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14-04-2016, 13:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-04-2016, 13:51 von Gualterius.)
"Welt" Artikel: Hartz IV Reform trifft Trennungskinder
Zitat:Eigentlich sollten die Hartz-IV-Reformen vor allem ein Ziel haben: Bürokratie abzubauen und den Jobcentern die Arbeit zu erleichtern. Doch im Kleingedruckten birgt das Gesetz zur "Rechtsvereinfachung SGBII" aus dem Hause von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Sprengstoff, der den Streit um Geld und Umgangsrecht zwischen getrennt lebenden Eltern noch zusätzlich anheizen dürfte.
Künftig nämlich soll Alleinerziehenden, die Hartz IV beziehen, für jeden Tag, den das Kind beim anderen Elternteil verbringt, das Sozialgeld für die Kinder gestrichen werden. Das sind neun Euro für Sechs- bis 14-Jährige und 10,20 Euro für 14- bis 18-Jährige. Diesen Betrag kann dann der andere Elternteil für sich reklamieren...
Ist das jetzt der Unterhaltsabzockerinnnen Aufruhr? Liest sich anfangs so, als ob die Kinder wieder vorgeschoben werden sollen für Mamis Geld. Also: die Reform trifft Mami! Denn wenn die Trennungsväter das Geld reklamieren, landet es ja dann genauso beim Kind, wie wenn's beim Mami auf dem Konto bleibt. Also neutral betrachtet. Aus Vätersicht betrachtet, landet es sogar eher beim Kind, wenn es auf Papis Konto überwiesen wird.
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Der "andere Elternteil" reklamiert das Geld natürlich nicht für sich, sondern für die Kinder. Eben während der Umgangszeit.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Der DJB und andere offenbaren, dass es ihnen immer nur ums Geld für die Mütter ging, die es offensichtlich für sich haben wollen.
Das dürften Rückzugsgefechte sein. Dennoch sollte man überall sagen: Umgangskosten sind Existenzminimum des Kindes!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Nein der aktuelle Stand ist, dass aufgrund von diversem Protest die Abschaffung rausgenommen wurde.
Stattdessen gab es einen gesonderten Gesetzesentwurf zur TempBG, der die Temp.BG modifiziert aber beibehält:
Zitat:Rechtsverschärfungsgesetz: BMAS legt Entwurf einer Neuregelung zur temporären BG im SGB II (TBG) vor
===================================================
Das BMAS hat den Entwurf einer Neuregelung zur temporären Bedarfsgemeinschaft im SGB II (TBG) vorgelegt und alle am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten um Stellungnahme bis zum 31.03. aufgefordert. Die Entwurfsfassung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-160229-Entwurf-TBG.pdf
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseit.../d/n/1986/
[url=http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-160229-Entwurf-TBG.pdf][/url]
Der Entwurf ist im Grundsatz (Zuordnung zu beiden Haushalten) zu begrüssen - auch wenn er nicht reicht, weil die Regelsätze zu niedrig sind.
Es wird dann die "Null-Uhr-Eins-Regel" eingeführt, d.h. den Tagessatz bekommt der Elternteil, wo das Kind um kurz nach Mitternacht schläft.
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Wie kommt die alte Schwesig dazu, solch einen (vernünftigen) Quatsch zu tolerieren?
Hat der der Volker Beck was von seinem Chrystal abgegeben?
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(31-05-2016, 12:49)p__ schrieb: Die Lobby wühlt eifrig: http://www.verbaende.com/news.php/Kann-i...g?m=110217
Naja, aber mit dem hier
Zitat:Die von diesem Verfahren erhoffte Verwaltungsvereinfachung ist eine Illusion und verursacht (neue) Konflikte über Umgangszeiten in den Familien. Die Anzahl der Umgangstage kann monatlich wechseln und muss dann jeweils pro Monat neu berechnet werden. Eine Vereinfachung ist hier nicht erkennbar.
haben sie durchaus recht. Die vorgeschlagene Regelung führt nur zu einem ausufern der Bürokratie, ohne daß Geld in nennenswerter Höhe - wenn überhaupt - eingespart wird.
Simon II
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(31-05-2016, 13:37)Simon ii schrieb: Naja, aber mit dem hier
Zitat:Die von diesem Verfahren erhoffte Verwaltungsvereinfachung ist eine Illusion und verursacht (neue) Konflikte über Umgangszeiten in den Familien. Die Anzahl der Umgangstage kann monatlich wechseln und muss dann jeweils pro Monat neu berechnet werden. Eine Vereinfachung ist hier nicht erkennbar.
haben sie durchaus recht. Die vorgeschlagene Regelung führt nur zu einem ausufern der Bürokratie, ohne daß Geld in nennenswerter Höhe - wenn überhaupt - eingespart wird.
