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Erbschaft und Unterhalt
#1
Hallo Zusammen

Bin neu hier und brauche dringend eure Hilfe.
Mein Vater ist vor 2 Tage verstorben und hat mir rund 60.000 Euro hinterlassen. War mir nicht bewusst, das es soviel ist.
Ich habe einen Sohn im Alter von 9 Jahren und er ist in einer Beistandschaft durch das JA, seit 4 Jahren.
Da mein Gehalt in dieser Zeit immer unter der Selbsterhaltungsgrenze lag, teilte mir das JA in regelmässigen Abständen, ca. 2 Jahren, mit das ich nicht zahlungsfähig sei und somit mein Sohn Unterhaltsvorschuss bekommt.

Aus diversen Internetseiten konnte ich entnehmen sofern das Geld dann auf meinem Konto landet, nach Auflösung des Konto meines Vaters, das JA das Recht hat, das als "Stamm" zu deklarieren und quasi als Berechnungsgrundlage zu nutzen.
Meine nächste regelmässige Auskunft ans JA, Gehaltsscheine und Fagebogen u.a. auch Vermögen, wird Anfang nächstes Jahr wieder kommen.

Ich muss dazu sagen das ich jeden Monat, etwas Geld auf ein Extra Konto packe, für meinen Sohn. Es soll hier kein falsches Bild von mir entstehen, das ich die Kohle ihm nicht zukommen lassen möchte. Ganz im Gegenteil, er soll davon profitieren, Führerschein usw. Jedoch widerstrebt es mir dem JA diesen Betrag offen zu legen, um dann mit grosser Wahrscheinlichkeit den grössten Teil ans JA abzutreten.

Meine Frage ist wie verhalte ich mich?, Geld auf mein Konto und dann abheben und unters Kopfkissen legen ?
Geld auf ein fremdes Konto überweisen lassen, was nicht auf meinen Namen läuft ? (Vom Konto meines Vaters )

Wie gesagt ich möchte das Geld nicht verballern sondern es soll lediglich "sicher" vor dem Zugriff des JA's sein.

Komm mir selbst bissl blöd vor, aber hier mal zu fragen kostet ja nichts.

Vielen Dank für eure Antworten

Gruß
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#2
Hier muss Dir eine Frage weder "blöd vorkommen", noch musst Du Dich schämen. Vor allen Dingen aber, scheinst Du Dich von der Moralkeule noch beeindrucken zu lassen, welche von den Unterhalt empfangenden Elternteilen und Teilen der Stammtische, gerne laut geschwungen wird.

Mit einem Einkommen unter dem Selbstbehalt, bist Du weder ein reicher Tropf, noch hast Du bei einer Unterhaltsverpflichtung eine Perspektive, einer zu werden. Dafür wird man schon sorgen.

Und jetzt hast Du dieses Erbe bekommen. Das Erbe zählt nicht zu Deinem unterhaltsrelevanten Einkommen. Es sei denn, Du würdest darauf Zinsen oder andere Arten von Einkünften (Kapitalerträge) , die sich aus dem Erbe ergeben, generieren. Aber das ist derzeit mehr als unwahrscheinlich. Die Zinswelt wirst Du kennen.

Wahrscheinlich hast Du bisher sogar schön brav das Formular des Jugendamtes ausgefüllt und natürlich jedem in aller Form Auskunft gegeben. Und hat man dort erst mal jemanden schön an der Angel, dann kennen die Frageorgien keine Grenzen. Über das Erbe wirst Du keine Auskunft geben!

Natürlich solltest Du überlegen, wo Du das Geld bunkerst. Da es keine Zinsen mehr gibt, ist das Kopfkissen eine gute Idee. Das einzige Risiko was Du hast ist der Einbrecher. Stillschweigen ist natürlich oberstes Gebot.


Ergebnis: Es kommt nicht auf die Höhe der Erbschaft selbst an, sondern auf die Einkünfte die daraus entstehen. Beispiel: Du gehst zur Bank und zahlst das Geld in irgendeinen dusseligen Fond. Nächstes Jahr fragt das JA mal wieder nach und Du gibst schön brav Antwort: Ja, hier habe ich noch eine Bescheinigung über meine Kapitalerträge. Zufällig haben die mal Glück gehabt. 7% auf 60.000 Euronen etc pp... Also lässt Du den Blödsinn, denn:

Ein Erbe zählt nicht zum unterhaltsrelevanten Einkommen. Nur die Kapitalerträge daraus. Und das kannst Du ja verhindern ;-)

Denn sonst erhöhen die Kapitalerträge Dein unterhaltsrelevantes Einkommen und die haben Dich auf dem Schirm. Und - egal wie es aussieht - riechen die Kohle, wirst Du diese Geister nie wieder los.

Also runter damit vom Konto. Möglichkeiten gibt es genug. Und ich hoffe, dass Du als netter Vater, der trotzdem noch was zur Seite legt, auch Umgang mit Deinem Kind hast?
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#3
Guten Morgen

@Nappo

Erstmal vielen Dank an dich für deine Tipps allerdings muss ich da ein wenig widersprechen.

Es ist natürlich richtig das aus dem Vermögen keine Kapitalerträge entstehen dürfen, da diese ja auf 12 Monate aufgeteilt, monatlich eine Einkommensquelle darstellen würden.

ABER:

Da ich, wie bereits geschrieben, unter dem Selbstbehalt liege, zählt das Vermögen als solches und wird dann auch zur Berechnung hinzugezogen, da ich verpflichtet bin alle erdenklichen Möglichkeiten nutzen soll um Unterhalt zu zahlen, es wird dort immer vom Stamm gesprochen, also mein Vermögen kann hinzugezogen werden um der Unterhaltspflicht nachzukommen.

Das Problem ist ja generell das man ja auch beim Finanzamt gemeldet wird durch die Bank meines Vaters, wegen möglicher Steuern auf das Erbe.

Und sobald das geschehen ist, könnte das JA mittels einer Prüfung, sämtlicher Konten und auch eine Abfrage beim Finanzamt usw. dahinter kommen.
Selbst ein Fond oder ähnliches, läuft auf meinen Namen und das würden die dann schon abfragen.

Das obliegt natürlich dem JA, eine solche Prüfung los zu schlagen, von sich aus machen die so etwas nicht, das müsste dann von einer Drittperson erfolgen, wie z.B. der Kindsmutter.

Und ja natürlich habe ich bisher alles ausgefüllt was die mir geschickt haben, wenn man da keine Ahnung hat, naja dann macht man das......

Ja ich habe Umgang mit meinem Sohn, alle 14 Tage am WE, bzw. zusätlich nach Absprache mit der Kindsmutter auch unter der Woche.


Generell habe ich mir vorgenommen, dem JA bei der nächsten Auskunft, keinerlei Info über diese Erbe zu übermitteln, aber wie gesagt, man sitzt dann ja wie auf Kohlen.

Gruß
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#4
Wenn das Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, laufen dann nicht Unterhaltsschulden beim Jugendamt auf? Die müssten doch dann mit den 60.000€ beglichen werden.
Mein Bruder hatte mal 2 Jahre Handelsschule gemacht und es liefen 5000€ auf. Die stottert er jetzt neben dem Unterhalt zu je 30€ monatlich ab. Letztens kam ein kleiner Bonus von 120€, de war sofort automatisch gepfändet.

Ich würde das Geld auf ein anderes Konto schicken lassen und dann abheben, "offiziell" im Casino verjubeln und gut. Kannst ja wirklich ins Casino mit einem Teil. Dann hast du eine Quittung, das du dort warst.

Was mit dem Finanzamt ist, kann ich nix zu sagen.
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#5
@HeinrichHH

Da ich weder einen Titel habe, noch jemals in der Lage war Unterhalt zu zahlen, fallen keine Unterhaltsschulden an.
Sprich da ich nicht leistungsfähig bin und war, können keine Schulden auflaufen. Das tritt nur in Kraft, wenn ich leistungsfähig WÄRE und nicht oder nicht ausreichend bezahlen würde.
Dann würde jeden Monat der Betrag bzw. die Differenz zum Unterhaltsvorschuss als Schulden auflaufen .

Gruß
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#6
Ja, wenn Du bisher den Mindestunterhalt nicht zahlen konntest, dann trifft die Geschichte mit dem "Stamm" zu. Hier ein Link der sehr allgemein das Thema behandelt, seitens einer Anwaltsbude:

https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/k...vermoegen/

Bezüglich anfallender Steuern (Erbschaftssteuer) fällst Du als Erbe 1. Grades unter die Freibeträge. Das JA fragt nicht beim Finanzamt an. Es verlangt Deine Steuererklärungen von Dir zu sehen. Aus diesen ist das Erbe nicht ersichtlich.

Ich denke, es kommt vielmehr darauf an, ob Deine Ex vom Tod Deiness Vaters informiert ist und ob sie den Braten riecht. Wenn nicht, dann kannst Du die Füße still halten und es findet auch niemand heraus.

Blöde Alternative, wenn es raus kommt, wäre vielleicht so etwas:

Wenn es brenzlig wird, gehst Du zum Versicherungsfuzzi Deines Vertrauens und machst eine Einmalzahlung in einen Altersversorgungsvertrag. Dann ist es erstmal weg. Und man müsste Dir dann zumuten, den Vertrag wieder zu kündigen. Aber dann kannst Du streiten über das Schonvermögen oder die unzumutbaren und damit verbundenen Kosten und Verluste. Siehe Link. Ist zwar alles jetzt etwas spekulativ, aber das ist es immer ... ;-)

Letztlich würde ich es darauf ankommen lassen. Kopfkissen. Nicht angeben. Tot stellen. Ein Konto einrichten, von dem niemand etwas weiß (Fidor Bank). Steht nicht in der Schufa. Merkt kein Mensch. Ein Erbschein ist nicht Pflicht. Welche Kohle? Mein Vater hatte nix!
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