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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
#26
Ich finde es einfach erschreckend. Aber es ist ja wohl normal. Es ist diesen Monat wie befürchtet.
Von meinem Gehalt wurde ich bis auf 1.326,71€ gepfändet. Davon musste ich für Januar 333€ für das erwachsene Kind und weitere 379€ für das minderjährige kind zahlen. Macht ein Rest für mich in Höhe von 614,71€!
Ich wurde vom Gerichtsvollzieher am 17.12.18 per Zustellung über die (falsche? Pfändung) informiert. Am 18.12.18 habe ich das Amtsgericht darüber schriftlich informiert, dass ich unterhalt für 2 Kinder zahlen muss. Bis heute habe ich noch keinen geänderten Beschluss. Wie lange dürfen die mir nur ~600€ im Monat belassen? Ich soll davon Miete und mein Leben bezahlen, was nicht möglich ist..... Die Luft ist einfach raus und ich falle in ein immer tiefer werdendes Loch.Wie ich bisher gelernt habe ist, dass das Geld welches sich der gegnerische Anwalt geholt hat futsch ist.
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#27
Sie machen es halt geschickt. Zum einen Pfänden Sie mein Gehalt. Dort wurde das Weihnachtsgeld hälftig gepfändet. Gleichzeitig haben Sie mein Konto gepfändet und sich den Rest vom Weihnachsgeld geholt. Zum zweiten war und ist der Pfändungsbeschluss falsch. Hier ist nur ein Kind berücksichtigt. Das habe ich gleich einen Tag nach erhalt schriftlich dargebracht; es interessiert nur niemanden. Die Pfändung steht und ich kann schauen, wie ich mit ~600€ klar komme
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#28
Gehalt und Kontopfändung wäre doppelt und damit unzulässig. Vielleicht wirfst du noch mal einen Blick auf diese Ausführungen.

https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/%C2...lt-teil-2/

Deine schriftlichen Anträge müssen auch als solche verstanden werden können. Du kannst dir auch einen Termin in der Rechtspflege bei dem
zuständigen Vollstreckungsgericht geben lassen. Da gehst du dann hin und die formulieren das dann für dich anhand deiner Sachverhaltsbeschreibung.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#29
Könntest du nicht Aufstocker werden?
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#30
(15-01-2019, 14:44)fragender schrieb: Sie machen es halt geschickt. Zum einen Pfänden Sie mein Gehalt. Dort wurde das Weihnachtsgeld hälftig gepfändet. Gleichzeitig haben Sie mein Konto gepfändet und sich den Rest vom Weihnachsgeld geholt. Zum zweiten war und ist der Pfändungsbeschluss falsch. Hier ist nur ein Kind berücksichtigt. Das habe ich gleich einen Tag nach erhalt schriftlich dargebracht; es interessiert nur niemanden. Die Pfändung steht und ich kann schauen, wie ich mit ~600€ klar komme

Ähnliches, aber nicht in diesen Ausmaß ist mir ist Ende der 90er im Rahmen einer vom JA ausgelösten Lohnpfändung passiert. Wegen angeblich rückständigen Kindesunterhalt ist mein Weihnachtsgeld und Lohn auf das Niveau eines Ledigen gepfändet worden, obwohl laufend Kindesunterhalt von mir bezahlt wurde. In direkter Konsequenz daraus habe ich für nächsten Monat keinen Unterhalt überwiesen, beim JA vorgesprochen und die Aussetzung der Pfändung verlangt unter Androhung, dass ich wohl meine Arbeit nicht mehr ausüben werde können, falls die Pfändung bestehen bleibt. Zu meiner Überraschung wurde die Pfändung eingestellt.

Ich war allerdings innerlich auch bereit, meine Androhung war zu machen. Das hätte geheissen:

1. wenn möglich gewesen zum Arzt zu gehen, krank schreiben lassen. Solcher dreister Diebstahl an Gegenleistung für die eigene Arbeitsleistung zerstört jegliche Motivation zur täglichen Arbeit in einen und führt mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine Depression oder zu anderen psychosomatischen Zuständen.

