18-03-2019, 17:41
Hi,
mal 'ne grundsätzliche Verständnisfrage... Macht sich Scheiden lassen wirklich frei, und falls ja, ab wann?
Mit Rechtskraft der Scheidung ist ein Mann ja noch nicht frei, die Ex kann noch weiter Unterhalt wollen und einem weiterhin alles Mögliche in Rechnung stellen.
Gibt es rein rechtlich gesehen einen Zeitpunkt an dem man wirklich endgültig geschieden ist und seine Ruhe vor der Ex und den Balgern hat, im Sinne von: Es können einem weder vom Staat noch von der Ex noch von den Kinderchen Pflichten mehr auferlegt werden und ebenso auch keine Forderungen mehr gegen einen gestellt werden, die irgendetwas auch nur im Entferntesten mit der Ehe zu tun haben?
Man hört von Fällen, in denen die Ex Jahre nach der Scheidung arbeitslos oder krank/pflegebedürftig wurde, und dann der Staat wieder beim seit Jahren Geschiedenen erneut anklopft und "solidarische" Zahlungen einfordert.
Wie lange kann die Ex nach der Scheidung noch nachfordern?
Mit anderen Worten: Ist ein "Geschiedener" jemals wieder frei ?
Grüße
mal 'ne grundsätzliche Verständnisfrage... Macht sich Scheiden lassen wirklich frei, und falls ja, ab wann?
Mit Rechtskraft der Scheidung ist ein Mann ja noch nicht frei, die Ex kann noch weiter Unterhalt wollen und einem weiterhin alles Mögliche in Rechnung stellen.
Gibt es rein rechtlich gesehen einen Zeitpunkt an dem man wirklich endgültig geschieden ist und seine Ruhe vor der Ex und den Balgern hat, im Sinne von: Es können einem weder vom Staat noch von der Ex noch von den Kinderchen Pflichten mehr auferlegt werden und ebenso auch keine Forderungen mehr gegen einen gestellt werden, die irgendetwas auch nur im Entferntesten mit der Ehe zu tun haben?
Man hört von Fällen, in denen die Ex Jahre nach der Scheidung arbeitslos oder krank/pflegebedürftig wurde, und dann der Staat wieder beim seit Jahren Geschiedenen erneut anklopft und "solidarische" Zahlungen einfordert.
Wie lange kann die Ex nach der Scheidung noch nachfordern?
Mit anderen Worten: Ist ein "Geschiedener" jemals wieder frei ?
Grüße