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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
(15-11-2017, 14:19)Einszweidrei schrieb: Ein Phantomschmerz ist dahingehend nur noch sehr selten aufgetreten. Meine Frieden in dieser Sache habe ich geschlossen und dies ist verdammt viel wert.

Besser ist es wahrscheinlich. Hab mein Kind auch schon seit ca. 1 Jahr nicht mehr gesehen dank Mami. Klar ist man hin und wieder traurig (ja, Pipi im Auge habe ich auch manchmal), aber das Leben geht weiter und zwar für alle Beteiligten.
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Hallo Forum,

da der letzte Post nun schon einige Monate her ist mal ein kleines Update auch wenn es an sich nichts Neues gibt.
Kontakt besteht weiterhin nicht. Mir geht es gut damit, da ich wie gesagt nie eine nennenswerte Beziehung aufbauen konnte. Von der Mutter kommt rein gar nichts. Unterhalt fließt regelmäßig- auch wenn es mal bis Mitte des Monats dauert, ich halte mich da nicht an feste Termine- mit dem festgeschriebenen Mindestsatz laut Titel bis zum 18 Lebensjahr. Obwohl ich mir hier mal überlegt habe mal einfach die Zahlungen einzustellen, um zu schauen wie reagiert wird.
Hin und wieder kommt mal im Freundeskreis einer um die Ecke und meint das ich doch Kontakt aufbauen müsse. Darauf gehe ich eigentlich gar nicht mehr ein. Zudem bin ich mir mittlerweile sicher, dass sie dies entschieden abblocken würde. Was er/sie machen. Absolut keine Ahnung. Mal das zuständige JA anschreiben. Kein Interesse! Lieber keine schlafenden Hunde wecken.
So im Nachgang betrachtet war es ein perfider Plan den sie umgesetzt hat, als gemerkt wurde, dass ich nicht so spure wie gewollt ist. Ob sie dies glücklich gemacht hat. Ich vermute eher weniger. Sie hätte es auch so mit der Zeit bekommen.
Ganz ohne Frauen geht es natürlich nicht. Jedoch habe ich nach ein paar Monaten meist schon wieder genug und da fangen die Damen dann auch meist an binden zu wollen. Stattdessen konzentriere ich mich auf mich und strebe nun eine Weiterbildung in meinem Beruf an.
Kontakt und Umgang mit der Tochter ist nach wie vor super. Hier bin ich froh nicht nachgegeben zu haben. Auch wenn es bis zum OLG gegangen ist. Kommende Herbstferien möchte sie komplett bei mir verbringen. Sagt viel über die Stimmung dort bei Mama aus. Ihr Plan ist absolut nicht aufgegangen und sie steht kurz vor der nächsten Trennung. Da ist die Luft schon lange raus, so wie ich es von Tochter höre. Natürlich lässt die Mutter keine Gelegenheit aus ihre vermeintliche Machtposition auszuspielen, wie bspw. neulich mit der Verweigerung der Herausgabe des Zeugnisses oder Verweigerung einer Aktivität, da diese in ihrer Betreuungszeit liegen würde. Und dies obwohl ich angeboten habe zu fahren und die Kosten zu übernehmen. Aber Tochter wird älter und ist bald nicht mehr Eigentum sondern ein selbstständiger Mensch. Sie hat einen ungemein starken Willen und geht damit erstaunlich gut um.

Bis demnächst!
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Hauptsache, dir gehts gut und das ist offensichtlich der Fall.

(09-08-2018, 12:56)Einszweidrei schrieb: Ganz ohne Frauen geht es natürlich nicht.

Das möchte ich mal ganz entschieden bezweifeln. Aber wenn du schon mit denen rummachst, verlass dich ja nicht auf Verhütungszusagen, sondern schütze dich konsequent.
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(09-08-2018, 12:56)Einszweidrei schrieb: Ganz ohne Frauen geht es natürlich nicht.

Sagen wir es so:

Zum Paartanzen gibt es für mich als heterosexuellen Mann für Frauen keinen Ersatz.

Und darauf verzichten, mit guten, kameradschaftlichen Freundinnen etwas zu unternehmen, möchte ich auch nicht.

Tongue 

Im Bett liege ich aber mittlerweile angesichts der Risiken lieber alleine.

Simon II
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Ja ich bin durchaus im Reinen mit mir und kann morgens früh in den Spiegel schauen.

Ob man nun gänzlich ohne Frauen leben kann? Sicherlich geht das. Ganz darauf verzichten mag ich dann doch nicht.

Jedoch auf eine feste Beziehung habe ich im Moment einfach keine Lust.

Und aufpassen muss man(n) sehr. Das Wort einer Frau kann sich sehr schnell ändern. Obwohl ich dies wirklich nicht pauschalisieren möchte.

Grad aktuell im Freundeskreis einen Fall-ich habe ihm die Faq empfohlen-wieder die große Hafenrundfahrt gewonnen. Also mit Platzverweis, Gewaltschutzparagraph und allem was dazu gehört. Also es zieht nach wie vor auf diese Tour. Leider...
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(10-08-2018, 11:38)Einszweidrei schrieb: Und aufpassen muss man(n) sehr. Das Wort einer Frau kann sich sehr schnell ändern. Obwohl ich dies wirklich nicht pauschalisieren möchte.

Die alte Sache: Pauschalisieren ist sowieso irrelevant, das ist nur einer der Dauervorwürfe an Männer. Nach dem Motto, Männer würden immer behaupten, "alle" Frauen seien so. Und Männer distanzieren sich dann eifrig davon, während sie den eigentlich relevanten Punkt damit aus den Augen verlieren.

Beispielsweise ist es egal, ob man pauschal behauptet, fast alle Flugzeuge würden abstürzen. Wenn ein Flug mit 50% Risiko mit einem Absturz endet, reicht dieses Faktum als Grund aus, um sich mit allen Mitteln auf einen Absturz vorzubereiten. Oder das fliegen eben sein lassen. Und das ist angeraten, egal ob 10%, 50% oder 90% der Flüge abstürzen. Der Absturz ist fatal, so dass selbst kleine Risiken verhaltensändernd einbezogen werden müssen.

Produktion neuer Unterhaltsempfänger für 25 Jahre in Höhe von grösseren sechsstelligen Beträgen, üble Krankheiten, Falschbeschuldigungen und Kosten, das sind die Hauptrisiken. Wenns einem mal gut geht, sollte man vermeiden Dinge zu tun die das riskieren.
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http://www.danisch.de/blog/2018/08/09/fr...zeigewalt/

Momentan ist die allgemeine Stimmung ziemlich überhitzt.
Wie ich gestern mal wieder in einem Restaurant gemerkt habe, als ich die Rechnung mit den Worten bestellt hatte" Ich würde "gerne" zahlen, denn ich habe keine - teure - Frau zu Hause" Früher hätte man noch gelacht, heute stehen sofort 2 mutmasslich schizoide Feministinnen auf, die sich über sexualisierte Sprechakte beschweren. Der Inhaber hat die Beiden dann rausgeworfen. Smile
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Was passiert wenn der ganze Feminismus und Genderkrampf, aber auch eine völlig unkontrollierte Immigration, unter einer rotgrünen Regierung komplett aus dem Ruder läuft sieht man momentan sehr gut in Schweden.
Schweden hat kapituliert.

@ P
Eine sehr gute Risikobewertung von dir Smile
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Hallo Forum,

und erst mal ein frohes neues Jahr an alle !

Ich wollte jetzt hierzu nicht extra ein neues Thema aufmachen, also stelle ich die Frage hier.

Zu meinem Sohn habe ich bekanntlich keinen Kontakt und werde diesen von mir aus auch nicht suchen, da ich hier auf die Mitarbeit der Mutter angewiesen wäre und ich darauf jetzt und auch zukünftig nicht bauen kann.

Mittlerweile geht es mir mit diesem Umstand auch sehr gut und dabei soll es auch bleiben.

Es geht formal um das Erbrecht. Hier bin ich bisher absolut nicht im Thema und informiert. Mir geht es darum, dass mein Sohn nach Möglichkeit komplett außen vor sein sollte, sprich keinen Anspruch oder Zugriff auf mein Erbe haben soll. Wie sieht hier konkret die Gesetzeslage aus? Was muss ich unternehmen damit nicht von der Gesetzeslage ggf. ein Anspruch geltend gemacht werden kann?

Wie bereits im Thread gesagt besteht eine Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht (nur auf Papier) und ein Titel (Mindestunterhalt bis 18 Jahre begrenzt).

Es wäre toll wenn ihr mir hier helfen könntet, damit ich dies zeitnah so umsetzen kann, dass meine Tochter hier nicht durch einen potentiellen Miterben Gefahr läuft benachteiligt zu werden.

Vielen Dank!
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Ohne konkrete Infos über den Sachverhalt ( Erbe ) ist fröhliches Rätselraten angesagt.
Schreib mal, wie umfangreich das Vermögen ist. Das Problem bzgl. der Gesetze ist, dass diese regelmässig geändert werden.
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Hier geht es ordinär um Immobilienbesitz und eine Lebensversicherung und was dann eventuell nach meinem Ableben noch auf dem Konto ist.

Ich möchte hier eine Regelung nun zeitnah in Angriff nehmen. Offen gestanden habe ich daran bisher noch gar nicht gedacht bzw. scheinbar verdrängt.

Zu mindestens sehe ich keinen Grund warum er bzw. die Mutter davon profitieren sollte.
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Also, richtig enterben geht nicht, dazu müsste sich Dein Sohn schon Gravierendes zu Schulden kommen lassen.

Den Pflichtteil kannst Du ihm im Normalfall nicht verwehren. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Beispiel: Es gibt nur Deinen Sohn und die Tochter aus dem engsten Familienkreis. Dann stünden als gesetzlichen Erbteilen jedem Kind die Hälfte Deines hinterlassenen Vermögens zu (das wäre der Fall, wenn Du kein Testament hast).

Du kannst es testamentarisch nun so regeln, dass der Sohn nur den Pflichtteil bekommt. Das wäre in dem Fall die Hälfte der Hälfte, also 25%, somit verblieben der Tochter 75%.

Wenn Du den Sohn noch stärker ausschließen wolltest, müsstest Du schon zu Deinen Lebzeiten eine Schenkung machen.

Von der menschlichen Seite finde ich so ein Ansinnen etwas fragwürdig. Was kann der Sohn dafür, dass Du mit seiner Mutter ein so schlechtes Verhältnis hast?

PS Die Lebensversicherung zählt nicht zum Erbe und ist davon unabhängig. Hier kannst Du die Tochter als alleinige Berechtigte eintragen lassen
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Hallo Theo, vielleicht kennst du nicht den ganzen Thread.

danke für deinen Input. Sprich ich werde hier einen Anwalt/Notar konsultieren und dies zeitnah regeln müssen.

Auf deine moralische Frage. Warum sollte eine fremde Person etwas von meinem Erbe erhalten? Es bestand nur eine ganz kurze Bindung (ca. 7 Monate)

und bei Lebzeiten wird daraus keine tragfähige Bindung mehr werden. Wird sie niemals unterstützen und mir ist es mittlerweile schlichtweg egal. Ich denke nun an mich und nur noch an meine Tochter!

Es geht darum meine Tochter von dem Zugriff/Mißbrauch dieser fremden Personen zu schützen, dies beinhaltet sowohl die Mutter als auch den Sohn.
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Erbrecht ist ziemlich komplex, dafür gibt es Fachanwälte. In meiner Tageszeitung inserieren die regelmässig und machen Informationsabende. Vielleicht auch bei dir?

Das sicherste, eine bestimmte Person vom Erbe auszuschliessen ist einfach, kein Erbe zu hinterlassen. Das heißt, sich schon als Lebender von allem irdischen zu trennen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Einen gesunden mittellosen Freund Heiraten, Berliner Testament :-)
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Ja es ist in der Tat sehr komplex und oftmals schwer nach voll zieh bar. Gut bis zum Ableben habe ich bei momentan 44 Lenzen noch hoffentlich ein wenig Zeit und daher auch noch Möglichkeiten, die Sache in die richtigen Bahnen zu lenken.

Die Worte einer Frau, ändern sich oft und sind nicht viel Wert. Ihre Beteuerung, dass sie nicht an meinem Geld interessiert ist, war auch schnell vergessen und eine Rücküberweisung des KU habe ich bisher wohl übersehen. Stimmt, ist ja für das Kind Smile

Berliner Testament. Dies gibt es ja wirklich Smile

Wie gut das es dieses Forum gibt!  Und die Zusammenarbeit mit dem MM scheint auch gut gestartet zu sein, obwohl ich anfangs ein wenig skeptisch war.

Danke für euren Input.
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(03-01-2019, 20:20)p__ schrieb: Einen gesunden mittellosen Freund Heiraten, Berliner Testament :-)

Berliner Testament passt hier nicht  damit verschiebt man nur das Erbe beider Kinder zeitlich nach hinten. 

Einszweidrei will ja, dass seine Tochter erbt und etwas vom Erbe hat.
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Erst mal muss der Pflichtteil geltend gemacht werden. Das kann man zwar nicht verhindern, aber mit einer Pflichtteils-Strafklausel versauern. Und dann ist die Chance gut, dass der überlebende Elternteil seinerseits das Vermögen wegen Pflegekosten oder Verjuxen durchbringt. Es wird also mit dem Berliner Testament eine zusätzliche "Kassierstufe" eingefügt. Und wenn der Sohn die Geltendmachung des Pflichtteils versäumt, ist sowieso alles zu spät und die Tochter erbt letztlich alles.
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(04-01-2019, 13:11)p__ schrieb: Erst mal muss der Pflichtteil geltend gemacht werden. Das kann man zwar nicht verhindern, aber mit einer Pflichtteils-Strafklausel versauern. Und dann ist die Chance gut, dass der überlebende Elternteil seinerseits das Vermögen wegen Pflegekosten oder Verjuxen durchbringt. 

All das wirkt aber gleich gegen Tochter und Sohn. Und dass der überlebende Partner das Vermögen durchbringt ist ja gerade nicht gewollt, denn dann hätte die Tochter auch nichts und um die geht es ja. 

Das Berliner Testament ist für die Zwecke von Einszweidrei völlig ungeeignet.
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Nein, die Pflichtteils-Klausel wirkt nur gegen das Kind, das beim Tod des Vaters den Pflichtteil geltend machen will statt den durch das Berliner Testament vorgegebenen Erbgang zu akzeptieren. Wird der nämlich nicht geltend gemacht, bleibt der Sohn enterbt.
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(04-01-2019, 15:40)p__ schrieb: Nein, die Pflichtteils-Klausel wirkt nur gegen das Kind, das beim Tod des Vaters den Pflichtteil geltend machen will statt den durch das Berliner Testament vorgegebenen Erbgang zu akzeptieren. 
 

Das kann aber genauso gut die Tochter sein. Sie ist schließlich auch fast zehn Jahre älter als der Sohn und würde durch das Berliner Testament folglich stärker im Hinblick auf ihre Lebenszeit benachteiligt. 

Zitat: Wird der nämlich nicht geltend gemacht, bleibt der Sohn enterbt.

Das ist nun keine Besonderheit des Berliner Testaments, sondern tritt ganz allgemein dann ein, wenn der Pflichtteil nicht eingefordert wird. Beispielsweise wenn die Tochter per Testament zur Alleinerbin bestimmt wird und der Sohn fordert den Pflichtteil nicht ein. Wenn darauf spekuliert wird, bedarf es nicht des Umwegs über ein Berliner Testament.

Der einzige Vorteil für die Tochter wäre, dass der Pflichtteil des Bruders 1/8 statt 1/4 betrüge. Dem steht allerdings das nicht geringe Risiko gegenüber, dass der gesunde, aber mittellosen Ehepartner auch für sich selbst etwas vom Vermögen verbraucht, z. B. irgendwann pflegebedürftig wird. Oder eine Vorliebe für lange Kreuzfahrten entdeckt...
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Die Tochter hat aber ohnehin kein Problem mit der Pflichtteilklausel. Die würde den Pflichtteil so oder so nicht wollen, denn sie ist Alleinerbin ihrer alleinerbenden Mutter.
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Du lässt einfach den Zeitfaktor außen vor. Geld ist in dem Alter gut, in dem es noch zur persönlichen Freiheit beitragen kann.

In meinem Bekanntenkreis hatte ich so einen Fall: Vater hat wieder geheiratet und mit seiner neuen Frau ein Berliner Testament gemacht. Die neue Frau überlebte ihn um mehr als zwanzig Jahre mit der Folge, dass seine Kinder aus erster Ehe ihr Erbe erst mit Anfang siebzig statt mit fünfzig erhalten haben. Die beiden Kinder haben damals gesagt, wieviel mehr das Erbe ihnen doch in jüngeren Jahren geholfen hätte, als ihre Lebensplanung noch offener war.
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Hallo Forum,

ein Update.

Letzter Kontakt ist nun über 5 Jahre her. Gestern erhielt ich von der KM ein Einschreiben mit Rückschein und die Aufforderung eine formlose Vollmacht zwecks Schulanmeldung auszuhändigen, sowie die Kopie meines Personalausweises.

Dieses lasse ich der KM zeitnah zukommen.

Ferner hatte ich mir überlegt ihr anzubieten- sofern der Wunsch nach Adoption durch Dritte besteht- diesem natürlich nachzukommen. Damit würden sich zukünftig solche Vollmachten erübrigen.

Solche Briefe holen leider wieder die Erinnerungen hoch und erzeugen natürlich wieder Emotionen die ich so gar nicht mehr haben möchte.

Erschreckend musste ich feststellen, dass ich sogar gar nicht mehr den korrekten Geburtstag im Kopf hatte. Selbst da mache ich mir nun Vorwürfe...

Edit: Unterhalt wird nach wie vor in Höhe von 240€, begrenzt bis zum 18, bezahlt.
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Meine Kinder habe ich an mehreren Schulen angemeldet, Grundschule, weiterführende Schulen. Kein einziges Mal war die Unterschrift des zweiten Elternteils, der Mutter nötig. Theoretisch ist eine Schulanmeldung eine sorgerechtlich relevante Entscheidung, in der Praxis siehts oft anders aus und Unterschrift reicht. Von einer Ausweiskopie habe ich noch nie gehört und finde das auch datenschutzrechtlich bedenklich. Häufig ist das Getue um die Schulanmeldung nur Show.

An deiner Stelle wäre ich froh, den Geburtstag nicht mehr zu wissen. Das zeigt doch, dass der ganze Krempel verblasst und das ist die bestmögliche Entwicklung, die du machen kannst.

Adoption? Du glaubst, Unterhalt und Erbe lassen die einfach sausen? Ich würde mir die Mühe nicht machen, dazu was zu schreiben.
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