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Wohnvorteil Ex wohnt mietfrei beim neuem Freund im Haus
#1
Hallo ich hätte eine Frage vielleicht kann mir jemand weiterhelfen

bin seit 2013 glücklich geschieden und lebe in dem von mir vor der Ehe angeschafften Haus. Im Rahmen der Nachehelichen Unterhaltsverhandlung bekam ich einen Wohnvorteil aufgebrummt von 600 EURO was okay ist bei 130 qm. Nun hat Madam Seit Januar 2016 einen Freund mit dem sie im Juli 2016 zusamen zog  in dessen Haus. Wo sie jetzt mietfrei wohnt mit den Kindern.  
Im Dezember 2017 probierte ich den Unterhalt per  Gericht einzustellen, wegen der mittlerweile verfestigten Beziehung. Der Neue Freund renovierte von Januar 2016 - Juli 2016 sein ganzes Obgerschoß damit die Kinder ihre eigenen Zimmer haben 8 und 10 sind beide. Diverse Urlaube verbrachten sie waren auf Familienfeiern zusammen etc pp. Leider annerkannte das Gerricht das nicht für ausreichend.
Per Zufall bekam ich mit das meine Ex mehr arbeitet, laut der Unterhaltsverhandlung arbeitet Sie nur 20 Std. weil Sie sonst keine Betreung für die Kinder findet. Die Kinder jedoch gehen von morgens  7.30 bis 16.15 in die Schule OGS. Anstatt der 20 stunden arbeitet sie zwischen 39 - 40 Stunden. Eine Bekannte von mir hat über 4 Wochen die Anwesenheit überprüft und mit geschrieben. In Rahmen von Elterngesprächen die ich mit ihr in dieser Zeit hatte gab Sie an verschieden Terminen an das Sie mehr arbeitet und mit ihrer Chefin eine Special agreemt hat Seit 2013 das sie "Überstunden macht die Sie abfeiert" um die Kinder selber in den Ferien betreuen kann...

Da ich ja gerne vom Unterhalt loskommen möchte nun die Frage, lohnt es sich erneut vor Gericht zugehen?  

Da Sie Ihren gut bezahlten Job aufgegeben hat studierte Informatikerin hat das Gericht selbst bei einem Teilzeit JoB 2000 EURO fiktives Gehalt angerechnet. Meine Idee ist jetzt eigentlich Wo sie selber zeigt durch die freiwillgen Überstunden das sie Vollzeit arbeiten kann müsste das Gericht eigentlich das fiktive Gehalt höher ansetzten. Gefordert hatte ich damals als Einstiegsgehalt 4000 EURO.

Da Sie ja jetzt auch Mietfrei wohnt und keine Mietswohnung mehr hat ist ihr bedarf kleiner, plus das mein Wohnvorteil sich doch mit Ihrem Wohnvorteil aufhebt,  und sie hat durch das zusammen wirtschaften schon riesen vorteil ersparte Aufwendungen?

Verfestigte Beziehung was sind Indiezien. In der Verhandlung Dezember 2017 hat sie verschwiegen das sie schon im November 2017 einen Familienhund angeschaft.  Auf den die Elter von dem Freund aufpassen wenn sie gemeinsam  in  den Urlaub  fahren. Der Freund baut das Haus für Sie und die Kinder um das sie einziehen können. Im Januar 2018 ist das Auto der Ex kaputt gegangen er hat sofort einen niegel nagel neuen Skoad Superberb Kombie ihr vor die Türe gestellt. Diese Jahr war der Sommer Urlaub gemeinsam auf Mallorca für 2 Wochen. Nächstes Jahr wird eines der Kinder getauft ich weiß ist recht spät. Die Familienfeier später soll im neuen Haus mit den beiden Familien zelebriert werden. Weihnachten Ostern etc werden zusammen gefeiert die Kinder werden von den Eltern vom ihm reich beschenkt etc. Er passt auf die Kinder auf wenn die Ex am Samstag arbeitet und soweiter 

Weiß einer Rat

Lg Jörg
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#2
Also wohnt sie jetzt zweieinhalb Jahre zusammen. Dann ist auf jeden Fall ein Versuch angebracht, mit dieser längst verfestigte Beziehung eine Unterhaltsverwirkung zu erreichen. Wie genau hat das Gericht das "nicht ausreichend" formuliert, was waren die Argumente der Gegenseite?

Allerdings: Was ist denn Stand der Dinge bei der jetzigen Zahlung? Begrenzt, unbegrenzt, an Bedingungen geknüpft?
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#3
Gut mit Bildern dokumentieren ... .

Gemeinsame Familienfeiern (Ex + Next)?

Eher noch die vollen drei Jahre abwarten.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Dein Wohnvorteil resultiert aus der fehlenden Kostenlast (Kreditzinsen) da das Haus deines ist und schon abbezahlt? Dann ist dein Wohnvorteil unterhaltsrechtlich als Einkommen einzustufen. Hast du ja selbst schon richtig erkannt.

Nun möchtest du den Wohnvorteil deiner Ex gerne gegenrechnen, da sie mietfrei bei dem Next wohnt. Hört sich fair an, leider wirst du damit gegen die Wand fahren.

Warum?

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...98990.html

Der Wohnvorteil deiner Ex basiert auf eine freiwillige Zuwendung Dritter. Es reicht, wenn dieser klar stellt, dass er diesen Vorteil nicht gewährt um deine Unterhaltslasten zu reduzieren. Über diese Hintertür würde ich vermuten, wird der Wohnvorteil eben nicht dem Einkommen deiner Ex zuzurechnen sein, welches als Grundlage der üblichen Trennungsunterhaltsberechnung (Dein Einkommen - Ihr Einkommen x 3/7) dienlich wäre.