2. in lezter Konsequenz zum Sozialamt gehen (damals). Evtl. wäre heutzutage eine Aufstockung möglich ?

meine Erfahrung war, dass JA und Anwälte jederzeit entgegen Gesetze oder Zulässigkeiten handelten und deren Verhalten nur dadurch ausgebremst wurde, weil es in Folge bei mir nichts mehr zu holen gab.
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#31
Und was ist mit dem Geld, welches mein Arbeitgeber direkt an den RA geschickt hat?
Ich sollte 2.330 € bekommen. Davon gingen 700 € an den Anwalt, ein paar Abzüge und 1.600 € gingen auf mein konto.
Die Bank gab mir für Januar nach Beschluss 1.326 € frei. Der Rest wurde eingefroren.
Ja, ich weiß, solche Leute wie wir jammern immer nur; doch mein Kühlschrank ist leer, da ich so blöd war und beide Unterhalte bezahlt habe. Als ich den gegnerischen Anwalt auf die falsche Pfändung angerufen habe kam nur:" kommt kein laufender Unterhalt, dann Pfänder er den halt auch"
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#32
Nur teilweise. Siehe erstes Posting.
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#33
Ich hatte Dir doch schon geschrieben, dass Du das Formular nach § 850 k ZPO ausdrucken und ausfüllen lassen sollst. Bzw. kannst Du es selbst ausfüllen. Dann wird es vom Arbeitgeber unterschrieben (was am Schnellsten geht) und damit dann zur Bank. Die hätten dann sofort den Betrag hoch gesetzt. Dein derzeitiger Betrag ist der Grundfreibetrag OHNE Berücksichtigung der beiden Kinder.

Wenn Du das nachholst, setzen sie es zumindest ab dem nächsten Monat hoch. Das Gericht ist hierzu auch nicht zuständig. Die haben das seinerzeit per Gesetzesänderung weg delegiert. Dort ist man nur zuständig für Vollstreckungsgegenklagen wegen unrechtmäßiger Forderungen. Durch die entsprechenden Bescheinigungen (wie hier und o.g.) ist das Gericht raus, da man genau das eben darüber regeln kann.

Was Gläubiger haben, haben sie und rücken es auch nicht mehr raus.
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#34
Zitat:Aber darf der Betrag von der Bank nicht erst nach 4 Wochen ausgekehrt bzw an den Gläubiger überwiesen werden?

Das ist richtig. Damit der Schuldner die Möglichkeit erhält, sich gegen ungerechtfertigte Pfändungen zu schützen oder ein P-Konto einzurichten.

Ein Solches ist aber schon eingerichtet. Der Freibetrag festgelegt. Dann geht das überschüssige Geld sofort weg. In seinem Fall ist der Freibetrag nicht richtig festgelegt. Das liegt an der fehlenden Bescheinigung.

Alles andere - Anwälte anrufen - und lauter solche Sachen, führt zu Null komma Nix und belastet nur die Nerven.
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#35
Jup, dass stimmt. Und der Insolvenz verwalter will nun auch noch die hälfte des weihnachtsgeldes... ich hab mal ne nette mail geschrieben, dass sein Geld meine ex hat. Mal schauen, was da dann noch kommt. Mir ist mittlerweile alles egal. Depri lässt grüßen
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#36
Wenn der Arbeitgeber die Pfandbeträge falsch berechnet, dann haftet er dafür. Aber wer beißt die Hand, die einen füttert?
Wenn das Gehalt schon direkt beim AG gepfändet wurde, dann landen auf dem Konto nur noch pfandfreie Beträge. Das Guthaben dort ist aber auch nur in Höhe der pfändungsfreien Beträge gem. den Angaben im Formular nach § 850 k ZPO geschützt. Was sich darüber hinaus ansammelt, kann wieder gepfändet werden. Daher also immer nach jedem Geldeingang das Bankkonto abräumen und nur das Geld für die Daueraufträge wie Miete oder Haftpflichtversicherung stehen lassen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#37
So, das gute an Fronten ist, dass diese bekanntlich sich überschneiden oder verschwimmen.
Nun hat auch das andere Kind den zurückliegenden Unterhalt versucht zu pfänden. Will sagen, Pfändungsbeschluss "nur" über das Konto ist eingetroffen. Kein Ding, da ja die Ex mit dem ersten Kind die Pfändung vor Monaten eingereicht hat und das Konto nur noch etwa 3 Wochen besteht.

