07-02-2019, 19:41
Moin,
auf Wunsch der Mutter wird mein Kind zu mir ziehen (Hurra!).
Allerdings kann ich mit meiner Vollzeitstelle die Nachmittagsbetreuung nicht leisten und "Ganztagsschule" ist hier aufm Dorf ein Witz.
Daher wird meine Lebensgefährtin, die ein Kind im selben Alter hat, die Betreuung mit übernehmen. Mittelfristig wollen wir natürlich zusammen ziehen.
Es ist also das schlaueste, auch damit mein Kind schnell Anschluss findet, dass es auf die Schule des Kindes meiner LG mit geht. Die Schule liegt in einem anderen Bezirk als mein Hauptwohnsitz, wo das Kind ja dann auch gemeldet wäre.
Wir waren heute (inkl. Mutter) bei beiden Schulen und haben unseren Plan vorgestellt. An der Schule bei mir haben wir einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung ausgefüllt. Da muss jetzt diese Schule, die zukünftige Schule, der Landkreis sowie die Schulbeförderungsstelle Stellung nehmen.
Soll Wochen dauern und evtl. stellen die sich quer wegen der Beförderung (die das Land ja dann in einen anderen Bezirk übernehmen müsste, was mein Recht wäre - was ich aber gar nicht will. Habe ich auch in die Begründung rein geschrieben).
Kurzum: Was gäbe es noch für "Methoden", das leichter und schneller zu gestalten. Wunsch der Mutter ist es, dass das Kind relativ zeitnah zu mir kommt.
Kann ich das Kind mit Hauptwohnsitz bei meiner LG melden, also das es melderechtlich bei keinem der Eltern wohnt? Laut niedersächsischem Meldegesetz muss es bei einem der Eltern gemeldet sein, aber gibt es da Ausnahmen?
Könnte dann das Jugendamt uns aufs Dach steigen, wegen "versteckter Pflegemutter" oder son Kram?
Hat einer Erfahrung, da der Lebensmittelpunkt ja bereits unter der Woche bei meiner LG ist, ob das als "gewöhnlicher Aufenthalt" durchgeht?
Laut Definition diverser Gesetze und Wikipedia wäre das so. Allerdings sagt wieder das Meldegesetz, dass der "gewöhnliche Aufenthalt", natürlich auch der Hauptwohnsitz ist.
Oder gibts noch andere Tricks? Kann ja nicht der erste mit diesem Problem sein und das so ne scheiß Genehmigung Wochen dauert, regt mich auf.
Vielen Dank.
auf Wunsch der Mutter wird mein Kind zu mir ziehen (Hurra!).
Allerdings kann ich mit meiner Vollzeitstelle die Nachmittagsbetreuung nicht leisten und "Ganztagsschule" ist hier aufm Dorf ein Witz.
Daher wird meine Lebensgefährtin, die ein Kind im selben Alter hat, die Betreuung mit übernehmen. Mittelfristig wollen wir natürlich zusammen ziehen.
Es ist also das schlaueste, auch damit mein Kind schnell Anschluss findet, dass es auf die Schule des Kindes meiner LG mit geht. Die Schule liegt in einem anderen Bezirk als mein Hauptwohnsitz, wo das Kind ja dann auch gemeldet wäre.
Wir waren heute (inkl. Mutter) bei beiden Schulen und haben unseren Plan vorgestellt. An der Schule bei mir haben wir einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung ausgefüllt. Da muss jetzt diese Schule, die zukünftige Schule, der Landkreis sowie die Schulbeförderungsstelle Stellung nehmen.
Soll Wochen dauern und evtl. stellen die sich quer wegen der Beförderung (die das Land ja dann in einen anderen Bezirk übernehmen müsste, was mein Recht wäre - was ich aber gar nicht will. Habe ich auch in die Begründung rein geschrieben).
Kurzum: Was gäbe es noch für "Methoden", das leichter und schneller zu gestalten. Wunsch der Mutter ist es, dass das Kind relativ zeitnah zu mir kommt.
Kann ich das Kind mit Hauptwohnsitz bei meiner LG melden, also das es melderechtlich bei keinem der Eltern wohnt? Laut niedersächsischem Meldegesetz muss es bei einem der Eltern gemeldet sein, aber gibt es da Ausnahmen?
Könnte dann das Jugendamt uns aufs Dach steigen, wegen "versteckter Pflegemutter" oder son Kram?
Hat einer Erfahrung, da der Lebensmittelpunkt ja bereits unter der Woche bei meiner LG ist, ob das als "gewöhnlicher Aufenthalt" durchgeht?
Laut Definition diverser Gesetze und Wikipedia wäre das so. Allerdings sagt wieder das Meldegesetz, dass der "gewöhnliche Aufenthalt", natürlich auch der Hauptwohnsitz ist.
Oder gibts noch andere Tricks? Kann ja nicht der erste mit diesem Problem sein und das so ne scheiß Genehmigung Wochen dauert, regt mich auf.
Vielen Dank.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.