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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
Der Gerichtsvollzieher an sich ist schon auf deine Kooperation angewiesen. Wenn du nicht kooprativ ist, muss er die Polizei im Wege der Amtshilfe dazuholen.

Letztendlich muss der Gerichtsvollzieher einen erst einmal antreffen, wobei er sich glaube ich auch Zugang zur Wohnung verschaffen kann. Man kann auch so tun, als ob man mitgeht und zwischendurch die Biege machen.Big Grin

Wir hatten eine Frau in der Sozialberatung, die allerdings einen kompletten Vollschuss hat:

die hat ihren Namen vom Briefkasten entfernt, der Postbotin Schläge angedroht und all solche Scherze, damit sie für den GV nicht erreichbar war.Wink

@Zala

es ist eben ein zivilrechtlicher Haftbefehl und kein strafrechtlicher. Rechtlich ist es so, dass der GV schon die Festnahme vornimmt, aber eben keinen Zwang ausüben darf. Ansonsten reicht den GVs schon die Drohung. Die meisten kennen sich eh nicht aus und brechen dann zusammen. Wobei da mal einige den GV wegen Nötigung anzeigen sollten, das wäre ein wesentlich spannenderes Thema.

Außerdem hat es ja auch durchaus Vorteile eine VA abzugeben.

Ein Vergleichbarer Zusammenhang besteht, bei der Eintreibung von Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten. Da wird auch gerne einmal Erzwingungshaft angeordnet und das kommt da tatsächlich auch relativ häufig vor im Vergleich zur zivilrechtlichen Vollstreckung.
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Hallo

Ich melde mich mal nach über 3 Jahren zurück!

Die Gerichtskosten wurden bis heute nicht eingetrieben. Ich bin inzwischen seit 2 Jahren angestellt und verdiene Netto 1.000 €, welches ich bar gegen Quittung ausgezahlt bekomme. Das zweite Verfahren wegen Unterhaltsverletzung wurde nach über einem Jahr eingestellt.

Ja was soll ich sagen, ist ziemlich ruhig geworden, Probleme hab ich nur wegen den lästigen Pfändungen, aber das ist ein anderes Thema.

Vielen Dank an das gesamte Forum, ich hab hier echt viel Hilfe und Inspiration bekommen!

Liebe Grüße
Karl
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Ist doch prima. Pfändungen sollten dich aber nicht stören, nach der Vermögensaukunft ist für zwei Jahre Ruhe damit.
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die gut in diesen Thread passt.

Situation: Bewährungsstrafe (170er), Ratenzahlung vereinbart, ich lebe im nicht-EU Ausland
In der End-Rechnung nach der Verhandlung wurden die Tagessätze und Gerichtskosten mehr oder weniger zusammen angeführt. In der "Gesamt"-Zeile stand also die Summe von beidem. Es hat nur eine Rechnung gegeben. 

Bin ich richtig in der Annahme, dass meine Ratenzahlungen zuerst die Geldstrafe begleichen und erst dann sind den Gerichtskosten angerechnet werden? Ich frage, weil ich kurz vor dem Abzahlen der Tagessätze stehe (vorausgesetzt alles was ich bisher bezahlt habe läuft auf dieses Konto), dann möchte ich die Zahlungen einstellen. Die Gerichtskosten sollen offen bleiben. 

Ich hoffe, dass wenn die Geldstrafe bezahlt wurde, die Geschichte die strafrechtliche Ebene verlässt (keine Haftbefehle oder ähnliches) und die Gerichtskosten sollen "normal" zivilrechtlich eingetrieben werden. Nicht das die Staatsanwaltschaft behauptet, ein Teil des Geldes beglich die Gerichtskosten, die eigentliche Strafe ist dadurch nicht vollständig abgezahlt, deswegen Verstoß gegen Bewährungsauflagen usw...
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Ist das ein solch horrender Betrag, dass es sich lohnt dafür noch ein Faß aufzumachen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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2 Instanzen + Revision. Ca. 800€
Ich habe noch paar andere unbezahlte Gerichtskosten-Rechnungen. Aus Zivilverfahren. Niemand treibt sie ein, wahrscheinlich weil ich im Ausland lebe. Ich dachte ich hefte die letzte dazu an... 800€ ist auch Geld
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(05-02-2019, 22:25)FreiHerr schrieb:  Nicht das die Staatsanwaltschaft behauptet, ein Teil des Geldes beglich die Gerichtskosten, die eigentliche Strafe ist dadurch nicht vollständig abgezahlt, deswegen Verstoß gegen Bewährungsauflagen usw...

Nein...Geld f.Strafe geht vor...war bei mir auch so...

Konnte bei mein ganzen Beleidigungen nicht auch noch die Gerichtskosten zahlen Big Grin .  Ich beleidige grundsätzlich f . den guten Zweck.

Hast Du die Vermögensauskunft abgegeben oder PfüB ist Ruhe...kannste mit in die Insolvenz nehmen...irgendwann !
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(05-02-2019, 23:17)Arminius schrieb: Hast Du die Vermögensauskunft abgegeben oder PfüB ist Ruhe...kannste mit in die Insolvenz nehmen...irgendwann !

