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Besserung der finanziellen Situation über zweiten Job und Risiken
#1
Wie ich in dem benachbarten Thema schon geschrieben habe, suche ich nach unkonventionellen Wegen. Ich eröffne ein zweites Thema, damit sich die unterschiedlichen Inhalte nicht vermischen.

Hintergrund: Mann lebt am Minimum, da Unterhaltsverpflichtungen für mehrere Kinder und dynamischer Titel nach DT. Eventuell gäbe es Chance auf einer Gehaltserhöhung, aber dies würde ihn in einer höheren Stufe in der DT einstufen, und ein Gerichtsverfahren wäre vorprogramiert.

Folgende Überlegung. Zweiten Job als geringfügige Beschäftigung finden und 450 Euro zusätzlich verdienen, die einem helfen sich halbwegs über Wasser zu halten. Die Exe ist aber berechtigt alle zwei Jahre den Einkommen prüfen zu lassen. Sie bekommt die Infos von dem ersten AG und stellt fest, dass sich dort kaum was getan hat. 

Jetzt ist die Frage, ob sie irgendwie über den zweiten Job erfahren kann. Was glaubt ihr, wie hoch ist da das Risiko und mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, oder was kann man tun, wenn sie das mitbekommt?
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#2
Den zweiten Job kann man "geheim" halten. Risiko besteht nur, dass man eben gesehen oder anderweitig wahrgenommen wird. Freunde die davon erzählen o.ä

Ansonsten ist er ja durch die Pauschalbeiträge abgegolten und steuerlich nicht relevant. Du gibst ihn also in der Steuererklärung nicht an (obwohl danach gefragt wird, lässt Du das weg) und dann taucht er auch nirgendwo auf.

Insofern erfährt auch niemand etwas davon.
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#3
Danke, guter Tipp mit der Steuererklärung.

Nehmen wir an, der zweite Job wird nicht anderweitig bekannt. Um das Risiko abzuwägen - welche Möglichkeiten hat sie, bzw. ihr Anwalt das dennoch herauszufinden?

Gibt es eine Behörde oder ähnliches, welche Auskunft darüber gibt? Oder wie wird vorgegangen, wenn beispielsweise auch der erste Arbeitgeber nicht bekannt ist - wo kann der gegnerische Anwalt da nachfragen bzw. bis wo reichen seine Möglichkeiten?
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#4
Bei Deinem Hauptarbeitgeber ist das ganz klar. Bei Auskunftsersuchen wird der schlicht erst bei Dir abgefragt und durch das Vorlegen der Lohnabrechnungen natürlich auch bekannt. Ich denke Du weißt, dass Du ja zur Auskunft verpflichtet bist und eben auch Dein Arbeitgeber und Dein Arbeitsverhältnis ein offenes Buch ist.

Bei dem Mini-Job ist das anders. Natürlich kann man theoretisch recherchieren. Das ist aber so nicht zu erwarten, denn man müsste schon bei der Bundesknappschaft nachfragen. Dorthin führt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge ab.
Macht aber keiner.

Ansonsten kann man das nirgendwo raus finden.
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#5
Es gibt auch selbständige Tätigkeiten, die nirgendwo auftauchen müssen. Ich mach so eine. Ganz legal und steuerlich sauber, im Prinzip nur ein erweitertes Hobby.
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#6
Es gilt die "Summe aller Einkünfte". Zu Zweitjobs steht in den Frankfurter Unterhaltsleitlinien:

1.3 Überstunden
Überstundenvergütungen werden voll angerechnet, soweit sie berufstypisch sind oder in geringem Umfang anfallen oder der Mindestbedarf der Kinder nicht gedeckt ist. Im Übrigen ist der Anrechnungsteil nach Zumutbarkeit zu ermitteln. Die Weiterführung überobligationsmäßiger Überstundenleistungen kann regelmäßig nicht verlangt werden. Dies gilt entsprechend auch für Nebentätigkeiten. Zur Obliegenheit einer Nebentätigkeit zur Deckung des Mindestbedarfs minderjähriger Kinder vgl. BVerfG FamRZ 2003, 661.


In der Regel wird also zugunsten Unterhalt alles abkassiert, ansonsten "der Anrechnungsteil nach Zumutbarkeit zu ermitteln". Das hohe Lied vom gesegneten Einzelfall, der Einzelfahahhalll,Tralala. Was das in der Praxis vor dem Richter bedeutet, solltest du schon vor mehreren Jahren gelernt haben.
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