Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Begleiteten Umgang beantragen
#1
Hallo,

ich bitte um Ideen für eine komplizierte Situation.

Es gibt einen Umgangsbeschluss, mit der üblichen Regelung. Jedes 2. Wochenende und einen Nachmittag dazuwischen, sowie die Hälfte der Ferien.

Seit 5 Monaten boykottiert die Mutter den Umgang, indem sie vor den Umgangszeiten mit unserem Sohn wegfährt und erst nach Ende der Umgangszeit zurück kommt. Es gibt eine Umgangspflegerin die daher keine Möglichkeit sieht, den Umgang sicherzustellen. Die Mutter würde aber begleiteten Umgang zulassen.

Auf Vorschlag der Umgangspflegerin hat meine Anwältin daher als einstweilige Anordnung beantragt, dass die Kompetenzen der Umgangspflegerin dahingehend erweitert werden, dass diese den Umgang -wenn nötig- begleitet.

Den Antrag hat das Gericht abgelehnt, mit der Begründung dass die Umgangspflegerin nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB nicht darüber entscheiden dürfe, ob der Umgang zu begleiten ist, oder nicht.
Die Notwendigkeit begleiteten Umgang anzuordnen sah das Gericht auch nicht, da nach Stellungnahme der Umgangspflegerin zwischen Vater und Sohn alles in Ordnung ist.

Im Ergebnis findet also gar kein Umgang statt.

Ich habe eine müngliche Verhandlung beantragt, in der mit der Mutter vereinbart wurde, dass wir gemeinsam das Jugendamt kontaktieren, um begleiteten Umgang als Jugendhilfsmaßnahme auf den Weg zu bringen.
Das wurde auch umgesetzt. Nun schreibt das Jugendamt allerdings, sie würden den Antrag ablehnen, da sie Jugendhilfe nicht als Perspektive sähen - und das Gericht eine Entscheidung treffen solle.

Nun ist meine Frage, wie ich den Umgang wieder herstellen kann?

Letzter Weg scheint zu sein, begleiteten Umgang zu brantragen - trotz eines Beschlusses für unbegleiteten Umgang.
Zitieren
#2
Hättest Du - zumindest theoretisch - die Möglichkeit, selbst das Kind zu betreuen?

Ich habe die Anträge immer mit dem Antrag kombiniert, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich zu übertragen. Als das Kind dann 11 Jahre alt war, ist es zu mir umgezogen. Voraussetzung war, dass das Kind dazu stand, mit mir den Kontakt zu wollen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren
#3
Momentan geht es mir darum, überhaupt erstmal den Kontakt wieder herzustellen.
Die Frage des Lebensmittelpunktes wurde ich danach angehen.

Kennt sich denn jemand mit dem Verwaltungsrechtlichen Weg aus? Soweit ich weiss, könnte ich gegen die Ablehnung des Jugendamtes vor das Verwaltungsgericht gehen.
Zitieren
#4
Das Jugendamt stellt keinen Antrag, sondern schreibt eine Stellungnahme. Deren Meinung kannst du nicht auf dem verwaltungsrechtlichen Weg ändern. Bewerte nicht über, was die sagen, der Richter kann das ernst nehmen oder komplett ignorieren.

Betreuter Umgang ist ein kurzer Übergang, um nach einer Entfremdung wieder Umgang anzubahnen. Er ist nie Dauerzustand (ausser du bist wegen Gewalt gegen das KInd verurteilt worden) und kein Heilmittel gegen Umgangsverweigerung. Das Ziel ist immer unbegleiteter Umgang.

Mütter mit schweren Störungen denken oft, sie könnten sich betreuten Umgang wünschen um ihre inneren Angstmonster in Zaum zu halten. So sieht das aber kein Richter. Dein Ziel muss es sein, unbegleiteten Umgang durchzusetzen anstatt dich zum Gehilfen der Mutter und ihren kranken Vorstellungen zu machen, wie Umgang abzulaufen hat. Deshalb muss dein Weg Richtung Durchsetzung führen. Die Mittel dafür sind die Ordnungsmittel, die in deinem Umgangsbeschluss aufgeführt sind. Beantrage die statt betreuten Umgang.
Zitieren
#5
(27-04-2018, 21:59)p__ schrieb: Betreuter Umgang ist ein kurzer Übergang, um nach einer Entfremdung wieder Umgang anzubahnen. Er ist nie Dauerzustand (ausser du bist wegen Gewalt gegen das KInd verurteilt worden) und kein Heilmittel gegen Umgangsverweigerung. Das Ziel ist immer unbegleiteter Umgang.

Genau.



(27-04-2018, 21:59)p__ schrieb: Deshalb muss dein Weg Richtung Durchsetzung führen. Die Mittel dafür sind die Ordnungsmittel, die in deinem Umgangsbeschluss aufgeführt sind. Beantrage die statt betreuten Umgang.

Ordnungsmittel sind schon läger beantragt. Das Spiel kenne ich aber schon. Beim letzten mal wurden der Mutter 150 EUR auferlegt, sie ging in Berufung und damals hat das OLG das Ordnungsmittel wieder aufgehoben. Weil damals die Umgangspflegerin den Umgang wieder herstellen konnte.

