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Pflichtanteil des Erbes für entsorgte Väter
#1
Liebes Forum,

ich bin unverheiratet und habe 1 Kind mit dem ich nichts mehr zu tun habe. Ich habe mir einige Mietimmobilien hart erarbeitet. Ich möchte sozusagen in Frührente gehen und von den Mieteinnahme leben.

Ich habe weiterhin eine Ferienimmobilie im nicht EU-Ausland, die keine Mieteinnahmen abwirft. Dort möchte ich jedoch nicht leben. 

1. laufender Unterhalt
Ich bin gerne bereit das Kind über den Kindesunterhalt (Stufe 1) an den Mieteinnahmen partizipieren zu lassen. Ich habe allerdings absolut kein Einsehen, dass ich über ein fiktives Einkommen in die Stufe (10) gedrückt werde, wieder arbeiten oder sparsamer leben muss. Ich befürchte, dass dies aber kommen wird. Wie kann ich den Zugriff auf die Immobilien / laufenden Mieteinnahmen vermeiden?

2. Erbe
Meine Kind ist gesetzlicher Alleinerbe. Der Pflichtanteil beträgt 50%. Das ist einfach zu viel für ein Kind, mit dem ich nichts zu tun habe. Welche Möglichkeiten habe ich das zu umgehen, ohne das an eine andere Person den Zugriff auf meine Immobilien bekommt?

Heiraten oder weitere Kinder kommen nicht in Frage. Ich möchte mich auch nicht dauerhaft ins Exil vertreiben lassen, wobei ein Wohnsitzwechsel ins Ausland schon möglich und begründbar wäre. Aber über 5 Jahre einen anderen Lebensmittelpunkt nachzuweisen, wird wahrscheinlich scheitern (Vermögen + Familie in Deutschland). 

Ob mich als Nichtdeutscher bei temporären Wegzug (bspw. 1 Jahr) die unbeschränkte Schenkungssteuerpflicht trifft, weiß ich nicht genau. Ebensowenig, ob ich meine Haus, in dem ich wohne, in dieser Zeit vermieten müßte.

Ich bedanke mich für Eure Hilfe
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#2
1. Mieteinnahmen sind Einkommen und damit unterhaltsrelevant, daran kannst du nichts ändern. Warum siehst du die Gefahr, dass du fiktives Einkommen verpasst bekommst? Verlangst du für die Immobilien unüblich niedrige Miete?

2. Der einzige Weg dem Zwangs-Pflichtteil zu entkommen ist, rechzeitig zu Lebzeiten das Vermögen loszuwerden. Dafür gibt es verschiedene Wege, z.B. eine Bürger-, Gemeinschafts- oder Sammelstiftung, rechtzeitige Schenkungen an andere Verwandte unter Wahrung eines Niessbrauchsrechts.
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#3
Hallo P,

vielen Dank für die Antwort.

Die Mieteinnahmen reichen nach Abzug der Kosten für Instandhaltung, Werterhalt, Reparaturen, usw. für die unterste Stufe gemäß Düsseldorfer Tabelle. Wenn ich zusätzlich arbeiten gehen würde, was ich ja könnte, dann wäre es bei meiner Ausbildung und Berufserfahrung die höchste Stufe.

Gibt es im Forum Erfahrungen mit Stiftungen?
a) Immobilienübertrag
b) Ausschüttungen
c) Kontrollerhalt
d) Schutz gegen Angriffe der Ex

Das Konstrukt wird über das Grundbuch transparent und über meine Ex zum Familiengericht eventuell sogar zur Steuerbehörde gehen. Ich möchte mich ungern auf Anwälte verlassen, die damit verdienen.

LG
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#4
Vorsicht mit der Unterhaltsrelevanz von Mieteinnahmen. Hast du https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...p?tid=7582 schon gelesen?

In welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle bist du denn jetzt? Stufe 10?
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#5
Hallo P,

ich zahle nach Stufe 2, weil ich nur Mietnahmen habe und meine Ex will zu Gericht, weil es ihr nicht reicht. Der Beitrag hilft mir nicht sonderlich weiter. Bei mir geht es um die fiktive Einkommenskomponente aus zusätzlichem Gehalt, die mich in die Stufe 10 katapultieren würde.

Wenn ich einfach nur über die Mieteinnahmen bemessen werde, dann hätte ich kein Problem. Egal ob dann über weitere Details die Stufe 1 oder 3 raus kommt.

Was passiert mit den Mieteinnahmen, wenn die Immobilie in eine Stiftung überführt wird?

LG
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#6
Mach doch einen auf Psyche dass Du deswegen nicht mehr voll arbeiten gehen kannst....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#7
Hallo Kay,

vielen Dank für die Idee. Ich möchte mich nicht in das Risiko der freien richterlichen Beweiswürdigung und eines Sachverständigen begeben. Ich will auch nicht genötigt sein in ein paar Monaten irgendwelche Therapien zu machen. Das soll eine langfristige und stabile Lösung werden.

Falls jemand Erfahrungen mit Stiftungen hat, wäre ich für eine Gesprächsmöglichkeit im geschützten Bereich sehr dankbar.

LG
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#8
@ Ex-Vater

Der Ratschlag von Kay erscheint der sinnvollste in deiner Situation. Wenn Du nicht weißt, wie man einen Burn-Out glaubwürdig darstellt - Tante Google hilft.

Mieteinnahmen kannst Du mit einer angeschlagenen Gesundheit nicht verhindern, die Immobilien gehören dir ja schon. Nur zusätzlich noch zu arbeiten, das kann man nicht verlangen, wenn Du eh schon erwerbsunfähig bist.....
Allerdings musst du konsequent handeln - also nicht nur ein Papierchen beibringen, wo die Diagnose draufsteht - sondern auch arbeitslos melden, Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen usw.

Ein Wegzug ins nahe Ausland bringt natürlich sofort und für einige Jahre Erleichterung; erfahrungsgemäss scheuen deutsche Beamte den zusätzlichen Aufwand den Unterhaltspflichtigen irgendwo zu suchen. Wie alt ist denn das Kind, über welchen Zeitraum müsste denn der Auslandsaufenthalt organisiert werden? Ist die Immobilie im Nicht-EU-Ausland der Ex bekannt? Kannst Du dort vorübergehend deinen Wohnsitz nehmen und damit unerreichbar werden?

Um eine Strafverfolgung nach dem deutschen §170 StGB zu vermeiden, gehen die Profis her und zahlen Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Unterhaltsvorschusses (ca. 196.- € monatlich). Wenn das zu wenig wäre, würde sich ja der Staat selbst strafbar machen......
Treuhandkonto bei einem Verwandten gleichen Nachnamens einrichten, und den Kindesunterhalt von diesem Konto zahlen. Kontoauszüge als Zahlungsnachweis aufbewahren.

Und wenn man es schafft, erfolgreich die Legende vom armen, erwerbsunfähigen Ex-Vater aufzubauen, dann genügt möglicherweise schon die Ankündigung, sich als Pflegefall ins betreute Wohnen begeben zu wollen, den Nachkömmling dazu zu bewegen, im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge aufs Erbe zu verzichten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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