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Mietzahlung bei Trennung
#1
Hallo zusammen,

trotz Internetrecherche und Suchfunktion im Forum bin ich bei einem Punkt nicht schlauer geworden. Hoffentlich kann mir hier jemand helfen.

Situation:
verheiratet, zwei Kinder, Trennung steht  unmittelbar bevor, Frau nicht berufstätig, 84qm-Wohung in Großstadt für 900 inkl. NK (ohne Strom/Gas), ich bin alleiniger Mieter und ziehe jetzt aus der gemeinsamen Wohnung aus.

Dass ich im Außenverhältnis die Miete weiterzahlen muss, ist mir klar. Unklar ist mir allerdings, wie die Mietzahlung im Innenverhältnis berücksichtigt wird. Im Internet bin ich auf verschiedene Aussagen gestoßen, weiß aber nicht welche die richtige ist:

a) im Trennungsjahr muss ich wg. trennungsbedingtem Mehraufwand für 50% der Miete aufkommen. Da ich die gesamte Miete zahle, kann ich 450 Euro direkt vom Trennungsunterhalt abziehen.

b) ich kann die gesamte Mietzahlung von 900 € von der Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Trennungsunterhalts abziehen, was bedeuten würde, dass ich 3/7 der 900 "zurückbekomme", also etwas weniger als unter a)

c) ich muss nur für den Mehraufwand aufkommen, der daher rührt, dass meine Frau und Kinder in einer zu großen Wohnung leben. Da die Mieten in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind und eine deutlich kleiner Wohnung mittlerweile auch mindestens 700 € kosten würde, müsste ich also die Differenz von 200 € zahlen.

Ist eine der Versionen richtig? Ich bin da ratlos. Unabhängig davon ist mir natürlich daran gelegen, dass meine Kinder in der Wohnung weiter wohnen werden, damit sie in ihrem gewohnten Umfeld und nah an Schule/Kindergarten und Freunden leben.

Und wie sieht es nach Ablauf des Trennungsjahres aus? Muss ich dann keine Mieter mehr zahlen?

Vorab danke für Eure Antworten.

Kailash
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#2
Der Sachverhalt hat viele Wenns und Abers. Am wichtigsten ist es, dass du aus dem Mietvertrag rauskommst. Wenn du alleine Mieter bist, dann kündige sofort. Die Ex kann sich ja damit bemühen, die Wohnung selbst zu übernehmen wenn sie da so gerne bleibt. Vereinfache die Situation und behalte dabei ausschliesslich deine eigenen Interesse im Vordergrund. Wo du während einer Trennung nachgibst, gilt als garantiert und als Mass für alles nach der Trennung.

Miete, du du trotz deines Auszuges weiter bezahlst musst du selbst gegenüber der Ex geltend machen. Nur abwarten auf keinen Fall! Sie muss entweder beim Trennungsunterhalt angerechnet werden, sie zählt dann als Teil des Trennungsunterhalts oder sie muss als Abzug von deinem unterhaltsrelevamtem Einkommen einberechnet werden, was vermutlich weniger gut für dich ist.

Nun noch die Frage, ob und wieviel du dich trotz Auszug weiterhin im Innenverhältnis an der Miete beteiligen musst. Meistens entscheidet das die Frage, ob der Auszug im gegenseitigen Einverständnis passierte. Wenn ja, musst du dich auch nicht mehr an der Miete beteiligen, kannst also im Innenverhältnis die Gesamtkosten geltend machen, hast einen Ausgleichsanspruch.

Der strittige Auszug kennt mehrere Ausgänge. Häufig endet es aber dann mit den 50%, die du oben schon erwähnt hast.
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#3
Die Kündigung des Mietvertrages von Deiner Seite aus, sehe ich auch als notwendig an. Egal welche Variante bei der "Unterhaltsberechnung" heran gezogen wird, und dem dürfte eine Schlammschlacht der Anwälte voraus gehen, ist dem Vermieter dies völlig egal.

Er hält sich an Dich als Vertragspartner. Und wie schon oben gesagt, hast Du dann Forderungen im Innenverhältnis gegenüber Deiner Ex-Frau. Und da ist nichts zu holen...

Das heißt im Zweifel, dass Du zwar den Ausgleichsanspruch hast, wie oben beschrieben, aber passiert es, dass die Miete nur als Abzug von Deinem unterhaltsrelevantem Einkommen berechnet wird, machst Du mächtig Miese.

Bei der Variante C vermute ich, dass da ein Richter nicht mit spielt. Das mag Sozialgesetzgebung sein, aber die wird man nicht berücksichtigen.

