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Giffey will Unterhaltsrecht anpassen
#1
Nachdem zwei Wochen aus allen Rohren gegen die Drückeberger geschossen wurde:
https://www.n-tv.de/politik/Giffey-will-...97218.html

Unter "Entlastung für Väter" kommt dann: Weiterhin Kein Wechselmodell, irgendwelche unklare Veränderungen am Elterngeld und ein Bonus für viel Mitbetreuung. Letzteres ist witzig, denn genau das hat uns -natürlich- der BGH eingebrockt mit seinem schwachsinnigen Urteil, ausschliesslich ein 50:50 Wechselmodell hätte Auswirkungen auf den Unterhalt.
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#2
Wer glaubt denn der Giffey noch etwas?

Solange das Wechselmodell nicht als Regelfall implementiert wird, wird sich für Trennungsväter nichts verbessern ... allenfalls verschlechtern!
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Don´t let the bastards get you down!

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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
In der von Giffey vorhersehenen Variante kommt es dann vermehrt zum Streit ums Kind.

Mama will nicht, dass Papa sich Unterhalt durch Betreuungsunterhalt spart.

Das Konfliktniveau muss hoch gehalten werden. Sozialdemokratische Familienanwältinnen brauchen Unterstützung.
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(Donovan)
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#4
Was vernünftiges erwartet eh keiner von der SPD oder den anderen Blockparteien. Was sich eigentlich verändern soll, steht in keinem Artikel. Giffey wird das Stück für Stück loslassen, damit sie immer wieder in die Medien kommt.

An grössere Änderungen glaube ich nicht, seit 1977 ist das deutsche Familienrecht extrem tief eigefahren und keine Reform kratzte seither an den damals verfestigten Prinzipien, vor allem nicht im Unterhaltsrecht. Das lag nicht nur am Gesetzgeber, sondern vor allem auch an den Gerichten, zum Beispiel an dem Lumpenpack in Roben aus Düsseldorf. Deren Tabelle und Leitlinien sind keine Gesetze, sondern sogar noch unveränderlicher und prägender wie Gesetze, quasi übergesetzlich.

Die Mitbetreuung eines Kindes unterhaltsrechtlich zu würdigen ist natürlich eine Schnapsidee. Das BGB hätte das immer schon hergegeben, der Unterhalt "umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung." §1610 BGB. Die Aufteilung zwischen den Eltern ist darin überhaupt nicht vorgegeben. Das regelt §1612a BGB und der setzt ein "mit dem es nicht in einem Haushalt lebt" voraus, was eben nicht stimmt wenn ein Kind drei Tage hier und fünf Tage dort lebt. Es lebt in beiden Haushalten, auch dann wenn die Zeiten nicht genau symmetrisch sind. Damit wäre §1612a BGB in vielen Fällen überhaupt nicht anwendbar und auch kein Hindernis für andere Aufteilungen.

Wahrscheinlich läufts auf eine explizite Öffnung der Aufteilung in § 1612a BGB hinaus, nachdem das die BGH-Richter aus Dummheit ignorierten. Das Ende vom Lied werden gleichbleibende Unterhaltssätze für 3/7 (drei Tage beim Vater, vier bei der Mutter) sein und steigende Sätze für 2/7 Elternteile. Die Gerichte dürfen anschliessend zehn Jahre lang die Details klären unter Verbrennung einiger Milliarden RVG-Honorare. Und schliesslich muss auch das echte Wechselmodell "geregelt" werden, auch dort wird man komplizierte "Ausgleiche" erfinden damit viele Möglichkeiten und eine komplexe Berechnung die Honorare kräftig fliessen lassen.
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#5
Schwieriges Thema. Sehe auch das Problem, dass dann massiv Umgang verweigert wird, wegen Geld.
Wie will man das lösen? Grundeinkommen für Kinder? Mehr Kindergeld? Steuererleichterungen für Eltern?
Ich bin selbst zb auch nicht verheiratet, habe Kinder und werde besteuert wie ein kinderloser Single. Da gibt es so viele Baustellen. Naja, uns freut das jetzt, wenn Kind 2 zu Papi kommt, dann gibts auch vollen Unterhalt plus Kindergeld, auch wenn Mutti viel mitbetreuen sollte.
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#6
Für wirkliche Reformen hat Giffey gar nicht die Macht. Beispielsweise sind am Steuerrecht schon ganz andere Kaliber gescheitert, das Familiensplitting nach französischem Vorbild wird schon seit 30 Jahren diskutiert und schon endlos oft versprochen ohne dass auch nur die kleinste Veränderung am deutschen Trauscheinsubventionssteuerrecht stattgefunden hätte.

Das Kindergeld ist richtig teuer, da wirds am Geld fehlen. Eifrig verteilt wird immer nur das Geld der Unterhaltspflichtigen. Fällt der aus, herrscht heulen und Zähneklappern beim Staat, wie man bei der Unterhaltsvorschussdiskussion gesehen hat. Obwohl der staatliche UHV sogar noch deutlich niedriger ist wie der allerunterste Mindestunterhalt. Kindergeld ist zudem nicht geeignet zur Steuerung einer stärkeren Mitbetreuung.