Das Ganze hat ein dreiviertel Jahr in Anspruch genommen. Und ich rechne damit, dass es diesmal wieder so lange dauern wird. Auch wenn das OLG diesmal das Ordnungsmittel nicht zurücknehmen wird und ich beim nächsten ausgefallenen Umgang wieder einen Vollstreckungsantrag stellen werden, kann es ein Jahr oder länger dauern, bis die Mutter Beträge zahlen muss, die sie zum nachdenken bringen.

Das ist natürlich zu lang. Darum soll jetzt begleiteter Umgang her. Nachdem das Jugendamt sich querstellt, soll nun der Umgangsbeschluss ergänzt werden, um begleiteten Umgang zur Anbahnung des normalen Umgangs.

Hat jemand dafür gute Vorschläge zur Formulierung? Nicht, dass dadurch der unbegleitete Umgang in Frage gestellt wird.
Zitieren
#6
(27-04-2018, 16:31)Papa schrieb: Da kommen Erinnerungen hoch. Begleiteter Umgang ist die übliche Schikanemaßnahme. Lustigerweise hat auch die Mutter meines Sohnes begleiteten Umgang u.a. auf diese Art und Weise erzwungen. Im Prinzip müsste man ihr jetzt das Sorgerecht entziehen, de facto wird aber nichts passieren. Daran sieht man erst, wie unbeholfen alle sind und wie lächerlich das Umgangsrecht ist. Umgangspflegschaft ist natürlich schon auch eine Art Endmaßnahme, soll heißen, wenn das nicht funktioniert, dann wird der Richter irgendwann mit den Schultern zucken. Ich bin selbst noch von meinem Werdegang als entsorger Vater traumatisiert, weshalb ich dir nicht den ultimativen Tipp geben kann. Wobei es den auch nicht gibt. Zumindest ist das ein Kampf, den du nicht gewinnen kannst.

Naja also ist schon komisch wie ihr Väter immer gegen die Mütter schießt , denkt ihr die machen das aus Lust und Langeweile ? Ich werde mich auch mit Händen und Füßen gegen BU wehren und notfalls auswandern , mein Nochmann hat nach dem was er gemacht keine Rechte mehr zu haben.
Und ganz erlich BU ist für alle beteiligten der größte Rotz, die Mutter muss das Kind bringen und dann im Nebenraum warten .
Zitieren
#7
@ Rheinländer

Ich stimme Papa voll und ganz zu – ich habe sehr ähnliche Erfahrung gemacht –

• Seit 12/2017 wurde von Ex-Frau Termin bei JA gefordert bzgl. BU - mein RA meinte Schikane; bringt nichts
• JA meinte dass es eine gute Idee sein könnte, jedoch hat mir geraten dass zu erst die genaue Gründen/Gesprächsthemen festgelegt werden sollten bevor Gespräch stattfinden sollte > Funkstille seitens Ex-Frau
• Herbst 2018 – Ex-Frau beantragt alleinige Sorgerecht und überschüttet Amtsgericht mit Lügen, Verdrehungen und Behauptungen > Antrag abgelehnt

JA meint jetzt nichts mehr machen zu können; ich telefoniere nur noch wöchentlich kurz mit Kindern mit Mutter in unmittelbaren Nähe und gibt Antworten oft vor. Kinder antworten daher meistens nur noch mit ja oder nein.
Ich bemühe mich derzeit nur noch um Schadensbegrenzung meiner eigener Gesundheit

@ MaraMeyer - wenn nicht aus Lust und Langeweile, dann eher als Machtmittel, jedoch nicht wegen Kindeswohl! Ist nur a "smoke screen anyway!" ..........
Panto
Zitieren
#8
das war ja klar das die Männer wieder zusammen halten und nicht mal beide Seiten angucken. Denkt ihr dass es für eine Frau leicht ist wenn ihr euch verpisst? oder keinen unterhalt zahlt oder sonst was? Leider haben Väter ja jetzt mehr Rechte als Pflichten auch mit dem Sorgerecht z.b. und warum meckerst du wegen Telefonaten? besser als nichts
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Was hast du denn Gegen Termin bei JA? und ihr Männer macht ja nichts aus MAchtmittel oder? tz tz tz
Zitieren
#9
MaraMeyer schrieb: "Denkt ihr dass es für eine Frau leicht ist wenn ihr euch verpisst?"

Es war meine Ex-Frau
- die, nachdem sie festgestellt hatte gerade drei Wochen schwanger war von Nr. 2 zu sein, die Ehe zu sprengen
- die mir mündlich bestätigte dass sie mir mit dem 2. Kind hat reinfallen lassen
- die kurz danach mir sagte "jetzt ziehe ich so viel und so lange Geld aus dir raus wie ich kann"
- fast 85.000 EUR sind geflossen - KU halt, kein Porsche!