Am besten schnellstmöglichst mit dem Vermieter reden, ob dieser Deine Ex als Nachfolger im Vertrag akzeptiert. Wenn nicht, bleibt nichts anderes als die Kündigung des Vertrages.

Bleibt nur zu hoffen, dass dann Deinen Kindern nicht erzählt wird, wie böse Du doch bist...
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#4
Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Ich bin relativ sicher, dass der Vermieter einem Mieterwechsel im Vertrag nicht zustimmen wird, deshalb würde eine Kündigung meinerseits bedeuten, dass Frau/Kinder aus der Wohnung raus müssten. D.h. ich wäre derjenige, der den Trennungskonflikt auf die nächste Eskalationsstufe hebt. Ich bin mir (evtl. bin ich zu naiv) noch nicht ganz sicher, ob das zu diesem Zeitpunkt klug ist. Ich habe ja noch keinerlei Anzeichen, dass wir uns beim Umgang, was für mich das wichtigste ist, nicht einigen. Ist es auch nicht nachteilig, schon zu Beginn des Trennungsjahres "Fakten zu schaffen" und die Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung rauszureißen? Würde ja kein gutes Bild von mir als Vater zeigen.
Darüber hinaus lief ich Gefahr, dass sich Frau eine Wohnung am anderen Ende der Großstadt sucht, während ich gerade mühselig eine Wohnung in unmittelbarer Nähe zur alten Wohnung suche.

Zitat:Wo du während einer Trennung nachgibst, gilt als garantiert und als Mass für alles nach der Trennung.
Meinst du hiermit das Gewohnheitsrecht? Heißt das, wenn ich im Trennungsjahr sagen wir 400 € für die Wohnung beisteuere, dann wird ein Richter bei der Scheidung entscheiden, dass ich nachehelich ebenfalls zusätzlich zur 3/7-Regel noch die 400 € an die Ex-Frau weiterzahlen kann? Geht das so schnell?

Ich bin jetzt irritiert, weil mir ein RA (Beratung, nicht mandatiert) geraten hatte, im Trennungsjahr eine Frau wie die meinige (sie kommt aus dem Ausland und fühlt sich zu Transferzahlungen verpflichtet) mit Geld zu ködern und das Jahr dazu zu nutzen, meinen Umgang mit den Kindern lückenlos und taggenau zu dokumentieren. Sollte es danach zum Streit kommen (etwa weil ich die zusätzliche Zahlung einstelle), hätte ich vor Gericht gute Chancen ein großzügiges Umgangsrecht zu bekommen, weil ich den bisherigen großzügigen Umgang genau nachweisen könnte...

Tut mir leid, wenn ich gerade die Themen vermische, aber ich möchte sichergehen, dass ich taktisch klug vorgehe. Bitte gebt mir auf die Mütze wenn ich noch zu naiv an die Sache rangehe.
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#5
Das Problem ist, dass es "richtig" im Familienrecht für Väter nicht gibt. Du befindest dich da immer zwischen Skylla und Charybdis. Umgangstechnisch hat dein RA recht. Finanziell aber nicht.

Schwierig da einen konkreten Rat zu geben.
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#6
Als Mann bist Du immer Elternteil 2. oder 3. Klasse. Du musst extrem vorsichtig sein! Wenn Zahlungen erstmal zur Regel werden, werden diese kaum wieder von einem Richter gekippt werden. Speziell in Deinem Fall wo die Frau nun wenig bis garkeine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben scheint. Du darfst auch den Frauen- und bei Auslaenderinnen auch den Mitleidsbonus bei Gericht nicht vergessen! Ich persoenlich wuerde freiwillig nur nicht nachweisbare Barzahlungen leisten.

Auch ich bin der Meinung der Kinderbesitzerin im Zweifellsfall den Umgang abzukaufen wenn manN sich das leisten kann. Ob die Kohle fuer Anwaelte und Gerichtsmist rausgeht oder eben an die Kinderbesitzerin ist im Zweifellsfall egal und Gerichte und Anwaelte zu vermeiden schont die Nerven. Nur sollte manN das eben so geschickt machen, dass einem im Zweifellsfall das nicht negativ ausgelegt wird. Im Uebrigen ist Umgang gegen den Willen der Kinderbesitzerin in Deutschland in der Praxis nicht durchzusetzen, egal wieviel Kohle manN auf den Tisch legt.

Denke auch immer dran, als Vater kannst Du GANZ viel falsch machen und extrem wenig richtig. Jede kleinste Verfehlung wird auf die Goldwaage gelegt, hingegen koennen sich Muetter so gut wie alles erlauben. Da wird grosszuegigst drueber hinweggesehen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#7
(26-09-2018, 08:32)Kailash schrieb: Tut mir leid, wenn ich gerade die Themen vermische, aber ich möchte sichergehen, dass ich taktisch klug vorgehe

Ist immer so bei Trennungen. Am Anfang stellt man eine Frage, denkt das wäre etwas wie A+B=C und dann stellt sich immer heraus, dass man übersehen hat, dass daran in Wirklichkeit noch 50 andere Parameter hängen, teilweise mit massiven Auswirkungen. Begrenzte Fragen kann man nur stellen, wenn man bereits die Antwort kennt...

Zitat:Meinst du hiermit das Gewohnheitsrecht?

Gemeint war es rechtlich und psychologisch, dass man das nicht trennen kann wirst du noch erleben. Freiwillige Zahlungen gelten auch vor Gericht sehr schnell als unstrittig, davon wieder runterzuommen ist schwerer wie du denkst. Du hast damit praktisch bewiesen dass zu sowohl zahlungswillig als auch zahlungsfähig bist.

Psychologisch gesehen ist man glücklicher, wenn man 200 EUR erhält nachdem man gar nichts bekommen hat anstatt 500 EUR zu bekommen, nachdem es 1000 waren. Gerade in Trennungen machen Männer häufig den Fehler, mit Geld "gut Wetter" und Unstrittigkeit machen zu wollen. Damit bauen sie aber eine Erwartungshaltung an Ex, Richter, die gesamte Umgebung auf, von der sie ohne mühsame und negative Brüche nicht mehr herunterkommen.

Das heisst nicht, dass es falsch ist, Geld strategisch einzusetzen. Aber wenn, dann ganz spezifisch gegen eine konkrete Leistung, einen Vorteil. Nicht, um nur Unstrittigkeit oder gut Wetter beibehalten zu wollen. Das Wetter wird meistens trotzdem mal schlecht oder man kann es sich nicht mehr leisten, dann wird es richtig übel schlecht. Beispiele für Vorteile: Gute Umgangsvereinbarungen, Unterzeichnung einer guten Scheidungsfolgenvereinbarung, Vereinbarungen über den Wohnort der Kinder. Unterschrieben und nicht nur zugesagt. Blosses Geschwätz und Hoffnungen sollte du -sorry- auf die Müllhalde werfen.

Was war denn nun mit dem Auszug? Nachweisbar (!) einvernehmlich oder nicht? Wenn einvernehmlich, dann mach klar dass sie dir die Miete im Innenverhältnis schuldet. Die sollte als Teil des Trennungsunterhalts gelten. Dir muss aber klar sein, dass es so oder so keine Zukunft hat, wenn du als Mieter nicht in der Wohnung wohnst. Du musst früher oder später raus aus dem Vertrag. Spielt der Vermieter nicht mit, an Ex zu vermieten musst du kündigen. So wie wenn ein Manager eine neue Position übernimmt und dann alle Verluste ins erste Quartal legt solltst du Veränderungen und Brüche, die so oder so kommen auch so früh wie möglich duchziehen. Schieben hilft da nicht, es verzögert nur, macht es aber schlimmer.
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#8
Hallo zusammen,

danke für eure wertvollen Tipps. Ich bin froh, dass ihr eure Zeit dafür opfert, anderen Leidensgenossen mit Rat zur Seite zu stehen.

Zitat:Was war denn nun mit dem Auszug? Nachweisbar (!) einvernehmlich oder nicht? Wenn einvernehmlich, dann mach klar dass sie dir die Miete im Innenverhältnis schuldet. Die sollte als Teil des Trennungsunterhalts gelten.

Noch bin ich ja nicht ausgezogen. Bin noch auf Wohnungssuche.
Ja, das mit der Einvernehmlichkeit ist auch wieder Ansichtssache. Wenn du so lange und teilweise unter Androhungen malträtiert wirst, endlich auszuziehen und du am Ende die Schnauze so was von gestrichen voll hast und bereit bist auszuziehen, die Dame dann taktisch klug um eine Minute vor 12 sagt, dass man es wegen der Kinder doch nochmal probieren muss und du dir denkst, dass dafür viel zu viel vorgefallen ist, dann kann man das so oder so sehen.
Meine Ansicht: sie wollte die Trennung. Sie kann sich aber jederzeit auf ihren Satz berufen, sprich ihre Version wird sein, dass ich sie und die Kinder sitzen gelassen habe.
Und nachweisbar ist in der ganzen Sache ohnehin nichts.
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#9
Dann soll sie doch ausziehen!!!

