17-12-2018, 18:49
Hallo liebe Forenmitglieder,
eine Frage zum Unterhaltstitel.
Fakten: Seit vielen Jahren geschieden, Kein Kontakt mir der Ex, nur noch Unterhalt für ein Kind (Mädchen 17 Jahre, noch ein Jahr Schule, dann Ausbildung, regelmäßiger Kontakt).
Unterhalt wurde sonst immer über den Anwalt der Ex ausgerechnet, was stimmig und ok war, habe immer pünktlich bezahlt.
Es wurde nie ein Titel verlangt. Letzte Berechnung über zwei her.
Jetzt wurde das der Mutti wohl zu teuer mit dem Anwalt und sie hat eine Beistandschaft beim JA beantragt.
Unterhalt wurde vom JA neu ausgerechnet, auch stimmig und ok.
Doch nun wird ein Titel / Unterhaltsurkunde vom JA verlangt.
Dazu muss man wissen, dass wir vor vielen Jahren eine Scheidungsvereinbarung beim Notar abgeschlossen haben, aus der hervorgeht, das ein Titel für den Kindesunterhalt ( damals in Höhe X) ausdrücklich nicht gewünscht ist.
Frage : Ist es rechtens, das nun doch ein Titel verlangt werden kann? Das JA kennt die Scheidungsvereinbarung und meint, die Mutti hat es sich jetzt anders überlegt und das Urteil vom BGH 1.7.98 AZ XIIZR271/97 würde die Scheidungsvereinbarung aushebeln.
Wenn das so stimmen sollte, so würde ich für die letzten Monate bis zum 18. Geburtstag eine Urkunde (laut Eurem Trennungsfaq.com > Vordruck ) beim Notar ausfertigen lassen.
Was meint Ihr? Stimmt die Ansage vom JA? Finde das recht merkwürdig, zumal das Kind eh bald 18 wird…
Danke für Infos
JoBe
eine Frage zum Unterhaltstitel.
Fakten: Seit vielen Jahren geschieden, Kein Kontakt mir der Ex, nur noch Unterhalt für ein Kind (Mädchen 17 Jahre, noch ein Jahr Schule, dann Ausbildung, regelmäßiger Kontakt).
Unterhalt wurde sonst immer über den Anwalt der Ex ausgerechnet, was stimmig und ok war, habe immer pünktlich bezahlt.
Es wurde nie ein Titel verlangt. Letzte Berechnung über zwei her.
Jetzt wurde das der Mutti wohl zu teuer mit dem Anwalt und sie hat eine Beistandschaft beim JA beantragt.
Unterhalt wurde vom JA neu ausgerechnet, auch stimmig und ok.
Doch nun wird ein Titel / Unterhaltsurkunde vom JA verlangt.
Dazu muss man wissen, dass wir vor vielen Jahren eine Scheidungsvereinbarung beim Notar abgeschlossen haben, aus der hervorgeht, das ein Titel für den Kindesunterhalt ( damals in Höhe X) ausdrücklich nicht gewünscht ist.
Frage : Ist es rechtens, das nun doch ein Titel verlangt werden kann? Das JA kennt die Scheidungsvereinbarung und meint, die Mutti hat es sich jetzt anders überlegt und das Urteil vom BGH 1.7.98 AZ XIIZR271/97 würde die Scheidungsvereinbarung aushebeln.
Wenn das so stimmen sollte, so würde ich für die letzten Monate bis zum 18. Geburtstag eine Urkunde (laut Eurem Trennungsfaq.com > Vordruck ) beim Notar ausfertigen lassen.
Was meint Ihr? Stimmt die Ansage vom JA? Finde das recht merkwürdig, zumal das Kind eh bald 18 wird…
Danke für Infos
JoBe