Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nachweis Sorgerecht gegenüber Kinderarzt
#1
Hallo die Herren,

die Kinderärztin meiner Kinder möchte ein offizielles Schreiben vom JA z.B., dass ich sorgeberechtigt bin. Kinder sind in der Ehe geboren, derzeit Trennungsjahr. Muss ich so etwas beantragen? Theoretisch müsste ja Mutti dies der Ärztin schon eingereicht haben? Smile

Danke für ne Info
Zitieren
#2
(08-06-2018, 11:40)Zwillingspapa schrieb: Kinder sind in der Ehe geboren, derzeit Trennungsjahr. Muss ich so etwas beantragen? Theoretisch müsste ja Mutti dies der Ärztin schon eingereicht haben? Smile

Da die Kinder in der Ehe geboren sind, hast Du automatisch gemeinsames Sorgerecht. Das JA hat hiermit überhaupt nichts zu tun!

Die Kinderärztin würde ich auf das geltende Recht hinweisen und ansonsten mit einer Beschwerde bei der Ärztekammer drohen.

Du könntest ihr nur insofern entgegenkommen, daß Du ihr schriftlich bestätigst, daß gemeinsames Sorgerecht besteht. So habe ich das immer gehalten, wenn ich irgendwo Auskunft wollte. Das ist aber das Maximum!

Simon II
Zitieren
#3
Kopier ihr die Seite aus dem Familienstammbuch. Stehen da nicht alle drin?
Zitieren
#4
(08-06-2018, 12:20)Simon ii schrieb: Du könntest ihr nur insofern entgegenkommen, daß Du ihr schriftlich bestätigst, daß gemeinsames Sorgerecht besteht. So habe ich das immer gehalten, wenn ich irgendwo Auskunft wollte. Das ist aber das Maximum!

Simon II

Das habe ich schon im ersten Schreiben vorsorglich getan und um Auskunft gebeten. Darauf möchte sie etwas offizielles. Ich habe es jetzt so formuliert, dass wenn sie so etwas benötigt, dies von Mutter ja schon eingereicht hätte werden müssen als Nachweis für ihre Sorgeberechtigung - Spieß umdrehen. Mama hat es nicht nachweisen müssen, warum also ich. Geburtsurkunde noch schnell mit angeheftet mit der Info: falls mehr als Nachweis benötigt wird, kann sie sich ja noch mal melden. Ich gehe davon aus es reicht.
Zitieren
#5
(08-06-2018, 12:39)Zwillingspapa schrieb: falls mehr als Nachweis benötigt wird, kann sie sich ja noch mal melden.

Nein, definitiv nein!

Sie hat NICHT das Recht dazu, mehr zu verlangen!


Schau mal hier:

https://www.vatersein.de/Forum-action-pr...18740.html

Zitat:Zitat "... haben Ärzte, Kindergarten ... dem KV Auskunft zu erteilen, wenn dieser sich nach Befunden ... erkundigt":

Sofern der KV das GSR ausübt, muss ihm - natürlich - ausführlich Auskunft und Einsicht in alle Behandlungsakten gegeben werden.


Zitat "Genügt dafür die Vorlage der Geburtsurkunde oder die Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht?":

Du brauchst gar nix vorlegen. Es gibt ohnehin keine "Urkunde" oder irgendeinen Nachweis über das GSR.


Zitat "Oder wo muss sich KV das Einverständnis der KM einholen?":

Mit GSR brauchst Du nicht das Einverständnis der KM, wenn Du mit nem Arzt sprechen willst.

und hier ein Schreiben, daß Du abändern kannst, falls die Knalltüte sich nicht einsichtig zeigt:

https://www.vatersein.de/News-file-artic...-1159.html

Simon II
Zitieren
#6
Danke - sehr gut. Falls was kommt, geht's damit weiter!
Zitieren
#7
ich noch mal - Mutti schaltet sich ein. Gehören Arzttermine zur Alltagssorge und können nur von ihr durchgeführt werden / von mir, wenn Kind bei mir. Darf ich nicht mitgehen?