Ich habe vor Kosten ohne Leistungen oder die einfach nur unverschämt sind, niemals zu bezahlen. Denn sonst hätte es ja keinen Sinn gehabt, den Karren gegen die Wand zu gefahren und das Leben von Grund auf neu eingerichtet zu haben. Bewährung hab ich in meinem Fall jetzt nicht, denn die Haftstrafe kam nach Bewährungswiderruf von der 1. Verhandlung, die ebenso wie die 2. stattfand, als ich ausgewandert war.
Ich dachte daran irgendwann mal Privatinsolvenz in einem EU-Ausland zu machen, weil andere Länder eher schuldnerorientiert als Deutschland sind. Jedoch las ich, dass Unterhaltsschulden in Spanien durch eine Privatinsolvenz nicht gelöscht werden, in Deutschland nur, wenn man unschuldig nicht in der Lage war Unterhalt zu zahlen, für einen 170er Bestraften, fällt das nun auch weg. Gibt es denn irgendwo überhaupt die Möglichkeit durch die Privatinsolvenz Schulden wegen einer Verurteilung und Unterhalt los zu werden? Das ist echt eine Frage, dessen Beantwortung mir sehr wichtig wäre, um für die Zukunft planen zu können.
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Wenn bei einer Privatinsolvenz Unterhaltsschulden wegen Unterhaltspflichtverletzung nicht mit in die Insolvenz kommen, lässt sich das nicht ändern. Wenn der Weg zu ist, bleibt er zu.

Erstaunlich bleibt, wie gut die giftige Karotte der Privatinsolvenz funktioniert, die man Schuldnern vor die Nase hängt. Sogar bei uns Unterhaltspflichtigen wird sie aus Ausweg und Stichwort besprochen. Dabei ist selbst bei ganz normalen Schulden eine Privatinsolvenz häufig eine miese Mogelpackung voller Verlogenheit unter der Oberfläche. Es fängt an mit der erfolgreich verbreiteten Lüge, damit könne man seine Schulden loswerden. Wird man aber gar nicht. Sie bestehen weiter, werden nur zu unvollkommenen Verbindlichkeiten. Die Wirkung davon siehst du, wenn dir mal lange nach der Insolvenz mit Schulden beim Staat in deinem Arbeitsleben eine Steuererstattung zusteht und die ganz plötzlich -schwuppdiwupp- weg ist.

Dazu Schwachsinn wie die Erwerbsobliegenheit oder die nachträgliche Versagung.

Sich mit Schulden einrichten ist viel leichter. Die Vermögensauskunft gibt man doch gerne ab, bringt sie doch zwei Jahre Ruhe vor Pfändungen. Aber eigentlich sind auch Pfändungen lustig. Sie bringen ja nichts, kosten die Gläubiger aber weiter Geld, weil sie die Kosten nicht abwälzen können. So soll es sein. Lass diese Figuren zahlen, zahlen, zahlen für ihren Mist.
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Ja in der Tat amüsiert mich das staatliche Trauerspiel. Ich hebe alle 2 Jahre den Finger und bin 3-4 Monate pro Jahr seit Jahren am Reisen durch die Weltgeschichte. Ich lebe ja nicht vom Amt. Wie diese unfähigen Behörden sich an mir die Zähne ausbeissen, ich sie an der Nase herum führe und für dumm verkaufe, ist für mich bessere Unterhaltung als TV oder Kino es jemals sein könnte. Ich genieße das richtig! Und alles legal ohne gegen Gesetze zu verstoßen.

Tja, also muss ich mir was einfallen lassen, wenn ein Erbe eines Tages ins Haus flattert und es keine PI gibt, dir mir die Unterhaltsschulden löscht. Das ist mein Wermutstropfen. Das Erbe würde zwar vom Wert her sämtliche Schulden überragen, aber das wäre nicht im Sinn meiner Lebensphilosophie und die Tilgung meiner Schulden, absolut keine Option.
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(06-02-2019, 01:07)p__ schrieb: Wenn bei einer Privatinsolvenz Unterhaltsschulden wegen Unterhaltspflichtverletzung nicht mit in die Insolvenz kommen, lässt sich das nicht ändern.

Da hat der liebe p leider recht...Ich rede natürlich nur von den Gerichtskosten. Mache nehmen die Unterhaltspflichtverletzung auf die "leichte" Schulter.

Das ist Sie mitnichten...Dann zahle ich mal ebend etwas Geld kann fatale folgen haben. Lieber es auf die grosse Tournee ankommen lassen (AG,LG,OLG/BGH) als auch nur 10,00 Euro monatlich zu zahlen.

Ich hatte sogar das Glück das die Unterhaltsvorschusskasse ihr gesamtes Geld verloren hat...Dank den Ermittlungen der StA Big Grin...und auch ich kann die Akten "nutzen"...siehe Inso.

Antrag stellen kannst Du trotzdem das Risiko liegt ab dann auch beim Gläubiger.Ich weiss nicht ob ein Gläubiger sich mit einem Pleitegeier auf einen Rechtsstreit einlassen sollte. Big Grin Idea Big Grin Das ist aber Hypotetisch.
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Zitat: Wie diese unfähigen Behörden sich an mir die Zähne ausbeissen, ich sie an der Nase herum führe und für dumm verkaufe, ist für mich bessere Unterhaltung als TV oder Kino es jemals sein könnte. Ich genieße das richtig! Und alles legal ohne gegen Gesetze zu verstoßen. 

Es ist grosses Kino für uns alle! Wirklich, ich habe mich selten so amüsiert wie bei diesem Thread, den ich jetzt mal von vorne bis hinten gelesen habe. Extrem unterhaltsam - und für jeden Bluepiller die beste Orientierung. Das ist redpill-Stuff vom Feinsten, würde ich mal sagen.
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