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72. Deutscher Juristentag: Familienrecht
#1
Die ehrlosen Gesellen treffen sich wieder, der 72. Juristentag steht vor der Tür. Diesmal steht auch das Familienrecht relativ weiter vorne in der Themenliste. Die Überschrift lautet "Gemeinsam getragene Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung – Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht?" und das Fragezeichen lässt schon ahnen, wie es laufen soll.

Gemäss der totalen Gleichstellung sind alle der Beteiligten Frauen. Die Vorsitzende, die stellvertretende Vorsitzende, die Schriftführerin, die Gutachterin. Dazu vier Referenten, davon ein einziger Mann, Michael Coester.

Auf Seite 11 der Einladung steht etwas über das Thema: https://www.djt.de/fileadmin/downloads/7...180905.pdf

Darin wird wie üblich das hohe Lied des Kindeswohls gesungen, das über allem stehe. So zirka in jedem zweiten Satz. Etwas mehr Inhalt kommt in den Thesen, denn der Juristentag verkündet nur, was schon in Richterstübchen, Zirkeln und Hinterzimmern ausgeknobelt wurde, aber er erarbeitet nichts. Die stehen hier: https://www.djt.de/fileadmin/downloads/7...180728.pdf - ab Seite 13.

Aber immerhin, hier zum Vortrag von Eva Schumann:

- es wird wieder ein Schrittchen hin zur gemeinsamen Sorge gefordert. Nicht schlecht, die Juristengeschwindigkeit, schliesslich ist die grosse Katastrophe erst 41 Jahre her, die überwunden werden muss.
- bei der Betreuung solls kein gesetzliches Leitbild mehr geben. Toll, schon erreicht, das gab es sowieso nie, das Wechselmodell ist nicht im BGB sondern im Gerichtssaal durch unsere hochverehrten Richter auf der Strecke geblieben.
- Beratung, Beratung, Beratung der getrennten Eltern. Es lebe die Helferindustrie.
- ein unklar bleibendes Instrument von "Elternvereinbarungen" soll eingeführt werden.
- Umgang in §1684 BGB soll leichter begrenzt und verhindert werden, auch von Amts wegen.
- Kindeswohl und Kindeswille, keiner definiert es aber die Juristen wollen beides wieder mal stärken.
- Tolle neue Methoden für Unterhalt im Wechselmodell.

Coester sagt im Prinzip Ähnliches. Auch er will endlich gemeinsame Sorge statt der durch den europäischen Gerichtshof erzwungenen Minimallösung. "Danke" für die schlechteste Umsetzung eines Urteils aller Zeiten, SPD, werd ich euch nie vergessen.

Isabell Götz redet etwas radikaler, beginnt mit dem Satz "Das Unterhaltsrecht ist für die Betroffenen selbst kaum mehr nachzuvollziehen". Endlich mal was, dem ich voll und ganz zustimmen kann. Einen Podcast von ihr übers Familienrecht gibts übrigens hier: https://www.lto.de/recht/podcasts/p/lto-...-gerichte/ . Ich zitiere mal ihre Thesen:

"1. Das Unterhaltsrecht ist für die Betroffenen selbst kaum mehr nachzuvollziehen. Das Ziel einer Vereinfachung des Unterhaltsrechts, das im Zug der Unterhaltsrechtsreform im Jahr 2008 formuliert wurde, muss bei künftigen Reformen daher leitend sein.
2. Die Eltern entscheiden über Art und Umfang ihrer Arbeitsteilung bei der Betreuung ihres Kindes auch nach Trennung und Scheidung autonom. Das Unterhaltsrecht muss diese Entscheidung respektieren und abbilden.
3. Grundsätzlich schulden beide Elternteile ihrem Kind gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB Barunterhalt. Der Barbedarf des Kindes ist daher anhand der zusammengerechneten Ein­künfte der Eltern zu ermitteln.
4. Bei der Bemessung der Haftungsquote ist neben den Erwerbs­ und Vermögensverhält­nissen der Eltern der Anteil der Mitbetreuung einzubeziehen (Gedanke des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB).
5. Zur Berechnung des Kindesunterhalts ist von drei Betreuungsstufen auszugehen
a) Bei überwiegender Betreuung durch einen Elternteil (Residenzmodell) bleibt es im Verhältnis der Eltern bei der Regelvermutung, dass der Betreuende seine Unterhalts­verpflichtung durch die Betreuung erfüllt.
b) Bei paritätischer Betreuung durch beide Elternteile (Wechselmodell) orientiert sich die Haftungsquote an den für Unterhalt zur Verfügung stehenden Einkünften der Eltern.
c) Bei einer zwischen beiden Modellen liegenden geteilten Betreuung (asymmetrische Betreuung) bestimmt sich die Haftungsquote nach dem Verhältnis der für Unterhalt zur Verfügung stehenden Einkünfte der Eltern sowie einer fixen Betreuungsquote, die der Mitbetreuung angemessen Rechnung trägt.
6. Die gesetzliche Regelung sollte nur die Grundzüge hierfür vorgeben, dabei aber alle Betreuungsmodelle angemessen erfassen und die Gleichwertigkeit von Betreuung und Barunterhalt sicherstellen.
7. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil im Fall einer geteilten Betreuung
a) von jedem Elternteil allein und
b) im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens von den Eltern nur jeweils im eigenen Namen geltend gemacht werden.
8. Die unterhaltsrechtliche Relevanz der geteilten Betreuung eines Kindes nach Trennung der Eltern sollte auch in den Vorschriften zum Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes (§§ 1570, 1615l BGB) abgebildet werden.
9. a) Der Rechtsgedanke des § 1627 BGB sollte auch für das Unterhaltsrecht nutzbar gemacht werden.
b) Im Güterichterverfahren muss sichergestellt werden, dass Güterichter verfügbar sind, die über hinreichende Kenntnisse im materiellen Familienrecht und im Familienver­fahrensrecht verfügen.
"

Habt ihrs begriffen :-) ?

Die Thesen Walpers sind weniger interessant, sie bestehen hauptsächlich aus einer Fortführung der jetzigen Situation mit ein paar neuen Etiketten. Sie versucht z.B., das Wechselmodell einzugrenzen, wo es nur geht. Trotzdem schön zu lesen, dass sie ein Rückzugsgefecht führt und das spürt. Die Richtungen bestimmen längst Andere, ihr bleibt nur das zu bremsen.
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#2
Im Programmheft sind alle Themen mit Fragezeichen gesetzt. Lässt sich somit außer acht lassen.
Wenn es nach den Einkommensverhältnissen geht, drücken sich jetzt beide Elternteile vor der Zahlung und das Männermagazin wird bald zum MännerINNENmagazin? Wink
Oder gibt es eher Anreiz für die Damen die Kinderchen mehr zum Vater zu schicken und sich auch mehr dem Erwerbsleben zu widmen?
Die Thesen von Frau Götz lassen sich alle rechnerisch in einer Excel-Tabelle rechnen. Dann kommt auch das Jugendamt endlich mal klar.

Wie ist es denn so mit diesen Tagen? Kommen die Ergebnisse dann in die Leitlinien? Passiert erstmal gar nix? Wie sind hier die Wege?
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#3
Manches sickert ein, manches nicht. Die teilnehmenden Juristen sitzen auch in tausend Kommissionen der Ministerien, sie produzieren täglich Richterrecht, sie arbeiten an Dingen wie der Düsseldorfer Tabelle mit. Juristsen sitzen traditionell immer eben auch ganz oben an der Macht - mit riesigem Abstand die meisten Abgeordneten in diesem Land sind Juristen. Bei Ingenieurskonferenzen läufts anders, da fehlt der Teil der politischen Macht.

Den Erfahrungen der letzten Jahre nach ist der Familiengerichtstag mehr eine Ideen- und Arbeitskonferenz, die dort geäusserten oder erhofften Ecktwicklungen gelangen nur punktuell in den Mainstream. Anders der Juristentag, wo es nur zu einem kleinen Teil ums Familienrecht geht. Was dort präsentiert wird, hat weit bessere Chancen, auch umgesetzt zu werden.

Ein Reförmchen zum Unterhalt beim Wechselmodell ist ist ja laut Ministerin gerade am laufen. Ich bin ziemlich sicher, dass es da eine deutliche Schnittmenge mit Juristentagsvorträgen gibt. Die Interessen liegen auch sehr parallel. Beim Sorgerecht wohl weniger. Das ist wohl der bemerkenswerteste Punkt beim Juristentag. Es tauchte fast bei Allen wieder auf, obwohl es erfolgreich gelungen ist, diese seit 1977 offene Wunde nach der letzten erwungenen Mini-Reform komplett aus den Medien zu verbannen.
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#4
Berichterstattung Juristentag:

https://hallespektrum.de/nachrichten/bil...ig/325332/

"Die Abteilung Familienrecht sprach sich für die Aufnahme des sogenannten Wechselmodells in das Familienrecht aus. Dabei wurde die Ersetzung des bisherigen Residenzmodells (Kinder sind bei Elternteil A, Elternteil B zahlt) als Standardmethode zwar abgelehnt, das Wechselmodell (Elternteil A und B teilen sich die Kinderbetreuung und die Unterhaltskosten anteilig) soll jedoch als gleichberechtigte Variante in das Gesetz aufgenommen werden, um den Familiengerichten eine dem Einzelfall angemessenere Entscheidung zu ermöglichen. Für die Einzelfallabwägung entscheidend sind dabei Konflikte zwischen den Eltern, Geschwisterbeziehungen, Kindesalter, die räumliche Distanz zwischen den Eltern und übergeordnet, welches Modell dem Wohl des Kindes (und nicht dem der Eltern!) am Besten Rechnung trägt."

https://www.neues-deutschland.de/artikel...hkeit.html

"Eine Mehrheit plädierte dafür, dass ein nicht mit der Mutter verheirateter, aber rechtlich als Vater anerkannter Mann »die gemeinsame elterliche Sorge kraft Gesetz erhalten soll«, so der Bericht."

Jenseits das Familienrechts ist auffallend, wie die Idiotenfraktion immer wieder gegen das Grundgesetz anrennt. Professor Winfried Kluth will zum Beispiel den Satz "Toleranz, gegenseitiger Respekt, Rechtstreue und die gleiche Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse aller in Deutschland lebenden Menschen bestimmen das Zusammenleben in der Gesellschaft und das Handeln der staatlichen Organe und Einrichtungen." ins Grundgesetz zwingen.

https://www.haufe.de/recht/kanzleimanage...72502.html

"Erheblicher Reformbedarf im Sorgerecht"
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#5
Medial hat der Juristentag durchaus was bewirkt. Im Bundestag zwar weggeschoben, aber guckt man die Medien durch, dann hat sich das Bild duchaus gewandelt. Auch dort ein Rückzugsgefecht: Das Wechselmodell als Regelfall will man nicht, aber wichtige andere Jahrzehntelang eisenhart verteidigte Dogmen brechen gerade reihenweise zusammen.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...ang-sorge/

Prof. Dr. Nina Dethloff Interview nach dem Juristentag. "Das Residenzmodell entspricht nicht mehr der gelebten Realität. Die gesetzlichen Regelungen müssen verschiedenen Modellen der elterlichen Betreuung gerecht werden. Dies ist heute auch schon in vielen anderen Ländern der Fall, die passende Regelungen für unterschiedliche Formen der Betreuung vorhalten."

https://www.deutschlandfunk.de/geteilte-..._id=428902

Das Wechselmodel, bei dem Kinder regelmäßig von beiden Elternteilen betreut werden, wird immer beliebter. „In der Zwischenzeit haben sich die Rollenverständnisse geändert. Väter wollen mehr an der Erziehung und Betreuung der Kinder teilhaben, Mütter wollen mehr die Hände freihaben für ihre eigene berufliche Laufbahn. Deswegen ist es jetzt mal Zeit, dieses klassisch gewachsene Residenzmodell einer Revision zu unterziehen.“
Stephan Thomae hofft, dass mit dem Vorstoß insgesamt eine parlamentarische Debatte angestoßen wird. Denn:
„Es ist irgendwann auch mal eine gesetzgeberische Grundentscheidung erforderlich, wie verstehen wir denn die Betreuungsanteile der Eltern in einer modernen Familie der heutigen Zeit in unserer Gesellschaft.“
- die notorische Familienrechts-Giftnudel Dombek-Rakete kommt auch zu Wort, aber sie merkt selber dass sie an der Vergangenheit klebt.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...340d6.html

