17-07-2009, 10:01
Nur zur Warnung, falls ein Unterhaltspflichtiger glaubt, ein einziger Cent den er mal einer Bank überlassen hat, wäre für die deutschen Behörden nicht sofort sichtbar:
"Finanzämter, Staatsanwaltschaft und Polizeibehörden haben nach Informationen der «Rheinischen Post» zwischen Januar und Juni dieses Jahres 56.975 private Bankkonten überprüft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, wie die Zeitung berichtete. Anlass waren demnach unter anderem Vermögensüberprüfungen bei Hartz-IV- und Bafög-Empfängern sowie Kontoabfragen bei Verdächtigen zur Abwehr von Straftaten."
Aufs ganze Jahr hochgerechnet macht das deutlich über 100000 Durchleuchtungen von Bankkonten. Ab 1.9. wird speziell die Abfrage durch Familienrichter bei Scheidungen und Unterhaltsverfahren noch einmal deutlich vereinfacht. Man kann sich denken, dass dieses Werkzeug nicht dazu dient, Unterhaltsempfängerinnen Lügen nachzuweisen, sondern Unterhaltsempfänger auf der Suche nach den letzten Pennies restlos auf Knopfdruck zu durchleuchten.
In Strafverfahren zur Unterhaltspflichtverletzung findet ebenfalls eine Durchleuchtung als Standard statt. Bankverbindungen, die wenig benutzt werden, sind ebenfalls verdächtig: Die Greifer vermuten dann eine Bargeld-Schwarzarbeitswirtschaft oder Dritte, über die der Pflichtige seine finanziellen Angelegenheiten regelt.
http://de.news.yahoo.com/1/20090717/ttc-...fdd55.html
"Finanzämter, Staatsanwaltschaft und Polizeibehörden haben nach Informationen der «Rheinischen Post» zwischen Januar und Juni dieses Jahres 56.975 private Bankkonten überprüft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, wie die Zeitung berichtete. Anlass waren demnach unter anderem Vermögensüberprüfungen bei Hartz-IV- und Bafög-Empfängern sowie Kontoabfragen bei Verdächtigen zur Abwehr von Straftaten."
Aufs ganze Jahr hochgerechnet macht das deutlich über 100000 Durchleuchtungen von Bankkonten. Ab 1.9. wird speziell die Abfrage durch Familienrichter bei Scheidungen und Unterhaltsverfahren noch einmal deutlich vereinfacht. Man kann sich denken, dass dieses Werkzeug nicht dazu dient, Unterhaltsempfängerinnen Lügen nachzuweisen, sondern Unterhaltsempfänger auf der Suche nach den letzten Pennies restlos auf Knopfdruck zu durchleuchten.
In Strafverfahren zur Unterhaltspflichtverletzung findet ebenfalls eine Durchleuchtung als Standard statt. Bankverbindungen, die wenig benutzt werden, sind ebenfalls verdächtig: Die Greifer vermuten dann eine Bargeld-Schwarzarbeitswirtschaft oder Dritte, über die der Pflichtige seine finanziellen Angelegenheiten regelt.
http://de.news.yahoo.com/1/20090717/ttc-...fdd55.html