Es war mir schon komisch beim ersten drübersehen, dass die Beträge extrem unterschiedlich sind. Mal die Zahlen genauer angesehen und bemerkt, dass vermutlich "ausversehen" vergessen wurde, dass ich Einige Zeit lang Unterhalt an die ex bezahlt habe.
Nun zur eigentlichen Frage:
Wenn ein erwachsenes Kind (Als Gläubiger) erneut über seinen Anwalt den Teilweise bezahlten Unterhalt ERNEUT fordert und das ganze schon als Pfändung bei meiner Bank vorligt, dann lehne ich mich mal weit aus dem Fenster und würde behaupten, dass das zumni. versuchter Betrug ist, oder?

Mir ist klar, dass ich zum Vollstreckungsgericht gehen muss, nur soll ich davor / währendessen eine Anzeige bei den netten Beamten in Blau vornehmen?
Was würdet Ihr tun, bzw. nicht
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#38
Deutschland ist sehr, sehr gläubigerfreundlich. Der Tatbestand von Überpfändungen oder sogar illegalen Pfändungen kommt häufig vor. Betrugsanzeigen dagegen gehen regelässig ins Leere und auch Schadenersatz oder Klagen wegen ungerechtfertigter Bereicherung § 812 ff. BGB sind sehr schwierig durchzusetzen. Typisch sind z.B. Rückbuchungsgebühren. Auch der Arbeitsaufwand, den man durch falsche Pfändungen hat ist Privatsache.
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#39
Na klasse. Das heißt, wenn das Kind mal auf die schnelle 110% Unterhaltsanspruch für knapp 10 Monate "versehentlich übersieht", dann kann ich mich nich mal mit einer Anzeige wegen betrug wehren..... ich komm mir immer mehr wie in den 1940'er vor
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#40
Ich will damit sagen, dass die rechtliche Würdigung von Gläubigerbetrügereien sehr schwierig ist und es mehr bringt, sich auf Abwehr von Vollstreckungen zu konzentrieren.
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#41
Stimmt leider, was p sagt. Ich habe 2014 mal meine Ex wegen Betruges angezeigt. Nicht das ich gehofft hätte, dass ich Erfolg haben würde, sondern um die am rennen zu halten, frei nach dem Motto: Für jeden Schuss in meine Richtung, gibt es mindestens einen zurück...

Die vom Anwalt "errechnete" und dann seitens des Gerichtes an meinen damaligen Arbeitgeber versendete Vorpfändungsverfügung beinhaltete eine Summe, die um 5.000 € nicht stimmte.

Da war auch mal "vergessen" worden, dass sie gezahlt worden sind.

Meine Ex musste bei der Polizei antanzen und eine Aussage machen. Der Staatsanwalt stellte dann mit folgender Begründung meine Anzeige ein:

"Ihre arme Ex darf sich auch mal verrechnen. Sie haben ja den Unterhalt in so vielen kleinen Raten gezahlt, dass man da ja auch mal durcheinander kommen kann. Natürlich stimmt zwar der Sachverhalt an sich, aber ich kann Ihrer dämlichen Ex-Frau da leider nicht unterstellen, sich absichtlich verrechnet zu haben...." So viel dazu mit eigenen Worten.

