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Hi,
heute hab ich Post vom Jugendamt wegen Volljährigen unterhalt bekommen. Mit Fragebogen und so. Tochter hat das Jugendamt zu Rate gezogen.
Nun will man Einkommen und Besitz ermitteln. Mein Einkommen und der der nicht Besitz ist ja kein Problem. Meinen Kontostand möchte ich nicht preisgeben. Kann man das verlangen?
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(23-11-2018, 16:32)Velocat schrieb: Meinen Kontostand möchte ich nicht preisgeben. Kann man das verlangen?
Ganz einfach: Dein Kontostand geht die einen feuchten Dreck an!
Du brauchst da gar nichts zu verlangen.
Simon II
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Ich würde denen auch keine Original-Dokumente geben, aus folgendem Grund: Datenschutz gibt es keinen für Unterhaltspflichtige. Akten, die heute das Jugendamt hat, sind morgen beim Finanzamt, bei einem Gericht, bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes ober beim Landesamt für Verfassungsschutz.
Deshalb: Auskunft so erteilen, dass das Jugendamt maximal Arbeit damit hat. Keine Lohnabrechnung in Kopie hinschicken, sondern auf einem Blatt Papier aufschreiben, was du brutto verdienst, wie viel Lohnsteuer dir abgezogen wird usw. Genau so mit anderen Sachen. Du bist nicht verpflichtet, deren Fragebogen auszufüllen! Die Tanten vom Jugendamt greifen dann gerne zu dem Trick zu behaupten, du hättest keine Auskunft erteilt, wenn du nicht deren Fragebogen ausfüllst. Kopie deines Auskunft-Schreibens ans Jugendamt deshalb gut aufbewahren - am Besten das Original per Einschreiben mit Rückschein, als Beweis dass das Jugendamt den Brief bekommen hat.
Auskunft über sonstigen Besitz wird sowieso nicht erteilt, das geht die nichts an was du auf dem Bausparvertrag o.ä. hast. Ein Tipp hierzu: bei der Bausparkasse z.B. kann man verlangen, dass die Daten "unsichtbar" gemacht werden, d.h. der Banker am Bankschalter kann dann nicht die Kontostände sehen.
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(23-11-2018, 17:21)Austriake schrieb: Deshalb: Auskunft so erteilen, dass das Jugendamt maximal Arbeit damit hat. Keine Lohnabrechnung in Kopie hinschicken, sondern auf einem Blatt Papier aufschreiben, was du brutto verdienst, wie viel Lohnsteuer dir abgezogen wird usw. Genau so mit anderen Sachen.
Naja, das kann man auch einfacher haben, indem man die Lohnabrechnungen etc. an den entscheidenden Stellen schwärzt.
(23-11-2018, 17:21)Austriake schrieb: Du bist nicht verpflichtet, deren Fragebogen auszufüllen!
Richtig!
Simon II