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Hallo Leidensgenossen,
bei mir steht nun endlich bald die Scheidung an. Da ich natürlich möglichst wenig an den Staat bzw. die Rechtsverdreher zahlen möchte, hätte ich zwei Fragen bezüglich des Vorgehens.
1. Da wir nicht einmal ein halbes Jahr vor beginn des Trennungsjahres verheiratet waren, könnte die Scheidung einvernehmlich verlaufen. Leider besteht meine Frau darauf, den RA zu beauftragen. Heißt, nur sie kann bei Gericht Anträge stellen
. Daher meine Frage,
- Wenn ich die Scheidungsunterlagen bekomme, dort alles soweit korrekt ist, würde ich keinen eigenen Anwalt nehmen. Was aber wenn meine Exe mich übern Tisch zieht und in der Verhandlung einen Antrag stellt (ist das überhaupt möglich?)? Habe ich die Möglichkeit dann die Verhandlung abzubrechen oder auf einen eigenen RA zu besteht?
2. Die Kosten für die Scheidung beziehen sich ja auf die letzten 3 Nettoeinkommen. Meine Frage,
- Gilt das zum Zeitpunkt wo die Scheidung eingereicht/beantragt wird
ODER wenn das Urteil vom Gericht gesprochen wird (was ja des öfteren bis zu einen halben Jahr dauern kann)?
Besten Dank schon mal für eure Rückmeldungen.
Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)
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Der Verfahrenswert ist das Nettoeinkommen beider Ehepartner in den letzten drei Monaten vor Einreichung des Scheidungsantrages. Also ist nicht der Gerichtsbeschluss die Referenz, sondern der Antrag ans Gericht. Man kann das aber noch um bis zu 30% reduzieren.
Wenn du in der Verhandlung kalte Füsse bekommst, hast du was falsch gemacht. Man regelt die Dinge schon vor dem Schlusstermin mittels einer Scheidungfolgenvereinbarung, eine Trennungsvereinbarung. Am Schlusstermin gibt es dann nichts mehr zu regeln.
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Alles vorab regeln und dann der Richterin zur Absegnung praesentieren und gut ist. Ist da vorher nichts zu regeln, wuerde ich wohl einen eigenen Anwalt beauftragen.
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Die paar Euronen für den eigenen Anwalt sind gut angelegtes Geld.
Vor ein paar Wochen wieder ist her ein Fall aufgetaucht, wo eine Frau nach vier Jahren die Trennungsfolgenvereinbarung juristisch angreift. Weil sie damals, zum Zeitpunkt der Scheidung, so unter Stress stand. Und nicht wusste, was sie da unterschireben hat.
Vorsicht ist also geboten.
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Die Angreifbarkeit einer Trennungsfolgenvereinbarung ist nicht von der Zahl der Anwälte abhängig, die daran beteiligt waren. Es ist vielmehr ein grundsätzliches Problem, dass für Eheverträge (eine Trennungsfolgenvereinbarung ist nichts weiter wie ein später Ehevertrag) sämtliche Rechtsgrundsätze über Bord geworfen werden, sofern es darum geht einer Frauensperson etwas zuzuschustern.
Für die spätere Angreifbarkeit durch die Ex wäre es sogar hilfreich, wenn nur sie einen Anwalt hatte. Die Behauptung, sie wäre damals in geistiger Umnachtung betrogen worden klingt noch unglaubwürdiger, wenn ihr eigener Anwalt das aufgesetzt hat und der Ex nicht mal einen hatte.
Wenn sowieso wenig zu verteilen da ist, ist ein zweiter Anwalt generell entbehrlich. Dann sind sie sowieso lustlos. Geringe Streitwerte, wenig Honorar.
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Danke erst einmal für die ausführlichen Antworten. Gibt es denn hier irgendwo ein Muster für eine Trennungsfolgevereinbarung (es soll auf Grund der kurzen Dauer der Ehe ALLES ausgeschlossen werden)? Im Netz habe ich in den letzten Tage nichts sinnvolles gefunden.
Über ein Link oder Dokument würde ich mich sehr freuen
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Ist zu individuell. Muss der Anwalt formulieren.
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@ ThomasM
Du bist Dir aber schon darüber im Klaren, dass eine Scheidungsfolgenvereinbarung zwar ordentlich Geld kostet (Anwalt), aber trotzdem nichts wert ist?
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Sicher ist sie Geld wert. Denn sie spart ja viel mehr Geld, indem sie den Scheidungstermin sehr kostengünstig macht. Die Streitwerte und zu regelnden Sachverhalte gehen dadurch kräftig nach unten.
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Schon. Aber im Zweifelsfall hat diese Vereinbarung keinerlei Bestand.
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Wieso das denn? Es wäre sehr ungewöhnlich, dass später nochmal die grossen Kostentreiber Zugewinn- und Versorgungsausgleich ausgepackt werden können und damit der Kostenvorteil wieder dahin ist. Auch bei Unterhaltsfragen, sofern sie nicht zu Lasten Dritter gehen sind Scheidungsfolgevereinbarungen recht gut festzuzurren. Das verwechselst du wohl mit Eheverträgen. Aber die werden im Scheidungsverfahren angegriffen und nicht hinterher. Das ist ein grosser Unterschied zu einer eben erst gebilligten Trennungsfolgenvereinbarung.