Ich wuerde das entweder schriftlich fixieren oder zur Not heimlich Tonaufnahmen machen damit das hinterher nachweisbar ist. Ich kann mich nur wiederholen, als Vater kannst Du kaum was richtig machen dafuer aber alles falsch. Das Wort des Vaters wird grundsaetzlich bei Gericht und Helferindustrie hinterfragt, der Mutter erstmal bedingungslos geglaubt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#10
Wenn sie schon so taktisch vorgeht, ist sie dir eh schon zwei Schritte voraus. Es garantiert auch niemand, dass sie sich später die Bude alleine leisten kann. Oder jemanden kennen lernt und dann irgendwann weg zieht.
Ich sehe die Wohnung als Klotz am Bein. Sei froh, dass du alleine im Mietvertrag stehst.
Denn sonst hast du womöglich am Ende eine kleine Wohnung für dich, zahlst noch für deine jetzige Wohnung, plus diverse Unterhälter für Kids und Frau.

Kosten reduzieren ist nun angesagt. Ihr seit getrennt und bei Umgang kommt raus, was raus kommt. Ich hatte hier auch ein riesen rumeiern mit Ausziehen, doch bleiben, sie ausziehen.
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#11
(26-09-2018, 12:50)Kailash schrieb: sprich ihre Version wird sein, dass ich sie und die Kinder sitzen gelassen habe.

Du bist als Vater sowieso immer der Depp und schuld an allem. Also kannst du auch genauso gut Beschämungsängste und -versuche ignorieren.

Wenn du nicht vor hast, die Kinder zu behalten kannst du auch ohne Zustimmung ausziehen. Wenn sie mit den Kindern geht, wird die Wohnung wahrscheinlich zu gross für dich sein. Sagt ihr, dass du mit dem Auszug die Wohnung kündigst. Könnte sie die Wohnung überhaupt halten, wenn du weg bist und sie mal irgendwann selber zahlen muss? Dann ist auch bei ihr ein Umzug fällig und deine Hoffnungen auf geringe Entfernung eventuell zunichte.
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#12
...und der Teufel liegt immer im Detail. Aus Deinen weiteren Ausführungen tun sich zwei Abgründe auf:
1. Die Dame ist Ausländerin und Transferleistungen gewöhnt, nach eigener Aussage...
2. Die Dame hat(te) Dich zum Auszug aufgefordert.
Im Moment denkst Du - nachvollziehbar - Du könntest Dich auf etwas vorbereiten und durch Dein Verhalten, gewisse Vorgänge der Zukunft positiv beeinflussen. Denkst Du. Kannst Du aber nicht.

Denn wenn Du Dich mal in Deinen Ohrensessel setzt und ganz in Ruhe nachdenkst. Alles bisher gedachte ausblendest und resümierst. Von Anfang an alles in Erinnerung rufst, was vorgefallen ist und gesagt wurde und dann analysierst und zu einem Ergebnis kommst, wirst Du feststellen: "Ich bin schon lange nicht mehr Herr des Verfahrens."

Diese Feststellung ist wichtig. Denn nur wenn einem das klar ist, weiß man in etwa, wo die Reise hingeht und wo die Gefahren liegen.

- Sie fordert Dich auf auszuziehen, obwohl Du der Versorger bist.
- Sie ist Transferleistungen gewöhnt.
- Das die Kinder bei Ihr bleiben, ist für sie selbstverständlich.

Das Ganze ist längst geplant! Erkundigungen wurden eingezogen. Das hat die alles nicht von irgendwoher. Sie scheint gar keine Existenzangst zu haben, trotz Deines Auszuges! Verdächtig, oder?

Möchte behaupten, dass wenn Du mal tief in der Unterwäsche und dem von Dir finanzierten I-Phone wühlst, Du interessante Dinge wirst finden ;-)

Niemand kann wissen, ob sie sofort den Umgang blockiert. Oder erst, nachdem sie meint, nicht genug zu bekommen, "was ihr zusteht". Und da geht auch der Rat des Anwalts in die Leere, wenn er sagt, Du sollst jeden Umgangstag dokumentieren. Und? Dann kommt halt als nächstes der Vorwurf, Du würdest sie schlagen und dann nutzt das gar nichts mehr. Wie alt sind die Kinder?

Wenn Du die Wohnung kündigst, geht die halt zum Amt. Berechnung hin oder her. Niemand schmeißt eine Mutter mit zwei Kindern ohne weiteres aus der Wohnung. Der Vermieter kann es ja mal versuchen. Dann geht sie zum Anwalt, lässt sich das Verfahren über PKH zahlen und dann bekommt der Vermieter schon erklärt, wann und ob sie gehen muss....