Das Ganze hatte aber einen anderen Effekt: Wir lagen uns ja seit 2006 in den Haaren. Nach dieser Aktion habe ich den Job gekündigt und weitere Maßnahmen getroffen. (Aufhebungsvertrag). Dann Arbeitsamt etc pp. Was ich aber sagen will: Diese Figuren muten anderen natürlich alles und viel zu, halten aber selbst nichts aus und dass sie zur Polizei musste, hat der schon ein paar Schweißperlen auf die Stirn getrieben.

Übrigens ist seit 2014 Ruhe: Ich zahle noch ein Taschengeld von 150 €. Schluss. Kinder sind natürlich selbstredend weg. Aber das schon seit 2011. Die Eine st jetzt 18. Die kriegt nix mehr. Die Andere ist 16. Da tickt die Uhr.
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#42
Nun, die Pfändung kommt ja direkt vom anwalt. Kann ich da nicht verlangen, dass es rechtens ist?
Würde ich die füße still halten, würden sie doppelt kassieren.
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#43
Gegenreaktionen sind doch gut, rechne dir nur nicht viel Erfolg damit aus. Wenn der Anwalt der Betrüger ist, wende dich auch an die Anwaltskammer. Von zu konkreten Bewertungen wie unter anwalt.de rate ich ab, denn Betrug bei Vollstreckung ist gleichzeitig ein Qualitätszeichen für Mandanten, die Gläubiger sind.
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#44
Vor kurzem flatterte mal wieder eine Kontopfändung bei mir in den Briefkasten.
An sich sind die Pfändungen gerechtfertigt, da ich in einem Zeitraum zu wenig Unterhalt bezahlt hatte, da erst ein Jahr später die Änderung des Unterhalttitels erfolgte und ich nicht eingesehen hatte, dass ich weiterhin zu viel Geld bezahle, welches ich später nicht mehr zurückerhalten könnte.

Bei der Durchsicht habe ich dann jedoch gesehen, dass das ältere Kind mit seinem Anwalt nun plötzlich Geld verlangt, welches ich entweder bezahlt bezw. zum Teil bezahlt hatte.
Beispiel 1:
vom Kind / Anwalt gefordert --> 01.01.2017 384€ (nach aktuellen Vergleich)
Bezahlt hatte ich 264€
Beispiel 2:
Okt. 2018
Kind / Anwalt --> gefordert 333€
Bezahlt hatte ich 333€

Ich habe das Vollstreckungsgericht darauf ain einer "Erinnerung" darauf aufmerksam gemacht, dass der Titel generell rechtens ist, jedoch nicht die Höhe, da Zahlungen verlangt werden die, zumindest zum Teil beglichen sind.

Weiter Schreibt der gegnerische Anwalt, es könnten sich bei meinen Zahlungen um die Zahlungen an mein anderes Kind handeln.

Das Vollstreckungsgericht hatte zwar alle meine Kontoauszüge, in denen Offensichtlich die Zahlungen NAMENDLICH an Kind a und Kind b aufgeteilt sind. Dennoch lehnten Sie es ab mit der Begründung, dass es sich um "materiell-rechtliche Einwendungen" handelt und somit nicht berücksichtigt werden können und ich somit auch die Verfahrenskosten zu tragen habe....

In was für einer Welt leben wir mittlerweile, wenn offensichtlich das Geld welches bezahlt wurde nochmal gepfändet werden kann und Man(n) sich nicht einmal gegen die ungerechtfertigte Pfändung wehren kann.
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#45
Das Vollstreckungsgericht führt aus, was im Titel steht.
Sachverhalte wie diese prüft das Gericht nicht. In diesem Fall ist die Vollstreckungsabwehrklage das richtige Rechtsmittel. Die Vollstreckungsabwehrklage beseitigt nicht den Titel, sondern nur die Durchsetzung der Vollstreckung. Zumindest für diesen Teil, für den du schon bezahlt hast, sollte die Forderung im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage nicht mehr vollstreckbar, bzw. abgewendet werden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#46
Ich dachte, dass ich das gemacht habe. Als die pfändung kam zu dem Gericht gegangen und habe erläutert das zu viel versucht wird zu pfänden. Daraufhin hat die Rechtspflegerin dies so aufgenommen und hat auch die Kontoauszüge kopiert. Jetzt bekomme ich einen Beschluss mit dem Hinweis das es abgelehnt wurde und das ich die kosten zu tragen habe.
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#47
reiche doch die Beschwerde ein, lass Schweine arbeiten!
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#48
Hab mir die Niederschrift nochmals angeschaut. Die Rechtspflege hat Paragraph 766 ZPO aufgeführt.
Sollte es nicht so sein, dass eine Rechtspflege die richtigen Paragraphen anzuwenden hat, da ein Normalsterblicher diese nicht wissen kann???
Heißt das mal wieder im klartext, das ich die kosten wegen dem falschen Antrag zu tragen habe und vermutlich die zeit für die Klage vorbei ist.... ?
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#49
Leider ist es nun mal so, dass in D das Recht zu einem Anwaltsrecht transformiert wurde, der Normalsterbliche kommt mit kaum einem rechtlichen Vorgang noch zurecht. Erwarte also nicht, etwas zu verstehen, sondern erwarte, dass alles komplizierter ist wie es aussieht. Auch in dem Vorgang jetzt ist sehr vieles nicht klar. Weil du nicht weisst, was wichtig ist, schilderst du alles so wie du es erlebt hast. Dass es den Vorgang aber nicht klärt, ist dir nicht bewusst. Dafür kannst du nichts, aber es macht alles ziemlich schwer zu raten.

Ich vermute, du hast den Antrag ans Gericht so formuliert, dass die Überpfändung nicht nachgewiesen werden konnte. Ich nenne dir mal stark vereinfachte Beispiele:

a) 1000 EUR sind vollstreckbar. Das heisst, es gibt einen vollstreckbaren Titel dafür. Du zahlst nicht, also werden 1000 EUR gepfändet. Das Vollstreckungsgericht nutzt dir da nur etwas, wenn du bei der Pfändung beispielsweise in die Pfändungsfreigrenze hinein gefpändet wird oder die Art der Pfändung zu beanstanden ist.

b) 1000 EUR sind vollstreckbar. Das heisst, es gibt einen vollstreckbaren Titel dafür. Du zahlst nicht, aber es werden 2000 EUR gepfändet. Überpfändung! Das Vollstreckungsgericht kann das korrigieren. Du musst aber den eindeutigen Nachweis führen, dass du den richtigen Betrag an den richtigen Empfänger im richtigen Zeitraum bezahlt hast.

c) 1000 EUR sind vollstreckbar. Das heisst, es gibt einen vollstreckbaren Titel dafür. Aber ein Kind ist gar nicht mehr unterhaltsberechtigt, der Titel ist also längst grottenfalsch, hat keine Grundlage mehr. Du zahlst deshalb nicht, daraufhin werden 1000 EUR gepfändet. Das Vollstreckungsgericht sagt: Dein Problem, das es einen Titel gibt musst du zahlen, ändere halt den Titel. Nicht unser Bier.
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#50
Danke _p und sorry, wenn ich mal wieder mich vermutlich nicht richtig ausgedrückt habe.

Es sind 3166 € offen, welche gefordert werden könnten. In der pfändung stehen aber 5027€, da die Gegenseite acht Zahlungen nicht berücksichtigt haben und diese erneut fordern.

Um bei deinen Beispielen zu bleiben: keine treffen zu.
Variante d: im Jahr 2017:1000€ sind vollstreckbar. Im Jahr 2018 wurden 300 € bezahlt. Gepfändet werden 2019 nun 1000€
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