Bericht über Väterrechtsaktivist Johannes Fels, der das Wechselmodell propagiert und an die grösste Kanzlerin aller Zeitn geschrieben hat. Nach einem Jahr kam sogar eine Antwort.

https://www.focus.de/familie/erziehung/f...44097.html

Was übers Nestmodell.

https://www.lokalplus.nrw/nachrichten/ve...nung-28424

Bei der Caritas treffen sich Väter: Besonders deutlich wurde die Sorge geäußert den Kontakt zu den Kindern zu verlieren, angesichts bestehender Konflikte mit der Mutter ihrer Kinder. Die Väter sahen sich auch benachteiligt durch Entscheidungen der Familienrichter oder Positionen der Mitarbeiter des Jugendamtes. Mit den Bedingungen für das Wechselmodell als Betreuungsform und was eine gute Bindung zum Kind ausmacht, wollen sich die Väter am 6. November beim nächsten Treffen austauschen.

https://www.lr-online.de/nachrichten/pol...d-33310663

Der Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht ist eines der großen Themen des Juristentags, der am Mittwoch in Leipzig begann. Bei dem Familienthema haben die Juristen vor allem eines im Blick: Trennen sich heutzutage Eltern, ist es längst nicht mehr ausgemacht, dass das Kind dann traditionell bei der Mutter bleibt und der Vater Unterhalt zahlt. Dieses „Residenzmodell“ überwiege zwar, dennoch teilen sich einer Befragung zufolge inzwischen 22 Prozent der Trennungseltern die Betreuung des Kindes ungefähr hälftig, wie die Psychologie-Professorin Sabine Walper sagte. Das Problem: Das geltende Recht geht vom „Residenzmodell“ als Leitbild aus, dem „Wechselmodell“ wird es aus Sicht der Juristen nicht gerecht.
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#6
danke für die Infos und Links. So langsam hat man ja das Gefühl, dass sich was tut.
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#7
(11-10-2018, 14:41)Barbouille schrieb: danke für die Infos und Links. So langsam hat man ja das Gefühl, dass sich was tut.

Viel mehr als ein Gefühl ist es aber nicht.

Uns Betroffenen hier wird eine Reformierung oder Änderung nichts mehr nützen; bis das zu angewandtem Recht wird, sind unsere Kinder selbst Eltern geworden.

Vielleicht die nächste Generation......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Solange
- Familienverfahren im Geheimen unter Ausschluss der Öffentlichkeit laufen
- das Strafrecht ausgesetzt ist für Falschaussagen in Familiengerichtsverfahren
- Richter für offensichtliche und vorsätzliche Rechtsbrüche in Familiengerichtsverfahren nicht belangt werden
- Mütter in 95% der Fälle das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen
- Väter in 95% der Fälle willkürliche Summen über einen unbegrenzten Zeitraum zahlen müssen
- und jeder Rechtsanwalt von vorneherein weiss, dass er vor Gericht gewinnt, wenn er eine Frau vertritt
brauchen wir über Juristentage nicht ernsthaft diskutieren. Die Juristen bespassen sich auf unsere Kosten gegenseitig. Rechtstaatlichkeit ist ausgeschlossen. Das Grundgesetz auch. Und Kinder werden völlig skrupellos als Faustpfand zur Erpressung von Geld benutzt bis sie so kaputt sind, dass sie Drogen nehmen oder regelmässig die Psychiatrie besuchen.

Solange diese Mafia damit Geld verdient, wird sich nichts ändern.
https://t.me/GenderFukc
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