Irgendwann ist man durch und hat man eingesehen dass es wenig Zweck hat weiter zu kämpfen. Ich rate dir sich mal ein wenig breiter zu informieren (hier und allgemein) bis du innerhalb von 30 Sekunden wieder eine neue Nachricht reinkatapultierst
Panto
Zitieren
#10
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Laxhhaft, was du sagst wegen Unterhalt das steht den Kindern zu oder dem Kind und wird anhand von Düsseldorfer Tabelle berechnet. Und ganz erlich wenn du nichts schriftlich hast von ihr dann hast du halt die Arschkarte.Wenn ich das verstanden ist sie fremd gegangen oder was meinst du mit reinfallen lassen?
ich meine ganz erlich klar wenn ein Kind innerhalb der Ehe geboren wird dann ist es rechtlich deins aber man kann nach der Scheidung eine Vaterschaftsanerkennungsanfechtung durchführen.

Und sry wer Kiinder macht muss auch dafür aufkommen.
Und egal ob es von der Mutter oder dem Vater ausgeht Kinder müssen eben versorgt werden und fertig.

Und sorry wenn ich das schon höre irgendwann gibt man auf zu kämpfen , sry dann hast du als Vater schon versagt du hast die Kinder gezeugt schade nur dass sie sowas nicht lesen können wie du sie hier hinstellt , so nach dem Motto Eure böse Mama hat mich krank gemacht und so ja ich hab keine Kraft mehr sry.
Zitieren
#11
"Rheinländer" ist schon seit Monaten nicht mehr aufgetaucht, ohne zu wissen wie es weitergegangen ist bringt es nichts, den alten Stand aufzuwärmen.
Ferner bringt es nichts, einem umgangsuchenden Vater mit "Väter verpissen" Formeln zu kommen.
Und schliesslich sind auch Gefühle einer Ex beim betreuten Umgang nicht Thema. Die Ex ist eine Ex und ihre Person ist schon lange nicht mehr Gegenstand des Interesses, relevant ist die Tatsache einer Umgangsblockade, egal von wem.
Unterhalt wurde von von "Rheinländer" nicht mal indirekt erwähnt. Auch das hier vollkommen offtopic. Dies ist das Fälleforum, für allgemeine Ergüsse über Unterhalt wäre das hier https://www.trennungsfaq.com/forum/forum...php?fid=16 besser geeignet.
Zitieren
#12
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Natürlich sind die Gefühle aller beteiligten beim BU wichtig , die Kids leben ja bei der KM oder nicht also muss sie ja damit klarkommen wenn da so dubbels auf Biegen und Brechen umgang wollen.
Es sind die wenigsten Väter die neutral auf Trennung reagieren und alles tun um Ja der KM zu schaden
Zitieren
#13
Bitte keine Vollquotes! Ist doch Quatsch, einen Text voll zu zitieren, der direkt drüber steht! Regel 6 hier: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...php?tid=69

Wir beraten hier einen Vater, wie er zum Umgang mit dem Kind kommt und nicht, welche Gefühle seine Ex haben könnte. Du darfst ihm gerne sagen, dass sich die Ex ja vielleicht schlecht fühlen könnte wenn das Kind zum betreuten Umgang geht und er sich doch deshalb bitteschön "verpissen" soll. Das sagt aber halt viel über dich aus und nichts zu den Fragen des Vaters.

Die Ex ist für uns die Ex und somit abgehakt. Gottlob. Im besten Fall entsteht nach der Trennung statt Paar- eine Elternebene, was hier nicht gelungen ist. Also muss das unzureichende Werkzeug des Familienrechts eingesetzt werden. Das war der Ausgangspunkt der Frage.
Zitieren
#14
so ein Bla Bla ihr beratet Den Erzeuger nicht ihr seid nur damit beschäftigt ihn in den Himmel zu loben und die KM schlecht darzustellen. Was wieder typisch Mann ist. Und wer weiß warum die KM den Umgang nicht will dazu sagt er ja natürlich ncihts
Zitieren
#15
Beyond belief ......

Schade dass diese Thread für Rheinländer von MaraMeyer sabotiert wird - gerne möchte ich von MaraMeyer mal wissen welche dringende Gründe den Anschluss am Forum ist
Panto
Zitieren
#16
-ich sabotiere gar nichts. Das ist nur meine Meinung . Wie gesagt es nicht richtig von ihm die KM schlecht hinzustellen aber okay
Zitieren
#17
Lasst euch nicht trollen Leute. Geht in dem Thread hier zu wie in so mancher Ehe... Big Grin Bei Frauen regiert die Emotionsebene.
Zitieren
#18
(29-04-2019, 10:33)HeinrichH schrieb: Bei Frauen regiert die Emotionsebene.

Das ist nach meiner Erfahrung definitiv falsch!

Es gibt nichts kälteres und berechnerendes als Frauen.

Die angeblichen Emotionen dienen nur dazu, dies zu verschleieren; und die allermeisten Männer fallen darauf herein.

Simon II
Zitieren
#19
Die Meinung von MM interessiert hier keine S**.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Argumente gegen begleiteten Umgang mischka 67 85.407 30-03-2013, 18:52
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste