Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsberechnung von selbständigen
#1
Hallo, 

Weiß jemand, welches Einkommen der letzten 3 Jahre relevant ist?

Es gibt:

- „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“
-„zu versteuern nach dem Grundtarif“ (da sind Kirchensteuer und Kinderbetreuungskosten dann abgezogen 
- „zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung des Freibetrages für ein Kind“

Diese Beträge stehen im Steuerbescheid. 

Es geht um Unterhalt für ein 7-jährige Kind. Danke!
Zitieren
#2
"Einkünfte aus selbständiger Arbeit" sind lediglich eine "Einkunftsart". Derer gibt es Sieben. Dies ist für die Unterhaltsberechnung nicht heranzuziehen.

Es geht um das "zu versteuernde Einkommen". Dieses beinhaltet, dass die betrieblichen Ausgaben, sowie Vorsorgeaufwendungen etc schon "abgezogen" sind. Fälschlicherweise wird es immer gerne mit einem "Netto" eines Arbeitnehmers verwechselt.

Aber davon ist ja dann noch die Einkommensteuer (und auch andere Steuern, wie Kirchensteuer) abzuziehen. Deshalb "zu versteuerndes Einkommen". Die Höhe der Steuer ist dem Bescheid zu entnehmen.

Die Summe, die dann übrig bleibt, ist Dein "Gewinn nach Steuern". Und dann wären wir nun bei der unterhaltsrelevanten Summe.

Nun ist aber die Frage auch da, ob Du ein Selbständiger bist, der lediglich verpflichtet ist, eine EÜR (Einnahme-Überschuß-Rechnung) anzufertigen, oder ob Du bilanzierungspflichtig bist. Dann wird es komplizierter.

Zudem musst Du aufpassen, denn (Amts-)Richter haben davon weniger Ahnung als man glaubt und Anwälte der Gegenseite schreiben Dich mit Schmarrn schwindelig.
Zitieren
#3
Vielen Dank schon mal! Es besteht keine Bilanzierungspflicht.
Wenn es so ist wie du sagtest, dann gibt es maximal den tabellenunterhalt, was ja schon mal gut ist.
Die beistandschaft hat Unterlagen angefordert.
Zitieren
#4
Die fordern jede Menge. Auch Zeugs was sie nichts angeht oder nicht lesen können. Da sitzt die 24-jährige Sozialpädagogin, diplomierte Besserwisserin per kosmischer Strahlung und will Abschlüsse und Steuerbescheinigungen lesen können. Wahrscheinlich will sie für die letzten 3 Jahre (bei Selbständigen ist das so), die Einkommensteuererklärungen nebst diesem und jedem. Plus BWAs für 2018. Richtig?

Genau hinschauen, was die da ausrechnen!
Zitieren
#5
Bei Selbstständigen besteht doch in aller Regel das Problem, dass Einkommenssteuerbescheide noch gar nicht ergangen sind, wenn die Jugendamtstusse diese sehen will. Ich z.B. habe den letzten gültigen Einkommenssteuerbescheid für 2015 erhalten, die Steuererklärungen für 2016 und 2017 sind noch in Arbeit.

Wie also soll ein Selbstständiger sein Einkommen der letzten drei Jahre via Einkommenssteuerbescheid nachweisen?

Folgende Untugend bei den Jugendamtstussen muss man beachten: sie schickt dir einen Fragebogen, der eine Menge Fragen enthält zu Dingen, die das Jugendamt einfach nichts angehen. Also füllt der Unterhaltspflichtige entweder diese Passagen auf dem Fragebogen nicht aus, oder er füllt den Fragebogen überhaupt nicht aus und erklärt seine finanziellen Verhältnisse mittels anderer Dokumente (sehr beliebt sind z.B. Lohnabrechnungen, auf denen Arbeitgeber, Sozialversicherungsnummer und Krankenkasse sowie Bankverbindung etc. geschwärzt sind). Das ist zulässig, denn es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die zu Erklärungen auf diesen Behörden-Vordrucken verpflichten.
Das Einreichen der Dukomente auf andere Weise als auf dem Fragebogen allerdings macht der Jugendamtstusse zusätzliche Arbeit - kann sie doch nicht einfach die Antworten vom Fragebogen direkt in den Computer tippen, sondern muss anfangen zu sichten, zu sortieren und selbst zu rechnen. Mögen sie überhaupt nicht.