Das Amt auch nicht. Die haben keine Alternative parat. Keine andere Wohnung. Die werden zahlen. Mutter + 2 Kinder + alleine = goldenes Kalb schlachten. Zahlt das Amt die Miete tatsächlich nicht in voller Höhe, lässt Dich halt der Richter die Differenz zahlen. Irgendwie rechnen die sich das schon zurecht.

Dein Fokus kann nur noch in Richtung der Kinder gehen. Mit Glück klappts. Wohnung suchen. Sparbücher abheben und unters Kopfkissen legen als Reserve. Jetzt schon wichtigste Unterlagen (VOR dem Auszug!) in Sicherheit bringen. Unterhalt hast Du selbst ausgerechnet. In etwa weißt Du was auf Dich zukommt.

Zum Anwalt rennt die sowieso. Selbst wenn Du ihr ein goldenes Selbstbildnis da lässt, will sie hinterher aber zwei. Ein Unterhaltsverfahren wird es auch geben. Dafür sorgt ihr Anwalt. Behälst Du den Mietvertrag zu lange, wirst du das Ding immer schwerer los. Alternativ kannst Du überlegen, sie damit zu konfrontieren, dass sie ja ausziehen könne...

Ist aber ein heißes Eisen. Kostet Nerven und klappt auf Dauer meist nicht. Die braucht nur die Polizei anzurufen und Dich wegen irgendwas anzuzeigen. Dann bist Du sowieso draußen. Ohne Wohnung. Und kannst beim Kumpel pennen.

Das bisschen, was Du noch beeinflussen kannst, müsstest Du zumindest vorbereiten.
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#13
@ kailash

Wenn du davon ausgehen musst, dass deine Frau in den Krieg ziehen will, dann bereite dich auf einen Krieg vor! Dann gibt es keine Rücksichten mehr, kein Geld, keine Miete, kein Nichts! Nur noch das, wozu dich ein Gericht zwingt - und auch nur so lange, bis du eine andere Möglichkeit gefunden hast.

Als mir bewußt wurde, dass meine Ehe am Ende ist, habe ich ALLE Akten und Unterlagen beiseite geschaft und bei Verwandten deponiert, egal ob die Exe irgendwas davon noch mal braucht oder nicht. Wenn sie was davon brauchen sollte, soll sie schön "bitte, bitte" sagen - oder zahlen. Ich habe alle Konten, Sparbücher und Bausparverträge abgeräumt (inclusive Überziehungskredit, wichtig!) und als Bargeld in meinem Waffenschrank aufbewahrt. Sonst wäre ich verhungert, als es mit der Pfänderei losging. Ich habe die Hypotheken nicht mehr gezahlt und das Haus zwangsversteigern lassen. Und mich anderthalb Jahre nach der Zwangsversteigerung aussergerichtlich mit den Banken auf eine Restschuldquote von 50% (mein Anteil) geeinigt. Jetzt sind die Banken nur noch hinter der Exe her, um sich die übrigen 50% zu holen.
Im Krieg ist es wie beim Schachspiel: wer agiert, gewinnt. Wer nur noch reagiert, der verliert.

Das beste Mittel, um sich gegen Erpressung zu wehren ("wenn du nicht zahlst, siehst du die Kinder nicht mehr") ist, nicht erpressbar zu sein. Wenn die Exe dir die Alternativen "entweder-oder" anbietet, nimm "oder".

Meiner eigenen Erfahrung nach der einzige Weg, um halbwegs mit Würde und Selbstachtung aus dem Drama heraus zu kommen. Wenn du diese Chancen verpasst, wirst du wie Dutzende andere hier nur dein Schicksal bejammen und beklagen, ohne eine Ausweg aus der Situation zu finden.

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
Genau. Die Ex kann die Kinder einpacken und ins Frauenhaus gehen. Jederzeit. Ich hatte während der Trennung Hemmungen abgelehnt und alle Konten leergeräumt. Sehr zu meinem Vorteil. Du kannst aber auch die Schlösser wechseln lassen und die Polizei rufen, wenn die Alte ausflippt wenn sie nicht reinkommt. Smile
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#15
Zitat:Wenn du so lange und teilweise unter Androhungen malträtiert wirst, endlich auszuziehen und du am Ende die Schnauze so was von gestrichen voll hast und bereit bist auszuziehen, die Dame dann taktisch klug....