Simon II
Schlimmer als jetzt würde es aber auch nicht werden. Da die Umgangstage nicht von vornherein feststehen, Kinder werden ja auch mal krank oder dürfen bei dem Betreuungseltern Launen ausleben oder es werden Umgangszeiten verschoben oder Umgangswochenenden über den Monat hinweg getauscht. So ergehen die Bescheide eben vorläufig und 6 Monate später dann endgültig. Es muß nicht zwangsläufig monatlich neu berechnet werden. Maßgabe ist die Anzahl der Aufenthaltstage. So kann ich das jedenfalls aus dem Entwurfspapier des BMAS von Anfang März lesen. Eigentlich bleibt alles wie gehabt, man will eben nachher nur wissen, ob das Kind 8, 12, oder 15 Tage im Monat da war. Lediglich die Tatsache, ob das jeweils Dienstags war oder Freitags, ist dann irrelevant.
Interessant ist die Argumentation der Lobby. Es ist genau wie beim Kindesunterhalt. Nur, weil der unterhaltszahlende Elternteil mehr betreut als zwei Wochenenden im Monat oder sogar ein Wechselmodell gelebt wird, wird der Geldbedarf am "Lebensmittelpunkt" des Kindes nicht geringer. Da war auch schon die angefangene Milchtüte so ein Beispiel von der Vorsitzenden des VAMV in einem Fernsehinterview.
Papa kann das ja aus der Portokasse bezahlen, da geht das ok. Aber der Staat ziert sich hier ganz ungeniert, die Trennungsfolgekosten per Gesetz aus Steuermitteln zu solidarisieren. Bisher war das ja nur so eine juristische Krücke, die das Bundessozialgericht vor einer Dekade erfunden hat.
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(31-05-2016, 12:49)p__ schrieb: Die Lobby wühlt eifrig: http://www.verbaende.com/news.php/Kann-i...g?m=110217
danach müsste ja mit demn Argument der Lobby
Zitat:Der Bedarf von Kindern kann realistisch nicht tageweise berechnet werden. Zum einen fallen doppelte Kosten zum Beispiel für Kleidung und Ausstattung an und zum anderen werden laufende Kosten wie zum Beispiel für Versicherungen, Vereinsbeiträge oder das Handy im Haushalt der Alleinerziehenden auch bei tageweisen Abwesenheiten des Kindes nicht eingespart.
der Umgangaberechtigte die Gleichen Leitungen für das Kind bekommen. Schließlich wird bei ihm ja auch Kleidung etc. vorgehalten
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CDU sieht für Umgang keinen Mehrbedarf. Stattdessen sollen die Regelsätze insbesondere für Kinder angepaßt werden.
Zitat:Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling, sieht mit Verweis auf die bereits bestehende Aufteilungsmöglichkeit des Kinder-Regelsatzes keinen Grund, den Gesetzentwurf noch zu entschärfen. Wir ändern das Berechnungsverfahren für die Verwaltung, weil es nach jetzigem Verfahren sehr kompliziert ist. Dies wollen wir vereinfachen. Änderungsbedarf sehe ich nicht, sagte Schiewerling.
Auch einen zusätzlichen Mehrbedarf für getrenntlebende Eltern könne er nicht erkennen. Zugleich kündigte er aber an, dass die Hartz-IV-Regelbedarfe insgesamt von der Bundesregierung in Kürze neu geordnet werden sollen.
Für Kinder wird es hier spürbare Verbesserungen geben, kündigte Schiewerling an.
Ggf. Paywall vorhanden...
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/...-496945016
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Heute in der ARD um 22 Uhr.
MONITOR vom 02.06.2016
Noch ärmer: Wie die Hartz-IV-Reform Alleinerziehende und Rentner schlechter stellt
http://www1.wdr.de/daserste/monitor/send...m-100.html
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Da ja wieder eine Hartz-IV Reform in aller Munde ist:
Arbeits- und Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz will auch die temporären Bedarfsgemeinschaften entbürokratisieren.
Zitat:Buchholz kündigte an, das Land werde auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 5. und 6. Dezember in Münster erste Vorschläge machen, um Hartz IV zu entbürokratisieren. Als Beispiel nannte Buchholz die temporären Bedarfsgemeinschaften. Diese liegen vor, wenn ein minderjähriges Kind getrennt lebender Eltern regelmäßig bei Vater als auch Mutter lebt.
Für die Ämter bedeutet das einen hohen Verwaltungsaufwand: Sie müssen ermitteln, wie viele Tage im Monat das Kind bei welchem Elternteil gewesen ist.
Laut Buchholz habe dies stetige Anpassungen der Leistungsbescheide zur Folge, sobald sich die Verhältnisse ändern. Darum werde Schleswig-Holstein die Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaften beantragen und auskömmliche „Pauschalen“ vorschlagen. Dies könne zwar möglicherweise zu höheren Kosten führen, sei aber am Ende nicht nur lebensdienlicher, sondern gemessen am bisherigen Verwaltungsaufwand ökonomisch auch sinnvoller, sagte Buchholz weiter.
Quelle(n):
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Lan...markt.html
http://www.bundesfinanzportal.de/schlesw...aufen.html
Ob solche Pauschalen dann die Lebenswirklichkeit widerspiegeln, muß sich erst zeigen.
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Die Pauschale bekommen dann die Mütter die es dann den Vätern aushändigen sollen.
Stellt sich die Frage ob die Pauschale ausreicht wenn Mutti 600 km wegzieht?
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Wir das in der Praxis aussehen wird und mit welchen Zahlen für die Pauschlen die hantieren, dürfte erst ausgeknobelt werden.
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