Nachtrag - ich rede nicht über Schnupfen oder andere Lapalien
Zitieren
#8
Sowas albernes habe ich ja noch nie gehört. Der Vater von meinem Kind war schon oft beim Kinderarzt, sie haben nicht mal den selben Nachnamen, hat noch nie jemanden interessiert. Ein Arztbesuch ist ja in der Regel nichts, was das Kind gefährdet. Im Gegenteil. Warum sollte man da zweifeln. Selbst wenn die Oma das Kind zum Doc bringen würde, weil sie gerade da ist. Ich hätte da auch keine Lust, was schriftliches vorzulegen.
Zitieren
#9
tja es geht immer noch alberner als man sich vorstellen kann Smile
Zitieren
#10
(08-06-2018, 14:27)Zwillingspapa schrieb: Darf ich nicht mitgehen?

Doch, darfst Du!

Paßt aber vielen KMs nicht; was vergleichbares habe ich auch erlebt.

Die KM hat lieber die Behandlung ausgesetzt, als daß ich etwas davon erfahren oder gar mitentscheiden würde.

Die Situation ist auch für die Ärzte besch*, wenn sie mitkriegen, daß die Eltern sich spinnefeind sind. Vom Kind ganz zu schweigen.

Es ist aus meiner Sicht heraus schwer, da zu raten.

Vielleicht (!) wäre eine Lösung, daß Du zwar nicht mitgehst, wenn die KM dabei ist, aber den Arzt bittest, Dir die Berichte etc. in Kopie zuzusenden. Dazu ist er verpflichtet!

Und wenn das Kind bei Dir ist, gehst Du mit ihm zum Arzt und die KM kommt nicht mit.

Simon II
Zitieren
#11
ja ist schwer. Die Termine liegen zufällig natürlich in meiner Urlaubszeit... Den letzten Punkt hatte ich auch schon ins Auge gefasst. Im Zweifel gehe ich dann während meiner Zeit nochmal hin - blöde aber für die Kinder selbst, da rumzuwarten für Nichts!
Zitieren
#12
Besorge dir eine Duplikatkarte der Krankenkasse.

Dann bist Du flexibler was Arztbesuche angeht!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#13
Und es geht immer noch besser. Ein anderer Arzt möchte sogar ein notariell beglaubigtes Dokument über die Sorgeberechtigtigung. Es könnte ja sonst jeder schreiben er wäre der Vater. Na klar, es weiß ja auch jeder Geburtsdatum, Wohnort, hat den gleichen Nachnamen, kennt den Terminplan für den nächsten Besuch und die Diagnose...

OMG...
Zitieren
#14
(12-06-2018, 17:25)Zwillingspapa schrieb: Ein anderer Arzt möchte sogar ein notariell beglaubigtes Dokument über die Sorgeberechtigtigung.
Dann verlange doch im Gegenzug ein notariell beglaubigtes Dokument über sein Staatsexamen ...

Um solche "Nachweise" zu fordern, muss die KM in der Regel intensiv auf den Kinderarzt "eingewirkt" haben.
Von selbst kommen Ärzte eigentlich nicht auf solche Forderungen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#15
(13-06-2018, 11:38)Pistachio 00 schrieb: Von selbst kommen Ärzte eigentlich nicht auf solche Forderungen.

Doch, seit dieser neuen Datenschutzverordnung spielen sie an allen Stellen verrückt. Hohe Strafen bei noch nicht klarer Rechtslage, das ist der Hintergrund, vor dem sich viele nun lieber dreifach absichern.
Zitieren
#16
Das ist mir neu.
Ich war aber auch lange nicht mehr mit meiner Tochter beim Kinderarzt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !? Arminius 7 2.873 08-02-2021, 14:18
Letzter Beitrag: Arminius
  Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut Fin 101 89.610 23-10-2014, 13:10
Letzter Beitrag: Fin
  Nachweis einer Betreuungsmöglichkeit blue 66 72.995 10-09-2011, 20:01
Letzter Beitrag: blue
  Hiiilfe!!! brauche tipps zum nachweis einer verfestigten lebensgemeinschaft der ex sascha 25 35.864 31-08-2010, 09:43
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste