05-08-2018, 17:38
Mit einem aktuellen BGH-Urteil zur Beratungspflicht der Sozialleistungsträger dürften sich erheblich Spielräume auftun, vom Jobcenter nicht angerechnete Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschusszahlungen "unschädlich" zu machen:
Werde das später vertiefen.
Zitat:Ämter müssen über Sozialleistungen lückenlos beraten
....... Ein behinderter Mann, dem wegen lückenhafter Beratung beim Sozialamt über Jahre eine Erwerbsminderungsrente entgangen war, kann nun auf Schadenersatz hoffen (Az. III ZR 466/16). .......
..... Der Senat begründet sein Urteil auch mit dem immer komplizierteren System der Sozialleistungen. Den Versicherten fehle oft schon die Sachkunde, um überhaupt die richtigen Fragen zu stellen. Auch das Bundessozialgericht sehe hier deshalb erweiterte Beratungspflichten. .......
http://www.lauterbacher-anzeiger.de/wirt...967635.htm
Werde das später vertiefen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #