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Geschichte X Kindesunterhalt - Was tun?
#1
Hallo, da dies ein Forum mit Mitgliedern von der Front ist, hab ich mir gedacht, ich melde mich an und schildere kurz meine Geschichte.


Irgendwie geht es mir um Angst und auch um einen Plan. 

Folgendes:
Ich habe 3 Kinder. 
2 Kinder mit Mutter A (11 & 9 Jahre alt) 
1 Kind mit Mutter B (2 Jahre alt) 

Mutter A ist das Miststück und jetzt Arbeitslos bei einem gut verdienenden Typen vom Radio, der mich mit ihr ausnehmen will.
Mutter B eine anständige ehrliche und nette Frau die gerade unser Kind alleine erzieht. Wir wohnen nicht zusammen. Zurück zu Mutter A.

Die Trennung liegt 8 Jahre zurück. Eine Affäre ihrerseits war der Grund. 7 Jahre wurde UVS an sie gezahlt und ich hatte Umgang, jedes 2. Wochenende + Urlaube. So weit so gut.

Jetzt ist ihr Macker weggezogen (von Berlin nach Leipzig). Sie hat ihre Arbeit gekündigt und ist hinterher. Klage auf alleiniges ABR habe ich daraufhin verloren (wollte sie zurück zur Familie holen). Kinder + Verfahrensbeistand sprachen sich sogar für mich aus (ich hab das bessere Verhältnis zu unseren Kindern & wegen dem 3. Kind). Dennoch, erneute umgewöhnung der Kinder wollte man nicht billigen. Jetzt hat sie geheiratet und bekommt keinen UHV mehr. Auf einen Vorschlag einen Unterhalt außergerichtlich zu vereinbaren (ink. Titel) wurde nicht reagiert. War wohl zu wenig. Jetzt kam die Klage auf Unterhalt ins Haus. Mindestunterhalt von je 399.-Euro für 2 Kinder. 
Bei 1600.- Netto und 35h die Woche, bin ich selbstverständlich ein Mangelfall, daher soll ich jetzt fiktiv höher angesetzt werden. Das wird der Richter wahrscheinlich durchgehen lassen. 

Was ich hinzufügen möchte ist, die Kinder gibt man mir gerne, da diese anstrengend sind und Urlaube gerne ohne die Kinder gelebt werden. Kurz gesagt, Kinder sind durch den Unterhalt nur Mittel zum Zweck. Auch der Typ hat keine Bindung zu ihnen. 

Ich hab versucht zu vermitteln, dass wenn ich den gewünschten Unterhalt zahlen soll, der Umgang darunter leiden wird und ich sie nicht mehr entlasten könnte. Als Antwort möchte meine Ex mich nun kaufen. Unterhalt steht nicht zur Diskussion, aber man bietet mir Taschengeld, Urlaubsgeld und eine BahnCard 50 an. Dazu soll ich eine Umgangs Vereinbarung unterschreiben (jedes 2. Wochenende und 6 Wochen Urlaub im Jahr). Klage auf Unterhalt geht nebenbei weiter. 
Mein erster Gedanke war, ob das Schwachsinnige sind. 

Mein Kopf dreht sich. Stolz habe ich... Überlege den Kontakt zu den Kindern einzufrieren. Moralisch Erpressen will ich mich nicht!
Wie geht es finanziell weiter? Hartz4 um den Ausgleich zu bekommen, damit sich auch keine Schulden aufbauen? Damit man mir nix Pfänden kann? Mit dem 3. Kind wohne ich nicht zusammen. Wird auch schwer, da Hartz4 diese BG zu Lasten von Mutter B begrenzen würde. Davon hat sie nix.

Hat jemand einen Rat? Auswandern? UG + Insolvenz? Ich brauche einen Plan oder ne Pille. Soll ich lieber mein eigenes Ding machen und weiter ziehen.. Mehr Geld verdienen, Titel gerecht werden? Ich bin der Meinung dass Mutter A mit den Kindern jetzt schon überfordert ist, da ihr Typ keine Hilfe ist und seine Ruhe haben will. Aber was passiert dort wenn ich quasi nicht mehr da bin (Umgang)?.. 

Lieben Dank...
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#2
Wie wärs mit aufstocken? Die Voraussetzungen scheinen doch gegeben zu sein.
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#3
Ja, würde ich tun. Durch die erhöhte Erwerbspflicht, könnte ich mich so Deutschlandweit versetzen lassen. Das Amt würde mir sogar dem Umzug zahlen. Dadurch wäre ich weiter weg von den 2 Kindern.
Oder ich ziehe mit Mutter B zusammen, aber da würde man mir die Aufstockung kürzen, da Mutter B arbeiten geht.. Sie müsste das ausbaden. Das möchte ich nicht.
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#4
Ich meinte nicht die üblichen Begründungen des Familienrichters im Unterhaltsrecht, sondern Aufstocken, dazu gehst du ins Jobcenter. Du lässt dir dort wieder was in die vom Unterhalt geplünderte Kasse einzahlen, vereinfacht gesagt. Als jemand mit Vollzeitjob und einem Kind vor Ort wird man dich dort auch nicht zu einem Umzug zwingen können.
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#5
Hatte ich auch so verstanden. Denke das JC ist humaner als das Familiengericht. Nur das zusammen ziehen mit der Mutter B würde nicht gehen, weil sie Arbeit und das JB es nicht einsehen würde für mich aufzustocken wenn ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, oder irre ich mich?

Mutter A wird scheinbar alles bekommen was sie will. Unfassbar Was in Deutschland möglich ist..
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#6
Du musst nicht zusammenziehen, im Gegenteil, das würde alles verkomplizieren. Mit Mutter B muss das alles nicht interferieren. Dein Unterhalt sind nicht zur Verfügung stehende Mittel. Sieh dir mal ein paar Threads hier dazu an, z.B. https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=11106
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#7
Das Problem ist, ich würde gerne mit ihr zusammen ziehen... Aber ich schaue mir mal den Link genauer an. Du hast auf jeden Fall recht, es würde viel Komizierter werden..
Hab vielen Dank
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#8
Mich würde trotzdem sehr interessieren, wie ihr an meiner Stelle handeln würdet... Mit diesem Hintergrund
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#9
Aufstocken und nicht zusammen ziehen.
So bleibst du wenigstens schuldenfrei.
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#10
Ich würde ebenfalls ganz klar erst mal versuchen, aufzustocken. Damit stellst du auch Mutter A zufrieden, denn sie kriegt Unterhalt für die Kinder. Vergiss nicht den Unterhalt für Kind 3, dann kriegt auch Mutter B etwas. Auch dieses Kind ist voll berechtigt, auf gleicher Stufe wie die Anderen. Auf der Ebene des Unterhaltsrechts kannst du nicht gewinnen.

Die Alternative wäre die kontrollierte Pleite. Das erfordert aber deutlich mehr Aktivitäten und Lebensstilveränderungen, die Meisten trauen sich das nicht zu oder es fehlt Wille wie Kenntnisse.
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#11
@p,

Du meinst sicherlich : dann bekommt auch Mutter B was?
Kontrollierte pleite, mit Partnerin? Na ich weiß ja nicht....
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#12
Danke, habs korrigiert.

Gerade mit Partnerin ist eine Pleite eine Option. Man könnte den Erwerb zugunsten der Betreuung von Kind 3 vermindern, rein zufällig unter der Pfändungsgrenze bleiben und der sicherlich gut ausgebildeten Powerfrau B die Karriere ermöglichen. Über die laufen dann auch die Dinge, die einem wegen Pleite nicht mehr möglich sind. So ähnlich bin ich vorgegangen.

Dazu muss man aber über den Rasen, an dem ein dem "Betreten verboten" Schild steht.
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#13
Das hört sich doch gut an....und das Gericht hat Dir kein fiktives Einkommen aufgehalst?
Mit deinen Ratschlägen und der richtigen Partnerin, wäre das meine 1. Wahl.
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#14
Dazu muss man aber eine Mutter B haben, die willig ist mitzuspielen und auch den Part der Verdienerin übernimmt. Wird es ernst, stellt sich meistens raus dass der weibliche Wille zur eigenen Erwerbsrolle doch nicht so ausgeprägt ist, wie uns das feministische Narrativ seit 50 Jahren erzählt.

Fiktives Einkommen spielt in der Pleite keine Rolle. Der entstehende Schuldenberg interessiert mich genau in dem Moment nicht mehr, in dem ich ihn nicht mehr abbezahlen kann. Ob man wegen drei Meter oder 3000 Meter Wassertiefe ertrinkt, ist schnurz, beides ist viel zu tief um zu stehen.

Ausserdem ist das eine Entscheidung fürs Leben. In vielen Berufen ist man nach wenigen Jahren Abwesenheit abgeheftet und erledigt. Man sollte also gut damit klar kommen, auf alternativen Wegen zu wandeln.
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#15
(26-01-2019, 14:34)p__ schrieb: Gerade mit Partnerin ist eine Pleite eine Option. Man könnte den Erwerb zugunsten der Betreuung von Kind 3 vermindern, rein zufällig unter der Pfändungsgrenze bleiben und der sicherlich gut ausgebildeten Powerfrau B die Karriere ermöglichen. Über die laufen dann auch die Dinge, die einem wegen Pleite nicht mehr möglich sind. So ähnlich bin ich vorgegangen.

Das sind interessante Optionen.

Frau B ist absolut vertraulich, würde auch mitspielen, aber auch sie möchte in Zukunft lieber in Teilzeit arbeiten. Wie ich die Rolle des Hausmannes übernehmen kann und knapp unter dem Selbstbehalt bleiben kann ist mir auch von der Vorgehensweise nicht ganz klar..?!
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#16
Auf alternativen Wegen Wandel ich seit 2013, damit hätte ich kein Problem.
Bin gespannt was der TS dazu meint.

Unsere Beiträge haben sich überschritten.
Also hat @p wieder mal richtig getippt, die Partnerin hat keine Lust auf Arbeit.
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#17
(26-01-2019, 15:02)aboe schrieb: aber auch sie möchte in Zukunft lieber in Teilzeit arbeiten.

Tja, da haben wir es schon. Wenn Väter mit so etwas ankommen, haben sie nicht mit Verständnis zu rechnen. Wer nicht den Ernährer spielen will, kriegt Zunder. Bei unseren teuer und optimalausgebildeten Frauen siehts völlig anders aus.

Zitat:Wie ich die Rolle des Hausmannes übernehmen kann und knapp unter dem Selbstbehalt bleiben kann ist mir auch von der Vorgehensweise nicht ganz klar..?!

Weniger für einen Chef arbeiten, mehr für deine Chefin zu Hause arbeiten :-) Weniger Zeit für Erwerbsarbeit, mehr Zeit für das Kind. Arbeite Teilzeit oder Nullzeit.
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#18
Nullzeit?
OK, der Schuldenberg wächst, kein Problem.
Was aber ist mit Unterhaltspflichtverletzung?
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#19
Abgesehen davon, hat sie einen Kitaplatz den sie nicht aufgeben möchte. Nicht mal ein Umzug in ein anderes Viertel kommt in Frage.

Ich schätze die Aufstockung ist die einzige Lösung.
Mein Ziel wäre:
- Teilzeit 32h (aktuell)
- 300.- Unterhalt zahlen
- Keine Schulden machen
- Nebenverdienst unter dem Radar

(26-01-2019, 15:14)Bitas schrieb: OK, der Schuldenberg wächst, kein Problem.
Was aber ist mit Unterhaltspflichtverletzung?

Gute Frage? 
Sich strafbar machen? Insolvenz? Hoffen das die Kinder einen befreien wenn sie 18 sind?
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#20
Wenn du Aufstocker wirst, machst du keine Schulden, demnach auch keine Unterhaltspflichtverletzung.
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#21
Schin mal gut zu wissen... Mit Hartz4 kommen aber andere Beschränkungen. Aber ganz ohne geht's nicht.. Kann ich mir nicht leisten wenn der Richter bald den Titel ausspricht.
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#22
Kurzfassung
Als Aufstocker zahlst du für alle Kinder Mindestunterhalt, dann wirst du vom JC auf Harz4 aufgestockt.
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#23
Dir bleibt aber mehr wie einem ALG 2 Empfänger, der nicht arbeitet. Du hast einen Erwerbstätigenbonus nach § 11b Abs. 3 SGB II.

Zitat:Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich

1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und

2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.

Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro.
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#24
Hm... Mal am aktuellen Beispiel
Person A, 2500 Brutto (1650.- Netto)
Person B, 2500 Brutto (1650.- Netto)
Kind (2 Jahre)
Person A muss Unterhalt in Höhe von 600.- zahlen..

Denke da wird einem das JC nicht mehr unter die Arme greifen... Die BG hat genug..
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#25
Du bist drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. 2, 9 und 11 Jahre alt. Zähle mal die Zahlbeträge des Mindestunterhalts in der Düsseldorfer Tabelle zusammen. Ich komme da auf 309 + 309 + 254 = 872 EUR
Würde das Unterhaltsrecht das regeln, müsstest du 1650 - 1080 = 570 EUR für alle bezahlen, also ein Mangelfall mit ca. 65% Deckung des Mindestbedarfs.
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