Die besonders Faulen behaupten daher rotzfrech, die verlangten Auskünfte NICHT erhalten zu haben - wenn sie nicht wie gewünscht auf dem Fragebogen stehen.

Es empfiehlt sich daher, die eingerechten Dokumente in Kopie aufzubewahren und einen Zeugen dabei zu haben, wenn man die Dokumente in den Briefkasten des Jugendamtes wirft - oder eben per Einschreiben mit Rückschein zuschickt.

Wenn es denn später zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte (und Jugendämter klagen gerne, weil es sie nichts kostet) und die Jugendamtstusse behauptet, der Unterhaltspflichtige habe die Auskünfte über sein Einkommen verweigert - und der beklagte Pflichtige kann nicht sofort an Ort und Stelle das Gegenteil beweisen - dann läuft das schon mal auf ein 1:0 fürs Jugenamt hinaus. Wenn aber der beklagte Pflichtige kalt lächelnd dem Richter die Beweise auf den Tisch knallt, und im weiteren Verlauf der Verhandlung in jedem zweiten Satz auf die schlampige Arbeitsweise des Jugendamtes hinweist, der hat schon mal gute Karten. Wenn die Schlamperei oder vorsätzliche Lügerei des Jugendamtes auch noch nachher in den Gerichtsakten auftaucht, dann ist das die Steilvorlage für eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat, garniert mit der Gerichtsakte. Das hat Wirkung.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#6
Sie wollen Steuerbescheide und Gewinn/Verlustrechung der letzten 3 Jahre.
Ich frage mich: Warum muss man das vorlegen, wenn es gerade erst dem Jugendamt zum Zweck der Berechnung von den Schulhortkosten UND dem Job Center vorgelegt wurde?
Arbeiten die null zusammen??
Zitieren
#7
Nein die arbeiten schon zusammen. Die wollen nur vergleichen ob du eventuell die Zahlen manipuliert hast.
Ausserdem werden Sie versuchen, bestimmte Abzüge nicht anzuerkennen um den Unterhalt zu maximieren.
Genau deswegen macht es viel Sinn, sich in einer kleinen Firma vom Kollegen oder den Eltern anstellen zu lassen. Gehaltsabrechnung, fertig.
Zitieren
#8
(06-09-2018, 10:19)Bodenseebursche schrieb: Genau deswegen macht es viel Sinn, sich in einer kleinen Firma vom Kollegen oder den Eltern anstellen zu lassen. Gehaltsabrechnung, fertig.

Wird nicht nötig sein. Wir reden hier eh von Einkünften knapp über dem Selbstbehalt, wenn überhaupt.

Muss also erneut Auskunft gegeben werden oder reicht es zu sagen "Bereits am xxx haben Sie meine Unterlagen...."?! 


Danke Euch, ihr seid super!
Zitieren
#9
@ Bodenssebursche

Ich glaube nicht, dass die zusammenarbeiten. Das ist pure Faulheit, die Unterlagen erneut anzufordern. Das ist einfacher, als den Kollegen beim Jobcenter zu kontaktieren.
Denn so muss der Pflichtige beibringen; bei der Anfrage beim Jobcenter hat der Kollege vielleicht grade keine Zeit oder keine Lust oder Urlaub oder sonstwas. Also erstmal Anfrage an den Pflichtigen.

@ Barbouille

Antworte doch dem Jugendamt, dass du gerne die Steuerbescheide der letzten drei Jahre vorlegst, sobald du sie selber hast.
Gewinn- und Verlustrechungen unterliegen leider dem Datenschutz, sind Betriebsgeheimnis, enthalten wettbewerbs- und kartellrechtliche Informationen und werden ausser dem Finanzamt niemandem zugänglich gemacht. Man möge sich doch bitte gedulden, bis die Einkommenssteuerbescheide vorliegen.

So oder ähnlich, dann sind die wieder am Zug.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#10
(06-09-2018, 10:43)Austriake schrieb: Antworte doch dem Jugendamt, dass du gerne die Steuerbescheide der letzten drei Jahre vorlegst, sobald du sie selber hast.
Gewinn- und Verlustrechungen unterliegen leider dem Datenschutz, sind Betriebsgeheimnis, enthalten wettbewerbs- und kartellrechtliche Informationen und werden ausser dem Finanzamt niemandem zugänglich gemacht. Man möge sich doch bitte gedulden, bis die Einkommenssteuerbescheide vorliegen.

So oder ähnlich, dann sind die wieder am Zug.

Naja, es kann gut sein, dass wegen Selbstbehalt / Mangelfall weniger Unterhalt fällig ist. 

Bist du sicher, dass das Betriebsgeheimnis ist? Steht das irgendwo.
Nach meinen Empfinden müsste ein Steuerbescheid oder ne Schätzung vom Steuerberater ja reichen.
Zitieren
#11
Das das JA sich die Sachen nicht beim JC holt, ist pure Faulheit. Ich weiß nicht genau, ob Sie das tun müssen. Evtl. berufen sie sich schlicht auf Deine Auskunftspflicht.

Wenn das JA klagt, hat man meistens keine besseren Karten. Denn die müssen ja die Klage begründen. Und das heißt, man hat ihnen entsprechende Vorlage dazu gegeben. Wenn es bei Dir auf den Mindestunterhalt hinaus läuft, kommt im Verfahren wohl nichts anderes heraus. Außer Kosten für Dich...

Bei Deinen Angaben sehe ich kein Problem. Für 2018 kannst Du keinen Steuerbescheid haben. Also lässt Du Dir einfach vom Steuerberater eine BWA ausdrucken. Die tun gerne so, als sei das eine Wissenschaft, dabei ist das nur ein Knopfdruck, sofern auch gebucht worden ist.

Und hier wäre deshalb ein fehlendes Detail zu klären: Wenn Du Ust.-pflichtig bist, dann muss ja gebucht sein, sonst könnte man die monatliche (gflls. die vierteljährliche) Umsatzsteuererklärung nicht einreichen = BWA ist in 3 Tagen bei Dir.

Bist Du aber nicht Ust.-pflichtig (das gibt es ja auch) buchen die oft erst am Jahresende das ganze Jahr durch. Dann kann man aktuell auf die Schnelle keine BWA erstellen. Es muss erst nachgebucht werden. Wäre blöd. Muss man erklären.
Zitieren
#12
Muss man eigentlich überhaupt was zahlen, wenn kein Titel besteht?
Eine Gerichtsverhandlung gibt es ohnehin bald.
Zitieren
#13
(06-09-2018, 10:59)Barbouille schrieb: Nach meinen Empfinden müsste ein Steuerbescheid oder ne Schätzung vom Steuerberater ja reichen.

Warum machst du dir denen ihre Sorgen? Du kannst nicht beibringen, was die haben wollen. Punkt. Dein Part ist hiermit erledigt.

Und wenn du sowieso an der Grenze zum Mangelfall herumeierst, dann hast du überhaupt kein Risiko. Wenn die, wie du sagst, sowieso vor Gericht ziehen - sollen sie halt. Du musst nur, wie von mir heute vormittag schon geschrieben, eben nachweisen dass du die Auskünfte NICHT VERWEIGERST, sondern einfach diese Auskünfte NICHT erteilen KANNST, eben weil du die Einkommenssteuerbescheide NICHT HAST.

Ersatzweise eine Gewinn- und Verlustrechnung würde ich denen nicht geben, weil einfach das Risiko besteht, dass sich Richter und Jugendamt da was zurecht rechnen. Ein Steuerbescheid ist eine hinreichend detaillierte Gewinn- und Verlustrechnung per se, da wird dir amtlich attestiert, was dir noch zum Leben bleibt. Gib denen keine anderen Zahlen - denn wenn es sich herausstellen sollte, dass die GuV vom Steuerberater fehlerhaft war und du infolgedessen zu viel zu hohen Unterhaltsbeträgen verurteilt wurdest, läufts du dir hinterher die Hacken ab, um das korrigiert zu bekommen.

Auch das Jugendamt muss sich mal in Geduld üben, du kannst es ja auch - abwarten, bis die Einkommenssteuerbescheide da sind. Vorher gibts keine Zahlen. Hart bleiben!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Lightbulb Kindesunterhalt bei selbständigen jimmy 2 3.636 30-03-2010, 17:59
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste