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Hi zusammen,
es ist bekannt, dass man den VB nicht kritisieren darf / sollte.
Was ist aber, wenn der Bericht wirklich grobe Fehler enthält?
Und zwar nicht im Bezug auf Fazit / Empfehlung (das ist Interpretationsache), sondern wirklich im Bezug auf falsche Fakrten, zB zur Berufstätigkeit und den Arbeitszeiten des Vaters, zum Lebensmittelpunkt des Kindes und wenn es zu einem Vorfall zwei unterschiedliche Darstellungen gibt, die Darstellung des einen Elternteils aber einfach unter den Tisch fällt?
ich glaube hier nicht mal, dass böse Absicht dahintersteht, eher Zeitmangel, schlampige Arbeitsweise und evlt. mangelnde Qualifikation. Leider hab ich nicht wirklich Qualitätsstandards gefunden. Kann man da was machen, oder lässt man das besser? Bzw. was empfiehlt sich?
Danke!
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Eine kurze Tabelle mit Richtigstellungen nebst Nachweisen. Sehr höflich formuliert. An den Verfahrensbeistand, wenn der Bericht noch dort ist. An den Richter, wenn der Bericht bereits am Gericht ist.
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Und nicht auch noch die schlampige Arbeit in Schutz nehmen. Es kursierte mal ein Blatt, indem die Standrads und Voraussetzungen für VBs erklärt wurden. Viele Standards gibt es da einfach nicht, welche mit dem Wort "Qualität" in Verbindung zu bringen wären.
Aber vernünftig zuhören, bei Bedarf nachfragen und ordentlich etwas zu Papier zu bringen, darf verlangt werden. Ich unterstelle durchaus Bösartigkeit. Und wenn das nicht, zumindest tendenzielle Parteinahme zugunsten eines Elternteiles und fast immer zu Ungunsten des Kindes.
Eine sachliche Richtigstellung ist besser, als es schweigend hinzunehmen. Hinterher ärgert man sich. Ob es was bringt, steht auf einem anderen Blatt.
Ich wette, dass die Daten und Informationen die sie von der Mutter bekam, alle stimmen. Zufälle gibt es....
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In welchem Prozess gibt es den Bericht zu sehen? Oder sollte man Aktensicht verlangen?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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(10-07-2018, 19:28)Nappo schrieb: Und nicht auch noch die schlampige Arbeit in Schutz nehmen. Es kursierte mal ein Blatt, indem die Standrads und Voraussetzungen für VBs erklärt wurden. Viele Standards gibt es da einfach nicht, welche mit dem Wort "Qualität" in Verbindung zu bringen wären.
Aber vernünftig zuhören, bei Bedarf nachfragen und ordentlich etwas zu Papier zu bringen, darf verlangt werden. Ich unterstelle durchaus Bösartigkeit. Und wenn das nicht, zumindest tendenzielle Parteinahme zugunsten eines Elternteiles und fast immer zu Ungunsten des Kindes.
Eine sachliche Richtigstellung ist besser, als es schweigend hinzunehmen. Hinterher ärgert man sich. Ob es was bringt, steht auf einem anderen Blatt.
Ich wette, dass die Daten und Informationen die sie von der Mutter bekam, alle stimmen. Zufälle gibt es....
Naja, sagen wir mal so, es sind die Angaben, die die Mutter gemacht hat. Da stimmt auch einiges nicht. Aber wenn man die Sichtweise beider Eltern wiedergibt, dann sollte es doch so sein, dass man eben das schreibt, was die Eltern gesagt haben. Da gibt es nix zu deuteln.
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Für Dinge wie deine Berufstätigkeit und Arbeitszeiten gibts es ja einfach zu beschaffende Nachweise. Darüber kann man Fehlangaben leicht als das enthüllen, was sie eigentlich sind: Lügen. Konzentriere dich auf diese starken Punkte, das unterminiert auch die weniger eindeutig nachweisbaren Teile des Berichts, z.B. unterschiedliche Darstellung von Ereignissen.
Andererseits kannst du bei beim verlogenen und unfähigen Verfahrensbeistand sowieso keinen Blumentopf gewinnen. Du wirst ihn auch nicht los, der Richter bestellt ihn und die Qualitätsrichtlinien sind bestenfalls Empfehlungen. Die Alternative wäre also, Anträge in einem nicht zu gewinnenden Verfahren zurückzuziehen.
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