR oder mehr vom Lohn gepfändet, aber dann gilt für mich die Pfändungstabelle und ich habe keinen Mindesbehalt in Höhe von 1080 EUR oder?

--------------
Aktueller Unterhaltsrückstand: 23.463 EUR (18 Monate)
Zitieren
#21
Ja, die Pfändungstabelle gilt für normale Schulden und meistens (denn es gibt da eine Ausnahmeklausel) für noch nicht alt gewordene Unterhaltssschulden. Pfändungen gehen immer nach dem Vollstreckungsrecht, nie nach einem Selbstbehalt. Selbstbehalte sind ein Konstrukt der Rechtssprechung, das die aus dem kurzen ersten Satz in §1602 BGB abgeleitet hat. Vollstreckungsrecht ist die ZPO, hier §850c ZPO ind §850d ZPO. Hatte ich dir oben schon mal genannt, lies dir die beiden Paragrafen mal durch.

Die Pfändungstabelle beginnt erst bei 1140 EUR. Sie belässt dir ausserdem steigende Beträge oberhalb dieses Einkommens.
Zitieren
#22
Danke, jetzt ist mir bisschen klarer geworden:
also wenn es gepfändet wird(Unterhalt), dann kann bis zum Sozialminimum gehen und Selbstbehalt = Minimum wenn du bereit bist alles bis zu diesem Betrag abzugeben Smile
Zitieren
#23
Bei rückständigem Unterhalt zählt Dein pfändungsfreier Betrag. Aktuell: 1173 Euro

Bei laufendem Unterhalt das sozialrechtliche Minimum (850 d ZPO) . Liegt meist zwischen 830 und 880 Euro.
Eine Erhöhung dessen kann man begründet bei Gericht beantragen. Nach 850 k ZPO. Man plündert erst und evtl. erhöht man ein bisschen. Aber das durchzusetzen überlässt man dem Schuldner. Gewitzt, die Beutelschneider....

Nach Deiner Bereitschaft fragt keiner. Was sie kriegen können, holen die.
Zitieren
#24
Okay, dann wird wohl ein Wohnungswechsel benötigt, dazu noch Stunden runterdrehen um nicht vom Amt abhängig zu sein und die Sache ist gegessen Smile
Mal schauen wie schnell und gnadenlos JobCenter ist. Meinen Titel sollten sie schon seit Dezember 2017 bei sich haben.
Dann kommt das Finanzamt und GEZ ins Spiel Smile
Zitieren
#25
Ich habe noch was gefunden:

OLG Dresden: Übertragung eines Unterhaltstitels auf das Jobcenter
SGB II § 33; ZPO § 727; FamFG § 120
Zitat:Es verstößt gegen Art. 1 GG und das Sozialstaatsprinzip, wenn durch den Rückgriff des Staats auf die Unterhaltsforderung des Leistungsempfängers der Schuldner selbst zum Empfänger staatlicher Leistungen wird.
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/Urte...ozVR201626

Gab es hier im Forum Beispiele wo, Jobcenter bis zu Mindes Grenze 850 EUR gepfändet hat?
Es ist wohl mehr als angemessene Wohnung + Regelsatz = unabhängig vom Staat
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Star Eheliche Steuerschulden einklagen Maestro 13 8.471 04-06-2019, 15:21
Letzter Beitrag: Maestro
  Strafanzeigen gegen KM, Aussichten auf alleinige Sorgerecht Zahlesel_RUS 27 20.390 30-03-2019, 00:44
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS
  KU und Steuerschulden JahJahChildren 2 4.388 03-11-2010, 13:38
Letzter Beitrag: JahJahChildren
  Schweiz: Abmeldung trotz Steuerschulden (BGE 127 I 97) Petrus 2 10.791 21-09-2010, 21:42
Letzter Beitrag: Petrus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste