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Bekommt man von der Rentenversicherung automatisch Brief um Rentenkonto zu klären, ungeklärte Zeiten ?
Zum hintergrund. Hab nichts beantragt oder irgend was in der richtung unternommen.Allerdings ist mir so ein Schreiben reingeflattert.
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Ja...habe ich auch bekommen.
A.
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ich habe dieses Schreiben nur nach dem Scheidungsantragstellung mit VA bekommen
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in o.g. Sache hat der Gläubiger gemäß § 802I Abs. 2 und ZPO sog. Drittauskunft über Sie beantragt. Ich teile Ihnen das Ergebnis der Anfrage bei der Deutschen rentenversicherung mit.
D. Arbeitgeber lautet/lauten:
Es wurde kein Arbeitgeber ermittelt..
Diese information wurde an den d. Gläuig.weitergegeben. Belehrung gemäß § 802I Abs. 2 und 3 ZPO wurde erteilt.
Ist mitgeteilt worden kein Arbeitgeber?
Kann die Rente gepfändet werden ? Wenn ja über welche höhe ?
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Ja, kein Arbeitgeber. Du bist offenbar nicht lohnabhängig beschäftigt.
Bei einer Pfändung spielt es keinerlei Rolle, woher das Einkommen kommt. Ob du nun Geld von Vermietung, Arbeitslohn, Rente erhälst ist völlig egal, Pfändungsgrenzen und -Bedingungen sind immer gleich. Die kurze Antwort: Ja, auch eine Rente kann selbstverständlich gepfändet werden. Da gibts keine Ausnahme.
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Normale Pfändung ist Gleich. Wenn es aber um laufenden Unterhalt geht dann kann doch standardmäßig bis 880Eur gepfändet werden
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