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Richter macht Selbstanzeige
#1
In meinem fall ist Betreuung für Vater und Kindschaftssache vermischt.

Bei einem Besuch wegen Betreuung habe ich den Richter gefilmt und unangenehme fragen im gestellt. Er hat stur nach Muster gearbeitet und nicht drauf geantwortet. So habe ich auch Stur nach Muster gearbeitet.

Das Video habe ich bei Zuckerbergs reingestellt. Dann hat mich der Richter angezeigt.

Was bedeutet das hier und ist Verfahren abgeschlossen ?

Ist per Beschluss



wegen Verdachts der Beleidigung pp.

wird die Selbstablehnung des Richters am Amtsgericht Meisinger gemäß §§ 30, 27 Abs. 3 StPO für begründet erklärt.

Gründe:

Herr Richter am Amtsgericht Meisinger machte mit Datum vom 06.02.2019 gemäß § 30 StPO von einem Verhältnis Anzeige, das seine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit (§ 24 Abs. 1 StPO) rechtfertigen könnte.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Vorwurf, der Angeschuldigte habe den Zeugen Weiland, Richter am Amtsgericht Dieburg, gegen dessen Willen während einer durch diesen durchgeführten richterlichen, betreuungsrechtlichen Anhörung des Vaters des Angeschuldigten in der Wohnung des Angeschuldigten per Video aufgenommen und das Video sodann in einer öffentlichen Facebook-Gruppe hochgeladen und es mit dem schriftlichen Kommentar „Hurensohn! Dreckiger Bastard. Verrecke Weiland." sowie dem Zusatz „im übrigen möchte er nicht das Gespräch auf Video aufzeichnen" versehen und diesen Beitrag später nochmals in der Facebook-Gruppe geteilt..
In seiner Selbstanzeige hat der Richter am Amtsgericht Meisinger dargelegt, dass er im vorliegenden Verfahren als Zeuge in Betracht komme, da ihm das verfahrensgegenständliche Facebook-Video im Juni 2017 bekannt geworden sei und er den Vorgang sodann der Behördenleitung mit der Anregung, einen Strafantrag zu stellen, zur Kenntnis gebracht habe. Des Weiteren habe er wesentlich an der Erstellung des Strafantrags mitgewirkt.

Die vom Richter am Amtsgericht Meisinger geschilderte lnvolvierung in die Einleitung des vorliegenden Strafverfahrens sowie dessen gegebenenfalls erforderliche Vernehmung als Zeuge sind - wie auch vom Richter am Amtsgericht Meisinger selbst dargelegt - bei verständiger Würdigung geeignet, aus Sicht des Angeschuldigten das Misstrauen in die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Richters zu wecken.
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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#2
Hast Du ein Pflichtverteidiger ?
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#3
(09-02-2019, 16:00)Arminius schrieb: Hast Du ein Pflichtverteidiger ?

Habe gelernt Geld für Anwalt haben zu müssen
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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#4
(09-02-2019, 20:21)JonDon schrieb: Habe gelernt Geld für Anwalt haben zu müssen

Du hast also einen Anwalt wann hast Du den eingesetzt im Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren oder bei Anklageerhebung ?
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#5
So wie ich es verstehe, wird nur die Selbstablehnung des Richters bejaht. Die Anzeige wegen Beleidigung wird von einem anderen Richter behandelt werden. In dem Verfahren wird dann der erste Richter als Zeuge aufgerufen werden.

Und : Das mit dem "Hurensohn" wird dich eine Stange kosten. Womöglich auch Knast einbringen.
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#6
In diesem Fall mehr als verdient. Ganz ehrlich... Gehts noch?
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#7
(15-02-2019, 08:39)Surajin schrieb: In diesem Fall mehr als verdient. Ganz ehrlich... Gehts noch?

Obwohl ich Dir unter normalen realen Umständen recht geben würde...bei mir Zitat: "...[...]...sind die Gesamtumstände zu würdigen".

...Knast Nein sonst Pflichtverteidiger !

Er müsste aber schon einen Pflichtverteidiger bekommen da ein Richter betroffen ist...
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#8
Ich kann nicht ganz nachvollziehen, was hier vorgefallen ist. Kurzform?

Beklagter filmt Richter gegen seinen Willen, stellt das Video mit Beleidigungstext online und bekommt dann vom Richter eine Anzeige und nun Verfahren deswegen aufgebrummt?

Was ist der genaue Hintergrund? Um was ging es? Ich blicke es nicht ganz.
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