Dies sollte dir sehr zu denken geben. Crazy scheut nicht vor Gewaltanwendung zurück .... Da kannst du grosszügige Gesten komplett vergessen. Habe ich auch erst lernen müssen. War gegenüber meiner Exe bei der Trennung sehr grosszügig, weil ich hoffte, dass sie sich bezüglich Sorgerecht mit mir fair verhält ... Was für ein Reinfall ... Gar nichts gab es, im Gegenteil ....
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#16
Ich schließe mich an, wenn Creasy jetzt schon out of control ist, gehe mal davon aus das es nicht besser wird.
Nimm noch was du bekommen kannst, bevor es zu spät ist.
Jeder hier weiß wie hart das ist und sowas seinen Kindern nicht antuen möchte, es geht aber meist nicht anders.
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#17
Spätestens bei einer Trennung zeigt sich, dass es die Kinder der Mutter sind, nicht die des Vaters...
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#18
Hallo zusammen,

nochmals vielen Dank für eure Antworten und dass ihr euch die Zeit dafür nehmt.

Mir werden hier wirklich jegliche Illusionen genommen, dass es doch noch Trennungen geben kann, wo bei beiden Kindern das Wohl dieser im Vordergrund steht und nicht mit anderen Konfliktbereichen rund um eine Trennung vermischt wird.

Zitat:Als mir bewußt wurde, dass meine Ehe am Ende ist, habe ich ALLE Akten und Unterlagen beiseite geschaft und bei Verwandten deponiert, egal ob die Exe irgendwas davon noch mal braucht oder nicht. Wenn sie was davon brauchen sollte, soll sie schön "bitte, bitte" sagen - oder zahlen. Ich habe alle Konten, Sparbücher und Bausparverträge abgeräumt
Werde ich machen.

Zitat:Das beste Mittel, um sich gegen Erpressung zu wehren ("wenn du nicht zahlst, siehst du die Kinder nicht mehr") ist, nicht erpressbar zu sein. Wenn die Exe dir die Alternativen "entweder-oder" anbietet, nimm "oder".
Ich glaube das ist der wichtigste Tipp. Ich werde mich definitiv nicht erpressen lassen, auch wenn es wahrscheinlich sehr schmerzhaft werden würde.

Was die Wohnung betrifft bin ich mir aber immer noch nicht 100% sicher. Ist ja ein Druckmittel was ICH habe. Sie weiß ja, dass ich kündigen kann und dass sie aufgrund der starken Mietpreisanstiege der letzten Jahre nur noch ne scheiß Wohnung in einem Assi-Viertel bekommen würde, was sie definitiv nicht will.  Ich weiß nicht ob es klug ist eines seiner wenigen Druckmittel sofort schon aus der Hand zu geben.

Ich gehe auch "noch" davon aus, dass sie sehr häufig meine Unterstützung in alltäglichen Dingen benötigen und es sich deshalb mit mir auch nicht komplett verscherzen möchte. Sie hat hier wenige gesellschaftliche Kontakte, keine Familie im Land, sucht keinen Kontakt zu ihrer "Auslandscommunity" (im Gegenteil, geht sie aus dem Weg) und dürfte mit Kindern/Haushalt auch vermutlich z.T. überfordert sein.

Jetzt werden bei einigen wohl die Alarmglocken klingeln, dass das hier die typische Konstellation ist, wo eine Frau mit den Kindern ins Ausland abhaut. Klar, die Gefahr besteht, sehe ich aber als gering an, da ihr Herkunftsland kaum beschissener sein kann, die Familie im Herkunftsland Null Kohle und Zusammenhalt hat und zerstritten ist und weil sie weiß, dass es für die Kinder wirklich ein massiver Rückschritt wäre und sie bisher für sie das Beste wollte, da kann ich ihr wirklich keinen Vorwurf machen.
Die Pässe/Geburtsurkunden sind schon an einem sicheren Ort, aber letztlich ist es schwer so was zu verhindern, wenn die Frau das wirklich vor hat. Mit der Restunsicherheit muss ich leben
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#19
Kühler Realismus ist das, was den meisten Männern im Trennungsgeschehen fehlt. Eigentlich schon vorher, bei der Heirat :-)
Wenn du den unverzeihlichen Kardinalfehler begangen hast, jemand zu heiraten, dem schon damals nur ein Leben als Geringverdienerin oder Unterhaltsempfängerin möglich war, weil Sprache, Ausbildung kein eigenständiges Leben ermöglichen, dann ist dir kaum zu helfen und du wirst dich auch mit dem Thema "lebenslanger Unterhalt" auseinandersetzen müssen. Rechne dann mit noch mehr Einseitigkeit von Gericht und Helferindustrie. Du wirst als ein Mann angesehen, der sich seine Gespielin importiert und die nun billig auf Kosten der Allgemeinheit wieder los werden will.

Es mag dir jetzt auch als Sakrileg vorkommen und der Kinderverlust undenkbar, aber es wäre durchaus nicht der schlechteste Ausgang, wenn sie wieder gehen würde. In ein paar Jahren, in denen du bestenfalls Umgangsonkel sein konntest, deine Beziehung zu den Kindern langsam aber sicher desintegriert, du deine guten Jahre mit viel Arbeit aber in denkwürdiger Kargheit verbringst weil dir der Unterhalt jedes Jahr mehr stranguliert wirst du wahrscheinlich das Gegenteil denken.

Ich will dich nicht mit Horrorszenarien erschrecken, manche Trennungsväter haben auch Glück. Da solche Ausgänge aber nicht nur manchmal, sondern oft passieren ist der beste Rat der, sich auf so viel wie möglich vorzubereiten und Plan B, Plan C nicht zu vergessen, wenn die Dinge wirklich schlecht laufen solten.
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#20
Zitat:Wenn du den unverzeihlichen Kardinalfehler begangen hast, jemand zu heiraten, dem schon damals nur ein Leben als Geringverdienerin oder Unterhaltsempfängerin möglich war, weil Sprache, Ausbildung kein eigenständiges Leben ermöglichen, dann ist dir kaum zu helfen und du wirst dich auch mit dem Thema "lebenslanger Unterhalt" auseinandersetzen müssen.
hhmmm...
Mir hat ein erfahrener Anwalt für Familienrecht gesagt, dass es in meinem Fall höchstwahrscheinlich darauf hinauslaufen würde, dass ich eine Befristung des nachehelichen Unterhalts auf etwa 10 Jahre erhalten werde.
Ehedauer < 10 Jahre
Frau hat für Berufsausbildung und -Ausübung nachweisbar ausreichende Sprachkenntnisse
Begonnene Berufsausbildung von ihr auf eigenen Wunsch abgebrochen, obwohl Betreuung der Kinder zu 100% gesichert war.

Zitat:In ein paar Jahren, in denen du bestenfalls Umgangsonkel sein konntest, deine Beziehung zu den Kindern langsam aber sicher desintegriert, du deine guten Jahre mit viel Arbeit aber in denkwürdiger Kargheit verbringst weil dir der Unterhalt jedes Jahr mehr stranguliert wirst du wahrscheinlich das Gegenteil denken.
Gibt es hier wirklich keinen, der seine gute Beziehung zu den Kindern aufrechterhalten konnte?? Ich meine finanziell auszubluten ist ja das eine, damit käme ich noch klar (bin asketisch veranlagt), aber schleichend die Kinder zu verlieren ist für mich echt unvorstellbar. 

Wenn mir die Kinder entzogen und ich sie nicht mehr sehen könnte, würde ich keinen einzigen Cent mehr an die Dame zahlen. Dann wandere ich lieber auf einen anderen Kontinent aus.
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#21
(28-09-2018, 10:18)Kailash schrieb: Begonnene Berufsausbildung von ihr auf eigenen Wunsch abgebrochen, obwohl Betreuung der Kinder zu 100% gesichert war.

Und du hast es zugelassen, wird man dir sagen. Sie hat also keine verwertbare Berufsausbildung. Im Unterhaltsrecht zählt das, was ist und nicht das, was die Eheleute in der Ehe mal dazu erwähnt haben. Die Rollenverteilung ist Sache der Eheleute. Was dabei hinten rauskommt, begründet den Anspruch.
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#22
(28-09-2018, 10:18)Kailash schrieb: Begonnene Berufsausbildung von ihr auf eigenen Wunsch abgebrochen, obwohl Betreuung der Kinder zu 100% gesichert war.

Das wird dir leider gar nichts nützen. Es zählt die gelebte Praxis, die "ehelichen Verhältnisse". Wenn du sie nach dem Abbruch der Ausbildung nicht sofort aus der Wohnung gejagt hast, warst du damit einverstanden.

Zitat:Ich meine finanziell auszubluten ist ja das eine, damit käme ich noch klar (bin asketisch veranlagt), aber schleichend die Kinder zu verlieren ist für mich echt unvorstellbar. 

Wenn mir die Kinder entzogen und ich sie nicht mehr sehen könnte, würde ich keinen einzigen Cent mehr an die Dame zahlen. Dann wandere ich lieber auf einen anderen Kontinent aus.

Ob du weiterhin Vater sein kannst und darfst, hängt einzig und allein an der Mutter. Wenn sie es will - dann ja. Wenn nicht, dann nicht. Egal wieviel du zu geben bereit bist, es wird nie genug sein.