Das SGB ist ohnehin ein Chaos und nicht einmal die Umsetzungsebene kommt damit klar. Auch da wird es für Giffey mit jeder Veränderung sehr zäh. Was will sie noch machen? Die nächste wachsweiche "Verbesserung des Umgangsrechts"? Davon hatten wir schon drei und was sich tatsächlich geändert hat, wissen wir nur zu gut.

Am meisten Chancen hat noch die seit 1977 überfällige Reform des für Deutschland hochpeinlichen § 1626a BGB. Einfach deshalb, weil seit dem letzten Reförmchen wieder ein Schwung altfeministischer Trümmer und vorvorvorgestriger furchtbarer Juristen ins Grab oder die Pension verschoben sind. Die Vernunft siegt nicht, aber die Biologie.

Reformvorschläge hat natürlich jeder. Wir auch :-) Die Forderungen von hier: https://www.trennungsfaq.com/sonstiges.html#unrecht
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#7
Hier das Interview mit Giffey, wegen dem alles zum Thema wurde: https://www.shz.de/deutschland-welt/poli...15642.html

Und es wird auch sogleich fleissig eingebremst: https://www.shz.de/deutschland-welt/poli...15642.html  „Unterhalt muss gesichert sein“

Die CSU ist (natürlich) auch dagegen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/deb...hl,RKEkock

AfD und LINKE werden sorgsam aus den Artikeln herausgehalten und damit stummgeschaltet. Nur der FDP wird ein Sätzchen zugestanden. Der FDP geht Giffeys Vorschlag nicht weit genug.

https://www.handelsblatt.com/politik/deu...ihJfCN-ap4

Und da drunter noch ein paar nette Kommentare: https://www.welt.de/politik/deutschland/...ellen.html
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#8
Wenn ich mir das so im Detail durchlese kommt der Eindruck, die Giffey wollte das Thema gar nicht so prominent pushen.

Presse hat daraus einen Hype gemacht.
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(Donovan)
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#9
Kann auch sein. Zumal der typische Primitivjournalist gerade heftig auf der Unterhaltsprellersau durchs Dorf gertten ist. Da kommt es gerade recht, wenn wieder was zum Thema Unterhalt geliefert wird.
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#10
Übrigens: Australien berechnet Kindesunterhalt nach betreuten Tagen. Geht alles online, Anwälte und Jugendamtstanten bleiben aussen vor. Probierts mal: https://processing.csa.gov.au/estimator/About.aspx
Die Erläuterungen auf der letzten Seite sind besonders interessant.
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#11
Da ich nicht mehr in D. wohne und nicht so viel mitbekomme (sometimes quite convenient / got Brexit to worry about - or NOT!), aber könnte mir vorstellen dass die ganze 2017 Gesetzesänderung dazu gemeint war zu versuchen die allgemeine Kindesarmut ein wenig einzudämmen?

Wenn ich jetzt lese dass die ganze Unterhaltsvorschussausgaben bis zu €2.1 Milliarden belaufen, kann es auf Dauer doch gar nicht so eine schlechte Investition des Staates sein. Jegliche Gesetzesänderung hätte bestimmt länger gedauert, proportional wird jetzt Kinder mehr zu Gute kommen und man nehme bestimmt in Kauf dass nur ein Teil wieder eingetrieben werden kann?  Big Grin  

Weiterhin stiess ich gerade auf noch eine andere Nachricht in Deutschlandfunk bzgl. Eintreibung v. KU: 

https://www.deutschlandfunk.de/ifo-insti..._id=985111

Was könnte dass bringen; und vor allem was würde es bringen für diejenigen die nicht in D. wohnen?

Cheerio
Panto
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#12
Na, Mahlzeit.

Wenn man das Eintreiben von Unterhalt an die Finanzämter überträgt, dann gibt das eine wilde Mischung aus Forderungen des Staates an das männliche Individuum. Einkommenssteuer, Unterhalt für die Ex-Frau (Anlage U der Steuererklärung), Unterhalt für Kinder (nicht einkommenssteuerrelevant, da Konsumausgaben) und dergleichen mehr.

Da genügt es, wenn drei Jahre lang konsequent alle unterhaltspflichtigen Väter Widersprüche gegen die Steuerbescheide einlegen. Prinzipiell, und gegen JEDEN Bescheid. Binnen Jahresfrist brechen die Finanzämter und Finanzgerichte zusammen.

Schnapsidee.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
Jetzt auch Katharina Barley:

Bundesjustizministerin - Barley will Trennungsfamilien unterstützen

Hunderttausende Kinder sind von der Trennung ihrer Eltern betroffen. Zur emotionalen Belastung kommt oft eine finanzielle. Abhilfe will Bundesjustizministerin Barley schaffen.

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/bar...pSN1XMMsM4

Zitat:Da müssen auf einmal zwei Wohnungen finanziert oder hohe Fahrtkosten bezahlt werden. Das wirkt in Konfliktsituationen zusätzlich wie ein Brandbeschleuniger.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#14
Der Barley traue ich nicht bis zu meiner Nasenspitze!

