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Zugewinn und Schulden
#1
Hallo liebe Leidensgenossen,

wie verhät es sich eigentlich bei Schulden und Zugewinn?
  • Ich hatte mal ein Vermögen von 2,3 Millionen Euro.
  • Das Geld ist nun weg, jetzt habe ich Schulden in Höhe von 500.000 €.
  • Gleichzeitig habe ich eine Firma und eine alte Wohnung welche zusammen 200.000 € Wert sind. 
  • Das sind alles meine Dinge, die Ehefrau hat für nichts unterschrieben und haftet für nichts.
  • Die Schulden jucken nicht, die werden monatlich gemütlich abbezahlt.
  • Das ist alles während der Ehe passiert.
Was würden denn im Falle einer Trennung passieren?
  • Liegt der Zugewinn nun bei 0 Euro oder Minus 300.000 Euro?
  • Ich gehe davon aus, dass dieser bei 0 Euro liegt, denn ansonsten hätte meine Frau ja 150.000 Euro Schulden.
  • Auch bei 0 Euro kann meine Frau im Falle des Zugewinns ja nicht auf die Werte in Höhe von 200.000 € zugreifen, richtig?
  • Es wäre ja bspw. blöde und unsinnig, wenn ich die Firma und die Wohnung wegen dem Zugewinn verkaufen müsste.
  • Denn dann hätte sie ja dennoch nichts vom Gewinn, weil ja noch 500.000 € Schulden da sind.
Ist das richtig so oder habe ich Denkfehler?

Liebe Grüße...
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#2
Anfangsvermögen 2 300 000 EUR. Endvermögen -300 000 EUR. Angenommen, bei der Ehefrau ist Anfangsvermögen 0 und Endvermögen 0, dann hättest du während der Ehe 2 600 000 EUR verbraten. Und nun die typische Antwort des deutschen Familienrechts: Es gibt keinen negativen Zugewinnausgleich. Ist wie bei Aktien. Machst du Gewinn mit deinen Papieren, kommt der Staat und sagt: "Gleich mal her mit dem Geld für die Ertragssteuern!" Gehen sie ins Minus: Sagt der Staat: "Pföööh, selber schuld, interessiert mich nicht, dein Pech". Gewinne abschöpfen, bei Verlusten abwinken.
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#3
Hallo P,

vielen dank für die Antwort.

Das bedeutet also, dass ich trotz 500.000 Euro Schulden dennoch auf für die 200.000 Euro Restvermögen Zugewinn bezahlen darf?
Also 100.000 Euro?

Ist das wirklich so? Schulden spielen also keine Rolle, nur das Guthaben beim Stichtag für den Zugewinn?

Liebe Grüße
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#4
Nochmal: Es gibt keinen negativen Zugewinnausgleich. Man kann sich während der Ehe erlittene Vermögensverluste nicht hälftig auszahlen lassen. Wenn du im Minus bist, bekommst du deshalb nichts.

Immer unter der Annahme: Ex hatte Null und hat Null.
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#5
Und was ist dann mit den Fällen, wo die Exfrauen nachher jammern, der Mann hätte alles Geld durchgebracht und nun säßen sie auf den Schulden ihres Mannes?
So richtig habe ich es nicht verstanden.
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#6
Das sind Fälle, in denen die Dame für Kredite mitunterschrieben hat. Die Banken verlangen das auch in der Regel für grosse Kredite, die wollen lieber zwei Leute die haften statt einen.
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#7
Sorry, ich habe mich falsch ausgedrückt.

Ich möchte ja keinen negativen Zugewinn, sondern einen Zugewinn in Höhe von 0 Euro.
Ich verstehe es so, wenn Schulden das Vermögen überschreiten habe ist der Zugewinn 0.

Beispiele:
Gelder im Beispiel sind immer in der Ehe erwirtschaftet worden.
  • Mann 500.000 € Schulden, Frau 200.000 Euro Vermögen. Mann bekommt 100.000 €.
  • Mann 300.000 Vermögen, Frau 200.000 € Vermögen. Vermögen wird aufgeteilt, beide bekommen 250.000 €.
  • Mann 500.000 € Schulden und 200.000 € Vermögen, Differenz 300.000 € Schulden. Frau 0,00 € Vermögen. Frau bekommt 0 €, Mann behält seine Schulden und sein Vermögen.
Hoffe, dass es nun so klarer ist.
Meine Sorge ist ja nur dass der Richter sagt: Ja Moment, Du hast zwar 300.000 € Schulden, vom Vermögen vom 200.000 € bezahlst Du aber bitte denoch 100.000 € Zugewinn an die Frau.
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#8
Es gibt negative Salden, aber die werden nicht zu Ansprüchen. Das wäre eine Schöpfung wie Giralgeld. Eine Forderung auf Buchgeld.
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#9
Wenn Du ein Anfangsvermögen von 2 Mio. EUR hattest und jetzt noch 300.000 EIR, dann hast Du ja keinen Gewinn. Kein Gewinn = kein Gewinnausgleich.

Gruß Pennfred


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#10
Wenn du et was über 0 hast, schaff das auf ilegalen weg ins Ausland. Mach dich dort nieder und gut ist.

Nach mir die Sinnflutt
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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#11
Dein Minus wird zu 0 Euro Zugewinn auf deiner Seite. Nun muss noch geschaut werden, ob das Vermögen deiner Ehefrau sich vermehrt hat. Falls Ja, hast du theoretisch Ansprüche auf Zugewinn ihr gegenüber. Wenn Nein, wird es nie zu einem Zugewinnausgleich kommen. Scheidung bedeutet im Übrigen auch nicht, dass zwangsläufig über Zugewinn vor Gericht gestritten wird, hierzu müsste einer von euch Beiden einen entsprechenden Antrag stellen. Was immer kommt: Die Aufteilung der Rentenpunkte. Da deine Frau nicht gearbeitet hat, du schon, wirst du was von deinen Ansprüchen an sie abtreten müssen. Darüber entsteht aber meist kein Streit, die Rentenversicherung rechnet das schlichtweg aus und das Gericht veranlasst die Übertragung.
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#12
Vielen lieben Dank für die Antworten.

Ist ja eigentlich schon geil, ich kann viel Vermögen haben, muss aber gleichzeitig nur dafür sorgen, höhere Schulden zu haben.
wenn es 0 ist, passt es. Was ich NICHT möchte ist dass meine (Ex)Partnerin Schulden durch mich hat. Passt also.

Rente ist in meinen Fall super, da ich NICHTS einbezahlt habe. Meine Frau schon. Ist mir aber egal, das kann sie behalten.

Liebe Grüße
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