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Geldtransfer aus Ausland an Unterhaltsheranziehung
#1
Hallo Forum,
 
Ich bezahle derzeit KU aber wegen meines Rückstandes erwarte ich bald gepfändet zu werden. Ich habe nie mehr als €1000 auf meinem einzigen dt. Konto. 
 
Sobald mein Konto gepfändet worden ist, könnte ich mir vorstellen KU weiterhin über MoneyGram oder Transfer Union an die Behörde zu zahlen. 
 
Was würde eine Behörde machen wenn das einzig vorhandene dt. Konto leer its  - würde es weiterhin im Ausland/GB nach Konten forschen?
 
Gäbe es noch andere Alternative – was wäre eure Vorschläge?
 
Ich danke euch im Voraus fuer eure Nachrichten, 
 
Beste Grueße
Panto
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#2
Ich verstehe jetzt dein Problem nicht ganz - wenn man dir das Konto leerpfändet, dann gibts nichts mehr. Für niemanden.

Kurze Nachricht an den Unterhaltsberechtigten, dass wegen Pfändung XYZ derzeit Zahlungsunfähigkeit besteht. Du würdest gerne Unterhalt zahlen, kannst aber nicht (wichtig, falls jemand meint, eine Strafanzeige nach §170StGB draufsetzen zu müssen).

Reaktion abwarten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(11-08-2018, 16:46)Bitch schrieb: (...)
 Was würde eine Behörde machen wenn das einzig vorhandene dt. Konto leer its  - würde es weiterhin im Ausland/GB nach Konten forschen? (...)

Selbstverstaendlich forscht die Behoerde nach Auslandskonten, wenn sie eine offene Forderung hat, und die Pfaendung des dt. Kontos fruchtlos ist. Und aufgrund des regen Datenaustausches bleibt der Behoerde im EU Ausland nichts verborgen.

Zudem wird Sie Dich, falls Anschrift nicht bekannt ist, zur Aufenthaltsermittlung ausschreiben. Gerade in GB ist das dann immer sehr spassig. Border Force und Polizei werden Dich anhalten, Dein Gepaeck, Brieftasche, Laptop, Handy durchsuchen und relevante Erkenntnisse an die deutsche Behoerde weiterleiten.

Zudem wird das beim Bundeskriminalamt gefuehrte SIRENE Bureau kontaktiert, um weitere Massnahmen wie z.b. Festnahme abzustimmen.
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#4
(11-08-2018, 16:46)Bitch schrieb: Gäbe es noch andere Alternative – was wäre eure Vorschläge?

Du willst trotz Pfändung Unterhalt bezahlen? Dann nimm doch dein deutsches Konto dafür. Mach ein p-Konto draus und bleibe unterhalb des Limits. Allerdings muss es dafür regelmässig auch wieder aufgefüllt werden und man wird der Spur des Geldes folgen wenn weiterhin Schulden bestehen.
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#5
Vielen Dank fuer eure hilfreiche Antworte. Sieht auf Dauer eher nicht so gut aus.
Panto
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#6
(14-08-2018, 10:29)Mahatu schrieb: Zudem wird das beim Bundeskriminalamt gefuehrte SIRENE Bureau kontaktiert, um weitere Massnahmen wie z.b. Festnahme abzustimmen.


Es wurde doch bereits viel geschrieben,  dass  §170StGB  nicht im Ausland gilt?
Wie realistisch ist das man im EU Ausland festgenommen wird?
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#7
Langsam, niemand hat pauschal behauptet dass der §170 StGB im Ausland nicht gilt.

Es gibt in Holland keinen entsprechenden Paragraphen, und deshalb wird einen flüchtigen Unterhaltspflichtigen die niederländische Polizei bei der Einreise über den Flughafen Amsterdam sehr wahrscheinlich nicht verhaften - festhalten wegen Aufenthaltsermittlung möglicherweise schon. Wenn der Unterhaltspflichtige eine Adresse angibt und diese stimmen sollte, lässt ihn die niederländische Polizei laufen.

Mehr wurde hier nicht behauptet. Es sollte niemand so unvorsichtig sein, sich auf hier angelesenes Halbwissen zu verlassen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
(26-11-2019, 17:32)herrx schrieb: Es wurde doch bereits viel geschrieben,  dass  §170StGB  nicht im Ausland gilt?
Wie realistisch ist das man im EU Ausland festgenommen wird?

Es ist realistisch. Eigene Erfahrung: ich wurde mit einem europäischen (!) Haftbefehl im EU Ausland verhaftet, paar Monate im sonnigen U-Haft-Knast verbracht. Laut Akte können die deutschen "Gesetzeshüter" auch außerhalb EU ziemlich viel machen (lassen), z.B. in GB, CH oder östlich der EU-Grenze. Nicht unbedingt verhaften vielleicht, aber durchsuchen oder Konten abfragen. SIRENE scheint hier ein wichtiges Info-System zu sein, aber nicht für die Verhaftung, sondern die Aufenthaltsermittlung.
Läuft alles unter dem Prinzip der gegenseitigen Hilfe - "wir würden für euch dasselbe tun, ist ja in beiden Ländern eine Straftat"

Mein Eindruck ist - es kommt sehr auf die Staatsanwältin an. Wenn sie trickst - in meinem Fall wurde die Straftat als fraud (Betrug) bezeichnet und es wurde eine Fluchtabsicht irgendwohin unterstellt - dann kann sie die Verhaftung im geographischen Europa erreichen. Das geht, 100%. Wenn auch relativ selten. Im Knast (es waren 4 insgesamt, 3 davon deutsche JVAs) hat mir niemand geglaubt, dass man deswegen ausserhalb DE verhaftet werden kann.
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#9
Eröffne durch einen Kollegen ein Konto bei der CH Post und mach dort Bargeldeinzahlungen unter 2000.00 CHF am Schalter.
Der Rest läuft dann via Onlinebanking.
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