Bedenke aber: Kinder hängen an ihrem Vater, so lange sei klein sind. Ab 12, so mit Eintritt der Pubertät, werden andere Dinge und andere Personen wichtiger.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#23
Zitat:Gibt es hier wirklich keinen, der seine gute Beziehung zu den Kindern aufrechterhalten konnte??
Ich habe inzwischen ein gutes Verhältnis zur Mutter. Trotz allem was war, stand bei uns bis vor kurzem ein neuer Versuch im Raum. Was ich aber momentan so nicht kann und möchte.
Unsere Tochter sehe ich sehr oft. Aber mir ist bewusst, dass sich sowas mit neuem Partner, Wohnortwechsel und Co. schnell ändern kann. Sie ist auch sehr auf mich angewiesen, was Hilfestellung angeht, und sie sieht wie sehr unsere Tochter an mir hängt und auch bemüht eine gute Ebene zu halten. Wenn sie nun aber ihren Mr. Right Kennen lernt habe ich natürlich Angst in den Hintergrund zu rücken.

Ich kann dir hier nur raten die Kollegen hier im Forum ernst zu nehmen. Es wirkt hier bis weilen etwas schwarzseherisch, aber man kann sich in einer Trennung nicht genug schützen. Ich kenne auch viele getrennte Frauen und deren Einstellungen sind teilweise wie vom anderen Stern, jenseits jeder Logik und nur auf nehmen aus.
Hier hatte ich viel Support bekommen.
Deine Problematik mit der Wohnung kenne ich hier aus eigener Erfahrung. Es war auch viel Säbelrasseln in der Trennungsphase. Am Ende habe ich eine neue Wohnung gehabt, ihr klar gesagt ich nehme alles was mir gehört mit und der Vermieter sagte ihr klipp und klar, er will sie nicht als Alleinmieterin.
Sie hat dann letztendlich gepackt und ich wohne weiter hier. Die andere Wohnung hatte ich nicht unterschrieben.

Wir waren nicht verheiratet. Immer ein Vorteil. Bei dir ist de Vorteil, dass du alleine im Mietvertrag stehst. Nutze es. Was nützt dir auch der Mietvertrag als Verhandlungsmittel? Da ist ja nix bindend. Sie macht dir Zugeständnis XY und am nächsten Tag praktiziert sie Z.
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#24
Zitat:Wenn du den unverzeihlichen Kardinalfehler begangen hast, jemand zu heiraten, dem schon damals nur ein Leben als Geringverdienerin oder Unterhaltsempfängerin möglich war, weil Sprache, Ausbildung kein eigenständiges Leben ermöglichen, dann ist dir kaum zu helfen und du wirst dich auch mit dem Thema "lebenslanger Unterhalt" auseinandersetzen müssen.
Ich frage mich aber, welche ehebedingten Nachteile meine Gattin denn davongetragen haben soll, die eine unbefristete Unterhaltszahlung rechtfertigen würde. Mir fallen nur ehebedingte Vorteile ein.....

Da gibt es im Internet doch ein Urteil zu einer ähnliche  Konstellation, wo man zu dem Beschluss kam, das für die Abwägung der Befristung das theoretisch erzielbare Einkommen im Heimatland des Unterhaltsempfängers heranzuziehen ist. Da dieses im Falle meiner Frau nur mit Glück im dreistelligen Eurobereich liegt, wäre selbst ein Halbtagsjob an der Kasse von McDonalds noch deutlich besser... 

Kennt ihr tatsächliche Urteile aus der Zeit nach 2008, wo der nacheheliche Unterhalt für die damals ausländische Frau nicht begrenzt wurde??
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#25
Du baust vermutlich auf die Ehedauer. Laut BGH ist die Ehedauer (die mit zehn Jahren keinenfalls kurz ist) aber nur ein Abwägungskriterium bei der Frage, wie lange Unterhalt wegen einer bestehenden nachehelichen Solidarität zu bezahlen ist. Dies sei in Wechselwirkung mit der in der Ehe praktizierten Rollenverteilung und der Verflechtung der darauf beruhenden wirtschaftlichen Verhältnisse zu beurteilen.

Auch wenn irgendwann eigene Erwerbstätigkeit von der Ex verlangt wird, heisst das noch lange nicht Unterhaltsende. Und dann gibt es noch die Öffnung in §1576 BGB, für die einfach nur "Billigkeitsgründe" nötig sind. Am häufigsten aber kommen die "ehebedingten Nachteile" aufs Tapet, wenn Unterhalt unbefristet wird. Darum wird es sich auch bei dir drehen. Beschlüsse darüber gibts wie Sand am Meer, bis ganz rauf zum BGH, z.B. Urteil vom 13.3.2013, XII ZB 650/11. Es ist übrigens ausdrücklich deine Aufgabe darzulegen, dass ehebedingte Nachteile nicht entstanden seien.
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