26-07-2018, 11:43
Hier mal wieder was schönes aus der Gerichtspraxis in der Schweiz:
Total zerstrittenes Ehepaar bei denen gerichtlich anerkannte Prozessarmut besteht, überzieht sich in der Schweiz
mit gegenseitigen Strafanzeigen im Rahmen der Scheidung. Die Kinder leben bei der Mutti, die KESB macht ihrem Ruf als Väterentsorgungsbehörde alle Ehre. Der Vater zahlt natürlich keinen Unterhalt. Die Borderline-Mutti geht mit 3 Kindern auf die Sozialhilfe.
Mittlerweile laufen in dem Eheschutzverfahren 6 gegenseitige Strafanzeigen, 2 Verfahren sind beim Bundesgericht hängig. Weil die KESB im Verfahren bzgl. Besuchsrecht gegen grundlegende Verfahrensgarantien verstossen hat, geht das Ganze jetzt wieder zurück in die erste Instanz.
Ein weiteres Zivilverfahren ist bei einem Familiengericht hängig, von dort kommt jetzt folgende Urteilsbegründung, weil irgendwann mal bemerkt wurde "wie teuer" diese Verfahren wurden. Mittlerweile ist man bei knapp 100.000 CHF angelangt.
(...)Das Ehepaar XXX befindet sich in einem Eheschutzverfahren, welches an Widerwärtigkeit nicht zu überbieten ist und Ausnahmecharakter besitzt. Deswegen ist es ausgeschlossen, dieses Verfahren im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege führen zu können. Die Ehegatten haben sich "aussergerichtlich" zu einigen.(...)
Aus diesem Grund werden für alle weiteren Verfahren Kostenvorschüsse verlangt. (...)
Auch gegen dieses Verfahren haben beide Parteien Berufung eingelegt, mittlerweile liegt auch eine Strafanzeige gegen Behördenmitarbeiter vor, weil eine Juristin! der KESB den Vater per E-mail kontaktiert, und Ihn als kriminellen Unterhaltspreller und Sexisten beschimpft hat.
Und in so einem Verfahren sollen sich die Parteien "aussergerichtlich" einigen? Ja, da bin ich dann mal gespannt wie das funktionieren soll....
Ich habe dem Vater nur geschrieben, dass er für alle zukünftigen Eingaben unter PS folgenden Satz schreiben soll: "Offenbar wurden die Parteien durch die femistischen und links-grünversifften Behörden aufgefordert, das tägliche Zusammenleben immer wieder neu zu verhandeln. Gerne wird dem Folge geleistet. "
Total zerstrittenes Ehepaar bei denen gerichtlich anerkannte Prozessarmut besteht, überzieht sich in der Schweiz
mit gegenseitigen Strafanzeigen im Rahmen der Scheidung. Die Kinder leben bei der Mutti, die KESB macht ihrem Ruf als Väterentsorgungsbehörde alle Ehre. Der Vater zahlt natürlich keinen Unterhalt. Die Borderline-Mutti geht mit 3 Kindern auf die Sozialhilfe.
Mittlerweile laufen in dem Eheschutzverfahren 6 gegenseitige Strafanzeigen, 2 Verfahren sind beim Bundesgericht hängig. Weil die KESB im Verfahren bzgl. Besuchsrecht gegen grundlegende Verfahrensgarantien verstossen hat, geht das Ganze jetzt wieder zurück in die erste Instanz.
Ein weiteres Zivilverfahren ist bei einem Familiengericht hängig, von dort kommt jetzt folgende Urteilsbegründung, weil irgendwann mal bemerkt wurde "wie teuer" diese Verfahren wurden. Mittlerweile ist man bei knapp 100.000 CHF angelangt.
(...)Das Ehepaar XXX befindet sich in einem Eheschutzverfahren, welches an Widerwärtigkeit nicht zu überbieten ist und Ausnahmecharakter besitzt. Deswegen ist es ausgeschlossen, dieses Verfahren im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege führen zu können. Die Ehegatten haben sich "aussergerichtlich" zu einigen.(...)
Aus diesem Grund werden für alle weiteren Verfahren Kostenvorschüsse verlangt. (...)
Auch gegen dieses Verfahren haben beide Parteien Berufung eingelegt, mittlerweile liegt auch eine Strafanzeige gegen Behördenmitarbeiter vor, weil eine Juristin! der KESB den Vater per E-mail kontaktiert, und Ihn als kriminellen Unterhaltspreller und Sexisten beschimpft hat.
Und in so einem Verfahren sollen sich die Parteien "aussergerichtlich" einigen? Ja, da bin ich dann mal gespannt wie das funktionieren soll....
Ich habe dem Vater nur geschrieben, dass er für alle zukünftigen Eingaben unter PS folgenden Satz schreiben soll: "Offenbar wurden die Parteien durch die femistischen und links-grünversifften Behörden aufgefordert, das tägliche Zusammenleben immer wieder neu zu verhandeln. Gerne wird dem Folge geleistet. "