So blöd das auch ist, aber so sieht Gerechtigkeit in D halt aus. Wäre dein Haus nicht deines, würde dies  z.B. deinen Eltern gehören und sie ließen dich dort kostenlos wohnen, würden zudem einen Dreizeiler aufsetzen, dass die Zuwendung nicht zur Steigerung deiner Unterhaltspflichten erfolgt, wären dir deine 600 Euro erspart geblieben. Die Gerichte murren dann zwar kräftig, aber mit Verweis auf deren eigenen Unterhaltsrichtlinien ist das Thema vom Tisch. Vor meinen letzten Urteil wollte man mir in ähnlicher Konstellation einen Wohnvorteil von 250 Euro aufbrummen, die Richterin drohte noch in der letzten mündlichen Verhandlung damit. Wir beantragten Schriftsatznachlass, verwiesen auf die OLG Richtlinien, und schaue da: Kein Wohnvorteil im Urteil zu finden.
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#5
Selbst wenn Du Recht hast und es alle wissen, DU musst es zu 100% GERICHTSFEST nachweisen! Es nuetzt nichts, aber auch garnichts wenn Du keine Beweise hast.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Das könnte ein Fall für einen Detektiv sein. Dessen Kosten die Ex zahlen muss, wenn dadurch Betrug bei ihrem Job auffliegt, weil sich herausstellt, dass sie längst wesentich mehr Einnahmen hat wie Grundlage des Unterhalts bilden. Hier kommts eben auch auf den genauen Wortlaut des Beschlusses des Unterhaltsurteils an.

Der kann auch ziemlich gut Nachweise beibringen, dass dort eine längst gefestigte Beziehung besteht.
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#7
Der §1579 BGB ist da eigentlich eindeutig, wie wir aber alle wissen wird nirgendwo so unverfroren Recht gebeugt oder gleich ganz gebrochen wie im Unterhaltsrecht.

Wenn man eine Abänderungsklage zur Höhe des Unterhalts anzettelt, dann muss der Schuss sitzen. Volltreffer, versenkt. Daher lieber etwas mehr Zeit lassen und mehr Munition sammeln, damit es auch klappt. Da sind möglicherweise 2.000 bis 3.000 Euro für den Privatdetektiv gut angelegtes Geld. Detekteien wissen, was unter gerichtsfesten Beweisen zu verstehen ist. Man muss halt den Auftrag an die Detektei entsprechend formulieren - Honorar nur bei Erfolg, oder Erfolgsprämie bei entsprechendem Gerichtsurteil.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
(15-11-2018, 08:49)Austriake schrieb: Da sind möglicherweise 2.000 bis 3.000 Euro für den Privatdetektiv gut angelegtes Geld. Detekteien wissen, was unter gerichtsfesten Beweisen zu verstehen ist. Man muss halt den Auftrag an die Detektei entsprechend formulieren - Honorar nur bei Erfolg, oder Erfolgsprämie bei entsprechendem Gerichtsurteil.

Hmm, also mir würden die 2000-3000 Euro schon fehlen. Ich halte es auch für utopisch, eine Detektei zu finden, welche auf Erfolghonorare abfährt. Es mag vielleicht solche geben, man wäre aber ja an die örtlich verfügbaren 1-3 Detekteien gebunden, das erscheint mir unrealistisch, gleich um die Ecke eine Detektei zu finden, die sich darauf einlässt.

Mein Tipp: Mal selbst erforschen, ob Ex Sozialleistungen beansprucht. Falls ja, Tipp ans Amt, denn eine gefestigte Lebenspartnerschaft nicht anzugeben ist durchaus Sozialbetrug. Das Amt wird nach solch einem Tipp sicher den Job der Detektei übernehmen wollen und Hausbesuche abstatten. Zwei kuschelnde Zahnbürsten in einem Becher und du hast deine Beweise.
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#9
@ IPAD3000

Das mit den Zahnbürsten beweist zu wenig. Es gab da wohl mal einen Fall (ich erinnere mich dunkel an eine Fernsehreportage), da fand man sowohl Zahnbürste als auch seinen Bademantel in ihrem Bad vor - der Mr. Next behauptete dann (erfolgreich!!!) vor Gericht, nur ein rein sexuelles Interesse an der Dame zu haben und keine Lebensgemeinschaft mit ihr zu führen.

Es kommt wohl darauf an, wo Madam gemeldet ist. Wenn sie pro forma Mieterin der Einliegerwohnung ist, dann ist das gerichtsfest. Wenn ihre Meldeadresse im gemeinsamen Haushalt ist, sieht es schon besser aus.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
Lass es!

Verfestigte Lebensgemeinschaft erst ab 3 Jahren.

Gene ihr und dem Amt nicht vorher die Möglichkeit, die Struktur zu bereinigen.

Meine Ex und der Next haben getrennte Wohnungen beibehalten.

Aber auch da gibt’s Indizien für Verfestigung.

Sieh Dir die Rechtsprechung zu 1579 BGB (Verwirkung) an und lass sie ins Messer laufen!

Viel Kraft
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#11
An den §1579 BGB zu glauben ist naiv.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
Die Obergrenze in der Rechtssprechung ist zwei bis maximal drei Jahre, manchmal auch kürzer. Beginn ist manchmal schon vor dem Zeitpunkt des Zusammenziehens (der sind in deinem Fall gut nachweisen lässt), das Entstehens eines gemeinsamen Lebensmittelpunkts.

Der Staat machtes sich da einfacher. Bedarfgemeinschaft vom ersten Tag der gemeinsamen Wohnung an.
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