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Vermögensauskunf Haftbefehl Kosten
#1
Hallo Gemeinde,

kann mir jemand sagen was mich der Knastaufenthalt (Niedersachsen) kostet ? Vielleicht weiß ja jemand wo das steht !

Erzwingungshaft f. die Vermögensauskunft

Habe einen Termin möchte auch hingehen und der OGV darauf hinweisen mich bitte ins Gefängnis zu führen.

Habe irgendwie das Gefühl das sich seine Begeisterung in Grenzen hält...hat mir am Telefon versucht es auszureden.

Haftbefehl existiert schon !

LG

A
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#2
Der Haftkostenbeitrag für Ordnungshaft bei verweigerter Vermögensauskunft beträgt zwischen 200 und 400 EUR pro Monat, je nach dem ob Einzelzelle oder Mehrfachbelegung.
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#3
@Arminius
Wer ist der Gläubiger?

du scheinst mein Vorbild zu sein Smile
Ich werde deine Threads durchlesen um deine Taten besser zu verstehen
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#4
(12-07-2018, 15:16)Zahlesel_RUS schrieb: @Arminius
Wer ist der Gläubiger?
du scheinst mein Vorbild zu sein Smile
Ich werde deine Threads durchlesen um deine Taten besser zu verstehen

@P wie immer Danke !

@Zahlesel_RUS...Ich weiss was ich tue...ich hoffe das Du die Aussagen die Du hier so ins Forum ballerst nicht auch schriftlich der Gegenseite zur Verfügung stellst!

Höre darauf was die "erfahrenen" hier im Forum dir versuchen mitzuteilen !

Das Versäumnisurteil war unnötig (in der Höhe!). 

Lg
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#5
(12-07-2018, 15:34)Arminius schrieb: Das Versäumnisurteil war unnötig (in der Höhe!). 
3.5 Brutto mit 14 Gehältern würde +-100 EUR Rauskommen
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#6
(12-07-2018, 15:49)Zahlesel_RUS schrieb: 3.5 Brutto mit 14 Gehältern würde +-100 EUR Rauskommen

Bereinigtes Einkommen, Umgangskosten, Fahrkosten...siehe Forum usw. das alles wird berechnet ggf. OLG und dann erst Option gegen die Wand fahren.

Dann stören auch die Kosten nicht mehr !

Beim Versäumnisurteil, § 170 StGB, 850d zpo und andere nette Geschichten...
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#7
(12-07-2018, 20:26)Arminius schrieb: Beim Versäumnisurteil, § 170 StGB, 850d zpo und andere nette Geschichten...
Gut zu wissen, notiere ich in meinem Forum. Mal schauen was aus diesem Urteil JC machen kann Smile
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#8
@update

Wurde in die JVA eingeliefert...Der Witz an der ganzen Sache ist das jeder versucht dir das auszureden.

Morgens um 09.00 Uhr rein.

Abends um ca.20:30 Uhr raus.

Ablauf: 

Dem OGV mitgeteilt das ich keine Unterschrift leiste. Der OGV versucht natürlich das einem Auszureden. Vorher habe ich mich natürlich erkundigt ob keine PKH vorhanden ist.

Nachdem der OGV gemerkt hatte ich meine es ernst Verhaftung, 2 Beamte der Justiz brachten mich dann zu einer Einzelzelle im Amtsgericht. Warten auf die Polizei. Polizei in Form von 2 Beamten kamen in Zivil und haben auch erstmal versucht einem das Auszureden.

Herr Arminius Rex wissen Sie wie es im Gefängnis zu geht ? Meine Antwort: "In ein paar Minuten werde ich zumindest einen kleinen Einblick haben!"

Hinfahrt zur JVA...Sehr nette Polizisten...kann ich nicht anders sagen. Nachdem die mitgekriegt haben um was es geht! Respekt! 


OGV musste mitkommen. Der OGV musste der Polizei erstmal erklären um was es geht. Das ist wohl wirklich sehr selten.

Aufnahme, ärztliche Untersuchung, Wäscheaufnahme, Essensgeschirr usw. Die Privilegierung ziviler Klamotten habe ich nicht genutzt. 


Wenn Knast dann richtig !

Alle haben mich in der Zeit gefragt ob ich mir das nicht überlegen will. NEIN !

Nachdem ich gefrühstückt habe, mittagsessen, Abendessen, Karten und Schach gespielt, und meine Lieblingsserien mal ganz ungestört sehen konnte,  habe ich einen Justizvollzugsbeamten gerufen dem ich gegen 18:30 mitteilte das ich gerne raus will. 


