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Scheidungsklage
#1
Hallo zusammen,

ich bräuchte mal an der Stelle eine Einschätzug von Euch:

Die liebe Ex hat via Frauenhaus-Anwältin eine Scheidungsklage beim zuständigen Gericht eingereicht.
Im vorliegenden Fall sind die Parteien seit 2002 verheiratet, der Ehe sind 5 Kinder entsprungen.
Alter der Kinder: 17, 14,14, 8 und 6.

Die Ex hat vor der Trennung zu 100% = Vollzeit als Stationsleitung in einem Privatspital gearbeitet und knapp 8500.00 CHF verdient.
Ich habe mich um die Kinder gekümmert und den Haushalt besorgt.

Seit der Trennung leben alle Kinder bei der Mutter, um das Besuchsrecht streiten wir uns knapp 2 Jahre.

Die Anwältin stellt es aber nun so dar, dass ich während der gesamten Ehe keinen Finger krumm gemacht hätte, die Kinder habe verwahrlosen lassen und mich auch nicht genügend um Arbeit bemüht hätte.
Aus diesem Grund soll ich auch keinen Anspruch auf die Rententeilung haben. Betreuungsunterhalt wird auch verlangt, rund 4500.00 CHF.

Es sei mir ein hypothetisches Einkommen anzurechnen. 

Die Mutter der Kinder hat nach der Trennung Ihr Pensum bewusst auf 70% runtergeschraubt und verdient jetzt noch 4000.00 CHF.

Im Trennungsurteil vor 2 Jahren wurde festgestellt, dass ich leistungsunfähig bin und keinen Unterhalt zahlen muss.

Es soll jetzt eine Schlichtungsverhandlung geben und ich soll natürlich der Gegenseite umfangreich Auskunft erteilen.
Das wird aber noch schwierig, weil ich kein Konto habe, den Lohn ( unter Existenzminimum ca. 1500.00 CHF ) in bar erhalte usw.
Ein Steuererklärung habe ich nie gemacht. Schulden bei mir knapp 75.000 CHF, Tendenz steigend. 

Da ich ja ohnehin pleite bin und die Kinder weg sind, wäre meine Überlegung, nun maximalen Aufwand auf der Gegenseite zu verursachen und das ganze Verfahren zu sabotieren und in die Länge zu ziehen.

Vielleicht habt Ihr noch den ein oder anderen Hinweis ( gerne auch per PN ) was sich da so machen lässt. 

Ich hatte erwogen demnächst nach Deutschland umzuziehen. 

Gruss aus der Ostschweiz

Bodenseebursche
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#2
Es wird doch in der Schweiz auch sowas wie Prozesskostenhilfe geben. Dann nimm Dir auch einen Anwalt auf Staatskosten und reich eine heftige Gegenklage mit heftigsten Gegenforderungen ein. Mit ein wenig Glueck gibt es dann eine halbwegs vernuenftige Einigung in der Mitte.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
(08-09-2018, 13:38)Bodenseebursche schrieb: Die Anwältin stellt es aber nun so dar, dass ich während der gesamten Ehe keinen Finger krumm gemacht hätte, die Kinder habe verwahrlosen lassen und mich auch nicht genügend um Arbeit bemüht hätte.
Aus diesem Grund soll ich auch keinen Anspruch auf die Rententeilung haben. Betreuungsunterhalt wird auch verlangt, rund 4500.00 CHF.

Die RA der Ex wird sich vml. auf eine in CH evtl. vorhandene vergleichbare Regelung zu  "(D - BGB) § 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit" beziehen. Schau mal ob es etwas vergleichbares in CH gibt. Dann kannst du das durchlesen und dich evtl. auf die von der RA-tin verfolgte Argumentation vor bereiten.

Regelung in D:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1579.html

Für mich sieht das auf dem ersten Blick erst einmal so aus das du der Dame den Rücken frei gehalten hast und nun ordentlich UH von ihr kassieren wirst. Max würde sie wohl ab drücken dürfen wenn du die Kinder betreust. In D dürfen die Kinder ab etwa 14 rel. frei wählen bei welchem Elternteil sie wohnen wollen. Vlt. ziehen ja ein Teil oder alle der Kinder zu dir. Wenn die KSB die Kinder in ein Heim entführt, kannst du dich vlt. als Pflegefamilie an bieten.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#4
Zitat:Das wird aber noch schwierig, weil ich kein Konto habe, den Lohn ( unter Existenzminimum ca. 1500.00 CHF ) in bar erhalte usw.

Dann können sie mMn rein gar nichts machen. ;-) und der Umzug nach D wäre gar nicht nötig. Was du ausräumen sollest ist der Vorwurf, du hättest dich nicht um die Kinder gekümmert. Fertig eine Aufstellung an, wann du was mit welchem Kind gemacht hast (zum Kindergarten, zur Schule gebracht, Arztbesuche , Ausflüge, Hausaufgaben .... ) Ev. könne aussen stehende Personen das ein oder andere bestätigen ...
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#5
(09-09-2018, 13:13)Othmar schrieb: Fertig eine Aufstellung an, wann du was mit welchem Kind gemacht hast (zum Kindergarten, zur Schule gebracht, Arztbesuche , Ausflüge, Hausaufgaben .... ) Ev. könne aussen stehende Personen das ein oder andere bestätigen ...

Evtl. belegbar, z.B. per Fax an bieten weiter die Betreuung der Kinder an zu bieten, um weiter den dir möglichen Beitrag zum KUH zu leisten und außerdem der Mutter den Rücken frei zu halten damit sie auch weiterhin entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit arbeiten zu gehen:
- obiges der Mutter belegbar an bieten
- obiges über die RA`tin der Mutter an bieten
- obiges über die KSB der Mutter an bieten
- am besten noch irgend welchen Beratungsstellen das Faxen und bitten das der Mutter mit zu teilen und schmackhaft zu machen
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#6
Ja, alles ist besser wie nichts zu tun. Aber vielleicht braucht es auch ein bisschen zwischenmenschliche Beziehung, damit was in Gang kommt. Deshalb noch mal mein Angebot. Lass uns zusammensitzen und die Sache durchsprechen. Eventuell könnte ich einen juristischen Berater von einem Schweizer Verein von Scheidungsvätern hinzuziehen. Was die Hexe da veranstaltet, stinkt ja kilometerweit zum Himmel.
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