Die redet viel zu viel Stuß, als daß ich sie für glaubwürdig halten kann!

Simon II
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#15
Habt ihr den (pseudo) feministischen Shitstorm auf Twitter und Facebook mitbekommen, der gerade gegen Giffey läuft?
Ich schäme mich für meine Geschlechtsgenossinen. Plötzlich gar nicht mehr emanzipiert.
Ich bleibe dabei, Giffey ist auf dem richtigen Weg.
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#16
Die Richtung von Giffey und Co. stimmt nach meiner Meinung schon mal. Das Mimimi aus den sozialen Netzwerken ist die nackte Angst vor wirtschaftlicher Selbstverantwortung.
Bleibt die spannende Frage, ob sich die Regierung dafür erwärmen kann. So in der Art wie bei dem verlängerten Unterhaltsvorschuß, wo die Finanzierung gar nicht abschliessend geklärt ist, wird sich wohl umgedrehter Richtung kaum wiederholen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#17
Die Metadaten sind auch spannend: Es kommen zwar viele Artikel zur Giffeys paar dürren Sätzen, aber die verstecken sich grösstenteils hinter den Bezahlschranken. Das krasse Gegenteil war die Unterhaltsdrückebergerflut, die brandete ohne jede Schranke auf allen Kanälen kostenfrei heran.

Zeit ist Geld: https://www.zeit.de/2019/12/unterhaltsre...ska-giffey
Reform könnte Kinder und Mütter schlechter stellen: https://www.wiwo.de/my/finanzen/steuern-...00608.html
Wie viel Unterhalt ist gerecht?: https://www.welt.de/print/die_welt/polit...l#Comments - ohne Schranke, aber untypisch für DIE WELT ohne Kommentare
Geben und nehmen: https://www.sueddeutsche.de/leben/histor...-1.4368787 ohne Schranke und für das, was die SZ sonst so ablädt fast schon lesbar.
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#18
ja, die Angst. Dabei betonte die Franzi ja, dass man nach Lösungen suche, die für ALLE tragbar sind. Niemand hat gesagt, dass den Müttern was weggenommen wird. Man kann die Väter (gegendert: den Umgangselternteil) ja auch easy anders entlasten, über Steuerklasse oder Freibeträge und und und. Aber bei Geld versteht eben niemand Spaß!
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#19
Den Müttern kann man gar nichts wegnehmen. Schiesslich kriegt den Unterhalt ja das Kind und nicht die Mutter, gell :-) ?
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#20
ja, natürlich! Die Mutter darf sich nicht mal nen Kaugummi davon kaufen (hast du das Interview gehört? ;D)
Du weißt, wie ich es meine. Man kann den UET auch anders entlasten, ohne dass der Haushalt des BET dann zwangsläufig weniger Geld hat. Das ist möglich und vielleicht erleben wir es ja noch.
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#21
Hätte der BGH nicht derartigen Mist verbrochen, wäre das jetzt schon möglich. §1606 BGB: Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.

Ist also nur die Frage, wie man "betreuen" interpretiert und "in der Regel" bzw. ausserhalb davon. Das BGB ist flexibel. Die BGH-Richter nicht, die haben aus eigener Erfindung heraus beschlossen alles kleiner wie 50% ist keine Betreuung mehr. Ein Witz.
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#22
Da stimme ich dir voll und ganz zu, p!
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#23
Die "Neue Richtervereinigung" gibt bekannt: https://www.neuerichter.de/details/artik...m-620.html

Kurzform: Wechselmodell - ist nix. Unterhalt: Der Vater wird zwar derart pleite gemacht, dass er sich nicht mal eine Wohnung leisten kann, in der sich auch die Kinder aufhalten können. Aber wenn die Mutter vielleicht weniger bekommen würde, geht das gar nicht. q.e.d.

Richter erklären uns die Welt. Sie erklären zum Beispiel, dass das was in anderen Ländern schon lange klappt, einfach nicht klappen kann.
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#24
Schade, in vielen Sachen ist D. halt erzkonservativ und wenig bereit mal neue Wegen zu gehen.
Ich meine dass ma Umgang und Unterhalt erst mal mit ein ander verknüpfen sollte; bin mir sicher dass so dann einiges von alleine viel lockerer gestallten würde.
Man erklärt uns nur ständig was nicht geht ......
Panto
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#25
(21-03-2019, 23:47)p__ schrieb: Kurzform: Wechselmodell - ist nix.

Schon anhand solcher merkwürdigen Grundsatzfragen ganz im Tenor des VAMV:
Zitat:Zudem stellen sich aus Sicht der Kinder noch ganz andere Fragen: Ist es dem Kindeswohl wirklich zuträglich, regelmäßig (wöchentlich) das soziale Umfeld zu wechseln?

lässt sich ableiten, welches Weltbild dieser schöne "neue" Verein vertritt.
Der Verfasser des klugen Beitrages ist übrigens Vizepräsident des Amtsgerichts Lübeck. Gruselig.
Hier noch ein Foto der überaus symthatischen Sprecherin des Bundesvorstandes Brigitte Kreuder-Sonnen, Vorsitzende Richterin am Landgericht Lübeck.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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