Das Fernsehprogramm ist jetzt schlecht !

WASSSSS? Jeeettttzzzt? ….Jetzt und unverzüglich wie das Gesetzt es vorschreibt ! Meine Mitinsassen auf dem Gang dachten ich bin ein Scherzbold...Nee ist er nicht! Mordsshow Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin

Haben Sie unterschrieben? Seid heute morgen liegt das Verzeichnis unterschrieben in meiner Tasche. Die Justizbeamten mussten die ganze Aktion vom morgen rückwärts machen. 

Die Justiz hat den OGV erst nicht erreicht weil der schon zu Hause war. 

War mal interessant so ein Abenteuerurlaub ! Wann hat man schon die Möglichkeit ungestraft Gefängnisluft zu Schnuppern.

Lg

A
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#9
Ohne Zweifel, witzige Leistung Bro.
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#10
Ist ja auch logisch, das man versucht Dir das ausreden.
Im Knast:

1.) Habe ich nur interessante Personen getroffen
2.) Habe ich einem Koksdealer geraten die "Fresse zu halten"
3.) War das Essen besser als erwartet
4.) War ich nach 24 STD wieder draussen.
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#11
Nette Erfahrung und obendrein dem Gläubiger Zusatzkosten verschafft, gratuliere.

In der Sache bleibt alles natürlich wirkungslos. Für den Fall der verweigerten Vermögensauskunft gibts § 802l ZPO. Jetzt holt der Gerichtsvollzieher halt die gewünschten Daten zusammen, einziger Unterschied ist die Frist vor einer erneuten Auskunftsforderung. Selber abgegeben: 2 Jahre. Durch GV: 3 Monate.
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#12
(20-07-2018, 14:34)p__ schrieb: Nette Erfahrung und obendrein dem Gläubiger Zusatzkosten verschafft, gratuliere.

Schlimm, das das keiner verstanden hat...Und Nein ich muss die Vermögensauskunft erst wieder in 2 Jahren abgeben.

Das witzige ist ja das der OGV selber wusste das da nichts ist. Hat schon 2 bei mir abgenommen immer der gleiche Gläubiger. Er wusste ja vom den Unterhaltspflichtverletzungsanzeigen. Sein Kollege musste sogar vor Gericht.

Schon schlecht jemanden mit Kosten zu drohen der die Vermögensauskunft abgibt.

Ich denke das meine Ex und ihre Anwältin jetzt viel Gesprächsbedarf haben...
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#13
(20-07-2018, 16:08)Arminius schrieb: Und Nein ich muss die Vermögensauskunft erst wieder in 2 Jahren abgeben.

Jetzt ja, da du die Vermögensauskunft doch noch abgegeben hast. Ansonsten hätte halt § 802l ZPO gegriffen. Der wird bei der nächsten Reform ziemlich sicher ausgebaut. Die Datengläubigkeit der Juristen ist wie bei allen ahnunglosen Laien unbegrenzt. Wahrscheinlich wird der automatische Durchgriff an die erste Stelle gestellt und die Vermögensauskunft zum zweiten, fakultativen Schritt herabgestuft, für die man den Bonus der Zweijahresfrist erhält.

Ein schönes Beispiel für diese Datengläubigkeit anstatt sich mit den realen Verhältnissen zu beschäftigen kann man gerade in Berlin beobachten, wo es erst jetzt zum allerersten Mal versucht wird, einer grosskriminellen Gruppe nach mehreren Jahren an die Immobilien zu gehen: https://www.berliner-zeitung.de/berlin/p...u-30984640

Davon gibt es noch einige mehr, an die man nicht herankommt. Die spielen einfach über Bande, machen über viele Mittelleute eine Datenwäsche. Die Polizei und der ganze juristische, selbstüberhöht aufgeblasene Wasserkopf haben die Fussarbeit in der Realität weitgehend verlernt oder einfach keine Lust mehr dazu. Und wenn sie mal müssen, jammern sie über den "immensen Aufwand".

Sozialgeldbezieher, Millionenräuber - unbehelligt kauft dieser und viele andere Clans Immobilien. Alles ganz sauber. So wirds gemacht.

Aber wehe, du zahlst die Rundfunkgebühren nicht. Oder bist so pleite, dass der Kindesunterhalt nicht mehr voll fliesst.
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#14
(20-07-2018, 16:35)p__ schrieb: Ansonsten hätte halt § 802l ZPO gegriffen. 

Das hätte ein normal denkender Anwalt getan...und ganz sicherlich kein Kreuz beim Haftbefehl inkl. Vollstreckung gemacht...wäre wesentlich billiger gewesen...ohne PKH Bechluss !
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#15
@update

Hatte bevor ich die Haft angetreten haben noch schnell eine sofortige Beschwerde geschrieben. Das Landgericht xyz hat den Haftbefehl aufgehoben.

Die ganzen Unterlagen sind jetzt wieder beim AG xyz. Der Gerichtsvollzieher und die Polizisten (mussten beim AG antreten).

Das AG xyz hat geschrieben das Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige Beschwerde fehlt jetzt da ich ja jetzt die Vermögensauskunft abgegeben habe.

Die Unterlagen wurden jetzt wieder an das Landgericht xyz geschickt.

Möchte sollte das LG xyz argumentieren das ich kein Rechtsschutzbedürfnis mehr habe argumentieren das ich unter Zwang die Vermögensauskunft abgegeben habe (bin ein sehr schüchterner Mensch!), war völlig fertig (durch die Verhaftung)...und hätte alles Unterschrieben was man mir vorgesetzt hätte.

Welche Rechtsmittel hätte ich nach dem Landgericht xyz ?

Irgendjemand weitere Ideen ?
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#16
@Arminius
Danke für deinen Bericht.
Hatte auch mal 7 Haftbefehle - und immer dem GV gesagt, dass ich definitiv mitfahre, wenn er es darauf ankommen läßt. Aber sie hm das mit der eRzwingungshaft einfach nicht gemacht. Abgebogen auf "fiktiv".
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#17
@update

Landgericht wollte Einstellen wegen kein Rechtschutzbedürfnis mehr...Arminius Rex hat dem widersprochen hat von Natur aus Rechtsschutzbedürfnisse...und die Kosten können mir am A**** vorbeigehen.

Jetzt kann es sein, das etwas mit dem Haftbefehl nicht in Ordnung war...und auch mit den Angaben des Rechtsanwaltes (der den Haftbefehl beantragt hat) gibt es wohl ein paar Probleme.

Hatte Akteneinsicht am Landgericht...

Ich persönlich bin der Meinung das ich schon lange einen Anwalt hätte bekommen müssen...aber ich schaue mir die Show gerne noch etwas länger an.


...ich liebe unseren Rechtsstaat !...kaum gibt es Gegenwehr schon wollen alle Einstellen.
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#18
@update

Landgericht hat entschieden...

Haftbefehl musste vom Amtsgericht im Abhilfeverfahren geändert werden...feststellunginteresse und Rechtschutzbedürfnis lagen vor...8 Seiten BlaBlaBlaBlaBla...sonst ist die Beschwerde unbegründet.

Hätte mich ja mit der Abhilfe Haftbefehl zufrieden geben können...aber das machen ja die anderen auch nicht...und kostet mich ja alles nichts ! Big Grin                                 

...jetzt kümmere ich mich um meine PfüB...da muss ich auch noch juristische Erfahrung sammeln Wink
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#19
Ich verstehe kein Wort. Wer hat sich beschwert, was war der Inhalt der Beschwerde? Was soll Inhalt der Abänderung sein? Was ist Abhilfe Haftbefehl?
Als Nichtjurist versteht das doch kaum ein Mensch, was hier geschrieben steht. Magst du das eventuell etwas weiter ausführen?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#20
(09-11-2018, 09:56)Sixteen Tons schrieb: Magst du das eventuell etwas weiter ausführen?

Ich habe an dem Tag wo ich in die JVA auf Gäubigerkosten inhaftiert wurde sofortige beschwerde eingelegt. Der Haftbefehl war "formel" falsch. Das wusste ich aber schon wo ich in Haft ging.

Rechtsschutzbedürfnis hast Du aber nur wenn der Haftbefehl vollzogen wird ! Das war bei mir der Fall.  Der Haftbefehl wurde "formel" f. falsch erklärt und musste im Nachhinein vom Amtsgericht abgeändert werden. Auch wenn Du nicht mehr in Haft bist und die Vermögensauskunft abgegeben hast.

Natürlich hat man versucht "...es ist ja schon alles erledigt !...Nein ich habe auf mein Recht bestanden. Als Bsp. du erhälts einen Haftbefehl wegen Mord solltest aber wegen ein Raubüberfall festgenommen werden dann liegen die "vorraussetzungen" f. die Erlassung eines Haftbefehls vor der Haftgrund ist aber falsch.

Ob das alles so richtig ist...weiss ich nicht! Leider müsste ich jetzt nach meinen kleinen juristischen Kenntnissen zum OLG. Da besteht aber Anwaltszwang...und ich glaube ich hatte jetzt genug Spass.

Lg
A.
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